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Exxpress: Video-Leak enthüllt: Top-Psychotherapeutin gab Kassen-Tricks für Trans-Eingriffe

24.03.26

Die hochrangige (…) Psychotherapeutin Sabine Maur erklärte in einem (…) Webinar, wie nicht-binäre Trans-Personen geschlechtsverändernde Eingriffe auf Kassenkosten erschleichen können. (…) Der Videoausschnitt verbreitete sich in den sozialen Netzwerken. Das wollte Maur gerichtlich unterbinden. Sie verklagte die Frauen-Aktivistin Rona Duwe, die das Video leakte (Anmerkung Redaktion: Den Videomitschnitt selbst hatte nicht Duwe auf X veröffentlicht.), vor dem Landgericht Berlin. Das Gericht entschied bereits am 10. März 2026, dass Duwe einen Wort-Beitrag auf X zu löschen habe. (…) Den Antrag Maurs gegen die Verbreitung des Videos wies das Landgericht jedoch zurück. Das Landgericht hatte den Video-Mitschnitt als Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des Kunsturhebergesetzes bewertet.

Exxpress, 24.03.2026 um 17:30 Uhr

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Aufgrund eines Videoleaks trat die Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer Sabine Maur (…) zurück. Im TE-Interview spricht (…) Rona Duwe über den Leak und über den Einfluss der Transideologie auf die Psychotherapie. Rona Duwe im Interview: “Das Bundessozialgericht hat (…) festgestellt, dass sogenannte non-binäre Menschen vorerst keine genderaffirmativen Eingriffe von der Krankenversicherung finanziert bekommen. (…) Grundsätzlich ist es durch das Urteil des Bundessozialgerichts in Deutschland im Moment sehr viel schwieriger geworden, solche Eingriffe durch die Krankenversicherung finanzieren zu lassen. (…) Der Verein Frauenheldinnen hat dann begonnen, Geld für den Prozess zu sammeln, und war damit sehr erfolgreich, was das öffentliche Interesse an dem Verfahren bestätigt.”

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Wegen der Beiträge auf ihrem X-Account war Duwe von Sabine Maur abgemahnt worden. Duwe lehnte das ab, woraufhin Maur im Februar vor Gericht um den Erlass einer einstweiligen Verfügung ersucht hatte, um die Verbreitung des Videos zu untersagen. Das Landgericht Berlin untersagte Duwe, zu behaupten und/oder zu verbreiten, dass Sabine Maur „Diagnosen falsch ausstellt“. Den entsprechenden Beitrag hat Duwe inzwischen gelöscht. Die Verbreitung des Videos aber ist laut Gericht trotz der fehlenden Einwilligung zur Verbreitung rechtmäßig, weil der Mitschnitt ein Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne von Paragraf 23 Kunsturhebergesetz zum Gegenstand hat.

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