Rechtshilfe Frauenheldinnen sprechen die Wahrheit aus
Jetzt wehren wir uns. Es muss erlaubt sein, die Wahrheit auszusprechen
Der 1. November rückt näher und damit das Inkrafttreten des frauenfeindlichen #Selbstbestimmungsgesetzes. Damit wir auch dann noch die Wahrheit aussprechen dürfen, ist es an der Zeit, vor Gericht zu klagen. Wir bereiten jetzt eine sogenannte negative Feststellungsklage vor. Damit wollen wir von einem Gericht feststellen lassen, dass es rechtens ist, einen Mann, der in Frauenräume eindringen will, als Mann zu bezeichnen, Personenstand hin oder her.
Zunächst einmal hat nun unser Anwalt die Anwälte des Mannes abgemahnt, der als Frau in Doris Langes Frauenfitnessstudio in Erlangen Mitglied werden wollte. Unsere Hauptforderung an die gegnerischen Anwälte: sie sollen aufhören von uns zu verlangen, einen Mann als „Frau“ zu bezeichnen.
Wenn sich die gegnerischen Anwälte weigern, werden wir Klage erheben. Wenn der Gesetzgeber frauenfeindliche Gesetze (wie das sog. Selbstbestimmungsgesetz) erlässt, muss es Organisationen wie dem Verein Frauenheldinnen e.V. erlaubt sein, zum Schutz von Frauenräumen die Wahrheit auszusprechen: Dass ein Mann, auch wenn er seinen Namen und seinen Personenstand ändern lässt, nichts in Safe Spaces für Frauen verloren hat.
So können Sie unterstützen:
Sie können unseren Rechtshilfefonds mit Ihrer Spende füllen. Jeder Euro zählt.
Sie können unseren Crowdfunder auf Social Media verbreiten mit den Hashtags
#MannbleibtMann
#DieWahrheitIstNichtStrafbar
#SaveWomensSpaces
#KlartextfuerFrauen
Erstes Spendenziel
Stand Spendeneinnahmen und Ausgaben 16.9.2024
Wir danken für Spendeneingänge in Höhe von € 12.105
(€ 4,890,00 über das Spendentool und € 7.215,00 über andere Kanäle).
Nach Abzug der bisherigen Rechtsverteidigungskosten verfügen wir derzeit über ein Guthaben von € 6,800,00.
Durch das gesamte Feststellungsverfahren kommen Kosten in Höhe von rd. € 12.000,00 auf uns, sodass wir auf weitere rd. € 6.000,00 Spendeneingänge hoffen.
Wir danken herzlich!
Update 16.8.2024
Zwei Abmahnungen erfolglos (keine Verfügungen erlassen), jetzt ist die 3. Abmahnung da
Der Mann, der uns per Abmahnung zwingen will, Männer als Frauen zu bezeichnen, versucht es weiterhin und bombardiert uns mit Abmahnungen. Nun will er uns sogar verbieten lassen, seinen (mittlerweile international pressebekannten) Vornamen zu nennen. Wir appellieren an Sie: Bitte unterstützen Sie uns weiter! Mit Ihrer Hilfe können wir auch weiterhin die Dinge beim Namen nennen und Frauen schützen.
Reaktion des Gerichts auf die 1. und 2. Abmahnung: Bisher keine
In einer Abmahnung kündigt der Abmahner üblicherweise an, dass er zur Wahrung seiner Rechte bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen wird, d.h. einer vorläufigen Eilentscheidung, noch bevor das Gericht in der Sache selbst entschieden hat. Damit das Gericht eine solche einstweilige Verfügung erlässt, muss Eilbedürftigkeit gegeben sein. Bisher, Stand Mitte August, haben wir weder auf die 1. noch auf die 2. Abmahnung eine einstweilige Verfügung eines Gerichts erhalten. Das bedeutet entweder, dass das betreffende – von der Gegenseite angerufene Gericht – abgelehnt hat, eine Eilentscheidung zu fällen, darüber erhalten wir keine Nachricht. Oder es bedeutet, dass die Gegenseite gar keine einstweilige Verfügung beantragt hat. Ein erster Erfolg!
Aber der Reihe nach:
Im Juni (mit Datum vom 14. Juni) erhielten wir die 1. Abmahnung (unten beschrieben). Gegen die haben wir uns mit der Hilfe unseres Anwalts Jonas Jacob zur Wehr gesetzt und erklärt, dass wir als Frauenrechte-Verein im Interesse schutzbedürftiger Frauen selbstverständlich weiterhin Klartext reden und schreiben.
Entsprechend sind wir auf unserer Website konsistent geblieben und haben den Mann vom Erlanger Frauenfitnesstudio weiterhin als Mann bezeichnet: in unserm Blogartikel vom 28. Juni „Gesetzliches Gaslighting – Abmahnungen bei Benennung der Wahrheit“ und in unserm Spendenaufruf in eigener Sache.
Circa drei Wochen nach der Veröffentlichung – mitten in den Sommerferien – haben wir hierfür eine 2. Abmahnung (mit Datum vom 19. Juli) bekommen. Darin wirft uns die Gegenseite vor, dass wir in beiden Online-Artikeln ihren Mandanten „fälschlicherweise als Mann“ bezeichnen.
Außerdem wirft sie uns erstmalig vor, dass wir den (überall auffindbaren) Vornamen des Mannes plus den „mit der Initiale „H.“ abgekürzten Nachnamen“ benutzen. Das haben wir zwar von Anfang an getan, aber vielleicht war es der Gegenseite nicht aufgefallen, oder sie sucht nach weiteren Vorwürfen.
Auffällig: Bei den Abmahnschreiben der Gegenseite gibt es diverse Unklarheiten
In der 2. Abmahnung (vom 19. Juli) monieren die gegnerischen Anwälte laut Überschrift einen Frauenheldinnen-Blogartikel vom 2. Juni („Das berichten die Medien über die Verteidigung des Erlanger Frauenfitnessstudios“), kopieren jedoch Link und Text eines Textes ein, den wir erst Anfang Juli veröffentlicht haben: unser Spendenaufruf in eigener Sache.
Wir fragen uns: Wissen die gegnerischen Anwälte, was sie abmahnen wollen?
Später im Text monieren sie unter Nr. 3 laut Überschrift und Link tatsächlich einen Blogartikel vom 2. Juni („Das berichten die Medien über die Verteidigung des Erlanger Frauenfitnessstudios“).
Hier fragen wir uns: Wieso erst jetzt? Wieso nicht in der 1. Abmahnung?
Noch eine irritierende Unklarheit findet sich in der 2. Abmahnung: Die Gegenseite erwähnt eine „Abmahnung am 2. Juli 2024“, die aber nicht existiert – weder als Mail noch als Schriftstück.
Hier fragen wir uns: Dient dieses Chaos dazu, uns zu verwirren oder ist die Gegenseite selbst verwirrt?
Die Antwort unseres Anwalts: „Eine Abmahnung ist inhaltlich klar und verständlich zu formulieren“
Unser Anwalt Jonas Jacob antwortet der Gegenseite:
„Ihr Schreiben vom 19. Juli 2024 kann ich auch inhaltlich nicht nachvollziehen, insoweit Sie Bezug nehmen auf Ihre Abmahnung von 2. Juli 2024 (Seite 2 vierter Absatz Ihres Schreibens). Eine derartige Abmahnung liegt mir nicht vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Abmahnung inhaltlich klar und verständlich zu formulieren ist. Dies ist aufgrund der geschilderten Unklarheiten bezüglich der Person, welche Sie vertreten und der Bezugnahme auf angebliche Abmahnungen, die hier nicht vorliegen, derzeit nicht möglich.“
Im Übrigen weist er das Ansinnen der Gegenseite, dass wir einen Mann als Frau bezeichnen sollen, mit Hinweis auf seine 1. Abmahnung zurück.
Was den Vornamen und Anfangsbuchstaben des Nachnamens angeht, die wir nicht mehr nennen sollen, stellt er klar, dass unsere Darstellung anonymisiert ist, und dass es nach den bekannten Grundsätzen der Presseberichterstattung keinen generellen Schutz davor gibt, überhaupt benannt zu werden. „Zur Erfüllung ihrer Aufgabe könne die Presse nicht grundsätzlich auf eine anonymisierte Berichterstattung verwiesen werden.“ In unserm Fall kommt hinzu, dass die betreffende Person früher selbst mit vollem –weiblichem – Namen an die Presse gegangen ist, etwa im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft in einem Frauen-Fußballverein.
Reaktion des Gerichts auf die 1. und 2. Abmahnung: Bisher keine
In einer Abmahnung kündigt der Abmahner üblicherweise an, dass er zur Wahrung seiner Rechte bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen wird, d.h. einer vorläufigen Eilentscheidung, noch bevor das Gericht in der Sache selbst entschieden hat. Damit das Gericht eine solche einstweilige Verfügung erlässt, muss Eilbedürftigkeit gegeben sein. Bisher, Stand Mitte August, haben wir weder auf die 1. noch auf die 2. Abmahnung eine einstweilige Verfügung eines Gerichts erhalten. Das bedeutet entweder, dass das betreffende – von der Gegenseite angerufene Gericht – abgelehnt hat, eine Eilentscheidung zu fällen, darüber erhalten wir keine Nachricht. Oder es bedeutet, dass die Gegenseite gar keine einstweilige Verfügung beantragt hat. Ein erster Erfolg!
Ende Juli: Gegenseite schickt 3. Abmahnung
In jedem Fall schickt uns die gegnerische Kanzlei mit Datum vom 31. Juli eine 3. Abmahnung. Vorwurf: In unserm Blogartikel vom 3. Juni hätten wir unzulässigerweise den „Namen“ des Mannes veröffentlicht und ihn als „Transaktivist“ bezeichnet.
Wir fragen uns: Auf denselben Blogartikel hat sich bereits die 1. Abmahnung bezogen, haben sie den Artikel nur halb gelesen?
Antwort unseres Anwalts:
Er stellt richtig, dass wir nicht den Namen, sondern nur den ohnehin bekannten Vornamen nennen.
Zum Stichwort „Transaktivist“ sagt er:
Die „Äußerung weist nach Auslegung bei Berücksichtigung des Kontextes einen Sachbezug aus und überschreitet nicht im Ansatz die Grenzen der freien Meinungsäußerung. Die Bezeichnung knüpft für einen unbefangenen Dritten erkennbar an die Gesamtproblematik an. Insoweit kritisiert mein Mandant, den Versuch eines biologischen Mannes in Umkleideräumlichkeiten für Frauen und Duschen für Frauen zu gelangen.“
Was sagen Sie zu der ganzen Sache?
Background: Wie kam es zu der Abmahnung
Wie kam es zu der Abmahnung?
Als Verein Frauenheldinnen e.V. haben wir im Rahmen einer erfolgreichen Unterstützungskampagne innerhalb kurzer Zeit eine große Spendensumme für Doris Lange zusammenbekommen.
- Während der Spendenaktion haben wir einen offenen Brief mit vielen Unterstützerstimmen an die ebenfalls in diesen Fall verwickelte Bundesantidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman geschickt.
- Außerdem haben wir im FrauenheldinnenMagazin („Erlangen ist überall“) deutsche und internationale Fälle aufgelistet, wo Männer dank Genderidentitätsideologie Zutritt zu Frauenduschen, SPAs und Fitnessstudios erzwungen haben.
In all diesen Texten bleiben wir auf dem Boden der Realität und nennen das Geschlecht beim Namen. Begriffe wie „Transfrau“ und „sie“ oder „trans Frau“ oder gar „Frau“ vermeiden wir auch dann, wenn der betreffende Mann personenstandsrechtlich als „weiblich“ eingetragen ist.
Nun möchte uns der Mann mit seiner Kanzlei per Abmahnung zwingen, ihn nicht mehr als Mann zu bezeichnen, denn es würde „ungerechtfertigt“ in dessen „Allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreifen“. Wenn wir damit nicht aufhören, sollen wir versprechen, „für jeden Fall der Zuwiderhandlung“ eine „nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe“ zu bezahlen.
Unsere Antworten auf die Vorwürfe
Unser Rechtsanwalt Jonas Jacob hat klargestellt, dass unsere Bezeichnung sachlich und von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
- Bezeichnung als Mann: Unsere Bezeichnung ist sachlich und nicht ehrverletzend, sondern durch Meinungsfreiheit gedeckt.
- Berechtigte Kritik an Genderidentitätsideologie: Unsere Artikel und Bezeichnungen basieren auf Biologie und dem Erhalt von Frauenrechten.
- Nicht gegen einzelne Person gerichtet: Unsere Berichte zielen nicht auf die einzelne Person, sondern auf den gesamten Vorgang.
- Vorwurf der unwahren Tatsachenbehauptungen: Unsere Aussagen beziehen sich auf den gesamten Vorgang, nicht nur auf die Kontaktaufnahme.
Was bedeutet der Prozess für das #Selbstbestimmungsgesetz?
Wir möchten das hochumstrittene, jugend- und frauengefährdende „Selbstbestimmungsgesetz“ (SBGG) aufheben lassen. Das geht nur mithilfe eines Gerichtsverfahrens, in dem festgestellt wird, dass wir anders als vom SBGG vorgeschrieben offenkundige Tatsachen benennen dürfen. Zum Beispiel, dass ein Mann trotz Personenstandsänderung durch Sprechakt ein Mann und als solcher wahrnehmbar bleibt. Ein Mann gehört nicht in Frauenschutzräume. Dafür gehen wir durch alle Instanzen bis vors Bundesverfassungsgericht. Dies ist ein Präzedenzfall. Um dieses Verfahren durchstehen zu können, brauchen wir breite finanzielle, politische und gesellschaftliche Unterstützung.
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob das SBGG mit der Meinungs- und Pressefreiheit vereinbar ist. Die Bußgeldvorschrift des SBGG, das „Offenbarungsverbot“, die das Benennen offenkundiger Tatsachen mit bis zu 10.000 Euro bestraft, schränkt die Meinungsäußerungsfreiheit unzumutbar ein. Meinungs‑, Presse- und Redefreiheit sind elementare Voraussetzungen für das Funktionieren von Demokratie und Rechtsstaat. Das wollen wir verteidigen.
Wie geht es weiter?
Wir informieren euch, sobald wir Neuigkeiten haben.
Ausgangslage
Wir unterstützen die Frauenfitnessbesitzerin Doris Lange – jetzt werden wir angegriffen.
Anfang Juni haben wir dank 2.360 Unterstützern (danke!) eine große Summe gesammelt, um der Erlanger Unternehmerin Doris Lange zu helfen, ihr Hausrecht und ihr Fitnessstudio als Schutzraum für Frauen zu erhalten (hier alle Infos zur Spendenaktion für Doris Lange). Nun sind wir selbst zur Zielscheibe geworden. Der Mann, der im einzigen Frauenfitnessstudio Erlangens Mitglied werden wollte, will uns verbieten lassen, ihn als Mann zu bezeichnen. Das können wir nicht befolgen. Wäre er eine Frau, hätte keine Frau Probleme im selben Raum mit „ihr“ zu trainieren oder zu duschen. Doch Personenstandswechsel hin oder her, er ist ein Mann, was jede Frau sieht oder spürt, wenn sie neben ihm auf der Sportmatte liegt oder in der Dusche steht – sie nackt, er in der Badehose, wie er ursprünglich vorschlug. Das zu benennen ist für alle wichtig und unerlässlich für einen Verein, der sich für den Schutz von Frauen und Kindern einsetzt.
Welcher Aufwand und welche Kosten kommen auf uns zu?
Der Aufwand und die Kosten hängen von den Instanzen ab.
- Instanz und Abmahnung: Abmahnung und Unterlassungsaufforderung zurückweisen, mögliche Kosten: ca. 18.000 €.
- Berufung: Gegen ein belastendes Urteil der 1. Instanz könnten wir Berufung einlegen. Kosten unbekannt.
- Verfassungsbeschwerde: Falls keine weitere Instanz möglich ist, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Kosten ebenfalls unbekannt.
Bankverbindung
Steuerbegünstigte Spende an:
Frauenheldinnen e.V.
Betreff: Rechtshilfe MannBleibtMann
Gladbacher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM
Paypal-Konto: konto@frauenheldinnen.de
Bitte geben Sie bei Spende via PayPal einen Betreff an. Vielen Dank!
Falls Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, schreiben Sie bitte Ihre Adresse in den Betreff. Vielen Dank!
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Von deiner Spende behält der gemeinnützige Verein Frauenheldinnen e.V. 5 Prozent Bearbeitungsgebühr ein. Diese hilft uns, einen Teil der Arbeit zu finanzieren, die mit einer Spendenkampagne verbunden ist. Wenn du über Paypal oder einen anderen Zahlungsdienstleister bezahlst, gehen von deiner Spende zusätzlich dessen Gebühren ab.
Derzeit sind die entstehenden Kosten für das Verfahren noch nicht bekannt. Falls nach Abschluss der Spendensammlung mehr Spenden eingegangen sind, als benötigt werden, geht deine Spende in den allgemeinen Rechtshilfefonds von Frauenheldinnen e.V. und wird zur Abwehr ähnlicher Angriffe auf Frauenrechte und Frauenräume verwendet.
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Um unsere geschlechtsbasierten Rechte und Frauenräume zu schützen, ist es unerlässlich, dass wir eine klare Sprache sprechen!
Wenn wir die Sprache der Ideologen und Unterdrücker benutzen, können wir nicht stimmig argumentieren und uns nicht befreien.
Von daher: Ein riesiges Dankeschön dafür, dass ihr konsequent bleibt!
Ich habe gern gespendet. Es ist unter aller Kanone wie Frauenrechte untergraben werden. Das Aussprechen der Wahrheit darf nicht unterdrückt werden.
Ich habe gerne gespendet und werde es auch weiter tun. Es ist ein Unding, was hier passiert. „Was ist eine Frau“ wird durch das SBGG zur Interpretationssache und damit werden Frauen- und Mädchenrechte preisgegeben. Wir haben alle auf eine Normenkontrollklage durch die CDU gehofft – die nicht kam. Jetzt kämpfen die Frauenheldinnen – notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht. Das SBGG ist noch nicht einmal in Kraft getreten und schon werden Frauen und Fraueneinrichtungen mit schweren juristischen Geschützen beschossen.
Ich habe gerne gespendet, weil es mittlerweile auf keine Kuhhaut mehr geht, welche Frechheiten sich Personen, die biologisch eindeutig männlichen Geschlechts sind, herausnehmen, um Frauen zu ärgern, zu unterdrücken, zu zwingen, zu diskriminieren. Sie tun der Sache damit einen Bärendienst, denn die Akzeptanz von Menschen, die unter Geschlechtsdysphorie/Transsexualismus und unter dem Zwang leiden, sich auch körperlich dem anderen Geschlecht anzunähern zu müssen (auf Kosten ihrer lebenslangen Gesundheit), wird damit eher schwinden als steigen. Die Vorbehalte werden zunehmen! Taktgefühl und Respekt gegenüber Menschen mit TransIdentität müssen von selbst entstehen und dürfen erwartet werden wie gegenüber allen anderen Menschen auch, aber damit darf nicht einhergehen, die Realität verleugnen zu müssen. Meine Hoffnung ist, dass wenigstens über den rechtlichen Weg dieser realitätsverleugnenden repressiven Ideologie Einhalt geboten werden kann. Bedauerlicherweise hat der politische Weg bisher den Weg geebnet für diese Ideologie und die daraus folgenden negativen gesellschaftlichen Konsequenzen.
Ich habe gespendet, denn durch das von der Regierung ohne Debatte verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz stellt eine Gefahr für die Meinungs‑, Religions‑, Presse- und Wissenschaftsfreiheit dar. Und ganz im Spezifischen gegen Frauenrechte, die im GG geschützt sind.
Das Selbstbestimmungsgesetz enthält einen Paragraphen, in dem das Hausrecht geschützt werden soll. Transaktivisten, die sehr aggressiv gegen Frauen agieren, die der Genderideologie widersprechen, wollen das Hausrecht zu Fall bringen.
Wir werden uns aber nicht dem Diktat beugen, dass Männer eine „Frau“ sein sollen. Es gibt keine Art von Mann, der eine Frau sein kann.
Frauen haben außerdem das Recht zu bestimmen, wann sie sich unter sich treffen wollen, wann sie auch ein Geschäft nur für Frauen gründen und betreiben wollen.
Beim woken Versuch, diese Freiheit unter Frauen zu unterbinden, handelt sich hierbei nur eine moderne Form von Männergewalt und ‑kontrolle gegenüber uns. Es ist auch der Versuch, durch Klagen die Sprache zu kontrollieren und zu diktieren sowie öffentliche Räume für Frauen (sogar Geschäfte wie in diesem Fall) feindlich zu übernehmen.
Von daher: #MannBleibtMann, gestern, heute, morgen und in aller Zeiten.