Das Gericht sah (…) als erwiesen an, dass Maur selbst eingeräumt hat, den „Hinweis auf die Non-Binarität des jeweiligen Patienten zu unterlassen, obwohl ihr bewusst ist, dass eine Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei non-binären Patienten ausgeschlossen ist.“ (…) Das Gericht stellte dementsprechend ein erhebliches öffentliches Interesse an der Verbreitung des Videos fest (…) Den Gerichtsentscheid betrachtet Duwe als „großen Erfolg“. Sie hofft, „dass durch das Verfahren die kritische Debatte zu der nicht evidenzbasierten Leitlinie gestärkt wird, für die Frau Maur wesentlich verantwortlich war.“, so Duwe gegenüber Tichys Einblick. (…) Duwe wies zudem darauf hin, dass Maur als Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz „selbst für die Überwachung und Ahndung von Berufspflichtverstößen zuständig“ sei.
Tichys Einblick, 23. März 2026
