Rechtshilfe für Montserrat Varela gegen Kellermann

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Crowdfunding Montserrat Varela

Spendenziel erreicht! 10.150,– EUR

Spen­den­ak­ti­on geschlos­sen. Vie­len Dank !!!!
Stand: 8.8.23 | 14:00 Uhr

Lie­be Unter­stüt­ze­rin­nen und Unter­stüt­zer, 

der Rechts­streit wur­de erfolg­reich abge­schlos­sen. Hier könnt Ihr die Doku­men­ta­ti­on lesen.

Warum dieses Crowdfunding ?

Warum dieses Crowdfunding?

Am 27. Janu­ar 2023 habe ich den im fol­gen­den ver­link­ten Thread auf Twit­ter auf Spa­nisch ver­öf­fent­licht:

Link zum Thread

Der Schwer­punkt der Bun­des­tags-Gedenk­fei­er der Ausch­witz­be­frei­ung im Jahr 2023 waren nicht mehr die Juden, die Haupt­op­fer des Holo­causts, son­dern was die Regie­rung bzw. Frau Ata­man als „que­e­re Men­schen“ bezeich­net.

Die Bezeich­nung „que­er“ ist mei­nes Erach­tens Geschichts­re­vi­sio­nis­mus die­ser Epo­che der deut­schen Geschich­te im 20. Jahr­hun­dert.

Mein Standpunkt ist: Damals gab es noch keine Queertheorie.

Die­se ist ab den 1990er Jah­ren vor allem in den USA ent­stan­den und hat sich nach und nach bis heu­te in der west­li­chen Welt ver­brei­tet. Die Bezeich­nung „que­e­re Men­schen“ im heu­ti­gen Sin­ne war damals nicht bekannt.

Die Grup­pen von Men­schen, die damals von den Nazis ver­folgt wur­den, waren homo­se­xu­el­le Män­ner unter dem § 175 StGB und les­bi­sche Frau­en, die als sog. „Aso­zia­le“ ver­haf­tet und mit­un­ter auch depor­tiert wur­den.

Was damals schon begann, wis­sen­schaft­lich unter­sucht zu wer­den, war der soge­nann­te „Trans­ves­tis­mus“. Die­sen Begriff bezie­hungs­wei­se den Begriff „Trans­ves­tit“ präg­te Magnus Hirsch­feld 1910 mit sei­ner For­schungs­ar­beit „Die Trans­ves­ti­ten: Eine Unter­su­chung über den ero­ti­schen Ver­klei­dungs­trieb“ (Link zum digi­ta­li­sier­tem Buch)

In die­ser For­schungs­ar­beit leg­te Hirsch­feld dar, dass es kei­ne zwangs­läu­fi­ge Ver­bin­dung zwi­schen Homo­se­xua­li­tät und Trans­ves­ti­tis­mus gebe. Damit konn­te er durch­set­zen, dass zunächst die Ber­li­ner Poli­zei eine Trans­ves­ti­ten­be­schei­ni­gung, umgangs­sprach­lich „Trans­ves­ti­ten­schein“, für die betref­fen­den Per­so­nen aus­stell­te. Spä­ter folg­ten wei­te­re Städ­te.

Mit die­ser Beschei­ni­gung waren Per­so­nen, die sich „gegen­ge­schlecht­lich“ klei­de­ten, vor der Ver­fol­gung durch die Poli­zei geschützt. Das kam vor allen Din­gen Män­nern zugu­te. Die Macht­über­nah­me durch die Nazis änder­te an die­ser Pra­xis nichts; laut Rai­ner Herrn, Zeit­schrift für Sexu­al­for­schung Jf. 26 (2013) 4, S. 330–37, galt: „Sofern Trans*personen den „gegen sie erho­be­nen Homo­se­xua­li­täts­ver­dacht ent­kräf­ten konn­ten, lässt sich in kei­nem Fall eine Straf­ver­fol­gung nach­wei­sen“.

Nach die­sen Kri­te­ri­en hät­te ein hete­ro­se­xu­el­ler, ver­hei­ra­te­ter Mann, der heim­lich oder öffent­lich Frau­en­klei­dung, Schu­he, Unter­wä­sche, Make­up, Nagel­lack etc. trägt, zu der dama­li­gen Zeit gar kei­ne Straf­ver­fol­gung befürch­ten müs­sen, denn er hät­te den Homo­se­xua­li­täts­vor­wurf ent­kräf­ten und einen sog. Trans­ves­ti­ten­schein erhal­ten kön­nen.

Ich habe in mei­nem Thread G. Kel­ler­mann als Bei­spiel für einen „Trans­ves­ti­ten“ erwähnt, weil G. Kel­ler­mann zu der Bun­des­tags-Gedenk­fei­er für die Opfer von Ausch­witz ein­ge­la­den gewe­sen war. Die Kern­aus­sa­ge mei­nes Threads vom Janu­ar war die his­to­risch kor­rek­te Dar­le­gung, dass eine Per­son wie G. Kel­ler­mann unter den dama­li­gen Bedin­gun­gen kei­ner Straf­ver­fol­gung aus­ge­setzt und kein Opfer von Aus­schwitz gewe­sen wäre.

Kel­ler­mann hat nach eige­ner öffent­lich gemach­ter Aus­sa­ge bis zum 62. Lebens­jahr als „Georg Kel­ler­mann“ gelebt und heim­lich Frau­en­klei­der getra­gen. Damit hät­te G. Kel­ler­mann nach der Defi­ni­ti­on von Hirsch­feld als „Trans­ves­tit“ besag­ten Schein erhal­ten kön­nen und hät­te kei­ne Straf­ver­fol­gung fürch­ten müs­sen. Die per­so­nen­stands­recht­li­che Ände­rung der Geburts­ur­kun­de von G. Kel­ler­mann ändert mei­ner Ansicht nach nichts an die­sem Stand­punkt.

Tatvorwurf und drohende Strafe

Kel­ler­mann hat mich wegen der Bezeich­nung „Trans­ves­tit“ ange­zeigt. Die­se Anzei­ge kann zu einem Straf­pro­zess füh­ren. Im Fal­le einer Ver­ur­tei­lung gemäß § 185 StGB dro­hen mir Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu einem Jahr. Die­sem Pro­zess wer­de ich nicht aus­wei­chen – ich ste­he wei­ter­hin zu mei­nen Aus­füh­run­gen.

Die­se Anzei­ge hal­te ich für einen wei­te­ren Ver­such, Frau­en, die sich gegen die Que­er- und Trans-Pro­pa­gan­da posi­tio­nie­ren, ein­zu­schüch­tern und mund­tot zu machen.

Rechtsverteidigung

Ich habe einen mit der The­ma­tik ver­trau­ten Rechts­an­walt mit mei­ner Ver­tei­di­gung beauf­tragt.

Um die­ses Ver­fah­ren finan­zi­ell durch­zu­ste­hen, bin ich auf Spen­den ange­wie­sen.

Spen­den­rah­men: 10.000 Euro

Nach Ein­schät­zun­gen mei­nes Anwalts muss in die­sem Ver­fah­rens­zug mit etwa 10.000 Euro gerech­net wer­den. Erfah­run­gen von Frau­en wie Marie-Lui­se Vollbrecht oder Rona Duwe bestä­ti­gen dies.

Soll­te die Staats­an­walt­schaft I Mün­chen die Ermitt­lun­gen ein­stel­len und soll­ten die ein­ge­gan­ge­nen Spen­den die Kos­ten über­stei­gen, kommt die nicht benö­tig­te Sum­me dem Rechts­hil­fe­fonds des gemein­nüt­zi­gen Ver­eins Frau­en­hel­din­nen e.V. zugu­te. Die­ser Rechts­hil­fe­fonds dient der Rechts­ver­tei­di­gung von Frau­en.

Ich bin nicht die ers­te Frau, die von Trans­ak­ti­vis­tIn­nen mit Anzei­gen über­zo­gen wird und wer­de nicht die letz­te sein. Trans­ak­ti­vis­ten wer­den wei­ter­hin ver­su­chen, unse­re Stim­men zum Schwei­gen zu brin­gen. Das darf nicht gesche­hen. Dafür ist der Ver­ein Frau­en­hel­din­nen da.

Lasst uns gemein­sam für unse­re Men­schen­rech­te als Frau­en kämp­fen, für die Mei­nungs­frei­heit und für Demo­kra­tie.

Ich dan­ke Euch schon jetzt für Eure Unter­stüt­zung!

Steuerbegünstigte Spende an:

Frau­en­hel­din­nen e.V.
Betreff: Rechts­hil­fe für Monts­er­rat Vare­la
Glad­ba­cher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM

Pay­pal-Kon­to: konto@frauenheldinnen.de

Falls Sie eine Spen­den­be­schei­ni­gung wün­schen, schrei­ben Sie bit­te Ihre Adres­se in den Betreff. Vie­len Dank!

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