Die Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“ kann am kommenden Wochenende wie geplant in Köln stattfinden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Freitag und lehnte damit einen auf behördliches Einschreiten gegen einzelne Aussteller der Veranstaltung gerichteten Eilantrag ab, wie ein Sprecher mitteilte (AZ.: 1 L 2742/25). (…) Das Gericht lehnte den Eilantrag mangels „Antragsbefugnis“ als unzulässig ab.
Rheinische Post, 17.10.2025 um 15:09 Uhr
