Rechtshilfe für Montserrat Varela gegen Kellermann
Spendenziel erreicht! 10.150,– EUR
Spendenaktion geschlossen. Vielen Dank !!!!
Stand: 8.8.23 | 14:00 Uhr
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
der Rechtsstreit wurde erfolgreich abgeschlossen. Hier könnt Ihr die Dokumentation lesen.
Warum dieses Crowdfunding ?
Warum dieses Crowdfunding?
Am 27. Januar 2023 habe ich den im folgenden verlinkten Thread auf Twitter auf Spanisch veröffentlicht:
Hoy es el día de la liberación de Auschwitz. La nota de prensa de ayer no menciona a los judíos, se centra en un grupo de personas que no entraron en el programa „Endlösung“ que empezó a partir del 1942.
¿Fueron perseguidos los homosexuales? Sí.
¿Cómo? ⬇️#Auschwitz #WeRemember https://t.co/sZ0pL8uhq9— Montserrat Varela Navarro (@MontserratVaNo) January 27, 2023
Der Schwerpunkt der Bundestags-Gedenkfeier der Auschwitzbefreiung im Jahr 2023 waren nicht mehr die Juden, die Hauptopfer des Holocausts, sondern was die Regierung bzw. Frau Ataman als „queere Menschen“ bezeichnet.
Die Bezeichnung „queer“ ist meines Erachtens Geschichtsrevisionismus dieser Epoche der deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert.
Mein Standpunkt ist: Damals gab es noch keine Queertheorie.
Diese ist ab den 1990er Jahren vor allem in den USA entstanden und hat sich nach und nach bis heute in der westlichen Welt verbreitet. Die Bezeichnung „queere Menschen“ im heutigen Sinne war damals nicht bekannt.
Die Gruppen von Menschen, die damals von den Nazis verfolgt wurden, waren homosexuelle Männer unter dem § 175 StGB und lesbische Frauen, die als sog. „Asoziale“ verhaftet und mitunter auch deportiert wurden.
Was damals schon begann, wissenschaftlich untersucht zu werden, war der sogenannte „Transvestismus“. Diesen Begriff beziehungsweise den Begriff „Transvestit“ prägte Magnus Hirschfeld 1910 mit seiner Forschungsarbeit „Die Transvestiten: Eine Untersuchung über den erotischen Verkleidungstrieb“ (Link zum digitalisiertem Buch)
In dieser Forschungsarbeit legte Hirschfeld dar, dass es keine zwangsläufige Verbindung zwischen Homosexualität und Transvestitismus gebe. Damit konnte er durchsetzen, dass zunächst die Berliner Polizei eine Transvestitenbescheinigung, umgangssprachlich „Transvestitenschein“, für die betreffenden Personen ausstellte. Später folgten weitere Städte.
Mit dieser Bescheinigung waren Personen, die sich „gegengeschlechtlich“ kleideten, vor der Verfolgung durch die Polizei geschützt. Das kam vor allen Dingen Männern zugute. Die Machtübernahme durch die Nazis änderte an dieser Praxis nichts; laut Rainer Herrn, Zeitschrift für Sexualforschung Jf. 26 (2013) 4, S. 330–37, galt: „Sofern Trans*personen den „gegen sie erhobenen Homosexualitätsverdacht entkräften konnten, lässt sich in keinem Fall eine Strafverfolgung nachweisen“.
Nach diesen Kriterien hätte ein heterosexueller, verheirateter Mann, der heimlich oder öffentlich Frauenkleidung, Schuhe, Unterwäsche, Makeup, Nagellack etc. trägt, zu der damaligen Zeit gar keine Strafverfolgung befürchten müssen, denn er hätte den Homosexualitätsvorwurf entkräften und einen sog. Transvestitenschein erhalten können.
Ich habe in meinem Thread G. Kellermann als Beispiel für einen „Transvestiten“ erwähnt, weil G. Kellermann zu der Bundestags-Gedenkfeier für die Opfer von Auschwitz eingeladen gewesen war. Die Kernaussage meines Threads vom Januar war die historisch korrekte Darlegung, dass eine Person wie G. Kellermann unter den damaligen Bedingungen keiner Strafverfolgung ausgesetzt und kein Opfer von Ausschwitz gewesen wäre.
Kellermann hat nach eigener öffentlich gemachter Aussage bis zum 62. Lebensjahr als „Georg Kellermann“ gelebt und heimlich Frauenkleider getragen. Damit hätte G. Kellermann nach der Definition von Hirschfeld als „Transvestit“ besagten Schein erhalten können und hätte keine Strafverfolgung fürchten müssen. Die personenstandsrechtliche Änderung der Geburtsurkunde von G. Kellermann ändert meiner Ansicht nach nichts an diesem Standpunkt.
Tatvorwurf und drohende Strafe
Kellermann hat mich wegen der Bezeichnung „Transvestit“ angezeigt. Diese Anzeige kann zu einem Strafprozess führen. Im Falle einer Verurteilung gemäß § 185 StGB drohen mir Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Diesem Prozess werde ich nicht ausweichen – ich stehe weiterhin zu meinen Ausführungen.
Diese Anzeige halte ich für einen weiteren Versuch, Frauen, die sich gegen die Queer- und Trans-Propaganda positionieren, einzuschüchtern und mundtot zu machen.
Rechtsverteidigung
Ich habe einen mit der Thematik vertrauten Rechtsanwalt mit meiner Verteidigung beauftragt.
Um dieses Verfahren finanziell durchzustehen, bin ich auf Spenden angewiesen.
Spendenrahmen: 10.000 Euro
Nach Einschätzungen meines Anwalts muss in diesem Verfahrenszug mit etwa 10.000 Euro gerechnet werden. Erfahrungen von Frauen wie Marie-Luise Vollbrecht oder Rona Duwe bestätigen dies.
Sollte die Staatsanwaltschaft I München die Ermittlungen einstellen und sollten die eingegangenen Spenden die Kosten übersteigen, kommt die nicht benötigte Summe dem Rechtshilfefonds des gemeinnützigen Vereins Frauenheldinnen e.V. zugute. Dieser Rechtshilfefonds dient der Rechtsverteidigung von Frauen.
Ich bin nicht die erste Frau, die von TransaktivistInnen mit Anzeigen überzogen wird und werde nicht die letzte sein. Transaktivisten werden weiterhin versuchen, unsere Stimmen zum Schweigen zu bringen. Das darf nicht geschehen. Dafür ist der Verein Frauenheldinnen da.
Lasst uns gemeinsam für unsere Menschenrechte als Frauen kämpfen, für die Meinungsfreiheit und für Demokratie.
Ich danke Euch schon jetzt für Eure Unterstützung!
Steuerbegünstigte Spende an:
Frauenheldinnen e.V.
Betreff: Rechtshilfe für Montserrat Varela
Gladbacher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM
Paypal-Konto: konto@frauenheldinnen.de
Falls Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, schreiben Sie bitte Ihre Adresse in den Betreff. Vielen Dank!
EPC-QR-Code für SEPA Zahlung
Einfach mit der Banking App scannen.
Rechtshilfe Frauenheldinnen sprechen die Wahrheit aus