Die hochrangige (…) Psychotherapeutin Sabine Maur erklärte in einem (…) Webinar, wie nicht-binäre Trans-Personen geschlechtsverändernde Eingriffe auf Kassenkosten erschleichen können. (…) Der Videoausschnitt verbreitete sich in den sozialen Netzwerken. Das wollte Maur gerichtlich unterbinden. Sie verklagte die Frauen-Aktivistin Rona Duwe, die das Video leakte (Anmerkung Redaktion: Den Videomitschnitt selbst hatte nicht Duwe auf X veröffentlicht.), vor dem Landgericht Berlin. Das Gericht entschied bereits am 10. März 2026, dass Duwe einen Wort-Beitrag auf X zu löschen habe. (…) Den Antrag Maurs gegen die Verbreitung des Videos wies das Landgericht jedoch zurück. Das Landgericht hatte den Video-Mitschnitt als Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des Kunsturhebergesetzes bewertet.
Exxpress, 24.03.2026 um 17:30 Uhr
