Wann wir helfen – und wann nicht
Wann Frauenheldinnen helfen kann
Frauenheldinnen e.V. unterstützt ausgewählte Fälle, wenn
- eine grundsätzliche Frage von Frauenrechten betroffen ist
- der Fall juristische oder gesellschaftliche Präzedenzwirkung haben kann
- ein Verfahren bereits juristisch vorbereitet oder anhängig ist
- eine klare rechtliche Fragestellung vorliegt
- der Sachverhalt überprüfbar und dokumentiert ist
Unsere Unterstützung kann beispielsweise bestehen aus
- strategischer Prozessführung
- Abwehr von Abmahnungen und Strafanzeigen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Spendenkampagnen für klar definierte Verfahren
Wann wir nicht helfen können
Wir können keine Unterstützung leisten, wenn
- es sich um private Notlagen oder Katastrophenfälle handelt
- finanzielle Hilfe für Lebenshaltungskosten oder Unterkunft benötigt wird
- der Fall nicht überprüfbar ist
- es sich um Trennungs-, Familien- oder Sorgerechtskonflikte ohne grundsätzliche Rechtsfrage handelt
- allgemeine Spenden für eine Person erbeten werden
- die Anfrage lediglich auf persönlichen Schilderungen ohne rechtliche Unterlagen beruht
Frauenheldinnen e.V. ist keine Sozialhilfe- oder Beratungsstelle.
