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Kölner Stadt-Anzeiger: „Babys sind keine Ware!“ – Protestaktion vor den Sartory-Sälen

21.10.23

Die Messe „Wish for a baby” begleitet Wunscheltern auf dem Weg zum eigenen Kind. (…) Besonderes Thema der Veranstaltung am Wochenende ist die Reproduktionsmedizin. Dazu zählt neben der Samen- oder Eizellenspende auch die Leihmutterschaft. (…) Schon bevor sich die Türen der Messehalle öffnen, steht Monika Glöcklhofer mit den anderen Mitgliedern von „Lasst Frauen sprechen“ bereit. Sie selbst hat den Protest in der Friesenstraße organisiert und will vor allem eins: Aufklären. „Arme Frauen werden ausgebeutet. Sie verkaufen ihre Körper für viel zu wenig Geld und der reiche Westen nutzt das aus“, erzählt Glöcklhofer aufgebracht.

Chiara Tiedemann, Kölner Stadt-Anzeiger, 21.10.2023 um 14:08 Uhr

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Tichys Einblick: „Wir brauchen ein Umdenken. Die kritische Perspektive gewinnt bereits mehr Gehör.“

Aufgrund eines Videoleaks trat die Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer Sabine Maur (…) zurück. Im TE-Interview spricht (…) Rona Duwe über den Leak und über den Einfluss der Transideologie auf die Psychotherapie. Rona Duwe im Interview: “Das Bundessozialgericht hat (…) festgestellt, dass sogenannte non-binäre Menschen vorerst keine genderaffirmativen Eingriffe von der Krankenversicherung finanziert bekommen. (…) Grundsätzlich ist es durch das Urteil des Bundessozialgerichts in Deutschland im Moment sehr viel schwieriger geworden, solche Eingriffe durch die Krankenversicherung finanzieren zu lassen. (…) Der Verein Frauenheldinnen hat dann begonnen, Geld für den Prozess zu sammeln, und war damit sehr erfolgreich, was das öffentliche Interesse an dem Verfahren bestätigt.”

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mittelhessen.de: Therapeutenkammer: Warum die Präsidentin zurückgetreten ist

Wegen der Beiträge auf ihrem X-Account war Duwe von Sabine Maur abgemahnt worden. Duwe lehnte das ab, woraufhin Maur im Februar vor Gericht um den Erlass einer einstweiligen Verfügung ersucht hatte, um die Verbreitung des Videos zu untersagen. Das Landgericht Berlin untersagte Duwe, zu behaupten und/oder zu verbreiten, dass Sabine Maur „Diagnosen falsch ausstellt“. Den entsprechenden Beitrag hat Duwe inzwischen gelöscht. Die Verbreitung des Videos aber ist laut Gericht trotz der fehlenden Einwilligung zur Verbreitung rechtmäßig, weil der Mitschnitt ein Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne von Paragraf 23 Kunsturhebergesetz zum Gegenstand hat.

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