Sabine Maur legt ihre Ämter als Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und als Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer nieder. Hintergrund ist eine (…) Äußerung (…) in einem Video-Seminar (…). Sie habe Tipps gegeben, wie die Krankenkasse die Behandlung (für nicht-binäre Personen) bezahlen werde. Hintergrund ist, dass im Leistungskatalog die Behandlung nichtbinärer trans Personen bislang nicht vorgesehen ist. (…) Die transfeindliche Bloggerin Rona Duwe hatte (…) die Aussage scharf kritisiert und weiterverbreitet. Maur versuchte, die Verbreitung gerichtlich verbieten zu lassen (…). Das Landgericht Berlin entschied aber am 10. März, dass der Mitschnitt als Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des Kunsturhebergesetzes zu bewerten sei.
Queer.de, 24. März 2026 um 15:16 Uhr
