Rechtshilfe Frauenheldinnen sprechen die Wahrheit aus

Doris Lange | Foto: NIUS mit freundlicher Genehmigung

Jetzt wehren wir uns. Es muss erlaubt sein, die Wahrheit auszusprechen

Der 1. Novem­ber rückt näher und damit das Inkraft­tre­ten des frau­en­feind­li­chen #Selbst­be­stim­mungs­ge­set­zes. Damit wir auch dann noch die Wahr­heit aus­spre­chen dür­fen, ist es an der Zeit, vor Gericht zu kla­gen. Wir berei­ten jetzt eine soge­nann­te nega­ti­ve Fest­stel­lungs­kla­ge vor. Damit wol­len wir von einem Gericht fest­stel­len las­sen, dass es rech­tens ist, einen Mann, der in Frau­en­räu­me ein­drin­gen will, als Mann zu bezeich­nen, Per­so­nen­stand hin oder her.

Zunächst ein­mal hat nun unser Anwalt die Anwäl­te des Man­nes abge­mahnt, der als Frau in Doris Lan­ges Frau­en­fit­ness­stu­dio in Erlan­gen Mit­glied wer­den woll­te. Unse­re Haupt­for­de­rung an die geg­ne­ri­schen Anwäl­te: sie sol­len auf­hö­ren von uns zu ver­lan­gen, einen Mann als „Frau“ zu bezeich­nen.

Wenn sich die geg­ne­ri­schen Anwäl­te wei­gern, wer­den wir Kla­ge erhe­ben. Wenn der Gesetz­ge­ber frau­en­feind­li­che Geset­ze (wie das sog. Selbst­bestimmungs­gesetz) erlässt, muss es Orga­ni­sa­tio­nen wie dem Ver­ein Frau­en­hel­din­nen e.V. erlaubt sein, zum Schutz von Frau­en­räu­men die Wahr­heit aus­zu­spre­chen: Dass ein Mann, auch wenn er sei­nen Namen und sei­nen Per­so­nen­stand ändern lässt, nichts in Safe Spaces für Frau­en ver­lo­ren hat.

So können Sie unterstützen:

Sie kön­nen unse­ren Rechts­hil­fe­fonds mit Ihrer Spen­de fül­len. Jeder Euro zählt.

Sie kön­nen unse­ren Crowd­fun­der auf Social Media ver­brei­ten mit den Hash­tags

#Mann­bleibt­Mann
#Die­Wahr­he­itIst­Nicht­S­traf­bar
#Save­Wo­mens­Spaces
#Klar­text­fuer­Frau­en

Stand Spendeneinnahmen und Ausgaben 16.9.2024

Wir dan­ken für Spen­den­ein­gän­ge in Höhe von € 12.105 
(€ 4,890,00 über das Spen­den­tool und € 7.215,00 über ande­re Kanä­le).

Nach Abzug der bis­he­ri­gen Rechts­ver­tei­di­gungs­kos­ten ver­fü­gen wir der­zeit über ein Gut­ha­ben von € 6,800,00. 

Durch das gesam­te Fest­stel­lungs­ver­fah­ren kom­men Kos­ten in Höhe von rd. € 12.000,00 auf uns, sodass wir auf wei­te­re rd. € 6.000,00 Spen­den­ein­gän­ge hof­fen.

Wir dan­ken herz­lich!

Update 16.8.2024

Zwei Abmahnungen erfolglos (keine Verfügungen erlassen), jetzt ist die 3. Abmahnung da

Der Mann, der uns per Abmah­nung zwin­gen will, Män­ner als Frau­en zu bezeich­nen, ver­sucht es wei­ter­hin und bom­bar­diert uns mit Abmah­nun­gen. Nun will er uns sogar ver­bie­ten las­sen, sei­nen (mitt­ler­wei­le inter­na­tio­nal pres­se­be­kann­ten) Vor­na­men zu nen­nen. Wir appel­lie­ren an Sie: Bit­te unter­stüt­zen Sie uns wei­ter! Mit Ihrer Hil­fe kön­nen wir auch wei­ter­hin die Din­ge beim Namen nen­nen und Frau­en schüt­zen.

Reaktion des Gerichts auf die 1. und 2. Abmahnung: Bisher keine

In einer Abmah­nung kün­digt der Abmah­ner übli­cher­wei­se an, dass er zur Wah­rung sei­ner Rech­te bei Gericht den Erlass einer einst­wei­li­gen Ver­fü­gung bean­tra­gen wird, d.h. einer vor­läu­fi­gen Eil­ent­schei­dung, noch bevor das Gericht in der Sache selbst ent­schie­den hat. Damit das Gericht eine sol­che einst­wei­li­ge Ver­fü­gung erlässt, muss Eil­be­dürf­tig­keit gege­ben sein. Bis­her, Stand Mit­te August, haben wir weder auf die 1. noch auf die 2. Abmah­nung eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung eines Gerichts erhal­ten. Das bedeu­tet ent­we­der, dass das betref­fen­de – von der Gegen­sei­te ange­ru­fe­ne Gericht – abge­lehnt hat, eine Eil­ent­schei­dung zu fäl­len, dar­über erhal­ten wir kei­ne Nach­richt. Oder es bedeu­tet, dass die Gegen­sei­te gar kei­ne einst­wei­li­ge Ver­fü­gung bean­tragt hat. Ein ers­ter Erfolg!

Aber der Reihe nach:

Im Juni (mit Datum vom 14. Juni) erhiel­ten wir die 1. Abmah­nung (unten beschrie­ben). Gegen die haben wir uns mit der Hil­fe unse­res Anwalts Jonas Jacob zur Wehr gesetzt und erklärt, dass wir als Frau­en­rech­te-Ver­ein im Inter­es­se schutz­be­dürf­ti­ger Frau­en selbst­ver­ständ­lich wei­ter­hin Klar­text reden und schrei­ben.

Ent­spre­chend sind wir auf unse­rer Web­site kon­sis­tent geblie­ben und haben den Mann vom Erlan­ger Frau­en­fit­nesstu­dio wei­ter­hin als Mann bezeich­net: in unserm Blog­ar­ti­kel vom 28. Juni „Gesetz­li­ches Gas­light­ing – Abmah­nun­gen bei Benen­nung der Wahr­heit“ und in unserm Spen­den­auf­ruf in eige­ner Sache.

Cir­ca drei Wochen nach der Ver­öf­fent­li­chung – mit­ten in den Som­mer­fe­ri­en – haben wir hier­für eine 2. Abmah­nung (mit Datum vom 19. Juli) bekom­men. Dar­in wirft uns die Gegen­sei­te vor, dass wir in bei­den Online-Arti­keln ihren Man­dan­ten „fälsch­li­cher­wei­se als Mann“ bezeich­nen.

Außer­dem wirft sie uns erst­ma­lig vor, dass wir den (über­all auf­find­ba­ren) Vor­na­men des Man­nes plus den „mit der Initia­le „H.“ abge­kürz­ten Nach­na­men“ benut­zen. Das haben wir zwar von Anfang an getan, aber viel­leicht war es der Gegen­sei­te nicht auf­ge­fal­len, oder sie sucht nach wei­te­ren Vor­wür­fen.

Auffällig: Bei den Abmahnschreiben der Gegenseite gibt es diverse Unklarheiten

In der 2. Abmah­nung (vom 19. Juli) monie­ren die geg­ne­ri­schen Anwäl­te laut Über­schrift einen Frau­en­hel­din­nen-Blog­ar­ti­kel vom 2. Juni („Das berich­ten die Medi­en über die Ver­tei­di­gung des Erlan­ger Frau­en­fit­ness­stu­di­os“), kopie­ren jedoch Link und Text eines Tex­tes ein, den wir erst Anfang Juli ver­öf­fent­licht haben: unser Spen­den­auf­ruf in eige­ner Sache.

Wir fra­gen uns: Wis­sen die geg­ne­ri­schen Anwäl­te, was sie abmah­nen wol­len?

Spä­ter im Text monie­ren sie unter Nr. 3 laut Über­schrift und Link tat­säch­lich einen Blog­ar­ti­kel vom 2. Juni („Das berich­ten die Medi­en über die Ver­tei­di­gung des Erlan­ger Frau­en­fit­ness­stu­di­os“).

Hier fra­gen wir uns: Wie­so erst jetzt? Wie­so nicht in der 1. Abmah­nung?

Noch eine irri­tie­ren­de Unklar­heit fin­det sich in der 2. Abmah­nung: Die Gegen­sei­te erwähnt eine „Abmah­nung am 2. Juli 2024“, die aber nicht exis­tiert – weder als Mail noch als Schrift­stück.

Hier fra­gen wir uns: Dient die­ses Cha­os dazu, uns zu ver­wir­ren oder ist die Gegen­sei­te selbst ver­wirrt?

Die Antwort unseres Anwalts: „Eine Abmahnung ist inhaltlich klar und verständlich zu formulieren“

Unser Anwalt Jonas Jacob ant­wor­tet der Gegen­sei­te:

„Ihr Schrei­ben vom 19. Juli 2024 kann ich auch inhalt­lich nicht nach­voll­zie­hen, inso­weit Sie Bezug neh­men auf Ihre Abmah­nung von 2. Juli 2024 (Sei­te 2 vier­ter Absatz Ihres Schrei­bens). Eine der­ar­ti­ge Abmah­nung liegt mir nicht vor. Dabei ist zu berück­sich­ti­gen, dass eine Abmah­nung inhalt­lich klar und ver­ständ­lich zu for­mu­lie­ren ist. Dies ist auf­grund der geschil­der­ten Unklar­hei­ten bezüg­lich der Per­son, wel­che Sie ver­tre­ten und der Bezug­nah­me auf angeb­li­che Abmah­nun­gen, die hier nicht vor­lie­gen, der­zeit nicht mög­lich.“

Im Übri­gen weist er das Ansin­nen der Gegen­sei­te, dass wir einen Mann als Frau bezeich­nen sol­len, mit Hin­weis auf sei­ne 1. Abmah­nung zurück.

Was den Vor­na­men und Anfangs­buch­sta­ben des Nach­na­mens angeht, die wir nicht mehr nen­nen sol­len, stellt er klar, dass unse­re Dar­stel­lung anony­mi­siert ist, und dass es nach den bekann­ten Grund­sät­zen der Pres­se­be­richt­erstat­tung kei­nen gene­rel­len Schutz davor gibt, über­haupt benannt zu wer­den. „Zur Erfül­lung ihrer Auf­ga­be kön­ne die Pres­se nicht grund­sätz­lich auf eine anony­mi­sier­te Bericht­erstat­tung ver­wie­sen wer­den.“ In unserm Fall kommt hin­zu, dass die betref­fen­de Per­son frü­her selbst mit vol­lem –weib­li­chem – Namen an die Pres­se gegan­gen ist, etwa im Zusam­men­hang mit ihrer Mit­glied­schaft in einem Frau­en-Fuß­ball­ver­ein.

Reaktion des Gerichts auf die 1. und 2. Abmahnung: Bisher keine

In einer Abmah­nung kün­digt der Abmah­ner übli­cher­wei­se an, dass er zur Wah­rung sei­ner Rech­te bei Gericht den Erlass einer einst­wei­li­gen Ver­fü­gung bean­tra­gen wird, d.h. einer vor­läu­fi­gen Eil­ent­schei­dung, noch bevor das Gericht in der Sache selbst ent­schie­den hat. Damit das Gericht eine sol­che einst­wei­li­ge Ver­fü­gung erlässt, muss Eil­be­dürf­tig­keit gege­ben sein. Bis­her, Stand Mit­te August, haben wir weder auf die 1. noch auf die 2. Abmah­nung eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung eines Gerichts erhal­ten. Das bedeu­tet ent­we­der, dass das betref­fen­de – von der Gegen­sei­te ange­ru­fe­ne Gericht – abge­lehnt hat, eine Eil­ent­schei­dung zu fäl­len, dar­über erhal­ten wir kei­ne Nach­richt. Oder es bedeu­tet, dass die Gegen­sei­te gar kei­ne einst­wei­li­ge Ver­fü­gung bean­tragt hat. Ein ers­ter Erfolg!

Ende Juli: Gegenseite schickt 3. Abmahnung

In jedem Fall schickt uns die geg­ne­ri­sche Kanz­lei mit Datum vom 31. Juli eine 3. Abmah­nung. Vor­wurf: In unserm Blog­ar­ti­kel vom 3. Juni hät­ten wir unzu­läs­si­ger­wei­se den „Namen“ des Man­nes ver­öf­fent­licht und ihn als „Trans­ak­ti­vist“ bezeich­net.

Wir fra­gen uns: Auf den­sel­ben Blog­ar­ti­kel hat sich bereits die 1. Abmah­nung bezo­gen, haben sie den Arti­kel nur halb gele­sen?

Antwort unseres Anwalts:

Er stellt rich­tig, dass wir nicht den Namen, son­dern nur den ohne­hin bekann­ten Vor­na­men nen­nen.

Zum Stich­wort „Trans­ak­ti­vist“ sagt er:

Die „Äuße­rung weist nach Aus­le­gung bei Berück­sich­ti­gung des Kon­tex­tes einen Sach­be­zug aus und über­schrei­tet nicht im Ansatz die Gren­zen der frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung. Die Bezeich­nung knüpft für einen unbe­fan­ge­nen Drit­ten erkenn­bar an die Gesamt­pro­ble­ma­tik an. Inso­weit kri­ti­siert mein Man­dant, den Ver­such eines bio­lo­gi­schen Man­nes in Umklei­de­räum­lich­kei­ten für Frau­en und Duschen für Frau­en zu gelan­gen.“

Was sagen Sie zu der gan­zen Sache?

Schrei­ben Sie uns Ihren Kom­men­tar!

Background: Wie kam es zu der Abmahnung

Wie kam es zu der Abmahnung?

Als Ver­ein Frau­en­hel­din­nen e.V.  haben wir im Rah­men einer erfolg­rei­chen Unter­stüt­zungs­kam­pa­gne inner­halb kur­zer Zeit eine gro­ße Spen­den­sum­me für Doris Lan­ge zusam­men­be­kom­men.

In all die­sen Tex­ten blei­ben wir auf dem Boden der Rea­li­tät und nen­nen das Geschlecht beim Namen. Begrif­fe wie „Trans­frau“ und „sie“ oder „trans Frau“ oder gar „Frau“ ver­mei­den wir auch dann, wenn der betref­fen­de Mann per­so­nen­stands­recht­lich als „weib­lich“ ein­ge­tra­gen ist.

Nun möch­te uns der Mann mit sei­ner Kanz­lei per Abmah­nung zwin­gen, ihn nicht mehr als Mann zu bezeich­nen, denn es wür­de „unge­recht­fer­tigt“ in des­sen „All­ge­mei­nes Per­sön­lich­keits­recht ein­grei­fen“. Wenn wir damit nicht auf­hö­ren, sol­len wir ver­spre­chen, „für jeden Fall der Zuwi­der­hand­lung“ eine „nach bil­li­gem Ermes­sen fest­zu­set­zen­de Ver­trags­stra­fe“ zu bezah­len.

Unsere Antworten auf die Vorwürfe

Unser Rechts­an­walt Jonas Jacob hat klar­ge­stellt, dass unse­re Bezeich­nung sach­lich und von der Mei­nungs­frei­heit gedeckt ist.

  1. Bezeich­nung als Mann: Unse­re Bezeich­nung ist sach­lich und nicht ehr­ver­let­zend, son­dern durch Mei­nungs­frei­heit gedeckt.
  2. Berech­tig­te Kri­tik an Gen­der­iden­ti­täts­ideo­lo­gie: Unse­re Arti­kel und Bezeich­nun­gen basie­ren auf Bio­lo­gie und dem Erhalt von Frau­en­rech­ten.
  3. Nicht gegen ein­zel­ne Per­son gerich­tet: Unse­re Berich­te zie­len nicht auf die ein­zel­ne Per­son, son­dern auf den gesam­ten Vor­gang.
  4. Vor­wurf der unwah­ren Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen: Unse­re Aus­sa­gen bezie­hen sich auf den gesam­ten Vor­gang, nicht nur auf die Kon­takt­auf­nah­me.

 

Was bedeutet der Prozess für das #Selbstbestimmungsgesetz?

Wir möch­ten das hoch­um­strit­te­ne, jugend- und frau­en­ge­fähr­den­de „Selbst­bestimmungs­gesetz“ (SBGG) auf­he­ben las­sen. Das geht nur mit­hil­fe eines Gerichts­ver­fah­rens, in dem fest­ge­stellt wird, dass wir anders als vom SBGG vor­ge­schrie­ben offen­kun­di­ge Tat­sa­chen benen­nen dür­fen. Zum Bei­spiel, dass ein Mann trotz Per­so­nen­stands­än­de­rung durch Sprech­akt ein Mann und als sol­cher wahr­nehm­bar bleibt. Ein Mann gehört nicht in Frau­en­schutz­räu­me. Dafür gehen wir durch alle Instan­zen bis vors Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Dies ist ein Prä­ze­denz­fall. Um die­ses Ver­fah­ren durch­ste­hen zu kön­nen, brau­chen wir brei­te finan­zi­el­le, poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Unter­stüt­zung.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt muss ent­schei­den, ob das SBGG mit der Mei­nungs- und Pres­se­frei­heit ver­ein­bar ist. Die Buß­geld­vor­schrift des SBGG, das „Offen­ba­rungs­ver­bot“, die das Benen­nen offen­kun­di­ger Tat­sa­chen mit bis zu 10.000 Euro bestraft, schränkt die Mei­nungs­äu­ße­rungs­frei­heit unzu­mut­bar ein. Meinungs‑, Pres­se- und Rede­frei­heit sind ele­men­ta­re Vor­aus­set­zun­gen für das Funk­tio­nie­ren von Demo­kra­tie und Rechts­staat. Das wol­len wir ver­tei­di­gen.

Wie geht es weiter?

Wir infor­mie­ren euch, sobald wir Neu­ig­kei­ten haben.

Ausgangslage

Wir unterstützen die Frauenfitnessbesitzerin Doris Lange – jetzt werden wir angegriffen.

Anfang Juni haben wir dank 2.360 Unter­stüt­zern (dan­ke!) eine gro­ße Sum­me gesam­melt, um der Erlan­ger Unter­neh­me­rin Doris Lan­ge zu hel­fen, ihr Haus­recht und ihr Fit­ness­stu­dio als Schutz­raum für Frau­en zu erhal­ten (hier alle Infos zur Spen­den­ak­ti­on für Doris Lan­ge). Nun sind wir selbst zur Ziel­schei­be gewor­den. Der Mann, der im ein­zi­gen Frau­en­fit­ness­stu­dio Erlan­gens Mit­glied wer­den woll­te, will uns ver­bie­ten las­sen, ihn als Mann zu bezeich­nen. Das kön­nen wir nicht befol­gen. Wäre er eine Frau, hät­te kei­ne Frau Pro­ble­me im sel­ben Raum mit „ihr“ zu trai­nie­ren oder zu duschen. Doch Per­so­nen­stands­wech­sel hin oder her, er ist ein Mann, was jede Frau sieht oder spürt, wenn sie neben ihm auf der Sport­mat­te liegt oder in der Dusche steht – sie nackt, er in der Bade­ho­se, wie er ursprüng­lich vor­schlug. Das zu benen­nen ist für alle wich­tig und uner­läss­lich für einen Ver­ein, der sich für den Schutz von Frau­en und Kin­dern ein­setzt.

Welcher Aufwand und welche Kosten kommen auf uns zu?

Der Auf­wand und die Kos­ten hän­gen von den Instan­zen ab.

  1. Instanz und Abmah­nung: Abmah­nung und Unter­las­sungs­auf­for­de­rung zurück­wei­sen, mög­li­che Kos­ten: ca. 18.000 €.
  2. Beru­fung: Gegen ein belas­ten­des Urteil der 1. Instanz könn­ten wir Beru­fung ein­le­gen. Kos­ten unbe­kannt.
  3. Ver­fas­sungs­be­schwer­de: Falls kei­ne wei­te­re Instanz mög­lich ist, Ver­fas­sungs­be­schwer­de beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Kos­ten eben­falls unbe­kannt.

Bankverbindung

Steuerbegünstigte Spende an:

Frau­en­hel­din­nen e.V.
Betreff: Rechts­hil­fe Mann­Bleibt­Mann
Glad­ba­cher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM

Pay­pal-Kon­to: konto@frauenheldinnen.de

Bit­te geben Sie bei Spen­de via Pay­Pal einen Betreff an. Vie­len Dank!

Falls Sie eine Spen­den­be­schei­ni­gung wün­schen, schrei­ben Sie bit­te Ihre Adres­se in den Betreff. Vie­len Dank!

 

Bit­te geben Sie bei Spen­de via Pay­Pal einen Betreff an. Vie­len Dank!

Von dei­ner Spen­de behält der gemein­nüt­zi­ge Ver­ein Frau­en­hel­din­nen e.V. 5 Pro­zent Bear­bei­tungs­ge­bühr ein. Die­se hilft uns, einen Teil der Arbeit zu finan­zie­ren, die mit einer Spen­den­kam­pa­gne ver­bun­den ist. Wenn du über Pay­pal oder einen ande­ren Zah­lungs­dienst­leis­ter bezahlst, gehen von dei­ner Spen­de zusätz­lich des­sen Gebüh­ren ab.
Der­zeit sind die ent­ste­hen­den Kos­ten für das Ver­fah­ren noch nicht bekannt. Falls nach Abschluss der Spen­den­samm­lung mehr Spen­den ein­ge­gan­gen sind, als benö­tigt wer­den, geht dei­ne Spen­de in den all­ge­mei­nen Rechts­hil­fe­fonds von Frau­en­hel­din­nen e.V. und wird zur Abwehr ähn­li­cher Angrif­fe auf Frau­en­rech­te und Frau­en­räu­me ver­wen­det.

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6 Kommentare

  1. Spen­de kommt!
    Frau­en haben kei­nen Penis!
    Les­ben haben kei­nen Penis!
    Nur 2!
    XY= Mann
    XX= Frau

  2. Um unse­re geschlechts­ba­sier­ten Rech­te und Frau­en­räu­me zu schüt­zen, ist es uner­läss­lich, dass wir eine kla­re Spra­che spre­chen!
    Wenn wir die Spra­che der Ideo­lo­gen und Unter­drü­cker benut­zen, kön­nen wir nicht stim­mig argu­men­tie­ren und uns nicht befrei­en.
    Von daher: Ein rie­si­ges Dan­ke­schön dafür, dass ihr kon­se­quent bleibt!

  3. Ich habe gern gespen­det. Es ist unter aller Kano­ne wie Frau­en­rech­te unter­gra­ben wer­den. Das Aus­spre­chen der Wahr­heit darf nicht unter­drückt wer­den.

  4. Ich habe ger­ne gespen­det und wer­de es auch wei­ter tun. Es ist ein Unding, was hier pas­siert. „Was ist eine Frau“ wird durch das SBGG zur Inter­pre­ta­ti­ons­sa­che und damit wer­den Frau­en- und Mäd­chen­rech­te preis­ge­ge­ben. Wir haben alle auf eine Nor­men­kon­troll­kla­ge durch die CDU gehofft – die nicht kam. Jetzt kämp­fen die Frau­en­hel­din­nen – not­falls vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Das SBGG ist noch nicht ein­mal in Kraft getre­ten und schon wer­den Frau­en und Frau­en­ein­rich­tun­gen mit schwe­ren juris­ti­schen Geschüt­zen beschos­sen.

  5. Ich habe ger­ne gespen­det, weil es mitt­ler­wei­le auf kei­ne Kuh­haut mehr geht, wel­che Frech­hei­ten sich Per­so­nen, die bio­lo­gisch ein­deu­tig männ­li­chen Geschlechts sind, her­aus­neh­men, um Frau­en zu ärgern, zu unter­drü­cken, zu zwin­gen, zu dis­kri­mi­nie­ren. Sie tun der Sache damit einen Bären­dienst, denn die Akzep­tanz von Men­schen, die unter Geschlechtsdysphorie/Transsexualismus und unter dem Zwang lei­den, sich auch kör­per­lich dem ande­ren Geschlecht anzu­nä­hern zu müs­sen (auf Kos­ten ihrer lebens­lan­gen Gesund­heit), wird damit eher schwin­den als stei­gen. Die Vor­be­hal­te wer­den zuneh­men! Takt­ge­fühl und Respekt gegen­über Men­schen mit Tran­sI­den­ti­tät müs­sen von selbst ent­ste­hen und dür­fen erwar­tet wer­den wie gegen­über allen ande­ren Men­schen auch, aber damit darf nicht ein­her­ge­hen, die Rea­li­tät ver­leug­nen zu müs­sen. Mei­ne Hoff­nung ist, dass wenigs­tens über den recht­li­chen Weg die­ser rea­li­täts­ver­leug­nen­den repres­si­ven Ideo­lo­gie Ein­halt gebo­ten wer­den kann. Bedau­er­li­cher­wei­se hat der poli­ti­sche Weg bis­her den Weg geeb­net für die­se Ideo­lo­gie und die dar­aus fol­gen­den nega­ti­ven gesell­schaft­li­chen Kon­se­quen­zen.

  6. Ich habe gespen­det, denn durch das von der Regie­rung ohne Debat­te ver­ab­schie­de­te Selbst­bestimmungs­gesetz stellt eine Gefahr für die Meinungs‑, Religions‑, Pres­­se- und Wis­sen­schafts­frei­heit dar. Und ganz im Spe­zi­fi­schen gegen Frau­en­rech­te, die im GG geschützt sind.

    Das Selbst­bestimmungs­gesetz ent­hält einen Para­gra­phen, in dem das Haus­recht geschützt wer­den soll. Trans­ak­ti­vis­ten, die sehr aggres­siv gegen Frau­en agie­ren, die der Gen­der­ideo­lo­gie wider­spre­chen, wol­len das Haus­recht zu Fall brin­gen.

    Wir wer­den uns aber nicht dem Dik­tat beu­gen, dass Män­ner eine „Frau“ sein sol­len. Es gibt kei­ne Art von Mann, der eine Frau sein kann.

    Frau­en haben außer­dem das Recht zu bestim­men, wann sie sich unter sich tref­fen wol­len, wann sie auch ein Geschäft nur für Frau­en grün­den und betrei­ben wol­len.

    Beim woken Ver­such, die­se Frei­heit unter Frau­en zu unter­bin­den, han­delt sich hier­bei nur eine moder­ne Form von Män­ner­ge­walt und ‑kon­trol­le gegen­über uns. Es ist auch der Ver­such, durch Kla­gen die Spra­che zu kon­trol­lie­ren und zu dik­tie­ren sowie öffent­li­che Räu­me für Frau­en (sogar Geschäf­te wie in die­sem Fall) feind­lich zu über­neh­men.

    Von daher: #Mann­Bleibt­Mann, ges­tern, heu­te, mor­gen und in aller Zei­ten.

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