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Die Tagespost: „Die Reproduktionsfähigkeit der Frau wird ausgebeutet”

13.03.26

Eva Engelken im Interview: “Leihmutterschaft ist ein Gewaltverhältnis, das dem der Prostitution ähnelt. Statt der Sexualität wird hier die Reproduktionsfähigkeit der Frau ausgebeutet. Hier wie dort ist die Frau das letzte und schwächste Glied in der Verwertungskette. Ähnlich wie bei Prostitution die Zuhälter, verdienen auch hier die Vermittler am meisten. Und deshalb wäre auch der Versuch, durch Legalisierung Verbesserungen für Leihmütter zu erzielen, zum Scheitern verurteilt.”

Stefan Rehder, Die Tagespost, 13.03.2026 um 09:00 Uhr

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Tichys Einblick: „Wir brauchen ein Umdenken. Die kritische Perspektive gewinnt bereits mehr Gehör.“

Aufgrund eines Videoleaks trat die Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer Sabine Maur (…) zurück. Im TE-Interview spricht (…) Rona Duwe über den Leak und über den Einfluss der Transideologie auf die Psychotherapie. Rona Duwe im Interview: “Das Bundessozialgericht hat (…) festgestellt, dass sogenannte non-binäre Menschen vorerst keine genderaffirmativen Eingriffe von der Krankenversicherung finanziert bekommen. (…) Grundsätzlich ist es durch das Urteil des Bundessozialgerichts in Deutschland im Moment sehr viel schwieriger geworden, solche Eingriffe durch die Krankenversicherung finanzieren zu lassen. (…) Der Verein Frauenheldinnen hat dann begonnen, Geld für den Prozess zu sammeln, und war damit sehr erfolgreich, was das öffentliche Interesse an dem Verfahren bestätigt.”

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mittelhessen.de: Therapeutenkammer: Warum die Präsidentin zurückgetreten ist

Wegen der Beiträge auf ihrem X-Account war Duwe von Sabine Maur abgemahnt worden. Duwe lehnte das ab, woraufhin Maur im Februar vor Gericht um den Erlass einer einstweiligen Verfügung ersucht hatte, um die Verbreitung des Videos zu untersagen. Das Landgericht Berlin untersagte Duwe, zu behaupten und/oder zu verbreiten, dass Sabine Maur „Diagnosen falsch ausstellt“. Den entsprechenden Beitrag hat Duwe inzwischen gelöscht. Die Verbreitung des Videos aber ist laut Gericht trotz der fehlenden Einwilligung zur Verbreitung rechtmäßig, weil der Mitschnitt ein Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne von Paragraf 23 Kunsturhebergesetz zum Gegenstand hat.

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Echo: Therapeutenkammer: Warum die Präsidentin zurückgetreten ist

Sabine Maur (…) hatte bei der Online-Fortbildung für Psychotherapeuten über die Herausforderungen bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen von non-binären Menschen gesprochen. Hintergrund ist, dass die Krankenkassen die Kosten für diese Maßnahmen nicht übernehmen, wenn Betroffene sich als non-binär verorten (…) Laut dem Urteil des Landgerichts legt Maur den Mitgliedern ihres Berufsstandes dadurch ein „nicht gesetzeskonformes Abrechnungsverhalten“ nahe (…). Im Januar 2026 hatte die Bloggerin Rona Duwe das Video auf X geteilt und kritisch kommentiert.

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