Thema: FrauenheldinnenGegenBabyhandel

Bericht zu Aktionen zur Babykaufmesse in Berlin

Frauenheldinnen zeigen Präsenz in Berlin gegen Leihmutterschaft

Das Wochenende 6.-8. März 2026 stand in Berlin im Zeichen des Widerstands gegen die ausbeuterische Praktik der Leihmutterschaft: Frauenheldinnenvorsitzende Eva Engelken war am 6. März Rednerin beim Kongress „Kinder und Kommerz – das Geschäft mit der Leihmutterschaft“ im Haus der Bundespressekonferenz.

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Eva Engelken und Monika Glöcklhofer

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Update Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Ein wichtiger Durchbruch – OVG NRW stärkt den Schutz von Frauen und Kindern

Gute Nachrichten für alle, die sich seit Jahren gegen Leihmutterschaft und Eizellspende engagieren: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute einen Beschluss veröffentlicht, der unsere Arbeit entscheidend voranbringt. Auch wenn unsere konkrete Beschwerde formal keinen Erfolg hatte, ist die Begründung des Gerichts ein echter Durchbruch.

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Update „Frauenheldinnen gegen Babyhandel”

Update: Prüfen wir eine UWG-Klage gegen illegale Werbung auf Kinderwunschmessen?

In unseren bisherigen rechtlichen Schritten gegen die Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“ lag der Schwerpunkt auf dem öffentlichen Recht (Ordnungsbehörden, Verwaltungsgericht) sowie dem Strafrecht (Strafanzeige wegen verbotener Werbung, Vermittlung und Anbahnung nach AdVermiG und ESchG). Ein weiterer möglicher Rechtsweg, der inzwischen auch von unserem Prozessfinanzierer angesprochen wurde, betrifft das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir haben deshalb gutachterlich prüfen lassen, ob eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen die Messe bzw. die dort werbenden internationalen Agenturen möglich wäre.

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Illegale Leihmutterschaft vs. legale Reproduktionsmedizin

Illegale Surrogacy-Werbung in Deutschland?

Wie positionieren sich seriöse Anbieter der Reproduktionsmedizin in Deutschland zu der rechtswidrigen Praxis der Leihmutterschaft auf Babymessen?

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Frau mit dunkler Haut betrachtet zwei Ultraschallbilder einer Schwangerschaft.

Pressemitteilung | Frauenheldinnen e.V. warnt vor Gesetzentwurf des BMJ

Keine Leihmutterschaft durch die Hintertür!

Der Verein Frauenheldinnen e.V. kritisiert den vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Entwurf zur Neufassung des § 232 StGB („Menschenhandel“) als unzureichend und potenziell irreführend. Der Entwurf führt erstmals die „Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“ als Tatbestand des Menschenhandels ein – ohne jedoch klarzustellen, dass Leihmutterschaft in Deutschland bereits als solche verboten ist und regelmäßig selbst eine Form der Ausbeutung darstellt.

„Das Bundesjustizministerium darf keine Leihmutterschaft durch die Hintertür normalisieren,“ erklärt Eva Engelken, Vorsitzende von Frauenheldinnen e.V.

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Statue einer Justizia vor einem Baby in einer Wiege

Verfahren & Rechtshilfe "Frauenheldinnen gegen Babyhandel"

Update: Wir legen Beschwerde beim OVG Köln ein

Das Verwaltungsgerichts Köln hat am 17. Oktober 2025 unsern Eilantrag abgelehnt (1 L 2742/25). Dagegen haben wir am 27. Oktober 2025 über unseren Anwalt Dr. Jonas Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Heute, am 11.11. hat Jonas Jacob die Begründung nachgereicht, auch wenn die Richter sie wegen des heutigen Karnevalsbeginns wohl erst später zur Kenntnis nehmen werden.

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Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Update: Testbesuche bestätigen unsere Sorge: strafbare Vermittlung & Werbung für Leihmutterschaft auf „Wish for a Baby“

Mehrere Testbesucherinnen von Frauenheldinnen e. V. haben am 18.10.2025 die Messe „Wish for a Baby“ in den Sartory-Sälen Köln besucht. Ihre übereinstimmenden Beobachtungen zeigen aus unserer Sicht deutlich: Auf der Messe wurde nicht nur „neutral informiert“, sondern gezielt für Leihmutterschaft und Eizellspende geworben und Kontakte angebahnt.

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