Sabine Maur (…) hatte bei der Online-Fortbildung für Psychotherapeuten über die Herausforderungen bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen von non-binären Menschen gesprochen. Hintergrund ist, dass die Krankenkassen die Kosten für diese Maßnahmen nicht übernehmen, wenn Betroffene sich als non-binär verorten (…) Laut dem Urteil des Landgerichts legt Maur den Mitgliedern ihres Berufsstandes dadurch ein „nicht gesetzeskonformes Abrechnungsverhalten“ nahe (…). Im Januar 2026 hatte die Bloggerin Rona Duwe das Video auf X geteilt und kritisch kommentiert.
Ute Strunk, Echo, 27. März 2026
