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bei Frauenheldinnen e.V.

Wir freuen uns รผber weitere Mitglieder und Fรถrdermitglieder.

Leitbild Frauenheldinnen e.V.
Unser Leitbild

Die gemeinnรผtzige Fรถrderplattform Frauenheldinnen e. V. wurde von einem Kreis frauenpolitisch aktiver Frauen, Unternehmerinnen und Unternehmern, Studentinnen, PolitikerInnen, Mรผttern und Vรคtern ins Leben gerufen.

Unser Anliegen ist die finanzielle und organisatorische Unterstรผtzung von Aufklรคrung und Widerstand. Von Frauen โ€“ fรผr Frauen. Fรผr Mรคdchen und Mรผtter. Aber auch fรผr Jungen und Vรคter. Fรผr alle, die der zunehmenden ideologischen Beeinflussung unserer Gesellschaft etwas entgegensetzen wollen. Weil sie die mรผhsam erkรคmpfte Gleichberechtigung von Frau und Mann aufs Spiel setzt, das Wohl unserer Kinder gefรคhrdet und unsere sรคkulare rechtsstaatliche Ordnung untergrรคbt. AuรŸerdem widersetzen wir uns kulturell und religiรถs begrรผndeten Normen, die das soziale Leben in Europa und Deutschland vermehrt mitprรคgen und Frauen nur mindere Bรผrgerrechte zugestehen.

Wir orientieren uns an den Werten der freiheitlich demokratischen Grundordnung, insbesondere an Artikel 3 Grundgesetz (Gleichberechtigung von Frauen und Mรคnnern, Schutz vor geschlechtsbasierter Diskriminierung) und an Artikel 6 (Schutz von Ehe und Familie, wobei wir fรผr eine starke Stellung / Stรคrkung der Mรผtter eintreten). AuรŸerdem stehen wir bedingungslos fรผr Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus und Eigenverantwortlichkeit ein. Das schlieรŸt die Freiheit in der eigenen Lebensgestaltung und sexuellen Orientierung ebenso ein wie die Rรผcksichtnahme auf die Grenzen anderer.

Ohne ideologische Brille sieht man besser

Wir setzen die ideologische Brille ab und werfen einen realistischen Blick auf die aktuellen Herausforderungen.

  • Fรผr uns sind alle Menschen mit gleichen Rechten ausgestattet, wobei Mรผttern und Kindern eine besondere Schutzberechtigung zukommt. Denn auch dort, wo gesetzliche Gleichberechtigung ist, sind Gewalt und Ungerechtigkeit noch lange nicht beseitigt.
  • Wir betreiben keinen All-inklusive-Feminismus, der vor lauter Neu-Diskriminierten die Frauen nicht mehr sieht, sondern wir setzen uns dafรผr ein, die weiterhin grassierende geschlechtsbasierte Diskriminierung und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Mรคdchen zu beenden.
  • Wir respektieren und schรคtzen andere Kulturen und Religionen, lehnen aber jede Art von Kulturrelativismus ab und benennen Menschenrechtsverletzungen, ganz gleich, wo wir sie sehen.
  • Wir schรคtzen Auseinandersetzungen in der Sache und lehnen den Boykott aus moralischen Erwรคgungen als Cancel Culture ab.Fรผr uns ist eine klare Sprache Ausdruck klarer Gedanken. Wir wehren uns gegen eine Einengung des gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurses durch totalitรคre Sprech- und Denkverbote, die Kunst, Literatur und Wissenschaft unmรถglich machen und jede Kreativitรคt ersticken.
  • Ganz besonders stellen wir uns gegen eine Unterwanderung der Sprache, die durch Wortneuschรถpfungen Frauen hinter geschlechtsnivellierenden Gattungsbegriffen unsichtbar macht.
  • Wir sind รผber parteipolitische Grenzen hinweg gesprรคchsbereit. Wir schlieรŸen Allianzen der Vernunft und um der Sache willen.
  • Wir verurteilen es, dass woke Aktivisten und Aktivistinnen Rechtsextremismus und Antisemitismus verharmlosen und instrumentalisieren, um offene Debatten zu unterbinden.

    Unsere Positionen und Ziele

    1. Wir sagen Ja zu einem Leben ohne Geschlechtsstereotype, in dem Frauen wie Mรคnner Verantwortung รผbernehmen und in dem Mรคdchen ruppig und wild und Jungen sanft und fรผrsorglich sein dรผrfen, ohne dass Zweifel an ihrer Geschlechtszugehรถrigkeit aufkommen.
    2. Wir setzen uns dafรผr ein, dass die jetzige und die kommende Generation Jungen und Mรคdchen als gleichberechtigte Menschen wahrnimmt, was ihnen die Mรถglichkeit gibt, sich frei von Klischees zu entfalten.
    3. Wir kรคmpfen dafรผr, dass auch die nรคchste Generation Frauen die Freiheiten hat, die wir als Mรผtter und Eltern genossen haben. Deshalb sind wir fรผr die Beibehaltung eines Geschlechtsbegriffs, der an die unverรคnderliche biologische Binaritรคt anknรผpft. Wir sagen Nein zu einer rechtlichen und begrifflichen Beliebigkeit, die die Kategorie Frau auslรถscht und geschlechtsbasierte Rechte vernichtet.
    4. Homosexuelle Menschen erfahren in unserer Gesellschaft breite Akzeptanz. Wir sagen Ja zu maskulinen lesbischen Mรคdchen und femininen schwulen Jungs. Wir sagen Nein zum Trend, lesbischen Mรคdchen einzureden, sie seien Jungs, weil sie Mรคdchen lieben oder sich nicht geschlechtsrollenkonform verhalten. Wir sagen Nein zur Auslรถschung von Homosexualitรคt durch den Anspruch, sich auf gegengeschlechtliche Partner einzulassen, die behaupten, dem eigenen Geschlecht anzugehรถren.
    5. Wir sagen Ja zur elterlichen Fรผrsorgepflicht und zum elterlichen Fรผrsorgerecht. Wir sagen Nein zu einer Aushebelung der elterlichen Fรผrsorge durch Bestimmungen, die Kindern das Recht zur freien Wahl ihres Namens und Geschlechtseintrags geben.
    6. Wir sagen Ja zu einer qualifizierten therapeutischen Begleitung und explorativen Diagnostik von Kindern und Heranwachsenden. Wir sagen Nein zu einer โ€žaffirmativenโ€ Beratung zu Operationen, Hormonen und Medikamenten, die den vermeintlich falschen Kรถrper irreversibel schรคdigen und die synthetische Geschlechtsidentitรคten herstellen sollen.
    7. Wir sagen Ja zu einer Medizin und Technik, die dem Menschen dient. Wir sagen Nein zur Instrumentalisierung und Pathologisierung junger Menschen, um ihre Kรถrper zu einer lebenslangen Kapitalquelle fรผr die Pharmaindustrie und Bio- und Gentechnologie zu machen.
    8. Wir sagen Ja zu einer erfรผllten Sexualitรคt jenseits lust- und freiheitsbeschrรคnkender Geschlechternormen. Wir sagen Nein zu einer Gesellschaft, in der Frauenkรถrper gekauft und sexuell ausgebeutet werden.
    9. Wir sagen Ja zu beschรผtzten Kindern. Wir sagen Nein zu einer Gesellschaft, in dem schon Kinder als Sexualpraktik bezeichnete brutale Gewalt auf dem Handy betrachten kรถnnen.
    10. Wir sagen Ja zu einer selbstbestimmten Familienplanung und zu einer Entscheidung fรผr oder gegen eine Schwangerschaft. Wir sagen Nein zu staatlicher Kontrolle weiblicher Fruchtbarkeit und zu Gesundheitsgefรคhrdungen, die entstehen, wenn Frauen illegal abtreiben mรผssen.
    11. Wir sagen Ja zu einer Familienkonstellation mit einer starken Mutter im Zentrum. Wir sagen Nein zu Kindeswohlgefรคhrdungen durch gewalttรคtige Vรคter. Wir sind gegen die Verwirrung von Kindern durch Elternteile, die sich der Genderidentitรคtsideologie verschrieben haben, dies vor den Kindern ausleben und so ihren Nachwuchs indoktrinieren.
    12. Wir sagen Ja zu natรผrlicher Mutterschaft. Wir sagen Nein zu einer Ausbeutung der weiblichen Reproduktionsfรคhigkeit durch Leih- bzw. Mietmutterschaft und Eizellspende. Wir sagen Nein zur Inkaufnahme einer Traumatisierung von Mutter und Kind.
    Satzung Frauenheldinnen e.V.

    Satzung Frauenheldinnen e.V.

    ยง 1 Name, Sitz und Geschรคftsjahr

    • Die Organisation fรผhrt den Namen Frauenheldinnen e.V..
    • Sie hat ihren Sitz in 41061 Mรถnchengladbach.
    • Nach Bestรคtigung der Gemeinnรผtzigkeit fรผhrt sie den Zusatz gemeinnรผtzig.
    • Geschรคftsjahr ist das Kalenderjahr.

    ยง 2 Zweck des Vereins, Gemeinnรผtzigkeit

    • Der Verein mit Sitz in Mรถnchengladbach verfolgt ausschlieรŸlich und unmittelbar gemeinnรผtzige Zwecke im Sinne des Abschnitts โ€žSteuerbegรผnstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
    • Der Zweck von Frauenheldinnen e.V. ist die Fรถrderung der Gleichberechtigung von Frauen und Mรคnnern und die Fรถrderung des Schutzes von Ehe und Familie.
    • Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
    1. die Aufklรคrung der ร–ffentlichkeit sowie die Aufklรคrung von Schรผlerinnen und Schรผlern, Frauen, Mรผttern und lesbischen Frauen รผber ihre Rechte, Schutzrechte, einengende Geschlechtsrollenstereotype und aktuelle Gefรคhrdungen ihrer Rechte;
    2. die Bereitstellung von Geld- und Sachspenden an Initiativen und engagierte Einzelfrauen, die selbst weder ein gemeinnรผtziger Verein noch eine Partei sind, aber dem Vereinszweck entsprechende Anliegen verwirklichen;
    3. Vortrรคge und Veranstaltungen entsprechend dem Vereinszweck;
    4. Aufklรคrungs- und Lobbyarbeit bei gesellschaftlichen und politischen Entscheidungstrรคgern;
    5. die Ausgabe von kostenlosen und kostenpflichtigen Informationsmaterialien (Publikationen, Bรผcher und Websites);
    6. Einzelfallhilfe und Rechtshilfe.
    • Fรผr die Erfรผllung dieser satzungsmรครŸigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beitrรคge, Umlagen, Spenden, Zuschรผsse und sonstige Zuwendungen eingeworben und eingesetzt werden.
    • Der Verein ist selbstlos tรคtig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dรผrfen nur fรผr die satzungsmรครŸigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins in ihrer Eigenschaft als Mitglieder. Vergรผtungen sind im Rahmen von ยง 3 Nr. 26 EStG zulรคssig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhรคltnismรครŸig hohe Vergรผtungen begรผnstigt werden.

    ยง 3 Erwerb der Mitgliedschaft

    • Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natรผrliche und juristische Person werden, die den Vereinszweck anerkennt und unterstรผtzt.
    • Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjรคhrigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet รผber den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenรผber der antragstellenden Person nicht begrรผnden.
    • Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Mitglieder oder sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen.

      ยง 4 Ende der Mitgliedschaft

      • Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod (bei juristischen Personen mit deren Erlรถschen), Austritt oder Ausschluss.
      • Der Austritt ist schriftlich gegenรผber dem Vorstand zu erklรคren. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschรคftsjahres erklรคrt werden.
      • Ein ordentliches Mitglied kann durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es a) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise schรคdigt oder b) mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeitrรคge im Rรผckstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die Rรผckstรคnde nicht eingezahlt hat. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen und zu begrรผnden.
      • Die Mitgliederversammlung wird รผber den Ausschluss informiert. Gegen den Beschluss des Vorstands ist ein Widerspruch an die Mitgliederversammlung mรถglich, wenn dieser spรคtestens einen Monat nach dem Beschluss schriftlich beim Vorstand eingelegt wird. Die Rechte der auszuschlieรŸenden Person ruhen bis zur nรคchsten ordentlichen Mitgliederversammlung. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Grรผnden des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Die Mitgliederversammlung entscheidet danach mit einfacher Mehrheit รผber den Ausschluss.

      ยง 5 Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder

      • Jedes ordentliche Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
      • Jedes ordentliche Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fรถrdern, insbesondere regelmรครŸig seine Mitgliedsbeitrรคge zu leisten und, soweit es in seinen Krรคften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterstรผtzen.

      ยง 6 Aufnahmegebรผhr und Mitgliedsbeitrรคge

      • Jedes ordentliche Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag gemรครŸ der Beitragsordnung zu entrichten.
      • Die Hรถhe der Mitgliedsbeitrรคge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.
      • Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeitrรคgen befreit.

      ยง 7 Fรถrdermitgliedschaft/AuรŸerordentliche Mitglieder

      • AuรŸerordentliches Fรถrdermitglied kann jede natรผrliche oder juristische Person werden, die den Satzungszweck des Vereins anerkennt und die bereit ist, den Verein ideell und/oder finanziell gemรครŸ der Beitragsordnung zu unterstรผtzen.
      • AuรŸerordentliche Mitglieder haben im Unterschied zu ordentlichen Mitgliedern kein Stimmrecht in Mitgliederversammlungen und kรถnnen nicht in den Vorstand gewรคhlt werden.
      • รœber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags bedarf keiner Begrรผndung und ist endgรผltig. Durch die Fรถrdermitgliedschaft entstehen keinerlei Ansprรผche auf Leistungen des Vereins gegenรผber dem Fรถrdermitglied.
      • Die Fรถrdermitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss durch den Vorstand. Der Ausschluss ist mรถglich, wenn das Fรถrdermitglied die Interessen und das รถffentliche Ansehen des Vereins nachhaltig schรคdigt, oder mit den Fรถrderbeitrรคgen mehr als drei Monate im Rรผckstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die Rรผckstรคnde nicht eingezahlt hat.

      ยง 8 Organe des Vereins

      Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Fรถrderbeirat.

      ยง 9 Vorstand

      • Der Vorstand besteht mindestens aus der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterin. Er kann insgesamt bis zu 5 Mitgliedern haben.
      • Die Vorsitzende und ihre Stellvertreterin vertreten den Verein jeweils allein.
      • Den Mitgliedern des Vorstands kann ein angemessenes Entgelt gezahlt werden. Dessen Hรถhe richtet sich nach der Finanzordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
      • Die Vorstandsvorsitzende ist ein erwachsener Mensch weiblichen Geschlechts. Die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands soll weiblichen Geschlechts sein.

      ยง 10 Aufgaben des Vorstands

      Dem Vorstand des Vereins obliegt die Vertretung des Vereins nach ยง 26 BGB und die Fรผhrung seiner Geschรคfte. ยง 181 BGB (Insichgeschรคfte) findet keine Anwendung. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

      1. die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschlieรŸlich der Aufstellung der Tagesordnung,
      2. die Ausfรผhrung von Beschlรผssen der Mitgliederversammlung,
      3. die Verwaltung des Vereinsvermรถgens und die Anfertigung des Jahresberichts,
      4. die Aufnahme neuer Mitglieder und Fรถrdermitglieder,
      5. der Ausschluss von Fรถrdermitgliedern aus dem Verein,
      6. die Bestellung der Geschรคftsstelle.

      ยง 11 Bestellung des Vorstands

      • Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung fรผr die Dauer von drei Jahren einzeln gewรคhlt. Mitglieder des Vorstands kรถnnen nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zulรคssig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulรคren Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.
      • Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wรคhlen.

      ยง 12 Beratung und Beschlussfassung des Vorstands

      • Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden von der Vorstandsvorsitzenden, bei deren Verhinderung von ihrer Stellvertreterin, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfรคhig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gรผltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden, bei deren Verhinderung die ihrer Stellvertreterin.
      • Die Beschlรผsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollfรผhrer sowie von der Vorsitzenden, bei deren Verhinderung von ihrer Stellvertreterin oder einem anderen Mitglied des Vorstands zu unterschreiben.

      ยง 13 Aufgaben der Mitgliederversammlung

      Die Mitgliederversammlung ist zustรคndig fรผr die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:

      1. ร„nderungen der Satzung,
      2. die Festsetzung der Beitragsordnung und der Finanzordnung,
      3. die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie der Ausschluss von ordentlichen Mitgliedern aus dem Verein,
      4. die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der Kassenprรผferin oder des Kassenprรผfers,
      5. die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,
      6. die Auflรถsung des Vereins.

      ยง 14 Einberufung der Mitgliederversammlung

      • Mindestens einmal im Jahr, mรถglichst im ersten Quartal, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.
      • Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spรคtestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergรคnzung der Tagesordnung beantragen. รœber den Antrag entscheidet der Vorstand. รœber Antrรคge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht fรผr Antrรคge, die eine ร„nderung der Satzung, ร„nderungen der Mitgliedsbeitrรคge oder die Auflรถsung des Vereins zum Gegenstand haben.
      • Der Vorstand hat eine auรŸerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Grรผnde beantragt.

      ยง 15 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

      • Die Mitgliederversammlung wird von der Vorsitzenden des Vorstands, bei deren Verhinderung von ihrer Stellvertreterin und bei deren Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu wรคhlenden Versammlungsleiter geleitet.
      • Die Mitgliederversammlung ist mit der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfรคhig.
      • Die Mitgliederversammlung beschlieรŸt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen keine Kandidatin oder kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gewรคhlt, wer die Mehrheit der abgegebenen gรผltigen Stimmen erhalten hat; zwischen mehreren Kandidatinnen und Kandidaten ist eine Stichwahl durchzufรผhren. Beschlรผsse รผber eine ร„nderung der Satzung bedรผrfen der Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss รผber die ร„nderung des Zwecks oder die Auflรถsung des Vereins der Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder.
      • รœber den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlรผsse ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Protokollfรผhrer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.

      ยง 16 Der Fรถrderbeirat

      • Der Verein kann einen Fรถrderbeirat berufen, der dem Vorstand in beratender Funktion zur Verfรผgung steht. Seine Empfehlungen zur Vergabe der Mittel dienen dem Vorstand als Entscheidungshilfe.
      • Seine Bestellung, die Dauer seiner Bestellung und die Art seines Tรคtigwerdens richtet sich nach der Beiratsordnung.
      • Den Beiratsmitgliedern steht, sofern sie nicht ohnehin Vereinsmitglieder sind, das Recht zur Teilnahme โ€“ ohne Stimmrecht โ€“ an den Mitgliederversammlungen des Vereins zu.

      ยง 17 Die Geschรคftsstelle

      • Der Verein kann zur Erfรผllung seiner Aufgaben eine Geschรคftsstelle mit angestellten Krรคften einrichten. Diese รผbernimmt fรผr den Verein organisatorische und administrative Aufgaben. Dazu gehรถren die Administration und Buchhaltung; die Datenverarbeitung nach MaรŸgabe der DSGVO; die Verwaltung der Mitglieder und die Unterstรผtzung der Arbeitsgruppen.
      • Dem Vorstand obliegt die Auswahl und Einstellung der MitarbeiterInnen. Sie sind dem Vorstand gegenรผber verantwortlich.
      • Die Vergรผtung der Geschรคftsstellen-MitarbeiterInnen richtet sich nach der Finanzordnung.

      ยง 18 Die Kassenprรผfung

      • Die Mitgliederversammlung wรคhlt eine Kassenprรผferin oder einen Kassenprรผfer. Die Amtszeit betrรคgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulรคssig. Die Kassenprรผferin oder der Kassenprรผfer darf weder dem Vorstand angehรถren noch einer bezahlten Tรคtigkeit innerhalb des Vereins nachgehen. Im Falle eines Rรผcktritts kรถnnen auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung fรผr die restliche Amtszeit Nachwahlen stattfinden.
      • Die Kassenprรผferin oder der Kassenprรผfer hat die Aufgabe, die Geschรคftsfรผhrung daraufhin zu prรผfen, ob Einnahmen und Ausgaben belegt sind, sowie wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde. รœber das Prรผfungsergebnis berichtet sie oder er der Mitgliederversammlung schriftlich.

      ยง 19 Auflรถsung des Vereins, Beendigung aus anderen Grรผnden, Wegfall steuerbegรผnstigter Zwecke

      • Im Falle der Auflรถsung des Vereins sind die Vorsitzende des Vorstands und ihre Stellvertreterin gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.
      • Bei Auflรถsung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegรผnstigter Zwecke fรคllt das Vermรถgen des Vereins an Sisters e.V..
      • Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsfรคhigkeit entzogen wurde.

      Mรถnchengladbach, 15.3.2023