Frauenheldinnen » Pressespiegel » Trans-Ideologie » Tichys Einblick: „Wir brauchen ein Umdenken. Die kritische Perspektive gewinnt bereits mehr Gehör.“

Tichys Einblick: „Wir brauchen ein Umdenken. Die kritische Perspektive gewinnt bereits mehr Gehör.“

29.03.26

Aufgrund eines Videoleaks trat die Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer Sabine Maur (…) zurück. Im TE-Interview spricht (…) Rona Duwe über den Leak und über den Einfluss der Transideologie auf die Psychotherapie. Rona Duwe im Interview: “Das Bundessozialgericht hat (…) festgestellt, dass sogenannte non-binäre Menschen vorerst keine genderaffirmativen Eingriffe von der Krankenversicherung finanziert bekommen. (…) Grundsätzlich ist es durch das Urteil des Bundessozialgerichts in Deutschland im Moment sehr viel schwieriger geworden, solche Eingriffe durch die Krankenversicherung finanzieren zu lassen. (…) Der Verein Frauenheldinnen hat dann begonnen, Geld für den Prozess zu sammeln, und war damit sehr erfolgreich, was das öffentliche Interesse an dem Verfahren bestätigt.”

Anna Diouf, Tichys Einblick, 29. März 2026

Mehr Pressespiegel-Artikel:

Honnef heute: Protest gegen SEX WORK-Ausstellung in der Bundeskunsthalle Bonn

Bonn – Vor der Bundeskunsthalle Bonn hat es am vergangenen Wochenende Proteste gegen die geplante Ausstellung „SEX WORK – Eine Kulturgeschichte der Sexarbeit“ gegeben. Mehrere Organisationen, darunter der Bundesverband Nordisches Modell e.V., Bündnis NRW pro Nordisches Modell, SISTERS e.V., Frauenheldinnen e.V., Mission Love e.V., die Initiative Lasst Frauen sprechen und das Frauenmagazin Emma, äußerten dabei deutliche Kritik an der aus ihrer Sicht einseitigen Darstellung des Themas.

mehr lesen

mittelhessen.de: Therapeutenkammer: Warum die Präsidentin zurückgetreten ist

Wegen der Beiträge auf ihrem X-Account war Duwe von Sabine Maur abgemahnt worden. Duwe lehnte das ab, woraufhin Maur im Februar vor Gericht um den Erlass einer einstweiligen Verfügung ersucht hatte, um die Verbreitung des Videos zu untersagen. Das Landgericht Berlin untersagte Duwe, zu behaupten und/oder zu verbreiten, dass Sabine Maur „Diagnosen falsch ausstellt“. Den entsprechenden Beitrag hat Duwe inzwischen gelöscht. Die Verbreitung des Videos aber ist laut Gericht trotz der fehlenden Einwilligung zur Verbreitung rechtmäßig, weil der Mitschnitt ein Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne von Paragraf 23 Kunsturhebergesetz zum Gegenstand hat.

mehr lesen

Berliner Zeitung: 500.000 Euro für den Traum vom Kind: „Meine Altersvorsorge schiebe ich im Kinderwagen vor mir her“

Die Messe „Wish for a Baby“ hatte auf ihrer Homepage erklärt, sie richte sich auch an Paare, die eine Leihmutterschaft in Erwägung ziehen. Der Verein Frauenheldinnen (…) erstattete daraufhin Strafanzeige (…). Nach Einschätzung des Wuppertaler Rechtsanwalts Jonas Jacob, der die Frauenheldinnen vertritt, verstößt die Messe gegen rechtliche Vorgaben.

mehr lesen

Honnef heute: Protest gegen SEX WORK-Ausstellung in der Bundeskunsthalle Bonn

Bonn – Vor der Bundeskunsthalle Bonn hat es am vergangenen Wochenende Proteste gegen die geplante Ausstellung „SEX WORK – Eine Kulturgeschichte der Sexarbeit“ gegeben. Mehrere Organisationen, darunter der Bundesverband Nordisches Modell e.V., Bündnis NRW pro Nordisches Modell, SISTERS e.V., Frauenheldinnen e.V., Mission Love e.V., die Initiative Lasst Frauen sprechen und das Frauenmagazin Emma, äußerten dabei deutliche Kritik an der aus ihrer Sicht einseitigen Darstellung des Themas.

mehr lesen

mittelhessen.de: Therapeutenkammer: Warum die Präsidentin zurückgetreten ist

Wegen der Beiträge auf ihrem X-Account war Duwe von Sabine Maur abgemahnt worden. Duwe lehnte das ab, woraufhin Maur im Februar vor Gericht um den Erlass einer einstweiligen Verfügung ersucht hatte, um die Verbreitung des Videos zu untersagen. Das Landgericht Berlin untersagte Duwe, zu behaupten und/oder zu verbreiten, dass Sabine Maur „Diagnosen falsch ausstellt“. Den entsprechenden Beitrag hat Duwe inzwischen gelöscht. Die Verbreitung des Videos aber ist laut Gericht trotz der fehlenden Einwilligung zur Verbreitung rechtmäßig, weil der Mitschnitt ein Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne von Paragraf 23 Kunsturhebergesetz zum Gegenstand hat.

mehr lesen