Nach dem Beitrag von Sylvia Pantel folgt heute eine radikalfeministische Perspektive: A.P. Schulz, Frauenheldin und Gründerin des Netzwerks Frauenrechte, analysiert Leihmutterschaft als strukturelle Form geschlechtsspezifischer Ausbeutung.
Nach dem Beitrag von Sylvia Pantel folgt heute eine radikalfeministische Perspektive: A.P. Schulz, Frauenheldin und Gründerin des Netzwerks Frauenrechte, analysiert Leihmutterschaft als strukturelle Form geschlechtsspezifischer Ausbeutung.
Die Debatte um den Fall Hendrik Streeck hat eine grundsätzliche Frage neu aufgeworfen: Wie verbindlich sind Strafgesetze, wenn sie durch Auslandsmodelle faktisch umgangen werden können? Die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel ordnet den Fall politisch und ethisch ein.
Wir müssen endlich aufhören, über Leihmutterschaft zu sprechen, als ginge es um niedliche Babys für arme kinderlose Paare, deren Kinderwunsch wir aus Mitgefühl erfüllen sollten. Es geht nicht um mildtätiges Handeln. Worüber wir sprechen sollten, ist die Kommodifizierung des weiblichen Körpers – in einer Welt, in der Frauenkörper Brutkästen und Babys Handelsware sind, und deren Produktions- und Lieferketten rund um den Globus führen. Das Produkt, das wirtschaftlich nutzbar gemacht wird, ist die weibliche Reproduktionsfähigkeit.
In unseren bisherigen rechtlichen Schritten gegen die Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“ lag der Schwerpunkt auf dem öffentlichen Recht (Ordnungsbehörden, Verwaltungsgericht) sowie dem Strafrecht (Strafanzeige wegen verbotener Werbung, Vermittlung und Anbahnung nach AdVermiG und ESchG). Ein weiterer möglicher Rechtsweg, der inzwischen auch von unserem Prozessfinanzierer angesprochen wurde, betrifft das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir haben deshalb gutachterlich prüfen lassen, ob eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen die Messe bzw. die dort werbenden internationalen Agenturen möglich wäre.
Wie positionieren sich seriöse Anbieter der Reproduktionsmedizin in Deutschland zu der rechtswidrigen Praxis der Leihmutterschaft auf Babymessen?
Der Verein Frauenheldinnen e.V. kritisiert den vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Entwurf zur Neufassung des § 232 StGB („Menschenhandel“) als unzureichend und potenziell irreführend. Der Entwurf führt erstmals die „Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“ als Tatbestand des Menschenhandels ein – ohne jedoch klarzustellen, dass Leihmutterschaft in Deutschland bereits als solche verboten ist und regelmäßig selbst eine Form der Ausbeutung darstellt.
„Das Bundesjustizministerium darf keine Leihmutterschaft durch die Hintertür normalisieren,“ erklärt Eva Engelken, Vorsitzende von Frauenheldinnen e.V.
Das Verwaltungsgerichts Köln hat am 17. Oktober 2025 unsern Eilantrag abgelehnt (1 L 2742/25). Dagegen haben wir am 27. Oktober 2025 über unseren Anwalt Dr. Jonas Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Heute, am 11.11. hat Jonas Jacob die Begründung nachgereicht, auch wenn die Richter sie wegen des heutigen Karnevalsbeginns wohl erst später zur Kenntnis nehmen werden.
Am 18. und 19. Oktober 2025 fand erneut in den Sartory-Sälen in Köln die Messe „Wish for a Baby“ statt – eine Veranstaltung, auf der internationale Agenturen Leihmutterschaft und Eizellenspende bewerben. Dagegen gab es Widerstand: Vor den Sälen protestierte die Initiative “Lasst Frauen Sprechen!”, unterstützt von Frauenheldinnen e.V., in roten Roben. Die spektakuläre Kostümierung basiert auf Margaret Atwoods Roman „Der Report der Magd“, in dem fruchtbare Frauen zu Schwangerschaft und Geburt gezwungen werden.
Frauenheldinnen e.V. stellte zudem Antrag auf ordnungsrechtliches Einschreiten der Stadt Köln. Diese erlaubte die Messe dennoch unter Auflagen. So sollte die Ordnungsbehörde vor Ort sein und der Veranstalter sagte zu, die Aussteller über die Forderungen von Frauenheldinnen e.V. zu informieren. Unterboten wurde die Halbherzigkeit, mit der diese Auflagen umgesetzt wurden, nur noch von der argumentativen Schwäche des gegnerischen Anwalts. Dieser begegnete dem Antrag mit der Bemerkung, dass es die Messe doch schon lange gebe und warum erst jetzt Einwände vorgebracht würden.
Mehrere Testbesucherinnen von Frauenheldinnen e. V. haben am 18.10.2025 die Messe „Wish for a Baby“ in den Sartory-Sälen Köln besucht. Ihre übereinstimmenden Beobachtungen zeigen aus unserer Sicht deutlich: Auf der Messe wurde nicht nur „neutral informiert“, sondern gezielt für Leihmutterschaft und Eizellspende geworben und Kontakte angebahnt.
Wir von Frauenheldinnen e. V. haben im Kampf gegen die Messe „Wish for a Baby“ (18.–19. Oktober 2025, Sartory-Säle Köln) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt.
Nach unserem ordnungsbehördlichen Antrag und dem anschließenden Eilantrag beim Verwaltungsgericht hat die Stadt Köln reagiert:
Die Ordnungsbehörde ist sensibilisiert und vor Ort im Einsatz.
Der Veranstalter hat zugesagt, unsere Forderungen an alle Aussteller weiterzugeben und auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen hinzuweisen.