Rechtshilfe für Sigrid Herrmann #IStandWithSigridHerrmann
Rechtsverteidigung für mutige Aufklärung über den islamistischen Angriff auf Frauen & Mädchen
Spendenziel: 10.000,– EUR
Als Frauenheldinnen setzen wir uns für Freiheit und Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen ein und verurteilen den religiösen Fundamentalismus, der beides einschränkt. Schon lange klärt unsere Mitfrau Sigrid Herrmann unbeirrt über den islamistischen Fundamentalismus und seine fatalen Auswirkungen für Frauen und Kinder auf. Dafür wird sie von finanzstarken islamischen Organisationen mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Drohbriefen attackiert. Bisher hat sie sich mit großem Erfolg selbst verteidigt. Doch mittlerweile haben die Verfahren eine Stufe erreicht, auf der Anwaltszwang besteht.
Ihre und eure großzügigen Spenden helfen Sigrid Herrmann, die Salven der religiösen Fundamentalisten rechtssicher abzuwehren und mit ihrer wichtigen Aufklärungsarbeit weiterzumachen
Persönliches Update und Dankeschön von Sigrid Herrmann
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
ich habe letzten Mittwoch die 1. Hauptverhandlung vor dem Landgericht Köln hinter mich gebracht und wollte die Gelegenheit nutzen, Euch und Ihnen ein ganz herzliches Dankeschön auszusprechen für all Ihre Spenden, die es mir ermöglichen, meinen Anwalt ohne Schwierigkeiten zu bezahlen. DANKE!
Was wird eigentlich verhandelt?
Bei dem gegenwärtigen Verfahren geht es um die Frage, ob eine Berichterstattung statthaft ist. Ich hatte auf meinem Blog (https://vunv1863.wordpress.com/) den Wahlkampf in Hessen von Nancy Faeser kritisiert, weil sie sich mit einem Mann einzeln ablichten ließ, der mir aus meiner Arbeit bekannt ist. Der Mann, der auch SPD-Mitglied ist, fällt seit Jahren durch Aktivitäten im Aktionsgeflecht der Muslimbruderschaft auf. So übernahm er die Leitung eines Dachverbandes, der wegen Bezügen zu Muslimbruderschaft und Salafisten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stand. Mit einer solchen Person zu posieren halte ich nach wie vor für problematisch, zumal Nancy Faeser jahrelang in Hessen im Innenausschuss saß und innenpolitische Sprecherin war. Dort war dieser Verband auch Thema.
Was will mein Prozessgegner erreichen?
Gegen diese meine Kritik, die nach meinem Dafürhalten statthafte Meinungsäußerung ist und für die es reichlich Anknüpfungspunkte gibt, geht der Mann vor. Er stellt seine Bezüge und die Bezüge der Gebetsstätte, für die er lange verantwortlich war, in Abrede und sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Er greift also meine – fachlich breit begründete – Einschätzung an. Er hatte auch bereits gegen Apollo News, die meine Recherche und Einordnung seinerzeit übernahmen, geklagt. Diese Klage hat er in zwei Instanzen vor dem Landgericht Frankfurt verloren.
Entscheidung wird am 25. September erwartet
Aktueller Stand in Köln ist, dass nach vielen Belegen, die ich als Hinweise in das Verfahren einbrachte, eine Entscheidung ansteht. Den Antrag auf Einstweilige Verfügung konnte ich mit den vorgebrachten Belegen schon so weit abwehren, dass überwiegend zurückgewiesen wurde und mir nur noch ein Halbsatz untersagt wurde (Kostenteilung 75% zu 25%, von mir vorzulegen). Die Gegenseite hat aber nunmehr alles noch mal zur Entscheidung gestellt. Ein Urteil in dieser Instanz ist für den 25.09.2024 zu erwarten.
Warum ist der Prozess für andere Verfahren relevant?
Das Verfahren hat Ausstrahlungswirkung auf andere Verfahren, weil der Mann auch darauf hinwirkte, dass die Verwendung des Belegbildes rechtlich angegriffen wird, aber vor dem Landgericht Frankfurt. Das Verfahren hat insofern grundsätzliche Bedeutung, weil das Aktionsgeflecht regional mittlerweile so weit in die SPD hineinragt, dass diese sich an die Seite des Mannes stellte, obwohl sie über die Bezüge in Kenntnis gesetzt ist. Die SPD Frankfurt und die SPD Hessen Süd (deren Mitglied ich bin!) positionierten sich also m.M.n. auf der falschen Seite!
Es ist also noch nicht durchgestanden und ich hoffe auf und danke für Eure und Ihre weitere freundliche Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Herrmann
Update zum Verfahren 3 von Sigrid Herrmann, 1. August 2024:
Der Prozess geht trotz Sommerpause weiter. Mittlerweile ist die Klageschrift vom Landgericht Frankfurt eingegangen. Ich muss nun einen Anwalt beauftragen, der darauf reagiert und mich vertritt. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem Verfahren 2 und dem Prozessgegner dieses Verfahrens, da es sich um eine Abbildung seiner Person neben Nancy Faeser handelt.
Update von Sigrid Herrmann, 9. Juli 2024:
Verfahren gewonnen!
Gegner war der Betreiber einer Bonner Einrichtung, in der auch Jugendliche verkehren. Angegriffen wurde eine sachlich statthafte Darstellung der Umtriebe in der Einrichtung. In dem Haus wurden zum Berichtszeitpunkt islamische Unterrichte für diese Zielgruppe angeboten, die durch langjährig auffällige salafistische Prediger abgehalten wurden. Zudem war zuvor in das Haus auch ein radikaler Gelehrter der Deoband-Schule, die Grundzüge der Taliban-Ideologie lieferte, eingeladen worden. Der Betreiber argumentierte, dass die salafistischen Prediger keine seien und dass der hochrangige Deobandi kein Islamist sei. Auch sei er selber CDU-Mitglied. Die bangladeshische Partei Awami-League, die auch im Gebäude unter seiner Leitung Aktivitäten entfaltete, sei gar sozialdemokratisch einzuordnen. Davon abgesehen, dass Mitgliedschaften in Volksparteien auch zwecks Vorteilen angestrebt werden, ist die besagte Partei in Bangladesh tatsächlich tribal-autoritär strukturiert und seit Jahrzehnten unter Leitung eines Familienclans. Diese Umstände waren schon vorgerichtlich in umfangreichen und beleglastigen Schriftsätzen dargelegt worden. Trotzdem hatte der Betreiber den Klageweg beschritten, um schon alleine über die Kostendrohung seine Behauptungen durchzusetzen. Das sollte mich einzuschüchtern, damit er seine Einrichtung weiterhin als unproblematischen Ort für Jugendliche darstellen könnte und so Eltern und Stadtgesellschaft weiterhin im Unklaren blieben. Zudem ist der Gegner Vorsitzender der Deutsch-bengalischen Gesellschaft Köln-Bonn e.V.
Das Landgericht folgte meinem und dem Vorbringen meines Anwalts, weswegen der Gegner die Klage verloren hat. Das Bonner „Haus der Integration“ durfte als „Salafisten-Treff“ bezeichnet werden und die Bevölkerung mit dieser Information gewarnt werden.
Mehr Informationen:
Angegriffen worden war diese Berichterstattung:
https://vunv1863.wordpress.com/2021/11/17/haus-der-integration-als-salafisten-treff/
Auch auf hpd:
https://hpd.de/artikel/bonner-haus-integration-salafisten-treff-19900
Bankverbindung
Steuerbegünstigte Spende an:
Frauenheldinnen e.V.
Betreff: Rechtshilfe für Sigrid Hermann
Gladbacher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM
Paypal-Konto: konto@frauenheldinnen.de
Falls Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, schreiben Sie bitte Ihre Adresse in den Betreff. Vielen Dank!
Sigrid Herrmann: Schonungslose Analysen islamistischer Netzwerke
Seit über 10 Jahren klärt Herrmann über islamistische Strukturen und Netzwerke auf. Auf ihrem Blog mit über 1.000 Artikeln können sich LehrerInnen, Eltern und kommunale FunktionsträgerInnen über islamistische Netzwerke informieren. https://vunv1863.wordpress.com/.
Wogegen muss sich Sigrid Herrmann zur Wehr setzen?
Gegenwärtig sieht sie sich einer regelrechten Kampagne ausgesetzt, die mit immer neuen Abmahnungen und Verfahren gegen objektiv nicht zu beanstandende Äußerungen offenbar das Ziel verfolgt, ihre öffentliche Aufklärungsarbeit zu erschweren, sie finanziell und nervlich auszubluten und letztlich ihre Stimme zum Schweigen zu bringen. Gegenstand der Abmahnungen und Klagen sind ihre sachlich zutreffenden, und von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckten Darstellungen islamistischer Umtriebe und Unterwanderungsversuche.
Für diese juristische Variante des Mundtotmachens hat sich der Ausdruck „Jihad by law“ eingebürgert. Übersetzt: Glaubenskrieg per Gesetz. Gemeint sind die Rechtsmittel, also Abmahnungen und Gerichtsverfahren, die die Islamisten strategisch zersetzend gegen ihre KritikerInnen einsetzen.
Wer steckt hinter den Abmahnungen und Klagen?
Absender der Abmahnungen sind diverse islamistische und salafistische Organisationen. Gegenwärtig sind vier Verfahren im Gange, in denen Sigrid Herrmann juristischen Beistand bezahlen muss. Weitere Verfahren können jederzeit gegen sie angestrengt werden, da ihre Gegner sich auf alle möglichen Äußerungen von ihr stürzen, und damit mutmaßlich so lange weiter machen, bis Sigrid Herrmann aufhört aufzuklären.
Mit ihrer Spende sorgen Sie bildlich gesprochen dafür, dass Sigrid Herrmann eine starke Rüstung bekommt.
Verfahren 1:
Angegriffen wird die Berichterstattung über eine Einrichtung in einer mittleren Großstadt. In der Einrichtung gestaltete ein salafistischer Imam seit mehreren Jahren die Freitagsansprachen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sollte ein langjährig bekannter Hassprediger hinzukommen. Geplant war intensivierter Unterricht für Jüngere. Der Betreiber der Einrichtung ist Mitglied einer Volkspartei. Er versuchte zusätzlich über diesen Weg, Legitimation für seine Einrichtung zu finden. Es gibt bereits mehrere Konversionen, und in der Großstadt fielen bereits an einer Schule junge Männer auf, die ihre Mitschülerinnen maßregelten. Angegriffen wird eine fachlich korrekte Zuordnung des Predigers und die Warnung vor der Einrichtung. Das Verfahren ist von regionaler Bedeutung. In der ersten Instanz (kein Eilverfahren) wurde der Antrag auf Löschung zurückgewiesen. Das Verfahren ist fortgeschritten, gegenwärtig ist unklar, ob die nächste Instanz angerufen wird. Es besteht Anwaltszwang.
Verfahren 2:
Berichterstattung über einen aktuellen Vorgang, der Verstrickungen eines mehrjährig bekannten Akteurs der Muslimbruderschaft in die Politik aufdeckt. Der Akteur ist Mitglied in einer Volkspartei und nutzt seine Kontakte auch zur öffentlichen Diffamierung der Berichterstattung. In der zugehörigen Einrichtung soll öffentlich bezuschusste Jugendarbeit stattfinden. Angegriffen wird eine fachlich korrekte und breit belegbare Zuordnung des Akteurs in islamistische Zusammenhänge. Im Eilverfahren konnte das Gericht durch Eigenleistung von einer weitgehenden Abweisung des Antrags auf eine einstweilige Verfügung überzeugt werden. Der Kläger geht in ein Hauptsacheverfahren trotz belegter Meinungsäußerung. Das Verfahren ist in der ersten Instanz. Es besteht nunmehr Anwaltszwang.
Verfahren 3:
Angegriffen wird die Veröffentlichung eines Belegbildes zur Dokumentation der Verstrickung eines Islamisten in politische Kreise. Die Sicherung und Veröffentlichung unter Quellenangabe waren als Ausnahme im Urheberrecht statthaft. Der Abgebildete hat möglicherweise einen Bekannten gebeten, die Urheberschaft zu behaupten und die Veröffentlichung anzugreifen. Im Verfahren erging eine Einstweilige Verfügung, da nur eine grobe Prüfung der Formalien, jedoch nicht der weiteren inhaltlichen Begründetheit der Ausnahme erfolgte. Gegenwärtig ist unklar, ob die Gegenseite in das Hauptsacheverfahren einsteigt. Es besteht nunmehr Anwaltszwang.
Verfahren 4:
Angegriffen wird eine zulässige Meinungsäußerung mit begründetem Tatsachenkern in einer Überschrift. Mit dem gegnerischen Anwalt wurde in Eigenleistung ein bislang kostenneutraler Vergleich ausgehandelt. Es ist unklar, ob es dabei bleibt.
Wie sieht der islamistische Kampf gegen Frauenfreiheitsrechte aus?
Salafistische Influencer und Hassprediger haben in den Sozialen Medien, u.a. auf TikTok eine riesige Reichweite mit Millionen von Followern. Damit beeinflussen sie nicht nur junge Muslime, sondern vergiften mit ihren radikalen Inhalten auch das Klima an Schulen. Folgende Fälle machten in jüngerer Zeit Schlagzeilen:
- „Strenggläubige Muslime mobben wohl Mitschüler an Bonner Gymnasium“ (https://www.t‑online.de/region/koeln/id_100193012/strengglaeubige-muslime-mobben-mitschueler-an-bonner-gymnasien-lehrer-hilflos.html )
- „Scharia-Vorfall an Schule in Neuss: Nicht der erste Fall dieser Art“ (https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/scharia-schueler-neuss-100.html)
Diese Vorfälle stellen nur die Spitze des Eisbergs dar. In das öffentliche Bewusstsein oder gar in die Medien dringen die radikalen Botschaften nur, wenn schon viele tausend Anhänger sie verfolgen und als Handlungsmaxime für sich annehmen.
Das gesellschaftliche Klima für Mädchen und Frauen verschlechtert sich rasant. In Schulen werden Lehrerinnen angegangen und nicht respektiert, Mädchen werden von Gleichaltrigen hinsichtlich ihres Kleidungsstils gemaßregelt, die Befolgung ritueller Fastenregeln wird eingefordert.
Hassprediger auf TikTok und erzkonservative Imame prägen die Jugendlichen
Einfluss üben nicht nur salafistische Influencer und Hassprediger aus, sondern auch Unterricht und Seminare erzkonservativer Imame, die Jungen und männlichen Jugendlichen einreden, sie wären in der Pflicht so zu handeln. Sie vermitteln, dass Jungen Männer sind, die wegen ihres Geschlechts gottgewollt über den Frauen stehen und diese anzuweisen hätten. Diese Imame gehören oftmals islamistischen Netzwerken an.
Lehrkräfte fragen sich immer öfter, woher diese islamistischen Haltungen ihrer Schüler und Schülerinnen kommen. Eltern, die ihren Kindern etwas von der Herkunftskultur mitgeben wollen, stehen vor der Herausforderung zu erkennen, wo ihre Kinder vielleicht von extremistischen Muslimbrüdern oder Salafisten vor Ort indoktriniert werden könnten. Das Gleiche gilt für Behördenmitarbeiter und ‑mitarbeiterinnen. Ihnen allen fehlt es als Laien häufig an Wissen, die Netzwerke zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Aufklärung ist ihnen ein Dorn im Auge
Hier setzt Sigrid Herrmanns Aufklärungsarbeit an. Sie informiert in Seminaren und Vorträgen, sowie als Gutachterin und Prozessbeobachterin seit Jahren über Netzwerke, Organisationen und neue Entwicklungen. Das ist Islamisten und ihren Unterstützern ein Dorn im Auge. Ihnen wäre es lieber, Kinder und Jugendliche ungestört in die eigene Ideologie einzubinden. Sie wollen ungestört Politiker täuschen, sie wollen unerkannt Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen unterwandern und für ihre Zwecke umfunktionieren. Oftmals wollen sie auch an öffentliche Mittel und Steuergeld oder haben diese bereits erlangt. Berichterstattung über ihre Zuordnung und Umtriebe veranlasst sie „Gegenmaßnahmen“ in Form von Abmahnungen und Klagen zu ergreifen.
Warum ist der juristische Krieg „Jihad by Law“ so effizient?
Jemand wie Sigrid Herrmann ist ein harter Brocken und lässt sich durch Beleidigungen keinen Maulkorb aufsetzen. Das merken die Islamisten und agieren mit juristischen Kampagnen, wo pure Diffamierung nicht reicht. Da sie erhebliche Unterstützung durch ihre Netzwerke haben, können sie leicht das Zivilrecht in ihrem Sinne nutzen und das Risiko eines oder mehrerer Gerichtsprozesse eingehen. Die Wirkung bei der angegriffenen Person ist groß. Schon eine simple Abmahnung oder einstweilige Verfügung verursacht hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Das Perfide daran ist, dass die Kosten und der Zeitaufwand selbst dann entstehen, wenn die angegriffene Person im Recht ist. Wer in der Sache Recht hat, wird oft erst am Ende eines Gerichtsprozesses geklärt. Bei einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung kommt es in der Regel nicht zu einer vertieften sachlichen Prüfung.
Wofür wird das Geld aus dem Rechtshilfefonds eingesetzt?
Gegen Sigrid Herrmann sind derzeit vier juristische Angriffe anhängig. Bislang hat sie sich dagegen selbst zur Wehr gesetzt, um die Kosten gering zu halten, und hat nicht wenige Abmahnungen erfolgreich abgewehrt. Allerdings sind einige dieser Verfahren in einem Stadium angelangt, in dem Anwaltszwang besteht. Das heißt, sie muss nun zwingend juristischen Beistand in Anspruch nehmen, um sich gegen die Klagen zu wehren. Hierbei benötigt sie unsere finanzielle Unterstützung.