Die Stadt Köln hatte die Messe unter Auflagen genehmigt, so gilt beispielsweise ein Verbot für die Vermittlung und Werbung von Leihmutterschaft. Eine Privatperson und ein Verein hatten gegen die Genehmigung der Stadt geklagt. Das Gericht sieht jedoch keine Befugnis für Privatklagen in diesem Fall.
Radio Erft, 17.10.2025 um 14:10 Uhr
