Wir versuchen nicht, neue Verbote zu schaffen. Wir versuchen, das bestehende Recht durchzusetzen.
Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Trotzdem wird sie über Kinderwunschmessen beworben und angebahnt.
Wir gehen juristisch dagegen vor – mit strategischer Prozessführung und öffentlicher Aufklärung.
Helfen Sie uns, diese Verfahren zu führen und das bestehende Recht durchzusetzen.
Warum wir handeln
Wir sind überzeugt:
- Frauen dürfen nicht zu „Gebärdienstleisterinnen“ gemacht werden.
- Kinder dürfen nicht zum Objekt eines Marktes werden.
- Das bestehende Recht muss durchgesetzt werden.
Unser Ziel ist es, die Werbung und Anbahnung von Leihmutterschaft in Deutschland gerichtlich überprüfen zu lassen und Kinderwunschmessen, die verbotene Praktiken fördern, künftig zu unterbinden.
Wir arbeiten dabei mit einer Strategie der strategischen Prozessführung: Mit wenigen Verfahren soll eine rechtliche Klärung mit bundesweiter Wirkung erreicht werden.
Was wir bereits erreicht haben
Seit Oktober 2025 gehen wir straf- und verwaltungsrechtlich gegen Kinderwunschmessen vor.
Ein wichtiger Durchbruch war ein von uns erstrittener Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster. Dort wurde klargestellt, dass:
- Werbung und Anbahnung von Leihmutterschaft rechtlich missbilligt werden können und Behörden grundsätzlich zum Einschreiten verpflichtet sein können,
- die einschlägigen Strafvorschriften drittschützende Wirkung haben
- und betroffene Kinder, Leihmütter und Bestelleltern klagebefugt sein können.
Damit gibt es erstmals eine gerichtliche Grundlage, auf der weitere Verfahren aufbauen können.
Verfahren & Rechtshilfe "Frauenheldinnen gegen Babyhandel"
Update: Wir legen Beschwerde beim OVG Köln ein
Pressespiegel Stand 25. November 2025
Großes Medienecho auf Protest gegen Babyhandel bei „Wish for a Baby“
Frauenheldinnen gegen Babyhandel
Update: Testbesuche bestätigen unsere Sorge: strafbare Vermittlung & Werbung für Leihmutterschaft auf „Wish for a Baby“
Frauenheldinnen gegen Babyhandel
Update: Etappensieg gegen die Babyhandels-Lobby
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Was wir rechtlich konkret tun
Unsere Prozessstrategie besteht aus vier Bausteinen:
Strafanzeigen
Wir erstatten Strafanzeige gegen Veranstalter und Aussteller, wenn der Verdacht besteht, dass auf Messen für Leihmutterschaft geworben oder diese angebahnt wird.
Schriftliches Vorgehen gegen Behörden
Wir fordern zuständige Behörden auf, gegen entsprechende Veranstaltungen einzuschreiten und rechtswidrige Werbung nicht zu dulden.
Verwaltungsgerichtliche Verfahren
Wenn Behörden untätig bleiben, gehen wir den Verwaltungsrechtsweg.
Fortsetzungsfeststellungsklagen
Wir wollen gerichtlich feststellen lassen, dass das behördliche Nicht-Einschreiten rechtswidrig war – mit Signalwirkung für ganz Deutschland.
Was 2026 ansteht
2026 unternehmen wir insbesondere folgende Schritte:
Vorgehen gegen „Wish for a Baby“ in Berlin
Vorgehen gegen „Men Having Babies“
Weitere rechtliche Schritte gegen „Wish for a Baby“ in Köln 2026
Ausbau unserer Dokumentation und Beweissicherung
Begleitende öffentliche Aufklärung und Protestarbeit
Dokumentation: Unser Filmprojekt
Gemeinsam mit der Journalistin und Filmemacherin Judith Sevinç Basad bereiten wir einen kritischen Dokumentarfilm über die internationale Reproduktionsindustrie und ihre Auswirkungen auf Frauen und Kinder vor.
Der Film soll:
- betroffene Frauen porträtieren,
- Experten aus Medizin, Recht und Ethik zu Wort kommen lassen,
- und den globalen Markt für Leihmutterschaft journalistisch untersuchen.
Auch dieses Projekt dient einem Ziel: sichtbar zu machen, was hinter den freundlichen Fassaden der Kinderwunschindustrie tatsächlich geschieht.
Warum Unterstützung jetzt besonders wichtig ist
Die rechtliche Situation in Deutschland wird bislang nur unzureichend überprüft.
2026 haben wir dank guter Beweislage und eines ersten wichtigen Gerichtsbeschlusses die reale Chance, diese Praxis juristisch grundlegend überprüfen zu lassen.
Mit relativ wenigen strategischen Verfahren kann hier eine rechtliche Klärung mit bundesweiter Wirkung erreicht werden.
Wofür wir Spenden konkret einsetzen
Ihre Spende finanziert konkret:
- anwaltliche Vertretung und Schriftsätze
- Gerichts- und Verfahrenskosten
- Strafanzeigen und Behördenverfahren
- Beweissicherung und Recherche
- Dokumentation und Filmprojekt
- Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung
Ohne Spenden können diese Verfahren nicht geführt werden.
Unser Finanzbedarf
Für die kommenden 12 Monate rechnen wir mit folgendem Bedarf:
- Juristische Verfahren und Steuerung: ca. 31.000 €
- Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen: ca. 9.000 €
- Dokumentarfilm und Recherche: ca. 39.000 €
- Konferenzen und Veranstaltungen: ca. 10.000 €
Gesamtbedarf: ca. 89.000 €
Jetzt spenden. Jeder Euro zählt.
Frauenheldinnen e.V.
Betreff: Rechtshilfe Leihmutterschaft
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM
Gladbacher Bank
Bitte geben Sie bei einer PayPal-Spende ebenfalls den Betreff
„Rechtshilfe Leihmutterschaft“ an.
Transparenzhinweis
Ihre Spende wird für die Rechtshilfe gegen Leihmutterschaft sowie für unmittelbar damit verbundene Recherche, Dokumentation und Aufklärung verwendet. Falls mehr Mittel eingehen als für ein einzelnes Verfahren benötigt, fließen sie in denselben Rechtshilfekomplex und dienen weiteren Schritten gegen Kinderwunschmessen und Leihmutterschaftswerbung.
Mehr erfahren
- Zur Kampagnenseite
- Zum Grundsatztext: Essay gegen Leihmutterschaft
- Zu unseren juristischen Updates: Rechtshilfe gegen Kinderwunschmessen
Kontakt
Eva Engelken
Monika Glöcklhofer
Frauenheldinnen e.V.
Postfach 3250
23581 Lübeck
E-Mail: info@frauenheldinnen.de
Hintergrundbild: Victoria Pickering auf Flickr | Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0
Eva Engelken
Vorstandsvorsitzende und Gründern Frauenheldinnen e.V.
Monika Glöcklhofer
Stellverstretende Vorstandsvorsitzende Frauenheldinnen e.V.



