Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Update: Etappensieg gegen die Babyhandels-Lobby

von | 17.10.25

Babyfaust

Stadt Köln reagiert auf unseren Einsatz

Wir von Frauenheldinnen e. V. haben im Kampf gegen die Messe „Wish for a Baby“ (18.–19. Oktober 2025, Sartory-Säle Köln) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt.
Nach unserem ordnungsbehördlichen Antrag und dem anschließenden Eilantrag beim Verwaltungsgericht hat die Stadt Köln reagiert:

  • Die Ordnungsbehörde ist sensibilisiert und vor Ort im Einsatz.
  • Der Veranstalter hat zugesagt, unsere Forderungen an alle Aussteller weiterzugeben und auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen hinzuweisen.

Zwar war die Zeit für eine inhaltliche Gerichtsentscheidung zu knapp, doch unser Engagement hat Wirkung gezeigt: Die Behörden prüfen nun unsere Punkte und kontrollieren das Geschehen vor Ort. Wir behalten uns vor, in einem Fortsetzungsfeststellungsverfahren im Nachhinein die Messe überprüfen zu lassen, um gegen weitere derartige Veranstaltungen vorgehen zu können.

Monika Glöcklhofer, zweite Vorsitzende von Frauenheldinnen e. V.:

„Das ist ein spürbarer Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, was auf der Messe tatsächlich passiert. Wir setzen auf Transparenz – und auf wache Augen von Presse und Öffentlichkeit.“

Was wir jetzt erwarten

Wir appellieren an alle Interessierten, selbst hinzuschauen:
Findet auf der Messe tatsächlich keine Werbung oder Vermittlung für Leihmutterschaft statt – oder wird weiterhin für verbotene Praktiken wie Eizellspende und Surrogacy geworben?

Hier gibt’s kostenlose Tickets: https://www.wishforababy.de/koeln/2025/tickets/

Wer Hinweise oder Beobachtungen hat (z. B. Fotos, Flyer, Gespräche, QR-Codes), kann diese an uns weiterleiten:
info@frauenheldinnen.de

Wir prüfen alle Meldungen und leiten sie gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weiter.

Hintergrund

Unser Anwalt Dr. Jonas D. Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) hatte die Stadt Köln auf gravierende Rechtsverstöße hingewiesen:
Viele Aussteller werben für Leihmutterschaftsprogramme, sammeln Kontaktdaten oder bieten Einzelberatungen an – alles Handlungen, die nach deutschem Recht verboten sind. Nach unserem Einschreiten hat der Veranstalter zugesagt, die Aussteller nochmals zu belehren und die Behörde kontrolliert vor Ort.

Wir werden die Entwicklung eng begleiten – und prüfen, wie ähnliche Veranstaltungen künftig frühzeitig unterbunden werden können.

Frauenheldinnen e.V.

Für Frauenrechte. Für Menschenwürde. Gegen die Kommerzialisierung von Körpern und Kindern.

Jetzt spenden1

Frauenheldinnen e.V.
Gladbacher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM
Verwendungszweck: „Einsatz gegen Leihmutterschaft“

Bitte geben Sie bei Spende via PayPal den Verwendungszweck „Einsatz gegen Leihmutterschaft“ an. Vielen Dank!


  1. Von deiner Spende behält der gemeinnützige Verein Frauenheldinnen e.V. 5 Prozent Bearbeitungsgebühr ein. Diese hilft uns, einen Teil der Arbeit zu finanzieren, die mit einer Spendenkampagne verbunden ist. Wenn du über Paypal oder einen anderen Zahlungsdienstleister bezahlst, gehen von deiner Spende zusätzlich dessen Gebühren ab.
    Derzeit sind die entstehenden Kosten für das Verfahren noch nicht bekannt. Falls nach Abschluss der Spendensammlung mehr Spenden eingegangen sind, als benötigt werden, geht deine Spende in den allgemeinen Rechtshilfefonds von Frauenheldinnen e.V. und wird zur Abwehr ähnlicher Angriffe auf Frauenrechte und Frauenräume verwendet. ↩︎

Autorin

  • Die Redaktion des FrauenheldinnenMagazins begleitet die Arbeit von Frauenheldinnen e.V. journalistisch und dokumentarisch und bietet Raum für Analysen, Interviews, Berichte und Debattenbeiträge.

    Artikel anzeigen

0 Kommentare

Keinen Artikel verpassen, Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutzhinweise

Ein Projekt von

Frauenheldinnen e.V. – Die gemeinnützige Förderplattform

Frauenheldinnen e.V. – Die gemeinnützige Förderplattform

Mehr zum Thema:

Illegale Leihmutterschaft vs. legale Reproduktionsmedizin

Illegale Surrogacy-Werbung in Deutschland?

Wie positionieren sich seriöse Anbieter der Reproduktionsmedizin in Deutschland zu der rechtswidrigen Praxis der Leihmutterschaft auf Babymessen?

mehr lesen
Keine Leihmutterschaft durch die Hintertür!

Pressemitteilung | Frauenheldinnen e.V. warnt vor Gesetzentwurf des BMJ

Keine Leihmutterschaft durch die Hintertür!

Der Verein Frauenheldinnen e.V. kritisiert den vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Entwurf zur Neufassung des § 232 StGB („Menschenhandel“) als unzureichend und potenziell irreführend. Der Entwurf führt erstmals die „Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“ als Tatbestand des Menschenhandels ein – ohne jedoch klarzustellen, dass Leihmutterschaft in Deutschland bereits als solche verboten ist und regelmäßig selbst eine Form der Ausbeutung darstellt.

„Das Bundesjustizministerium darf keine Leihmutterschaft durch die Hintertür normalisieren,“ erklärt Eva Engelken, Vorsitzende von Frauenheldinnen e.V.

mehr lesen

Verfahren & Rechtshilfe "Frauenheldinnen gegen Babyhandel"

Update: Wir legen Beschwerde beim OVG Köln ein

Das Verwaltungsgerichts Köln hat am 17. Oktober 2025 unsern Eilantrag abgelehnt (1 L 2742/25). Dagegen haben wir am 27. Oktober 2025 über unseren Anwalt Dr. Jonas Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Heute, am 11.11. hat Jonas Jacob die Begründung nachgereicht, auch wenn die Richter sie wegen des heutigen Karnevalsbeginns wohl erst später zur Kenntnis nehmen werden.

mehr lesen
Keine Leihmutterschaft durch die Hintertür!

Pressemitteilung | Frauenheldinnen e.V. warnt vor Gesetzentwurf des BMJ

Keine Leihmutterschaft durch die Hintertür!

Der Verein Frauenheldinnen e.V. kritisiert den vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Entwurf zur Neufassung des § 232 StGB („Menschenhandel“) als unzureichend und potenziell irreführend. Der Entwurf führt erstmals die „Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“ als Tatbestand des Menschenhandels ein – ohne jedoch klarzustellen, dass Leihmutterschaft in Deutschland bereits als solche verboten ist und regelmäßig selbst eine Form der Ausbeutung darstellt.

„Das Bundesjustizministerium darf keine Leihmutterschaft durch die Hintertür normalisieren,“ erklärt Eva Engelken, Vorsitzende von Frauenheldinnen e.V.

mehr lesen
Update: Wir legen Beschwerde beim OVG Köln ein

Verfahren & Rechtshilfe "Frauenheldinnen gegen Babyhandel"

Update: Wir legen Beschwerde beim OVG Köln ein

Das Verwaltungsgerichts Köln hat am 17. Oktober 2025 unsern Eilantrag abgelehnt (1 L 2742/25). Dagegen haben wir am 27. Oktober 2025 über unseren Anwalt Dr. Jonas Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Heute, am 11.11. hat Jonas Jacob die Begründung nachgereicht, auch wenn die Richter sie wegen des heutigen Karnevalsbeginns wohl erst später zur Kenntnis nehmen werden.

mehr lesen