Sie sind neu hier und wollen wissen, worum es beim Thema „Selbstbestimmungsgesetz“ geht?
Was regelt das „Selbstbestimmungsgesetz“? Mit „Selbstbestimmungsgesetz“ wird der Geschlechtseintrag ein reiner Sprechakt vor dem Standesamt – ohne jegliche Prüfung. Alle Menschen sollen einmal jährlich ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen: Von männlich zu weiblich und von weiblich zu männlich.
Thema: Wissen
Referentenentwurf Selbstbestimmungsgesetz
Stellungnahme der FrauenHeldinnen zum Selbstbestimmungsgesetz
Als Vorsitzende des Vereins Frauenheldinnen e.V. hat Eva Engelken für den Vorstand des Vereins eine kurze Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes ( https://www.bmfsfj.de/resource/blob/224548/4d24ff0698216058eb758ada5c84bd90/entwurf-selbstbestimmungsgesetz-data.pdf) verfasst.