Sabine Maur geriet wegen einer Äußerung in einem (…) Online Meeting in das Fadenkreuz trans feindlicher Kräfte, die einen Mitschnitt der betreffenden Passage ins Netz gestellt hatten. (…) Sabine Maur zog wegen der Verbreitung der Aufzeichnung vor ein Zivilgericht (Landgericht Berlin II, 27 O 51/26 eV – Urteil vom 10. März 2026). Dort hat man offensichtlich den nach unserer Auffassung unzulässigen Mitschnitt mit in den Medien veröffentlichten heimlichen Aufzeichnungen der Tätigkeit rechtsextremer Aktivisten gleichgestellt und den Mitschnitt als „Dokument der Zeitgeschichte“ eingestuft, dessen Weiterverbreitung man nicht verhindern könne.
Petra Weitzel, dgti, 23. März 2026
