Rechtshilfe Frauenheldinnen sprechen die Wahrheit aus

Jetzt wehren wir uns. Es muss erlaubt sein, die Wahrheit auszusprechen
Der 1. November rรผckt nรคher und damit das Inkrafttreten des frauenfeindlichen #Selbstbestimmungsgesetzes. Damit wir auch dann noch die Wahrheit aussprechen dรผrfen, ist es an der Zeit, vor Gericht zu klagen. Wir bereiten jetzt eine sogenannte negative Feststellungsklage vor. Damit wollen wir von einem Gericht feststellen lassen, dass es rechtens ist, einen Mann, der in Frauenrรคume eindringen will, als Mann zu bezeichnen, Personenstand hin oder her.
Zunรคchst einmal hat nun unser Anwalt die Anwรคlte des Mannes abgemahnt, der als Frau in Doris Langes Frauenfitnessstudio in Erlangen Mitglied werden wollte. Unsere Hauptforderung an die gegnerischen Anwรคlte: sie sollen aufhรถren von uns zu verlangen, einen Mann als โFrauโ zu bezeichnen.
Wenn sich die gegnerischen Anwรคlte weigern, werden wir Klage erheben. Wenn der Gesetzgeber frauenfeindliche Gesetze (wie das sog. Selbstbestimmungsgesetz) erlรคsst, muss es Organisationen wie dem Verein Frauenheldinnen e.V. erlaubt sein, zum Schutz von Frauenrรคumen die Wahrheit auszusprechen: Dass ein Mann, auch wenn er seinen Namen und seinen Personenstand รคndern lรคsst, nichts in Safe Spaces fรผr Frauen verloren hat.
So kรถnnen Sie unterstรผtzen:
Sie kรถnnen unseren Rechtshilfefonds mit Ihrer Spende fรผllen. Jeder Euro zรคhlt.
Sie kรถnnen unseren Crowdfunder auf Social Media verbreiten mit den Hashtags
#MannbleibtMann
#DieWahrheitIstNichtStrafbar
#SaveWomensSpaces
#KlartextfuerFrauen
Erstes Spendenziel
Stand Spendeneinnahmen und Ausgaben 16.9.2024
Wir danken fรผr Spendeneingรคnge in Hรถhe von โฌ 12.105ย
(โฌ 4,890,00 รผber das Spendentool und โฌ 7.215,00 รผber andere Kanรคle).
Nach Abzug der bisherigen Rechtsverteidigungskosten verfรผgen wir derzeit รผber ein Guthaben von โฌ 6,800,00.ย
Durch das gesamte Feststellungsverfahren kommen Kosten in Hรถhe von rd. โฌ 12.000,00 auf uns, sodass wir auf weitere rd. โฌ 6.000,00 Spendeneingรคnge hoffen.
Wir danken herzlich!
Update 16.8.2024
Zwei Abmahnungen erfolglos (keine Verfรผgungen erlassen), jetzt ist die 3. Abmahnung da
Der Mann, der uns per Abmahnung zwingen will, Mรคnner als Frauen zu bezeichnen, versucht es weiterhin und bombardiert uns mit Abmahnungen. Nun will er uns sogar verbieten lassen, seinen (mittlerweile international pressebekannten) Vornamen zu nennen. Wir appellieren an Sie: Bitte unterstรผtzen Sie uns weiter! Mit Ihrer Hilfe kรถnnen wir auch weiterhin die Dinge beim Namen nennen und Frauen schรผtzen.
Reaktion des Gerichts auf die 1. und 2. Abmahnung: Bisher keine
In einer Abmahnung kรผndigt der Abmahner รผblicherweise an, dass er zur Wahrung seiner Rechte bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfรผgung beantragen wird, d.h. einer vorlรคufigen Eilentscheidung, noch bevor das Gericht in der Sache selbst entschieden hat. Damit das Gericht eine solche einstweilige Verfรผgung erlรคsst, muss Eilbedรผrftigkeit gegeben sein. Bisher, Stand Mitte August, haben wir weder auf die 1. noch auf die 2. Abmahnung eine einstweilige Verfรผgung eines Gerichts erhalten. Das bedeutet entweder, dass das betreffende โ von der Gegenseite angerufene Gericht โ abgelehnt hat, eine Eilentscheidung zu fรคllen, darรผber erhalten wir keine Nachricht. Oder es bedeutet, dass die Gegenseite gar keine einstweilige Verfรผgung beantragt hat. Ein erster Erfolg!
Aber der Reihe nach:
Im Juni (mit Datum vom 14. Juni) erhielten wir die 1. Abmahnung (unten beschrieben). Gegen die haben wir uns mit der Hilfe unseres Anwalts Jonas Jacob zur Wehr gesetzt und erklรคrt, dass wir als Frauenrechte-Verein im Interesse schutzbedรผrftiger Frauen selbstverstรคndlich weiterhin Klartext reden und schreiben.
Entsprechend sind wir auf unserer Website konsistent geblieben und haben den Mann vom Erlanger Frauenfitnesstudio weiterhin als Mann bezeichnet: in unserm Blogartikel vom 28. Juni โGesetzliches Gaslighting – Abmahnungen bei Benennung der Wahrheitโ und in unserm Spendenaufruf in eigener Sache.
Circa drei Wochen nach der Verรถffentlichung โ mitten in den Sommerferien โ haben wir hierfรผr eine 2. Abmahnung (mit Datum vom 19. Juli) bekommen. Darin wirft uns die Gegenseite vor, dass wir in beiden Online-Artikeln ihren Mandanten โfรคlschlicherweise als Mannโ bezeichnen.
Auรerdem wirft sie uns erstmalig vor, dass wir den (รผberall auffindbaren) Vornamen des Mannes plus den โmit der Initiale โH.โ abgekรผrzten Nachnamenโ benutzen. Das haben wir zwar von Anfang an getan, aber vielleicht war es der Gegenseite nicht aufgefallen, oder sie sucht nach weiteren Vorwรผrfen.
Auffรคllig: Bei den Abmahnschreiben der Gegenseite gibt es diverse Unklarheiten
In der 2. Abmahnung (vom 19. Juli) monieren die gegnerischen Anwรคlte laut รberschrift einen Frauenheldinnen-Blogartikel vom 2. Juni (โDas berichten die Medien รผber die Verteidigung des Erlanger Frauenfitnessstudiosโ), kopieren jedoch Link und Text eines Textes ein, den wir erst Anfang Juli verรถffentlicht haben: unser Spendenaufruf in eigener Sache.
Wir fragen uns: Wissen die gegnerischen Anwรคlte, was sie abmahnen wollen?
Spรคter im Text monieren sie unter Nr. 3 laut รberschrift und Link tatsรคchlich einen Blogartikel vom 2. Juni (โDas berichten die Medien รผber die Verteidigung des Erlanger Frauenfitnessstudiosโ).
Hier fragen wir uns: Wieso erst jetzt? Wieso nicht in der 1. Abmahnung?
Noch eine irritierende Unklarheit findet sich in der 2. Abmahnung: Die Gegenseite erwรคhnt eine โAbmahnung am 2. Juli 2024โ, die aber nicht existiert โ weder als Mail noch als Schriftstรผck.
Hier fragen wir uns: Dient dieses Chaos dazu, uns zu verwirren oder ist die Gegenseite selbst verwirrt?
Die Antwort unseres Anwalts: โEine Abmahnung ist inhaltlich klar und verstรคndlich zu formulierenโ
Unser Anwalt Jonas Jacob antwortet der Gegenseite:
โIhr Schreiben vom 19. Juli 2024 kann ich auch inhaltlich nicht nachvollziehen, insoweit Sie Bezug nehmen auf Ihre Abmahnung von 2. Juli 2024 (Seite 2 vierter Absatz Ihres Schreibens). Eine derartige Abmahnung liegt mir nicht vor. Dabei ist zu berรผcksichtigen, dass eine Abmahnung inhaltlich klar und verstรคndlich zu formulieren ist. Dies ist aufgrund der geschilderten Unklarheiten bezรผglich der Person, welche Sie vertreten und der Bezugnahme auf angebliche Abmahnungen, die hier nicht vorliegen, derzeit nicht mรถglich.โ
Im รbrigen weist er das Ansinnen der Gegenseite, dass wir einen Mann als Frau bezeichnen sollen, mit Hinweis auf seine 1. Abmahnung zurรผck.
Was den Vornamen und Anfangsbuchstaben des Nachnamens angeht, die wir nicht mehr nennen sollen, stellt er klar, dass unsere Darstellung anonymisiert ist, und dass es nach den bekannten Grundsรคtzen der Presseberichterstattung keinen generellen Schutz davor gibt, รผberhaupt benannt zu werden. โZur Erfรผllung ihrer Aufgabe kรถnne die Presse nicht grundsรคtzlich auf eine anonymisierte Berichterstattung verwiesen werden.โ In unserm Fall kommt hinzu, dass die betreffende Person frรผher selbst mit vollem โweiblichem โ Namen an die Presse gegangen ist, etwa im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft in einem Frauen-Fuรballverein.
Reaktion des Gerichts auf die 1. und 2. Abmahnung: Bisher keine
In einer Abmahnung kรผndigt der Abmahner รผblicherweise an, dass er zur Wahrung seiner Rechte bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfรผgung beantragen wird, d.h. einer vorlรคufigen Eilentscheidung, noch bevor das Gericht in der Sache selbst entschieden hat. Damit das Gericht eine solche einstweilige Verfรผgung erlรคsst, muss Eilbedรผrftigkeit gegeben sein. Bisher, Stand Mitte August, haben wir weder auf die 1. noch auf die 2. Abmahnung eine einstweilige Verfรผgung eines Gerichts erhalten. Das bedeutet entweder, dass das betreffende โ von der Gegenseite angerufene Gericht โ abgelehnt hat, eine Eilentscheidung zu fรคllen, darรผber erhalten wir keine Nachricht. Oder es bedeutet, dass die Gegenseite gar keine einstweilige Verfรผgung beantragt hat. Ein erster Erfolg!
Ende Juli: Gegenseite schickt 3. Abmahnung
In jedem Fall schickt uns die gegnerische Kanzlei mit Datum vom 31. Juli eine 3. Abmahnung. Vorwurf: In unserm Blogartikel vom 3. Juni hรคtten wir unzulรคssigerweise den โNamenโ des Mannes verรถffentlicht und ihn als โTransaktivistโ bezeichnet.
Wir fragen uns: Auf denselben Blogartikel hat sich bereits die 1. Abmahnung bezogen, haben sie den Artikel nur halb gelesen?
Antwort unseres Anwalts:
Er stellt richtig, dass wir nicht den Namen, sondern nur den ohnehin bekannten Vornamen nennen.
Zum Stichwort โTransaktivistโ sagt er:
Die โรuรerung weist nach Auslegung bei Berรผcksichtigung des Kontextes einen Sachbezug aus und รผberschreitet nicht im Ansatz die Grenzen der freien Meinungsรคuรerung. Die Bezeichnung knรผpft fรผr einen unbefangenen Dritten erkennbar an die Gesamtproblematik an. Insoweit kritisiert mein Mandant, den Versuch eines biologischen Mannes in Umkleiderรคumlichkeiten fรผr Frauen und Duschen fรผr Frauen zu gelangen.โ
Was sagen Sie zu der ganzen Sache?
Background: Wie kam es zu der Abmahnung
Wie kam es zu der Abmahnung?
Als Verein Frauenheldinnen e.V.ย haben wir im Rahmen einer erfolgreichen Unterstรผtzungskampagne innerhalb kurzer Zeit eine groรe Spendensumme fรผr Doris Lange zusammenbekommen.
- Wรคhrend der Spendenaktion haben wir einen offenen Brief mit vielen Unterstรผtzerstimmen an die ebenfalls in diesen Fall verwickelte Bundesantidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman geschickt.
- Auรerdem haben wir im FrauenheldinnenMagazin (โErlangen ist รผberallโ) deutsche und internationale Fรคlle aufgelistet, wo Mรคnner dank Genderidentitรคtsideologie Zutritt zu Frauenduschen, SPAs und Fitnessstudios erzwungen haben.
In all diesen Texten bleiben wir auf dem Boden der Realitรคt und nennen das Geschlecht beim Namen. Begriffe wie โTransfrauโ und โsieโ oder โtrans Frauโ oder gar โFrauโ vermeiden wir auch dann, wenn der betreffende Mann personenstandsrechtlich als “weiblich” eingetragen ist.
Nun mรถchte uns der Mann mit seiner Kanzlei per Abmahnung zwingen, ihn nicht mehr als Mann zu bezeichnen, denn es wรผrde โungerechtfertigtโ in dessen โAllgemeines Persรถnlichkeitsrecht eingreifenโ. Wenn wir damit nicht aufhรถren, sollen wir versprechen, โfรผr jeden Fall der Zuwiderhandlungโ eine โnach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafeโ zu bezahlen.
Unsere Antworten auf die Vorwรผrfe
Unser Rechtsanwalt Jonas Jacob hat klargestellt, dass unsere Bezeichnung sachlich und von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
- Bezeichnung als Mann: Unsere Bezeichnung ist sachlich und nicht ehrverletzend, sondern durch Meinungsfreiheit gedeckt.
- Berechtigte Kritik an Genderidentitรคtsideologie: Unsere Artikel und Bezeichnungen basieren auf Biologie und dem Erhalt von Frauenrechten.
- Nicht gegen einzelne Person gerichtet: Unsere Berichte zielen nicht auf die einzelne Person, sondern auf den gesamten Vorgang.
- Vorwurf der unwahren Tatsachenbehauptungen: Unsere Aussagen beziehen sich auf den gesamten Vorgang, nicht nur auf die Kontaktaufnahme.
Was bedeutet der Prozess fรผr das #Selbstbestimmungsgesetz?
Wir mรถchten das hochumstrittene, jugend- und frauengefรคhrdende โSelbstbestimmungsgesetzโ (SBGG) aufheben lassen. Das geht nur mithilfe eines Gerichtsverfahrens, in dem festgestellt wird, dass wir anders als vom SBGG vorgeschrieben offenkundige Tatsachen benennen dรผrfen. Zum Beispiel, dass ein Mann trotz Personenstandsรคnderung durch Sprechakt ein Mann und als solcher wahrnehmbar bleibt. Ein Mann gehรถrt nicht in Frauenschutzrรคume. Dafรผr gehen wir durch alle Instanzen bis vors Bundesverfassungsgericht. Dies ist ein Prรคzedenzfall. Um dieses Verfahren durchstehen zu kรถnnen, brauchen wir breite finanzielle, politische und gesellschaftliche Unterstรผtzung.
Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob das SBGG mit der Meinungs- und Pressefreiheit vereinbar ist. Die Buรgeldvorschrift des SBGG, das โOffenbarungsverbotโ, die das Benennen offenkundiger Tatsachen mit bis zu 10.000 Euro bestraft, schrรคnkt die Meinungsรคuรerungsfreiheit unzumutbar ein. Meinungs-, Presse- und Redefreiheit sind elementare Voraussetzungen fรผr das Funktionieren von Demokratie und Rechtsstaat. Das wollen wir verteidigen.
Wie geht es weiter?
Wir informieren euch, sobald wir Neuigkeiten haben.
Ausgangslage
Wir unterstรผtzen die Frauenfitnessbesitzerin Doris Lange โ jetzt werden wir angegriffen.
Anfang Juni haben wir dank 2.360 Unterstรผtzern (danke!) eine groรe Summe gesammelt, um der Erlanger Unternehmerin Doris Lange zu helfen, ihr Hausrecht und ihr Fitnessstudio als Schutzraum fรผr Frauen zu erhalten (hier alle Infos zur Spendenaktion fรผr Doris Lange). Nun sind wir selbst zur Zielscheibe geworden. Der Mann, der im einzigen Frauenfitnessstudio Erlangens Mitglied werden wollte, will uns verbieten lassen, ihn als Mann zu bezeichnen. Das kรถnnen wir nicht befolgen. Wรคre er eine Frau, hรคtte keine Frau Probleme im selben Raum mit โihrโ zu trainieren oder zu duschen. Doch Personenstandswechsel hin oder her, er ist ein Mann, was jede Frau sieht oder spรผrt, wenn sie neben ihm auf der Sportmatte liegt oder in der Dusche steht โ sie nackt, er in der Badehose, wie er ursprรผnglich vorschlug. Das zu benennen ist fรผr alle wichtig und unerlรคsslich fรผr einen Verein, der sich fรผr den Schutz von Frauen und Kindern einsetzt.
Welcher Aufwand und welche Kosten kommen auf uns zu?
Der Aufwand und die Kosten hรคngen von den Instanzen ab.
- Instanz und Abmahnung: Abmahnung und Unterlassungsaufforderung zurรผckweisen, mรถgliche Kosten: ca. 18.000 โฌ.
- Berufung: Gegen ein belastendes Urteil der 1. Instanz kรถnnten wir Berufung einlegen. Kosten unbekannt.
- Verfassungsbeschwerde: Falls keine weitere Instanz mรถglich ist, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Kosten ebenfalls unbekannt.
Bankverbindung
Steuerbegรผnstigte Spende an:
Frauenheldinnen e.V.
Betreff: Rechtshilfe MannBleibtMann
Gladbacher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM
Paypal-Konto: konto@frauenheldinnen.de
Bitte geben Sie bei Spende via PayPal einen Betreff an. Vielen Dank!
Falls Sie eine Spendenbescheinigung wรผnschen, schreiben Sie bitte Ihre Adresse in den Betreff. Vielen Dank!
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Von deiner Spende behรคlt der gemeinnรผtzige Verein Frauenheldinnen e.V. 5 Prozent Bearbeitungsgebรผhr ein. Diese hilft uns, einen Teil der Arbeit zu finanzieren, die mit einer Spendenkampagne verbunden ist. Wenn du รผber Paypal oder einen anderen Zahlungsdienstleister bezahlst, gehen von deiner Spende zusรคtzlich dessen Gebรผhren ab.
Derzeit sind die entstehenden Kosten fรผr das Verfahren noch nicht bekannt. Falls nach Abschluss der Spendensammlung mehr Spenden eingegangen sind, als benรถtigt werden, geht deine Spende in den allgemeinen Rechtshilfefonds von Frauenheldinnen e.V. und wird zur Abwehr รคhnlicher Angriffe auf Frauenrechte und Frauenrรคume verwendet.
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Ich bin Frauen eher unterwuerfig,und wuerde ihnen gerne dienen.meine maennlichen geschlechtsteile haben keine bedeutung.wuerde mich von einer aerztin chemisch kastrieren lassen.
Spende kommt!
Frauen haben keinen Penis!
Lesben haben keinen Penis!
Nur 2!
XY= Mann
XX= Frau
Um unsere geschlechtsbasierten Rechte und Frauenrรคume zu schรผtzen, ist es unerlรคsslich, dass wir eine klare Sprache sprechen!
Wenn wir die Sprache der Ideologen und Unterdrรผcker benutzen, kรถnnen wir nicht stimmig argumentieren und uns nicht befreien.
Von daher: Ein riesiges Dankeschรถn dafรผr, dass ihr konsequent bleibt!
Ich habe gern gespendet. Es ist unter aller Kanone wie Frauenrechte untergraben werden. Das Aussprechen der Wahrheit darf nicht unterdrรผckt werden.
Ich habe gerne gespendet und werde es auch weiter tun. Es ist ein Unding, was hier passiert. โWas ist eine Frauโ wird durch das SBGG zur Interpretationssache und damit werden Frauen- und Mรคdchenrechte preisgegeben. Wir haben alle auf eine Normenkontrollklage durch die CDU gehofft โ die nicht kam. Jetzt kรคmpfen die Frauenheldinnen โ notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht. Das SBGG ist noch nicht einmal in Kraft getreten und schon werden Frauen und Fraueneinrichtungen mit schweren juristischen Geschรผtzen beschossen.
Ich habe gerne gespendet, weil es mittlerweile auf keine Kuhhaut mehr geht, welche Frechheiten sich Personen, die biologisch eindeutig mรคnnlichen Geschlechts sind, herausnehmen, um Frauen zu รคrgern, zu unterdrรผcken, zu zwingen, zu diskriminieren. Sie tun der Sache damit einen Bรคrendienst, denn die Akzeptanz von Menschen, die unter Geschlechtsdysphorie/Transsexualismus und unter dem Zwang leiden, sich auch kรถrperlich dem anderen Geschlecht anzunรคhern zu mรผssen (auf Kosten ihrer lebenslangen Gesundheit), wird damit eher schwinden als steigen. Die Vorbehalte werden zunehmen! Taktgefรผhl und Respekt gegenรผber Menschen mit TransIdentitรคt mรผssen von selbst entstehen und dรผrfen erwartet werden wie gegenรผber allen anderen Menschen auch, aber damit darf nicht einhergehen, die Realitรคt verleugnen zu mรผssen. Meine Hoffnung ist, dass wenigstens รผber den rechtlichen Weg dieser realitรคtsverleugnenden repressiven Ideologie Einhalt geboten werden kann. Bedauerlicherweise hat der politische Weg bisher den Weg geebnet fรผr diese Ideologie und die daraus folgenden negativen gesellschaftlichen Konsequenzen.
Ich habe gespendet, denn durch das von der Regierung ohne Debatte verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz stellt eine Gefahr fรผr die Meinungs-, Religions-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit dar. Und ganz im Spezifischen gegen Frauenrechte, die im GG geschรผtzt sind.
Das Selbstbestimmungsgesetz enthรคlt einen Paragraphen, in dem das Hausrecht geschรผtzt werden soll. Transaktivisten, die sehr aggressiv gegen Frauen agieren, die der Genderideologie widersprechen, wollen das Hausrecht zu Fall bringen.
Wir werden uns aber nicht dem Diktat beugen, dass Mรคnner eine “Frau” sein sollen. Es gibt keine Art von Mann, der eine Frau sein kann.
Frauen haben auรerdem das Recht zu bestimmen, wann sie sich unter sich treffen wollen, wann sie auch ein Geschรคft nur fรผr Frauen grรผnden und betreiben wollen.
Beim woken Versuch, diese Freiheit unter Frauen zu unterbinden, handelt sich hierbei nur eine moderne Form von Mรคnnergewalt und -kontrolle gegenรผber uns. Es ist auch der Versuch, durch Klagen die Sprache zu kontrollieren und zu diktieren sowie รถffentliche Rรคume fรผr Frauen (sogar Geschรคfte wie in diesem Fall) feindlich zu รผbernehmen.
Von daher: #MannBleibtMann, gestern, heute, morgen und in aller Zeiten.