Rechtshilfe für Sigrid Herrmann #IStandWithSigridHerrmann

Crowdfunding Montserrat Varela

Rechtsverteidigung für mutige Aufklärung über den islamistischen Angriff auf Frauen & Mädchen

Spendenziel: 10.000,– EUR

Als Frau­en­hel­din­nen set­zen wir uns für Frei­heit und Gleich­be­rech­ti­gung von Mäd­chen und Frau­en ein und ver­ur­tei­len den reli­giö­sen Fun­da­men­ta­lis­mus, der bei­des ein­schränkt. Schon lan­ge klärt unse­re Mit­frau Sig­rid Herr­mann unbe­irrt über den isla­mis­ti­schen Fun­da­men­ta­lis­mus und sei­ne fata­len Aus­wir­kun­gen für Frau­en und Kin­der auf. Dafür wird sie von finanz­star­ken isla­mi­schen Orga­ni­sa­tio­nen mit Abmah­nun­gen, einst­wei­li­gen Ver­fü­gun­gen und Droh­brie­fen atta­ckiert. Bis­her hat sie sich mit gro­ßem Erfolg selbst ver­tei­digt. Doch mitt­ler­wei­le haben die Ver­fah­ren eine Stu­fe erreicht, auf der Anwalts­zwang besteht.

Ihre und eure groß­zü­gi­gen Spen­den hel­fen Sig­rid Herr­mann, die Sal­ven der reli­giö­sen Fun­da­men­ta­lis­ten rechts­si­cher abzu­weh­ren und mit ihrer wich­ti­gen Auf­klä­rungs­ar­beit wei­ter­zu­ma­chen

Persönliches Update und Dankeschön von Sigrid Herrmann

Lie­be Unter­stüt­ze­rin­nen und Unter­stüt­zer,

ich habe letz­ten Mitt­woch die 1. Haupt­ver­hand­lung vor dem Land­ge­richt Köln hin­ter mich gebracht und woll­te die Gele­gen­heit nut­zen, Euch und Ihnen ein ganz herz­li­ches Dan­ke­schön aus­zu­spre­chen für all Ihre Spen­den, die es mir ermög­li­chen, mei­nen Anwalt ohne Schwie­rig­kei­ten zu bezah­len. DANKE!

Was wird eigentlich verhandelt?

Bei dem gegen­wär­ti­gen Ver­fah­ren geht es um die Fra­ge, ob eine Bericht­erstat­tung statt­haft ist. Ich hat­te auf mei­nem Blog (https://vunv1863.wordpress.com/) den Wahl­kampf in Hes­sen von Nan­cy Fae­ser kri­ti­siert, weil sie sich mit einem Mann ein­zeln ablich­ten ließ, der mir aus mei­ner Arbeit bekannt ist. Der Mann, der auch SPD-Mit­glied ist, fällt seit Jah­ren durch Akti­vi­tä­ten im Akti­ons­ge­flecht der Mus­lim­bru­der­schaft auf. So über­nahm er die Lei­tung eines Dach­ver­ban­des, der wegen Bezü­gen zu Mus­lim­bru­der­schaft und Sala­fis­ten unter Beob­ach­tung des Ver­fas­sungs­schut­zes stand. Mit einer sol­chen Per­son zu posie­ren hal­te ich nach wie vor für pro­ble­ma­tisch, zumal Nan­cy Fae­ser jah­re­lang in Hes­sen im Innen­aus­schuss saß und innen­po­li­ti­sche Spre­che­rin war. Dort war die­ser Ver­band auch The­ma.

Was will mein Prozessgegner erreichen?

Gegen die­se mei­ne Kri­tik, die nach mei­nem Dafür­hal­ten statt­haf­te Mei­nungs­äu­ße­rung ist und für die es reich­lich Anknüp­fungs­punk­te gibt, geht der Mann vor. Er stellt sei­ne Bezü­ge und die Bezü­ge der Gebets­stät­te, für die er lan­ge ver­ant­wort­lich war, in Abre­de und sieht sei­ne Per­sön­lich­keits­rech­te ver­letzt. Er greift also mei­ne – fach­lich breit begrün­de­te – Ein­schät­zung an. Er hat­te auch bereits gegen Apol­lo News, die mei­ne Recher­che und Ein­ord­nung sei­ner­zeit über­nah­men, geklagt. Die­se Kla­ge hat er in zwei Instan­zen vor dem Land­ge­richt Frank­furt ver­lo­ren.

Entscheidung wird am 25. September erwartet

Aktu­el­ler Stand in Köln ist, dass nach vie­len Bele­gen, die ich als Hin­wei­se in das Ver­fah­ren ein­brach­te, eine Ent­schei­dung ansteht. Den Antrag auf Einst­wei­li­ge Ver­fü­gung konn­te ich mit den vor­ge­brach­ten Bele­gen schon so weit abweh­ren, dass über­wie­gend zurück­ge­wie­sen wur­de und mir nur noch ein Halb­satz unter­sagt wur­de (Kos­ten­tei­lung 75% zu 25%, von mir vor­zu­le­gen). Die Gegen­sei­te hat aber nun­mehr alles noch mal zur Ent­schei­dung gestellt. Ein Urteil in die­ser Instanz ist für den 25.09.2024 zu erwar­ten.

Warum ist der Prozess für andere Verfahren relevant?

Das Ver­fah­ren hat Aus­strah­lungs­wir­kung auf ande­re Ver­fah­ren, weil der Mann auch dar­auf hin­wirk­te, dass die Ver­wen­dung des Beleg­bil­des recht­lich ange­grif­fen wird, aber vor dem Land­ge­richt Frank­furt. Das Ver­fah­ren hat inso­fern grund­sätz­li­che Bedeu­tung, weil das Akti­ons­ge­flecht regio­nal mitt­ler­wei­le so weit in die SPD hin­ein­ragt, dass die­se sich an die Sei­te des Man­nes stell­te, obwohl sie über die Bezü­ge in Kennt­nis gesetzt ist. Die SPD Frank­furt und die SPD Hes­sen Süd (deren Mit­glied ich bin!) posi­tio­nier­ten sich also m.M.n. auf der fal­schen Sei­te!

Es ist also noch nicht durch­ge­stan­den und ich hof­fe auf und dan­ke für Eure und Ihre wei­te­re freund­li­che Unter­stüt­zung.

Mit freund­li­chen Grü­ßen
Sig­rid Herr­mann

Update zum Verfahren 3 von Sigrid Herrmann, 1. August 2024:

Der Pro­zess geht trotz Som­mer­pau­se wei­ter. Mitt­ler­wei­le ist die Kla­ge­schrift vom Land­ge­richt Frank­furt ein­ge­gan­gen. Ich muss nun einen Anwalt beauf­tra­gen, der dar­auf reagiert und mich ver­tritt. Das Ver­fah­ren steht im Zusam­men­hang mit dem Ver­fah­ren 2 und dem Pro­zess­geg­ner die­ses Ver­fah­rens, da es sich um eine Abbil­dung sei­ner Per­son neben Nan­cy Fae­ser han­delt.

Update von Sigrid Herrmann, 9. Juli 2024:
Verfahren gewonnen!

Geg­ner war der Betrei­ber einer Bon­ner Ein­rich­tung, in der auch Jugend­li­che ver­keh­ren. Ange­grif­fen wur­de eine sach­lich statt­haf­te Dar­stel­lung der Umtrie­be in der Ein­rich­tung. In dem Haus wur­den zum Berichts­zeit­punkt isla­mi­sche Unter­rich­te für die­se Ziel­grup­pe ange­bo­ten, die durch lang­jäh­rig auf­fäl­li­ge sala­fis­ti­sche Pre­di­ger abge­hal­ten wur­den. Zudem war zuvor in das Haus auch ein radi­ka­ler Gelehr­ter der Deo­band-Schu­le, die Grund­zü­ge der Tali­ban-Ideo­lo­gie lie­fer­te, ein­ge­la­den wor­den. Der Betrei­ber argu­men­tier­te, dass die sala­fis­ti­schen Pre­di­ger kei­ne sei­en und dass der hoch­ran­gi­ge Deo­ban­di kein Isla­mist sei. Auch sei er sel­ber CDU-Mit­glied. Die ban­gla­des­hi­sche Par­tei Awa­mi-League, die auch im Gebäu­de unter sei­ner Lei­tung Akti­vi­tä­ten ent­fal­te­te, sei gar sozi­al­de­mo­kra­tisch ein­zu­ord­nen. Davon abge­se­hen, dass Mit­glied­schaf­ten in Volks­par­tei­en auch zwecks Vor­tei­len ange­strebt wer­den, ist die besag­te Par­tei in Ban­gla­desh tat­säch­lich tri­bal-auto­ri­tär struk­tu­riert und seit Jahr­zehn­ten unter Lei­tung eines Fami­li­en­clans. Die­se Umstän­de waren schon vor­ge­richt­lich in umfang­rei­chen und beleglas­ti­gen Schrift­sät­zen dar­ge­legt wor­den. Trotz­dem hat­te der Betrei­ber den Kla­ge­weg beschrit­ten, um schon allei­ne über die Kos­ten­dro­hung sei­ne Behaup­tun­gen durch­zu­set­zen. Das soll­te mich ein­zu­schüch­tern, damit er sei­ne Ein­rich­tung wei­ter­hin als unpro­ble­ma­ti­schen Ort für Jugend­li­che dar­stel­len könn­te und so Eltern und Stadt­ge­sell­schaft wei­ter­hin im Unkla­ren blie­ben. Zudem ist der Geg­ner Vor­sit­zen­der der Deutsch-ben­ga­li­schen Gesell­schaft Köln-Bonn e.V.

Das Land­ge­richt folg­te mei­nem und dem Vor­brin­gen mei­nes Anwalts, wes­we­gen der Geg­ner die Kla­ge ver­lo­ren hat. Das Bon­ner „Haus der Inte­gra­ti­on“ durf­te als „Sala­fis­ten-Treff“ bezeich­net wer­den und die Bevöl­ke­rung mit die­ser Infor­ma­ti­on gewarnt wer­den.

Mehr Informationen:

Ange­grif­fen wor­den war die­se Bericht­erstat­tung:
https://vunv1863.wordpress.com/2021/11/17/haus-der-integration-als-salafisten-treff/

Auch auf hpd:
https://hpd.de/artikel/bonner-haus-integration-salafisten-treff-19900

Bankverbindung

Steuerbegünstigte Spende an:

Frau­en­hel­din­nen e.V.
Betreff: Rechts­hil­fe für Sig­rid Her­mann
Glad­ba­cher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM

Pay­pal-Kon­to: konto@frauenheldinnen.de

Falls Sie eine Spen­den­be­schei­ni­gung wün­schen, schrei­ben Sie bit­te Ihre Adres­se in den Betreff. Vie­len Dank!

 

Sigrid Herrmann: Schonungslose Analysen islamistischer Netzwerke

Seit über 10 Jah­ren klärt Herr­mann über isla­mis­ti­sche Struk­tu­ren und Netz­wer­ke auf. Auf ihrem Blog mit über 1.000 Arti­keln kön­nen sich Leh­re­rIn­nen, Eltern und kom­mu­na­le Funk­ti­ons­trä­ge­rIn­nen über isla­mis­ti­sche Netz­wer­ke infor­mie­ren. https://vunv1863.wordpress.com/.

Wogegen muss sich Sigrid Herrmann zur Wehr setzen?

Gegen­wär­tig sieht sie sich einer regel­rech­ten Kam­pa­gne aus­ge­setzt, die mit immer neu­en Abmah­nun­gen und Ver­fah­ren gegen objek­tiv nicht zu bean­stan­den­de Äuße­run­gen offen­bar das Ziel ver­folgt, ihre öffent­li­che Auf­klä­rungs­ar­beit zu erschwe­ren, sie finan­zi­ell und nerv­lich aus­zu­blu­ten und letzt­lich ihre Stim­me zum Schwei­gen zu brin­gen. Gegen­stand der Abmah­nun­gen und Kla­gen sind ihre sach­lich zutref­fen­den, und von der Mei­nungs- und Pres­se­frei­heit gedeck­ten Dar­stel­lun­gen isla­mis­ti­scher Umtrie­be und Unter­wan­de­rungs­ver­su­che.

Für die­se juris­ti­sche Vari­an­te des Mund­tot­ma­chens hat sich der Aus­druck „Jihad by law“ ein­ge­bür­gert. Über­setzt: Glau­bens­krieg per Gesetz. Gemeint sind die Rechts­mit­tel, also Abmah­nun­gen und Gerichts­ver­fah­ren, die die Isla­mis­ten stra­te­gisch zer­set­zend gegen ihre Kri­ti­ke­rIn­nen ein­set­zen.

Wer steckt hinter den Abmahnungen und Klagen?

Absen­der der Abmah­nun­gen sind diver­se isla­mis­ti­sche und sala­fis­ti­sche Orga­ni­sa­tio­nen. Gegen­wär­tig sind vier Ver­fah­ren im Gan­ge, in denen Sig­rid Herr­mann juris­ti­schen Bei­stand bezah­len muss. Wei­te­re Ver­fah­ren kön­nen jeder­zeit gegen sie ange­strengt wer­den, da ihre Geg­ner sich auf alle mög­li­chen Äuße­run­gen von ihr stür­zen, und damit mut­maß­lich so lan­ge wei­ter machen, bis Sig­rid Herr­mann auf­hört auf­zu­klä­ren.

Mit ihrer Spen­de sor­gen Sie bild­lich gespro­chen dafür, dass Sig­rid Herr­mann eine star­ke Rüs­tung bekommt.

Verfahren 1:

Ange­grif­fen wird die Bericht­erstat­tung über eine Ein­rich­tung in einer mitt­le­ren Groß­stadt. In der Ein­rich­tung gestal­te­te ein sala­fis­ti­scher Imam seit meh­re­ren Jah­ren die Frei­tags­an­spra­chen. Zum Zeit­punkt der Ver­öf­fent­li­chung soll­te ein lang­jäh­rig bekann­ter Hass­pre­di­ger hin­zu­kom­men. Geplant war inten­si­vier­ter Unter­richt für Jün­ge­re. Der Betrei­ber der Ein­rich­tung ist Mit­glied einer Volks­par­tei. Er ver­such­te zusätz­lich über die­sen Weg, Legi­ti­ma­ti­on für sei­ne Ein­rich­tung zu fin­den. Es gibt bereits meh­re­re Kon­ver­sio­nen, und in der Groß­stadt fie­len bereits an einer Schu­le jun­ge Män­ner auf, die ihre Mit­schü­le­rin­nen maß­re­gel­ten. Ange­grif­fen wird eine fach­lich kor­rek­te Zuord­nung des Pre­di­gers und die War­nung vor der Ein­rich­tung. Das Ver­fah­ren ist von regio­na­ler Bedeu­tung. In der ers­ten Instanz (kein Eil­ver­fah­ren) wur­de der Antrag auf Löschung zurück­ge­wie­sen. Das Ver­fah­ren ist fort­ge­schrit­ten, gegen­wär­tig ist unklar, ob die nächs­te Instanz ange­ru­fen wird. Es besteht Anwalts­zwang.

Verfahren 2:

Bericht­erstat­tung über einen aktu­el­len Vor­gang, der Ver­stri­ckun­gen eines mehr­jäh­rig bekann­ten Akteurs der Mus­lim­bru­der­schaft in die Poli­tik auf­deckt. Der Akteur ist Mit­glied in einer Volks­par­tei und nutzt sei­ne Kon­tak­te auch zur öffent­li­chen Dif­fa­mie­rung der Bericht­erstat­tung. In der zuge­hö­ri­gen Ein­rich­tung soll öffent­lich bezu­schuss­te Jugend­ar­beit statt­fin­den. Ange­grif­fen wird eine fach­lich kor­rek­te und breit beleg­ba­re Zuord­nung des Akteurs in isla­mis­ti­sche Zusam­men­hän­ge. Im Eil­ver­fah­ren konn­te das Gericht durch Eigen­leis­tung von einer weit­ge­hen­den Abwei­sung des Antrags auf eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung über­zeugt wer­den. Der Klä­ger geht in ein Haupt­sa­che­ver­fah­ren trotz beleg­ter Mei­nungs­äu­ße­rung. Das Ver­fah­ren ist in der ers­ten Instanz. Es besteht nun­mehr Anwalts­zwang.

Verfahren 3:

Ange­grif­fen wird die Ver­öf­fent­li­chung eines Beleg­bil­des zur Doku­men­ta­ti­on der Ver­stri­ckung eines Isla­mis­ten in poli­ti­sche Krei­se. Die Siche­rung und Ver­öf­fent­li­chung unter Quel­len­an­ga­be waren als Aus­nah­me im Urhe­ber­recht statt­haft. Der Abge­bil­de­te hat mög­li­cher­wei­se einen Bekann­ten gebe­ten, die Urhe­ber­schaft zu behaup­ten und die Ver­öf­fent­li­chung anzu­grei­fen. Im Ver­fah­ren erging eine Einst­wei­li­ge Ver­fü­gung, da nur eine gro­be Prü­fung der For­ma­li­en, jedoch nicht der wei­te­ren inhalt­li­chen Begrün­det­heit der Aus­nah­me erfolg­te. Gegen­wär­tig ist unklar, ob die Gegen­sei­te in das Haupt­sa­che­ver­fah­ren ein­steigt. Es besteht nun­mehr Anwalts­zwang.

Verfahren 4:

Ange­grif­fen wird eine zuläs­si­ge Mei­nungs­äu­ße­rung mit begrün­de­tem Tat­sa­chen­kern in einer Über­schrift. Mit dem geg­ne­ri­schen Anwalt wur­de in Eigen­leis­tung ein bis­lang kos­ten­neu­tra­ler Ver­gleich aus­ge­han­delt. Es ist unklar, ob es dabei bleibt.

Wie sieht der islamistische Kampf gegen Frauenfreiheitsrechte aus?

Sala­fis­ti­sche Influen­cer und Hass­pre­di­ger haben in den Sozia­len Medi­en, u.a. auf Tik­Tok eine rie­si­ge Reich­wei­te mit Mil­lio­nen von Fol­lo­wern. Damit beein­flus­sen sie nicht nur jun­ge Mus­li­me, son­dern ver­gif­ten mit ihren radi­ka­len Inhal­ten auch das Kli­ma an Schu­len. Fol­gen­de Fäl­le mach­ten in jün­ge­rer Zeit Schlag­zei­len:

Die­se Vor­fäl­le stel­len nur die Spit­ze des Eis­bergs dar. In das öffent­li­che Bewusst­sein oder gar in die Medi­en drin­gen die radi­ka­len Bot­schaf­ten nur, wenn schon vie­le tau­send Anhän­ger sie ver­fol­gen und als Hand­lungs­ma­xi­me für sich anneh­men.

Das gesell­schaft­li­che Kli­ma für Mäd­chen und Frau­en ver­schlech­tert sich rasant. In Schu­len wer­den Leh­re­rin­nen ange­gan­gen und nicht respek­tiert, Mäd­chen wer­den von Gleich­alt­ri­gen hin­sicht­lich ihres Klei­dungs­stils gemaß­re­gelt, die Befol­gung ritu­el­ler Fas­ten­re­geln wird ein­ge­for­dert.

Hassprediger auf TikTok und erzkonservative Imame prägen die Jugendlichen

Ein­fluss üben nicht nur sala­fis­ti­sche Influen­cer und Hass­pre­di­ger aus, son­dern auch Unter­richt und Semi­na­re erz­kon­ser­va­ti­ver Ima­me, die Jun­gen und männ­li­chen Jugend­li­chen ein­re­den, sie wären in der Pflicht so zu han­deln. Sie ver­mit­teln, dass Jun­gen Män­ner sind, die wegen ihres Geschlechts gott­ge­wollt über den Frau­en ste­hen und die­se anzu­wei­sen hät­ten. Die­se Ima­me gehö­ren oft­mals isla­mis­ti­schen Netz­wer­ken an.

Lehr­kräf­te fra­gen sich immer öfter, woher die­se isla­mis­ti­schen Hal­tun­gen ihrer Schü­ler und Schü­le­rin­nen kom­men. Eltern, die ihren Kin­dern etwas von der Her­kunfts­kul­tur mit­ge­ben wol­len, ste­hen vor der Her­aus­for­de­rung zu erken­nen, wo ihre Kin­der viel­leicht von extre­mis­ti­schen Mus­lim­brü­dern oder Sala­fis­ten vor Ort indok­tri­niert wer­den könn­ten. Das Glei­che gilt für Behör­den­mit­ar­bei­ter und ‑mit­ar­bei­te­rin­nen. Ihnen allen fehlt es als Lai­en häu­fig an Wis­sen, die Netz­wer­ke zu erken­nen und ent­spre­chen­de Maß­nah­men zu ergrei­fen.

Aufklärung ist ihnen ein Dorn im Auge

Hier setzt Sig­rid Herr­manns Auf­klä­rungs­ar­beit an. Sie infor­miert in Semi­na­ren und Vor­trä­gen, sowie als Gut­ach­te­rin und Pro­zess­be­ob­ach­te­rin seit Jah­ren über Netz­wer­ke, Orga­ni­sa­tio­nen und neue Ent­wick­lun­gen. Das ist Isla­mis­ten und ihren Unter­stüt­zern ein Dorn im Auge. Ihnen wäre es lie­ber, Kin­der und Jugend­li­che unge­stört in die eige­ne Ideo­lo­gie ein­zu­bin­den. Sie wol­len unge­stört Poli­ti­ker täu­schen, sie wol­len uner­kannt Par­tei­en und zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen unter­wan­dern und für ihre Zwe­cke umfunk­tio­nie­ren. Oft­mals wol­len sie auch an öffent­li­che Mit­tel und Steu­er­geld oder haben die­se bereits erlangt. Bericht­erstat­tung über ihre Zuord­nung und Umtrie­be ver­an­lasst sie „Gegen­maß­nah­men“ in Form von Abmah­nun­gen und Kla­gen zu ergrei­fen.

Warum ist der juristische Krieg „Jihad by Law“ so effizient?

Jemand wie Sig­rid Herr­mann ist ein har­ter Bro­cken und lässt sich durch Belei­di­gun­gen kei­nen Maul­korb auf­set­zen. Das mer­ken die Isla­mis­ten und agie­ren mit juris­ti­schen Kam­pa­gnen, wo pure Dif­fa­mie­rung nicht reicht. Da sie erheb­li­che Unter­stüt­zung durch ihre Netz­wer­ke haben, kön­nen sie leicht das Zivil­recht in ihrem Sin­ne nut­zen und das Risi­ko eines oder meh­re­rer Gerichts­pro­zes­se ein­ge­hen. Die Wir­kung bei der ange­grif­fe­nen Per­son ist groß. Schon eine simp­le Abmah­nung oder einst­wei­li­ge Ver­fü­gung ver­ur­sacht hohe Anwalts- und Gerichts­kos­ten. Das Per­fi­de dar­an ist, dass die Kos­ten und der Zeit­auf­wand selbst dann ent­ste­hen, wenn die ange­grif­fe­ne Per­son im Recht ist. Wer in der Sache Recht hat, wird oft erst am Ende eines Gerichts­pro­zes­ses geklärt. Bei einer Abmah­nung oder einst­wei­li­gen Ver­fü­gung kommt es in der Regel nicht zu einer ver­tief­ten sach­li­chen Prü­fung.

Wofür wird das Geld aus dem Rechtshilfefonds eingesetzt?

Gegen Sig­rid Herr­mann sind der­zeit vier juris­ti­sche Angrif­fe anhän­gig. Bis­lang hat sie sich dage­gen selbst zur Wehr gesetzt, um die Kos­ten gering zu hal­ten, und hat nicht weni­ge Abmah­nun­gen erfolg­reich abge­wehrt. Aller­dings sind eini­ge die­ser Ver­fah­ren in einem Sta­di­um ange­langt, in dem Anwalts­zwang besteht. Das heißt, sie muss nun zwin­gend juris­ti­schen Bei­stand in Anspruch neh­men, um sich gegen die Kla­gen zu weh­ren. Hier­bei benö­tigt sie unse­re finan­zi­el­le Unter­stüt­zung.

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