Deutschland und der Islam
Ist Deutschland dem Islam gegenüber zu naiv?
Dr. T. Costas hat sich lange Zeit mit den Grundlagen des Islam beschäftigt. Hier gibt sie einen Einblick in die Ideologie des echten Islam.
Dr. T. Costas hat sich lange Zeit mit den Grundlagen des Islam beschäftigt. Hier gibt sie einen Einblick in die Ideologie des echten Islam.
Das Wochenende 6.-8. März 2026 stand in Berlin im Zeichen des Widerstands gegen die ausbeuterische Praktik der Leihmutterschaft: Frauenheldinnenvorsitzende Eva Engelken war am 6. März Rednerin beim Kongress „Kinder und Kommerz – das Geschäft mit der Leihmutterschaft“ im Haus der Bundespressekonferenz.
Nach dem Beitrag von Sylvia Pantel folgt heute eine radikalfeministische Perspektive: A.P. Schulz, Frauenheldin und Gründerin des Netzwerks Frauenrechte, analysiert Leihmutterschaft als strukturelle Form geschlechtsspezifischer Ausbeutung.
Die Debatte um den Fall Hendrik Streeck hat eine grundsätzliche Frage neu aufgeworfen: Wie verbindlich sind Strafgesetze, wenn sie durch Auslandsmodelle faktisch umgangen werden können? Die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel ordnet den Fall politisch und ethisch ein.
Frauenorganisationen werden zunehmend von islamischen Verbände eingeladen – unter Überschriften wie Dialog, Vielfalt oder Verständigung.
Doch was nach offenem Austausch klingt, ist in Wahrheit oftmals strategische Imagepolitik religiöser Netzwerke, die gesellschaftliche Legitimation suchen. Wer Frauenorganisationen auf dem Podium sitzen hat, kann sich anschließend als dialogbereit präsentieren – auch wenn innerhalb der eigenen Strukturen Geschlechtertrennung oder patriarchale Normen gelten.
Am 15. März 2026 veranstaltete der Verein Frauenheldinnen e. V. am Breitscheidplatz in Berlin eine Kundgebung unter dem Motto „Freiheit für unsere Mädchen – Null Toleranz für Frauenfeinde“. Anlass war der erstmals in Berlin begangene „Gedenktag gegen Islamfeindlichkeit“.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wird derzeit auf die Probe gestellt und was herauskommt, ist offen. Das Gesetz gibt jedem Menschen in Deutschland seit November 2024 das Recht, seinen Personenstandseintrag von männlich zu weiblich und umgekehrt ändern zu lassen, oder zu divers oder zu „ohne“. Der Landkreis Saalekreis hat Mitte Dezember 2025 beim Amtsgericht Halle beantragt, den Personenstandseintrag von „Marla Svenja“, geboren als Sven Liebich, wegen Missbrauchs des SBGG von weiblich auf männlich zurücksetzen zu lassen. Liebich, in der rechtsextremen Szene Sachsen-Anhalts verortet, hatte beantragt, den eigenen Personenstandseintrag – derzeit weiblich – auf divers ändern zu lassen und mit der Änderung den Namen Anne Frank zu tragen. Es ist der erste Fall seit Inkrafttreten des SBGGs, in dem die Behörden die Geschlechtszuordnung insgesamt rückgängig machen wollen.