Das Selbstbestimmungsgesetz wurde verabschiedet und die Wut steigt
In den Nachrichten der letzten Tage wurde es immer wieder frohlockend verkündigt: das Selbstbestimmungsgesetz kommt. Ein Tag der Freude für die einen, ein Tag der Katastrophe für die anderen. Letzteres hat einmal mehr in den letzten Tagen so gut wie keine Stimme bekommen, zumindest nicht in den großen öffentlich-rechtlichen Medien. Bereits im Vorfeld wurden die Frauen, die für ihre Rechte demonstrieren, in den sozialen Netzwerken als Faschisten beschimpft und als TERF verunglimpft. Frauenhass war, ist und bleibt bestehen, nur der Vorwand ändert sich ständig. Die Zuschreibung TERF ist nun der aktuelle Vorwand, um kritische Frauen zu diskreditieren und sie „bestenfalls“ mundtot zu machen. Das sog. Selbstbestimmungsgesetz – es entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Fremdbestimmungsgesetz für den Großteil unserer Bevölkerung.
„Denn sie wissen nicht, was sie tun“ ist der Titel eines Filmklassikers mit James Dean in der Hauptrolle aus dem Jahr 1955 und dieser Satz kommt mir in diesen Tagen in den Sinn, anlässlich der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes. Nun ist der Tag gekommen und nichts ist mehr so, wie es war. Freude auf der einen Seite und viel Leid auf der anderen. Ein Gesetz, durchdrungen von Ideologie und maßlosen Forderungen, die eine Gesellschaft nicht mittragen wird. In der Debatte vor der Abstimmung sagte die Unionspolitikerin Mareike Lotte Wulf: „Wir halten diese Art von Politik für falsch, mehr noch, wir halten sie für gesellschaftlichen Sprengstoff.“ Genau das ist es. Sprengstoff. Sahra Wagenknecht vom BSW ergänzte kurz darauf: „Ideologie triumphiert über Realität. Das Geschlecht wird von einer biologischen Tatsache zu einer Frage der Gemütsverfassung.“ Ein Gesetz, das alles für alle ändert und für Frauen und Jugendliche massive Konsequenzen hat – und gleich in mehreren Punkten im Widerspruch zum Grundgesetz steht unserer Auffassung nach.
Ein bitterer Tag für Frauen
Jeder Mann kann sich nun voraussetzungslos zur Frau erklären lassen und hat somit Zugriff auf alles. Die Ampelkoalition besänftigt ihre Kritikerinnen und Kritiker damit, dass das Hausrecht erhalten bleibt. Selbst innerhalb der Koalition gibt es aber unterschiedliche Bewertungen darüber. Der grundsätzliche Ausschluss von Transfrauen aus einer Frauensauna zum Beispiel würde aller Voraussicht nach eine strafbare Diskriminierung darstellen. Es werden Gerichte klären müssen, wie das Gesetz anzuwenden ist, sofern es nicht komplett gekippt wird. Stand jetzt ist, dass Frauen alle ihre erkämpften Schutzräume verlieren, Quotenregelungen obsolet werden und Statistiken verfälschte Ergebnisse aufzeigen können. Krankenzimmer für Frauen sind Geschichte, weil jeder Mann sich durch die magischen Worte nun auch hier Zutritt verschafft und wenn jemand etwas sagt, dann können Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen. In Spanien erklärten sich unlängst Männer zu Frauen dank des dortigen Selbstbestimmungsgesetzes – warum? Sie verlangten Einlass in Frauenhäuser, um zu ihren Ehefrauen vorzudringen, die sich dort vor ihren gewalttätigen Ehemännern versteckt hielten. Aber das, wie wir immer wieder hören, sei nur die Fantasie von „bösen TERFs“ und könne in der neuen gefühlten Realität nicht geschehen – solange eben, bis es dann doch geschieht. Dann greift die zweite Argumentation: Einzelfälle. Allesamt. Immer wieder. Auf der ganzen Welt.
In der ganzen Debatte zeigt sich deutlich, was Frauen widerfährt, wenn sie Nein sagen. Hass, Ausgrenzung, Verachtung und Diffamierungen sind die Folge. Leider ist zu befürchten, dass durch die jetzt erfolgte Verabschiedung eine weitere Stufe erklommen wird in Form von Klagen gegen missliebige Frauen und Feministinnen mit dem Ziel, diese endgültig zum Schweigen zu bringen. Frauen, die Nein sagen und aufbegehren, sind offenbar immer noch ein Feindbild und nach wie vor werden ihnen demokratische Rechte abgesprochen.
Weitere, hochumstrittene Vorhaben sind bereits in der Planung. So soll die Eizellspende ermöglicht und die Leihmutterschaft in Teilen legalisiert werden. Die Ausbeutung von Frauen wird staatlich legitimiert. Das Gesamtergebnis ist, dass bittere Zeiten für Frauen anbrechen und man nur hoffen kann, dass die nächste Regierung wieder zum Wohle der Frauen handeln wird. Das, was Frauen derzeit widerfährt, lässt sich in einem Wort zusammenfassen: Entrechtung. Es sorgt daher schon für einen besonders bitteren Beigeschmack, wenn der Queer-Beauftragte der Bundesregierung das Selbstbestimmungsgesetz als „feministisches Gesetz“ bezeichnet.
S2K-Leitlinie und die Entwicklungen in England
Befürworter betonen immer wieder, dass das Selbstbestimmungsgesetz medizinische Maßnahmen nicht vorsieht. Grundsätzlich ist das richtig, vielleicht geschah dies aber auch nur als ein taktisches Manöver, denn so bedurfte das neue Gesetz nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates. Wenn dem so ist, dann ist das strategische Manöver das Recht der Koalition. Diese Frage wird ohnehin über die nun kommenden S2K-Leitlinien geregelt. Das Selbstbestimmungsgesetz ist indirekt aber dennoch dafür verantwortlich. Es ist der erste Schritt von Minderjährigen zum Wunsch über medizinische Maßnahmen. Und fundierte Studien wie zuletzt der „Cass-Report“ aus England zeigen detailliert auf, dass eine Personenstandsänderung bei Kindern weitere medizinische Schritte fördert und begünstigt, mehr noch, es eine direkte Konsequenz vorsieht – sich dieser vielleicht doch im Laufe der Zeit zu verweigern, ist dann gerade für Jugendliche besonders schwer. Während noch vor ein paar Wochen die Presse wohlwollend über die S2K-Leitlinie berichtet hat, so wandelt sich auch hier inzwischen die Berichterstattung. So titelte die Süddeutsche online am 11.04.2024: „Datenlage zur Behandlung von trans Kindern und Jugendlichen unzureichend“. In Großbritannien bricht gerade die Behandlung von Kindern und Jugendlichen zum Beispiel mit Pubertätsblockern komplett zusammen. Viele sprechen von einem medizinischen Skandal und die Aufarbeitung beginnt. Lautstarke Befürworter dieser Behandlung werden jetzt moralisch verurteilt und es gibt bereits tausende Klagen. Nur Tage zuvor wurde bekannt, dass die Niederlande ihr angedachtes Selbstbestimmungsgesetz komplett begraben werden, denn man erkenne nun „echte Risiken für die Sicherheit von Frauen“, zudem sollte eine Geschlechtsumwandlung „nicht zu einfach sein“. Deutschland macht derweil offensichtlich unbeirrt weiter.
Was kümmert es schwule Männer?
Bereits jetzt haben die Diskussionen zum Selbstbestimmungsgesetz Spuren hinterlassen in Form einer toxischen Stimmung. Ich als Autor dieses Gastkommentares und Leiter von Just Gay habe bereits einige Hassattacken hinter mir, ich halte das aber bisher aus. Das gilt aber nicht für alle. Es wird von Teilen der queeren Community bedingungsloser Gehorsam gefordert. Wer dem nicht folgt, ist draußen und würde in vielen Fällen auch keine Fördergelder mehr vom Bundesfamilienministerium bekommen, an dessen Tropf so viele queere Verbände inzwischen hängen.
Grundsätzlich wird an dem Gesetz verurteilt, dass das biologische Geschlecht keine Rolle mehr spielen soll (Widerspruch zu Art. 3 GG). Wir sind auf einmal Gender, eine Identität, ein soziales Konstrukt oder was auch immer. Wie kann das sein, dass der Staat im Jahr 2024 anfängt, schwule Männer umzudefinieren und ein Gesetz verabschiedet, das das biologische Geschlecht als irrelevant ansieht? Was ist denn dann noch die Homosexualität? Weiterhin sind schwule Männer jetzt alle „queer“. Doch was ist queer eigentlich? Darüber gibt es nicht mal eine einheitliche Definition. Das, was wir erleben, ist übergriffig und ein Eingriff in unsere Rechte.
Bereits jetzt ist zu hören, dass weitere Fördergelder daran gekoppelt werden, ob schwule Organisationen sich künftig als queer bezeichnen oder nicht (Widerspruch zu Art. 3 GG und Art. 5 GG) – exklusiv nur für schwule Männer oder lesbische Frauen dürfen sie dann nicht mehr sein. Viele fragen sich, was das soll? Es ist unser Recht, unter uns zu sein. Doch was hat das jetzt mit dem Selbstbestimmungsgesetz zu tun? Es besteht die Gefahr, dass zum Beispiel eine Interessenvertretung wie Just Gay künftig jede Person aufnehmen muss, die sich als schwuler Mann identifiziert. Ja, es soll ein Hausrecht geben, aber zählt das dann auch hier wirklich? Oder doch eher das Antidiskriminierungsgesetz? Das eine ist die mögliche Verweigerung von Fördergeldern. Sich des Hasses und der Diskriminierung schuldig zu machen, etwas anderes. Ein weiteres Thema, welches uns beschäftigt, ist eine mögliche Konversion im neuen Gewand.
Konversion 2.0
Eine heterosexuelle Tochter statt einem schwulen Sohn? Das klingt dystopisch, ist aber bittere Realität. Eltern können dann das Geschlecht ihrer Kinder ändern und einer der Gründe könnte eine vermeintliche Homosexualität sein. Durch das Selbstbestimmungsgesetz können Bedenken ausgeräumt werden. Ein Sohn statt einer Tochter? Das Selbstbestimmungsgesetz bietet ungeahnte Möglichkeiten. Außenstehende fragen sich, ob das wahr sein kann. Befürworter entgegnen, dass das Quatsch sei. Es steht aber so im Gesetz und daher muss die Gegenfrage gestellt werden, was der Sinn dahinter ist. Für viele ist diese Regelung nur „irre“ und hat mit der Lebensrealität nichts zu tun. Für viele bestätigen sich die Vorbehalte, dass dieses Gesetz den Missbrauch von Kindern fördert und in Verbindung mit den S2K-Leitlinien schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Ein Schutz von Psychologen ist nicht zu erwarten. Selbst wenn sie davon überzeugt sind, dass die Ursache ihres Patienten in der Homosexualität liegt, weil beispielsweise diese nicht ausgelebt werden kann, so werden sie nicht eingreifen. Warum? Es liegt dann eine Konversion vor mit Konsequenzen für den Therapeuten. So werden viele Psychologen und Therapeuten jede selbstdefinierte Geschlechtsidentität auch bei Kindern einfach durchwinken. Eltern, die nicht dem Transwunsch des Kindes zustimmen, werden vor das Familiengericht gestellt. Mehr noch, wird das Jugendamt einbezogen, droht der Verlust des Sorgerechts. Es ist ein massiver Eingriff in die Elternrechte (Art. 6 GG) und das können und das werden sie nicht hinnehmen. Es ist nur eine Frage der Zeit. Der Weg führt auch hier vors Bundesverfassungsgericht.
Stereotypen 2.0
Der Sohn spielt mit Puppen, die Tochter mit dem Bagger? Da kann was nicht stimmen. Stereotypen und sexistische Rollenbilder erleben derzeit ein Comeback. Es ist ein Rückfall in schlechtere Zeiten. Ein Junge trägt blau, ein Mädchen rosa und wenn das nicht der Fall ist, so steht ein mögliches Transsein im Raum. Feminine Männer und maskuline Frauen darf es scheinbar nicht mehr geben, was für ein Rückschritt.
Meinungsfreiheit?
Das Offenbarungsverbot sieht Strafen bis zu 10.000 Euro vor, sofern der alte Name oder/und das Geschlecht ausgeforscht und in schädigender Absicht offenbart wird. In bestätigender Absicht übrigens darf das alte Geschlecht aber verraten werden. Was für eine Logik! Inwieweit hier in die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) eingegriffen wird, werden Gerichte klären müssen. Dies betrifft auch die Klärung, ab wann ein Bußgeld fällig wird oder nicht. Sind die Bezeichnungen Transfrau, biologischer Mann und transidenter Mann bereits eine strafbare Offenbarung oder schlicht ein Fakt? Der Vorwurf der erzwungenen Lüge wird laut. Bereits jetzt wurde in den sozialen Medien angekündigt, dass Transpersonen dann eben grundsätzlich ausgeschlossen werden von jedem gesellschaftlichen Miteinander, einfach deswegen, weil man sich sonst der Gefahr aussetzt, zu einem Bußgeld verurteilt zu werden.
Wie geht es weiter?
Die Auseinandersetzungen zu diesem Gesetz werden zunehmen, Klagen sind bereits angekündigt und die Spaltung der Regenbogengemeinschaft nimmt zu. Schwule Männer und lesbische Frauen beklagen hinter vorgehaltener Hand die Zustände und lehnen queere Politik immer mehr ab. Sagen können und wollen die meisten von ihnen freilich nichts, denn jede Kritik kann Konsequenzen mit sich bringen. Als „politisch rechts“ eingeordnet zu werden ist dem Zeitgeist geschuldet. Doch was ist „rechts“? Subjektiv betrachtet ist alles inzwischen rechts, was nicht queer, grün und links ist. Die toxische Stimmung hält immer noch an und eine Besserung ist nicht in Sicht. Die Zustände sind als ein komplettes Versagen der Koalition zu werten, die es versäumt hat, alle mitzunehmen, anstatt nur ihre Klientel. Was für ein Schaden für die Demokratie! Angekündigte Maßnahmen, um Missbrauch vorzubeugen wie das AGG sind scheinbar Makulatur. Hierüber gibt es unterschiedliche Aussagen über deren Wirksamkeit.
Die Koalition betont, dass es Missbrauch nicht geben wird und verweist auf das Ausland. Das darf mindestens als „sonderbar“ bewertet werden. Sehr wohl gibt es genügend Beispiele dafür, wo es bereits zu Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes gekommen ist. Dies hat zur Folge, dass in den USA und Großbritannien der offene Widerstand sich Bahn bricht. Man kann oder will es nicht sehen. Ein Grund könnte sein, dass zu jedem Preis Versprechen eingelöst werden müssen, um die eigene Klientel zu befriedigen. Vielleicht auch als Angst vor deren Reaktion, wenn das Vorhaben gescheitert wäre. Das Problem ist allerdings, dass wir alle die Konsequenzen daraus tragen. Was für ein Schaden für die Demokratie!
Die ersten Entwicklungen sind bereits zu sehen. Die Frauenrechtsbewegung (z.B. Frauenheldinnen e.V.) erlebt ein Comeback, auch hier in Deutschland, lesbische und heterosexuelle Frauen organisieren sich und sind laut. Viele schwule Männer kommen nun doch aus der Deckung hervor und begehren auf. Organisationen haben sich in den letzten Monaten und Jahren gegründet, um sich politisch einzubringen. Es erwartet uns eine jahrelange Auseinandersetzung, sowohl von Befürwortern, denen das Gesetz noch immer nicht weit genug geht, als auch von Gegnern, die es wieder abschaffen wollen. Selten hat ein Gesetz so polarisiert wie dieses und solche Abwehrreaktionen erzeugt. Es ist nicht davon auszugehen, dass Ruhe einkehrt. Auch Politiker erfahren jetzt Gegenwind. Stolz wird das Ja zum Selbstbestimmungsgesetz auf X veröffentlicht. Die Reaktionen lassen nicht lange auf sich warten. Der kommende Wahlkampf ist nah und in den sozialen Netzwerken ist bereits der Hashtag „#FDPunter5Prozent“ zu lesen und die Aussage, dass die Parteien der Ampelkoalition nicht mehr wählbar sind. Während die Koalition noch ihren Erfolg feiert, bekommen die ersten Abgeordneten bereits die volle Wut der Kritikerinnen und Kritiker zu spüren. Ob sich der Entschluss auf die Wahlumfragen für die Parteien auswirken wird, wird die Zeit zeigen, ein erster Stimmungstest dürfte die Europawahl im Juni werden. Für nicht wenige ist insbesondere die FDP eine Enttäuschung – eine Partei, die Freiheit zu ihrem politischen Markenkern erhoben hat, unterstützt ein Gesetz, dass die Freiheit von Frauen determiniert. Wahltag ist Zahltag – ob das wirklich eintritt, werden die Wahlen zeigen.
Die breite Gesellschaft hat von dem Gesetz noch immer nichts erfahren und es wird die Zeit zeigen, wie sie darauf reagiert. Konflikte sind vorprogrammiert. Eltern, die sich vor einem Familiengericht wiederfinden, werden die Welt nicht mehr verstehen und nicht begreifen, was ihnen vorgeworfen wird. Doch ist die Ampelkoalition jetzt einzig und allein zu kritisieren? Nein. Es kann auch der Gesellschaft und den Medien ein Vorwurf gemacht werden über ihre Ignoranz. Viele von uns sind seit Jahren in dem Thema und klären auf. Gehört haben uns nur wenige. Das Wort „Rollback“ fällt in der Regenbogengemeinde immer öfters. Die Angst, dass die Gesellschaft genug von queerer Politik hat und grundsätzlich alle dafür verantwortlich gemacht werden. Seit 2023 zeigen mehrere Studien auf, dass die Akzeptanz sowohl von queeren Menschen wie auch von Homosexuellen erstmals wieder sinkt und das in mehreren Ländern, auch in Deutschland.
Just Gay wird weder inklusiv noch gehen wir in den Untergrund. Wir sind eine Organisation von schwulen Männern für schwule Männer. Wir verweigern uns der staatlichen Homophobie und sagen Nein. Sollten wir dafür verklagt werden, so wäre es ratsam, direkt zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Wir vertrauen darauf, dass unser Handeln der Verfassung entspricht, weil wir unsere demokratischen Grundrechte wahrnehmen. Auch werden wir nicht in den Untergrund gehen oder uns ausgrenzen lassen. Schwule Männer erlebten jahrzehntelang politische Verfolgung und wir sind nicht bereit, eine Wiederholung zuzulassen oder auch nur stillschweigend hinzunehmen.
Die Ampelkoalition betont, dass das Selbstbestimmungsgesetz ein Gewinn für alle sei, denn keinem würde etwas weggenommen. Man kann nur hoffen, dass das auch so ist und die genannten Kritikpunkte und Vorwürfe sich als falsch herausstellen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Für die Protagonisten endet der Film doch höchstwahrscheinlich in einer Katastrophe. Keiner der Befürworter kann im Nachhinein behaupten, das er oder sie nichts wusste, denn es ist alles bekannt gewesen. Bis Lösungen der Vernunft vorliegen, werden nicht wenige die persönlichen Konsequenzen tragen und am Ende will es trotzdem niemand gewusst haben. Dieses Gesetz ändert alles für alle und ja, es kann als historisch angesehen werden. Eine Zäsur für die Rechte von Frauen und Homosexuellen, aber leider nicht im positiven Sinn. Jahre nach der Ehe für alle wird wieder vielen bewusst, dass uns Rechte jederzeit wieder genommen werden können. Wir müssen also erneut dafür kämpfen.
Florian Greller
Initiator und Leiter von Just Gay – Die Interessenvertretung von und für schwule Männer.