Dokumentation – Meinungsfreiheit – Strafverfahren eingestellt

252 Aktenseiten für das Wort „Mann“

von | 21.05.26

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, Az. 720 Js. 331/25 | Foto: Bettina Flintner

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, Az. 720 Js. 331/25 | Foto: Bettina Flintner

Ein Mann mit weiblichem Personenstand will ins Frauenfitnessstudio. Wir berichten darüber – und nennen ihn dabei Mann. Prompt folgen nicht nur Abmahnungen, sondern Strafanzeigen: gegen den Verein, gegen die Vereinsvorsitzende, gegen rund 170 Kommentatorinnen und Kommentatoren auf frauenheldinnen.de. Zwei Staatsanwaltschaften, eine Polizei-Staatsschutzabteilung, 252 Aktenseiten und zwei Zeugenvernehmungen später ist klar: Es ist keine Beleidigung, einen Mann als Mann zu bezeichnen. Eine Dokumentation über bürokratischen Irrsinn, den Missbrauch des Strafrechts als Schweigeinstrument – und warum wir uns davon nicht beeindrucken lassen.

Hintergrund

Im Mai 2024 veröffentlichte Frauenheldinnen e.V. auf frauenheldinnen.de einen offenen Brief an die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman. Anlass war deren Schreiben an die Erlanger Fitnessunternehmerin Doris Lange, in dem die Behörde ihr eine Entschädigungszahlung von 1.000 Euro vorschlug – weil Lange einem Mann mit weiblichem Personenstand den Zutritt zu ihrem Frauenfitnessstudio verweigert hatte.

Der offene Brief sammelte über 555 Unterstützerstimmen mit Kommentaren. Die nur für diesen Artikel geöffnete Kommentarsektion dokumentierte die Reaktionen der Kommentierenden. Viele kritisierten Ferda Ataman und das Vorgehen der Antidiskriminierungsstelle sowie FDP-Justizminister Marco Buschmann und Familienministerin Lisa Paus, die gemeinsam das Selbstbestimmungsgesetz zu verantworten hatten. Viele dankten Doris Lange und wünschten ihr viel Kraft und gutes Durchhaltevermögen.

Die Strafanzeigen gegen Verein und Kommentatoren

Das missfiel Laura Hannah Holstein offenbar. Am 13. August 2024 ließ er über eine Rechtsanwaltskanzlei bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Strafanzeige und Strafantrag stellen – wegen des offenen Briefs, sowie weiterer Blogartikel auf frauenheldinnen.de zum Thema. Angezeigt wurden die „namentlich unbekannten Redaktionsmitglieder bzw. Autorinnen“.  Daraus entstand später ein Ermittlungsverfahren gegen den Verein Frauenheldinnen bzw. gegen seine Vorsitzende Eva Engelken, mich.

Damit war es aber nicht genug: am 28. August 2024 erstattete Holstein bei der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt Strafanzeige wegen sogenannter „verhetzender Beleidigung“ gemäß § 192a StGB wegen rund 170 Kommentaren, in denen angeblich „verhetzende Beleidigungen“ über seine „Persönlichkeit“ veröffentlicht worden seien.

Die Strafakte enthält eine über hundert Seiten lange Kopie sämtlicher, knapp 560 Kommentare. Aus diesen pickte Holstein 31 einzelne Kommentare heraus, in denen er Äußerungen markierte, die sich auf ihn bezogen, sowie „generell transfeindliche Äußerungen“, die sich aus dem Kontext heraus auch auf ihn beziehen sollten.

Im Aktenvermerk notiert die vernehmende Polizeibeamtin, dass sich Holstein durch etwa 170 ausgewählte Kommentare in Bezug auf seine „sexuelle Orientierung“ beleidigt fühlt. Offenbar ist die Beamte der Genderterminologie nicht ganz mächtig, sonst wüsste sie, dass es bei sich als „trans“ identifizierenden Menschen immer nur um die Identität geht, nicht um so etwas Banales wie die sexuelle Orientierung. Und: Holstein möchte „bei Bekanntwerden“ gegen alle Strafantrag stellen.

Hier liegt allerdings eine Hürde, wie die Beamtin vermerkt: die kommentierenden Personen könnten „ohne Auskunft der Betreiber der Website nicht eindeutig identifiziert werden, zumal häufig keine Klarnamen verwendet“ würden.

Das mutet ein bisschen lustig an, denn viele Kommentatorinnen und Kommentatoren haben mit Klarnamen – Vorname und Nachname – kommentiert und wären daher ganz eindeutig zu identifizieren. Steht die Beamtin womöglich nicht mit vollem Herzen hinter den Ermittlungen? In jedem Fall schreibt sie weiter, dass „die strafrechtliche Bewertung hinsichtlich der Grenzziehung zwischen Meinungsbildung und strafrechtlich relevanten Äußerungen bei den Kommentaren hier äußerst schwierig“ sei.

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth prüft die angezeigten Kommentare und stellt fest, dass sie bei lediglich drei (!) von 558 Kommentaren den Anfangsverdacht einer Straftat als gegeben ansieht. Weil sie herausgefunden hat, dass Frauenheldinnen die Website betreibt und Eva Engelken die Vereinsvorsitzende ist, ordnet sie Ermittlungen an. Die Kriminalpolizeiinspektion Erlangen schreibt den Verein an und fordert uns auf, die Echtpersonalien, Email-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen der Kommentierenden zu übermitteln.

Weil die entsprechenden Mails wegen eines missglückten Serverumzugs im Herbst 2024 im Nirwana landen, kommen sie nicht an, weshalb niemand vom Verein antwortete. Die Polizei Erlangen stellt fest, dass im Impressum nur ein Impressumsdienst steht und die Kontaktdaten der Vereinsvorsitzenden somit nicht ermittelbar seien. Sie gibt den Vorgang unter dem Aktenzeichen 465 UJs 205208/24 Anfang Oktober wieder an die Staatsanwaltschaft ab.

Die ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden und beauftragt die Erlanger Polizei, erneut an den Verein Frauenheldinnen e.V. heranzutreten – zwecks „Identifizierung der Urheber der inkriminierten Posts“.

Impressum-Service gibt Privatadressen raus

Nun wendet sich die Polizeiinspektion an den Impressumsdienst, der eilfertig unsere Privatadressen herausgibt – ohne uns zu informieren. Warum auch? Mit der erlangten Privatadresse bittet die Erlanger Polizei die Mönchengladbacher Polizei – Abteilung Staatsschutz für politische Kriminalität – um Amtshilfe und ersucht um Vernehmung der Zeugin Engelken. Außerdem hat sie ermittelt, dass Frauenheldinnen e.V. ein Postfach besitzt und schickt die Aufforderung zur Datenherausgabe auch dorthin.

Vernehmung der Zeugin Engelken

Gesucht werden weiterhin die Daten der drei nicht identifizierten Kommentatoren. Nicht ganz terminologiefest schreibt die Erlanger Polizei im „Ermittlungsersuchen“ von der „transsexuellen Anzeigeerstatterin“. Frauenheldinnen ist inzwischen zu einer „(konservativen) Frauenschutzwebsite“ avanciert. Wegen der nicht erfolgten Antwort geht die Behörde davon aus, dass „der Verein an einer Fallaufklärung nicht interessiert ist.“

Im Dezember 2024 gehe ich also zum Polizeipräsidium, um als Zeugin gehört zu werden. Abteilung für Staatsschutz. Es scheint zur Schutzpflicht des Staates zu gehören, Männer vor dem Misgendern zu bewahren. Ich gebe zu Protokoll, dass wir anlässlich der großen öffentlichen Empörung über das Gebaren der Antidiskriminierungsbeauftragten Ataman, die sich 2024 einseitig für Laura Hanna Holstein eingesetzt hatte, ausnahmsweise das Kommentieren zugelassen hätten, mir die drei inkriminierten Personen unbekannt seien – und zu der Frage, wer sich um Websitetechnik gekümmert hat, möchte ich aus datenschutzrechtlichen Erwägungen keine Angaben machen. Auch die als Zeugin geladene Susette Schubert ist keine ergiebigere Quelle.

Mit diesem eindeutigen „Nichts Genaues weiß man nicht“ hätte das den Fall auf sich beruhen lassen können – und so sieht es auch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Sie stellt am 14.01.2025 das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt – also gegen die drei nicht näher identifizierten Kommentatoren – ein (§ 170 Abs. 2 StPO).  

In der Begründung geht es allerdings ein bisschen drunter und drüber: Plötzlich ist von 31 Kommentaren die Rede, nicht mehr von drei: „Den bislang unbekannten Beschuldigten liegt zur Last, in dem Forum der Internetseite „frauenheldinnen.de“ öffentlich einsehbar mindestens 31 transfeindliche Posts mit beleidigendem Inhalt gepostet zu haben“

Wenigstens wird eingestellt. Die Begründung: „Das Verfahren ist aus tatsächlichen Gründen einzustellen, da trotz umfangreicher polizeilicher Ermittlungen keine Täter ermittelt werden konnten.“

Damit scheitert Holsteins Versuch, gegen rund 170 Kommentare vorzugehen, im Januar 2025.

Die engagierte Staatsanwaltschaft Mönchengladbach

Jetzt hätte das ganze Verfahren zu Ende sein können – aber da war doch noch was. Richtig, die Strafanzeige gegen die Artikel der Blogbeiträge rund um den Fall Holstein und das Frauenfitnessstudio Erlangen.

Und aus Sicht der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ist nämlich immer noch nicht geklärt, wer für die Beiträge verantwortlich zeichnet. Die Polizei Erlangen hatte zwar keine kommentierenden Personen identifizieren können – dafür aber Name und Adresse der Vereinsvorsitzenden, Eva Engelken. Was lag da also näher, als mich erneut als Zeugin vorzuladen?

Am 3. Juni 2025 – fast auf den Tag genau 12 Monate nachdem der Blogbeitrag mit dem „potenziellen Spanner“ erschienen war –, gehe ich erneut zum Polizeipräsidium, Staatsschutzabteilung, und lasse mich in der Ermittlungssache zu Lasten von Laura Hannah Holstein wegen Beleidigung als Zeugin vernehmen.

Zwischenzeitlich hatte ich der Dienststelle zwecks fachlicher Hintergrundinformation mein Buch „Trans*innen, nein danke!“ ausgeliehen – und es sorgfältig verpackt zurückerhalten. Nach einer Belehrung als Zeugin werde ich von 09:57 bis 10:10 Uhr vernommen und gebe zu Protokoll, dass ich als Vereinsvorsitzende die presserechtlich Verantwortliche bin und den Beitrag verfasst habe.

Jetzt bin ich Beschuldigte

Damit habe ich mich ans Messer geliefert. Drei Wochen nach der Vernehmung erhalte ich ein Schreiben der Polizei: Ich werde aufgefordert, mich als „Beschuldigte“ schriftlich zu äußern wegen des Satzes „… weil sie standhaft ihre Kundinnen vor einem potenziellen Spanner bewahrt hat.“

Langsam wird es mir zu bunt, und ich beauftrage unseren Anwalt Dr. Jonas Jacob LL.M. (Frowein & Partner), mich zu vertreten.

Einsicht in die 252-seitige Strafakte

Rechtsanwalt Jacob beantragt Akteneinsicht. 252 Seiten umfasst das Konvolut – nicht zuletzt wegen der über hundert minutiös ausgedruckten Seiten mit Nutzerkommentaren auf frauenheldinnen.de.

Außerdem entnehme ich der Akte, dass die Staatsanwaltschaft einen Auszug aus meinem Führungszeugnis angefordert hat. Es ist wenig überraschend leer, aber es beruhigt doch, das einmal schwarz auf weiß zu sehen.

Bis zu diesem Zeitpunkt sind für mich – abgesehen von der Zeit für zwei Vernehmungen auf dem Polizeipräsidium – noch keine Kosten angefallen. Das ändert sich nun. Man sollte keinen Anwalt brauchen, um die Realität benennen zu dürfen. Aber offensichtlich brauche ich einen. Und dank der Spenden für Frauenheldinnen kann ich ihn auch bezahlen.

Das Ermittlungsverfahren gegen Frauenheldinnen: Böses Misgendern

Das Ermittlungsverfahren gegen Frauenheldinnen e.V., vertreten durch ihre Vorsitzende Eva Engelken (Az. 720 Js 331/25), betrifft den Vorwurf der Beleidigung wegen der Bezeichnung von Laura Hannah Holstein als Mann sowie der Formulierung „potenzieller Spanner” im Kontext der Debatte über Zutrittsregeln in Frauenräumen.

Laut Strafanzeige moniert die gegnerische Anwaltskanzlei, dass Holstein als „Mann“ bezeichnet wurde und dass durchweg das Pronomen „er“ verwendet wurde. Ein klarer Fall von bösem Misgendern. Nach Ansicht der gegnerischen Kanzlei sei dies im Wissen geschehen, dass Holstein eine Frau sei.(Nein. Unseres Wissens ist Holstein keine Frau, sondern ein Mann. Personenstandsänderung hin oder her.) Zudem hätten wir Holstein als Mann bezeichnet, um ihn „in der Ehre zu verletzen.“ Es ist also ehrverletzend für einen Mann, als Mann bezeichnet zu werden. Interessant.

Und dann ist da noch der „potenzielle Spanner“. Zur Klarstellung: Der Blogbeitrag behauptet nicht „Holstein ist ein Spanner“. Er skizziert vielmehr, warum Doris Lange keinen Mann in Badehose in der Dusche ihres Frauenfitnessstudios haben will: um ihre dort nackt duschenden Kundinnen nicht der Gefahr auszusetzen, angestarrt zu werden. Der betreffende Satz lautete:

„Objektiv soll die Fitnessstudioinhaberin also eintausend Euro zahlen, weil sie standhaft ihre Kundinnen vor einem potenziellen Spanner bewahrt hat.“

Wenn ich mich nach dem Training dusche und ein Mann in Badehose kommt herein – ich fühle mich unwohl. Ist diese Perspektive weniger wert als der Wunsch eines Mannes, sich als Frau unter Frauen zu bewegen?

„Frau mit Penis“ wäre okay

Gesteht uns die Gegenseite wenigstens das Grundrecht der Meinungsfreiheit zu? Grundsätzlich ja, aber die Persönlichkeitsbeeinträchtigung Holsteins überwiege. Akzeptabel wäre gewesen, Holstein als „Frau mit Penis“ zu bezeichnen oder als „biologischen Mann“ – letzteres als „etwas merkwürdige und weniger genitalienfixierte“ aber auch „weniger abwertende“ Formulierung.  Den Begriff „Mann“ lehnt die Gegenseite ab. Nach Ansicht des gegnerischen Anwalts dürfe es bei der Meinungsfreiheit nur um die Frage gehen, ob „eine Frau mit Penis in einem Fitnessstudio für Frauen trainieren dürfe“ – nicht darum, welches Geschlecht die Person hat. Nach meinem Dafürhalten sind Menschen mit Penis Männer. Aber was weiß ich schon.

Unsere Argumentation

Unser Anwalt Dr. Jonas Jacob LL.M. legt in seiner Erwiderung auf die Strafanzeige von September 2025 ausführlich dar, warum beide Vorwürfe nicht tragen:

Zur Bezeichnung als „Mann”: Diese Zuschreibung ist im Kontext einer politisch-rechtlichen Debatte über Frauenräume und Antidiskriminierungsrecht als wertendes Urteil zu qualifizieren – nicht als strafrechtlich relevante Beleidigung. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, dass zugespitzte und polemische Kritik grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG fällt (BVerfGE 7, 198 – Lüth).

Zum Begriff „potenzieller Spanner”: Der Begriff ist – insbesondere in Verbindung mit „potenziell” – als wertend-prognostische Risikoeinschätzung zu verstehen, nicht als Behauptung einer begangenen Straftat. Er steht im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der diskutierten Frage, ob und unter welchen Bedingungen biologisch männliche Personen Zutritt zu Frauenumkleide- und Duschbereichen erhalten sollten. Dieser Sachbezug schließt eine Einordnung als strafbare Schmähkritik aus.

Von Zeugin zu Beschuldiger – das geht so nicht

Es stößt meinem Anwalt auf, dass ich zunächst als Zeugin vernommen wurde und dann mir nichts, dir nichts zur Beschuldigten wurde. Da hätte eine Belehrung hingehört. Ohne Belehrung keine Beschuldigtenvernehmung.

Er schreibt: Eva Engelken wurde zunächst als Zeugin vernommen – nicht als Beschuldigte. Angaben, die in einer Zeugenvernehmung ohne Beschuldigtenbelehrung gemacht werden, dürfen nach ständiger Rechtsprechung nicht zu Lasten der Betroffenen verwertet werden (BVerfG, Beschl. v. 19.07.2010 – 2 BvR 2561/08; BGH, Urt. v. 27.02.1992 – 1 StR 819/91).

Antrag auf Einstellung des Verfahrens

Selbstverständlich beantragt Dr. Jacob, das Verfahren einzustellen. Ohne Wenn und Aber. Das heißt: Die Einstellung soll nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung erfolgen.

Jetzt heißt es warten. Und warten. Zweimal beantragt der Rechtsanwalt Akteneinsicht. Schließlich kommt das Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat das Verfahren zum Aktenzeichen 720 Js 331/25 (288) gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Wie gewünscht: mangels hinreichendem Tatverdacht.

Einordnung

Was dieser Fall zeigt, geht über das Verfahren gegen Frauenheldinnen hinaus. Wer im aktuellen Klima irgendwo kommentiert, kann mit einer Strafanzeige rechnen. Auch wenn solche Ermittlungsverfahren am Ende nicht in ein Gerichtsverfahren münden, nervt das gewaltig. Und natürlich führt es dazu, dass viele lieber die Klappe halten anstatt sich absurden Gesetzen wie dem Selbstbestimmungsgesetz ganz selbstverständlich entgegen zu stellen – wozu ich übrigens dringend rate.

Wir halten diesen Einsatz des Strafrechts für den plumpen Versuch, politisch missliebige Meinungen durch verfahrensrechtlichen Druck zum Schweigen zu bringen. Das ist das Gegenteil von dem, was das Grundgesetz mit Art. 5 Abs. 1 GG schützen will. Wir sind gottseidank ein Verein, was die Breite unserer Schultern verbreitert. Hinter jeder Frau, die vor Gericht gezogen wird, stehen hunderte andere, die ihr den Rücken stärken. Und hinter denen wiederum stehen Tausende von Menschen, die es mit ihren Spenden möglich machen, widerständig zu sein.

Danke dafür. Und Prost auf alle, die es weiterhin aussprechen: Ein Mann ist ein Mann. Das ist keine Beleidigung. Das ist die Wahrheit.

Autorin

  • Eva Engelken

    Eva Engelken ist Gründerin und Vorsitzende von Frauenheldinnen e.V. und verantwortet die Rechtshilfe und strategische Entwicklung des Vereins. Sie organisiert Kampagnen, Veranstaltungen und Projekte zu Frauenrechten, Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit und ist Gastgeberin der heroica – Konferenz für widerständige Frauen. Beruflich war sie viele Jahre in der strategischen Kommunikation und Beratung tätig. Sie schreibt im FrauenheldinnenMagazin vor allem zu Rechtshilfe, Kampagnen und frauenpolitischen Themen.

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