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Kontrafunk aktuell vom 04. März 2026

4.03.26

Monika Glöcklhofer im Gespräch mit Stefan Millius (Radiobeitrag): Juristisch sind wir gegen die Stadt Köln vorgegangen. Wir wurden aber abgewiesen, weil wir nicht klageberechtigt sind. Klageberechtigt ist eine Frau, die angeworben werden soll und das ist jetzt der nächste Schritt, den wir gehen werden, mit einer Frau, die auf der Messe war. Die ist dafür angeworben worden, dass sie eine Leihmutterschaft kauft oder ein Kind über eine Leihmutter (…). Und das ist dann der Hebel, weil unser Ziel ist es, die Messe (Wish for a baby) zu verbieten, in Berlin und in Köln. Wir wollen, dass diese Form der Werbung nicht mehr stattfinden kann.

Monika Glöcklhofer im Gespräch mit Stefan Milius, Kontrafunk, 04.03.2026 um 05:05 Uhr

Mehr Pressespiegel-Artikel:

Tichys Einblick: „Wir brauchen ein Umdenken. Die kritische Perspektive gewinnt bereits mehr Gehör.“

Aufgrund eines Videoleaks trat die Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer Sabine Maur (…) zurück. Im TE-Interview spricht (…) Rona Duwe über den Leak und über den Einfluss der Transideologie auf die Psychotherapie. Rona Duwe im Interview: “Das Bundessozialgericht hat (…) festgestellt, dass sogenannte non-binäre Menschen vorerst keine genderaffirmativen Eingriffe von der Krankenversicherung finanziert bekommen. (…) Grundsätzlich ist es durch das Urteil des Bundessozialgerichts in Deutschland im Moment sehr viel schwieriger geworden, solche Eingriffe durch die Krankenversicherung finanzieren zu lassen. (…) Der Verein Frauenheldinnen hat dann begonnen, Geld für den Prozess zu sammeln, und war damit sehr erfolgreich, was das öffentliche Interesse an dem Verfahren bestätigt.”

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mittelhessen.de: Therapeutenkammer: Warum die Präsidentin zurückgetreten ist

Wegen der Beiträge auf ihrem X-Account war Duwe von Sabine Maur abgemahnt worden. Duwe lehnte das ab, woraufhin Maur im Februar vor Gericht um den Erlass einer einstweiligen Verfügung ersucht hatte, um die Verbreitung des Videos zu untersagen. Das Landgericht Berlin untersagte Duwe, zu behaupten und/oder zu verbreiten, dass Sabine Maur „Diagnosen falsch ausstellt“. Den entsprechenden Beitrag hat Duwe inzwischen gelöscht. Die Verbreitung des Videos aber ist laut Gericht trotz der fehlenden Einwilligung zur Verbreitung rechtmäßig, weil der Mitschnitt ein Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne von Paragraf 23 Kunsturhebergesetz zum Gegenstand hat.

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Echo: Therapeutenkammer: Warum die Präsidentin zurückgetreten ist

Sabine Maur (…) hatte bei der Online-Fortbildung für Psychotherapeuten über die Herausforderungen bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen von non-binären Menschen gesprochen. Hintergrund ist, dass die Krankenkassen die Kosten für diese Maßnahmen nicht übernehmen, wenn Betroffene sich als non-binär verorten (…) Laut dem Urteil des Landgerichts legt Maur den Mitgliedern ihres Berufsstandes dadurch ein „nicht gesetzeskonformes Abrechnungsverhalten“ nahe (…). Im Januar 2026 hatte die Bloggerin Rona Duwe das Video auf X geteilt und kritisch kommentiert.

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