Ein Fitnessstudio für Frauen weist einen Mann ab, der sich als Frau identifiziert. Er schaltet die Behörde von Ferda Ataman ein, die eine Entschädigung von 1000 Euro vorschlägt. Der Fall wird die Gerichte beschäftigen – und offenbart ein Problem des Selbstbestimmungsgesetzes. – Anna Kröning, Welt, 06.06.2024
Tichys Einblick: „Wir brauchen ein Umdenken. Die kritische Perspektive gewinnt bereits mehr Gehör.“
Aufgrund eines Videoleaks trat die Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer Sabine Maur (…) zurück. Im TE-Interview spricht (…) Rona Duwe über den Leak und über den Einfluss der Transideologie auf die Psychotherapie. Rona Duwe im Interview: “Das Bundessozialgericht hat (…) festgestellt, dass sogenannte non-binäre Menschen vorerst keine genderaffirmativen Eingriffe von der Krankenversicherung finanziert bekommen. (…) Grundsätzlich ist es durch das Urteil des Bundessozialgerichts in Deutschland im Moment sehr viel schwieriger geworden, solche Eingriffe durch die Krankenversicherung finanzieren zu lassen. (…) Der Verein Frauenheldinnen hat dann begonnen, Geld für den Prozess zu sammeln, und war damit sehr erfolgreich, was das öffentliche Interesse an dem Verfahren bestätigt.”
