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Humanistischer Pressedienst: Hamburger Women’s March zeigt: Der Kampf um universelle Frauenrechte bleibt aktuell

9.03.26

Am Vortag des Internationalen Frauentags versammelten sich in Hamburg bis zu 200 Menschen zum Women’s March, organisiert von der Initiative International Women in Power (IWP)1 der Kulturbrücke Hamburg. (…) Die Veranstaltung begann mit einer Begrüßung durch Eva Engelken, Autorin und Aktivistin, sowie Hourvash Pourkian, Gründerin von IWP und Trägerin des Bundesverdienstkreuzes. (…) Astrid Warburg-Manthey, Frauenrechtlerin und Mitglied der neu gegründeten Partei FIF – Frauen in Führung, benannte strukturelle Gewalt in Deutschland: (…) Ute Lefelmann, Mitgründerin der FIF-Partei, betonte auch die Bedeutung der Säkularität: (…).

Frauke Bastians, Humanistischer Pressedienst (hpd), 09. März 2026

Mehr Pressespiegel-Artikel:

Tichys Einblick: „Wir brauchen ein Umdenken. Die kritische Perspektive gewinnt bereits mehr Gehör.“

Aufgrund eines Videoleaks trat die Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer Sabine Maur (…) zurück. Im TE-Interview spricht (…) Rona Duwe über den Leak und über den Einfluss der Transideologie auf die Psychotherapie. Rona Duwe im Interview: “Das Bundessozialgericht hat (…) festgestellt, dass sogenannte non-binäre Menschen vorerst keine genderaffirmativen Eingriffe von der Krankenversicherung finanziert bekommen. (…) Grundsätzlich ist es durch das Urteil des Bundessozialgerichts in Deutschland im Moment sehr viel schwieriger geworden, solche Eingriffe durch die Krankenversicherung finanzieren zu lassen. (…) Der Verein Frauenheldinnen hat dann begonnen, Geld für den Prozess zu sammeln, und war damit sehr erfolgreich, was das öffentliche Interesse an dem Verfahren bestätigt.”

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mittelhessen.de: Therapeutenkammer: Warum die Präsidentin zurückgetreten ist

Wegen der Beiträge auf ihrem X-Account war Duwe von Sabine Maur abgemahnt worden. Duwe lehnte das ab, woraufhin Maur im Februar vor Gericht um den Erlass einer einstweiligen Verfügung ersucht hatte, um die Verbreitung des Videos zu untersagen. Das Landgericht Berlin untersagte Duwe, zu behaupten und/oder zu verbreiten, dass Sabine Maur „Diagnosen falsch ausstellt“. Den entsprechenden Beitrag hat Duwe inzwischen gelöscht. Die Verbreitung des Videos aber ist laut Gericht trotz der fehlenden Einwilligung zur Verbreitung rechtmäßig, weil der Mitschnitt ein Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne von Paragraf 23 Kunsturhebergesetz zum Gegenstand hat.

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Echo: Therapeutenkammer: Warum die Präsidentin zurückgetreten ist

Sabine Maur (…) hatte bei der Online-Fortbildung für Psychotherapeuten über die Herausforderungen bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen von non-binären Menschen gesprochen. Hintergrund ist, dass die Krankenkassen die Kosten für diese Maßnahmen nicht übernehmen, wenn Betroffene sich als non-binär verorten (…) Laut dem Urteil des Landgerichts legt Maur den Mitgliedern ihres Berufsstandes dadurch ein „nicht gesetzeskonformes Abrechnungsverhalten“ nahe (…). Im Januar 2026 hatte die Bloggerin Rona Duwe das Video auf X geteilt und kritisch kommentiert.

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