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Dokumentation Rechtshilfe Frauenheldinnen

Der Fall Georgine Kellermann gegen Montserrat Varela

von | 20.02.24

Wie auf Social Media berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Mรผnchen das von Georgine Kellermann angestrengte Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gegen unsere Mitfrau Montserrat Varela eingestellt (Hier geht es zur Spendenaktion). Das freut uns sehr, weil es zeigt, dass sich Frau Varela nichts hat zuschulden kommen lassen, und weil es ihr weiteren Stress erspart, der mit der Fortfรผhrung eines Verfahrens verbunden gewesen wรคre. Last but not least danken wir Montserrat Varela, dass sie den Rest des Crowdfundings (ca. 4000 Euro) unserem Rechtshilfefonds gespendet hat, wodurch er anderen Frauen zugute kommt, die sich gegen Ideologen aller Art juristisch wehren mรผssen.

Was an dem ganzen Vorgang bedenklich stimmt, ist zweierlei: 1. Dass das Aussprechen einer historisch korrekten Tatsache zu Ermittlungen fรผhren kann. Und 2. Dass eine zweite Akte im Hintergrund angelegt wurde โ€“ wegen Volksverhetzung, einem Verbrechen gemรครŸ ยง 130 Strafgesetzbuch.

Zum Glรผck hatte Montserrat Varela einen guten Rechtsanwalt. Auch die Staatsanwaltschaft hat juristisch sauber geprรผft und die Argumente der Gegenseite verworfen.

Wir danken Herrn Rechtsanwalt Jonas Jacob, dass er uns Einblick in die Ermittlungsakte gewรคhrt hat.

Ausfรผhrliche Dokumentation

Wir dokumentieren hier zum Nachlesen Ablauf und Argumentation, weil wir davon ausgehen, dass dies nicht der letzte Versuch der Gegenseite bleibt, Klartext sprechenden Frauen einen Maulkorb zu verpassen.

1. Strafanzeige wegen Beleidigung und sรคmtlichen weiteren in Frage kommenden Straftatbestรคnden

2. Anzeige bei der ZIT gegen unbekannt

3. Der Strafvorwurf: Beleidigung und weitere in Frage kommende Straftatbestรคnde

4. Hatespeech strafbar?

5. Warum bekam der Fall Kellermann./.Varela ein Aktenzeichen wegen Volksverhetzung?

6. Was hat Beleidigung mit Volksverhetzung zu tun?

7. Das Perfide und Gefรคhrliche an einer Verurteilung wegen Volksverhetzung

8. Wurde gegen Montserrat Varela wegen Volksverhetzung ermittelt?

9. Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung

10. Aufnahme in die Statistik fรผr โ€žHASS gegen die sexuelle Orientierungโ€œ

11. Wie argumentierte Frau Varelas Rechtsanwalt?

12. In welchem Kontext stand die angeblich beleidigende Bezeichnung von G. Kellermann als โ€žTransvestitโ€œ?

13. Im Detail: Warum war es nicht beleidigend, Kellermann als Transvestit (โ€žtransvestidoโ€œ) zu bezeichnen?

14. Imย  Detail: Rechtliche Bewertung von Rechtsanwalt Jonas Jacob

Im Detail: Mit welcher Begrรผndung hat G. Kellermann Frau Varela angezeigt?

Reaktion der Staatsanwaltschaft: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht

15. Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung


Im April 2023 erstattete G. Kellermann Anzeige wegen Beleidigung.

Anknรผpfungspunkt war eine im Bundestag abgehaltene Gedenkstunde zum Holocaustgedenktag am 27. Januar 2023, zu der Frau Varela auf Twitter anmerkte, dass im 3. Reich niemand von โ€žqueerโ€œ gesprochen habe, sondern nur von Homosexuellen, was sie als Geschichtsfรคlschung bemรคngelte.

Sie wies darauf hin, dass wรคhrend der Nazizeit ein Mann mit einer Neigung weibliche Kleidung zu tragen als Transvestit bezeichnet und nicht verfolgt worden sei, wenn ihm ein sogenannter โ€žTransvestitenscheinโ€œ ausgestellt worden war.

Links zum Begriff โ€žTransvestitโ€œ: 

1. Strafanzeige wegen Beleidigung und sรคmtlichen weiteren in Frage kommenden Straftatbestรคnden

Am 14. April lieรŸ G. Kellermann per Anwalt Strafanzeige wegen โ€žBeleidigung und sรคmtlichen weiteren in Frage kommenden Straftatbestรคndenโ€œ erstatten und trat damit eine monatelang andauernde nervenaufreibende Phase los.

2. Anzeige bei der ZIT gegen unbekannt

G. Kellermanns Anwรคltin zeigte nicht Frau Varela persรถnlich an, sondern stellte Strafanzeige gegen โ€žunbekanntโ€œ bei der ZIT, der โ€žZentralstelle fรผr Bekรคmpfung der Internetkriminalitรคtโ€œ.

Die ZIT wurde 2010 als AuรŸenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. eingerichtet. Ihr Zweck: gegen Internetstraftaten bei noch ungeklรคrter รถrtlicher Zustรคndigkeit zu ermitteln, sowie bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdรคchtigen bundesweit.

Deliktsbereiche: Kinderpornographie und Kindesmissbrauch, Drogen- und Waffenhandel im Darknet, Cyberkriminalitรคt mit Hackerangriffen, Datendiebstahl und Computerbetrug โ€“ und Hasskriminalitรคt im Internet (Hate Speech).

3.ย Der Strafvorwurf: Beleidigung und weitere in Frage kommende Straftatbestรคnde

Weshalb wurde Frau Varela bei dieser Spezialstaatsanwaltschaft angezeigt? Weil die Tathandlung im Internet auf der Plattform X, ehemalig Twitter passierte. Zum anderen ist zu vermuten, dass die Spezialstaatsanwalt eingeschaltet wurde, weil zu ihrem Zustรคndigkeitsbereich โ€žHasskriminalitรคt im Internetโ€œ gehรถrt, und eine Person wie G. Kellermann alles, was ihrer Vorstellung von sich selbst zuwiderlรคuft, als Hatespeech verfolgt sehen mรถchte.

4. Hatespeech strafbar?

โ€žHate Speechโ€œ, also hetzerische ร„uรŸerungen kรถnnen im Einzelfall strafbar sein. Zum Beispiel als Bedrohung, als Propagandadelikt (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemรครŸ ยง 86 StGB). Oder als Volksverhetzung nach ยง 130 StGB.

5. Warum bekam der Fall Kellermann./.Varela ein Aktenzeichen wegen Volksverhetzung?

Die Anzeige bei der ZIT fรผhrte dazu, dass die ZIT ein โ€žErmittlungsverfahren gegen UNBEKANNT wegen des Verdachts der Volksverhetzung gem. ยง 130 StGBโ€œ anlegte und ihm ein Aktenzeichen 9500 UJs 421262/19 gab.

Die Volksverhetzung versuchen die Woken schon lange gegen Frauen in Stellung zu bringen. Laut ยง 130 StGB liegt Volksverhetzung vor, wenn man gegen eine bestimmte Gruppe oder Bevรถlkerungsteile zu Hass, Gewalt oder Willkรผr aufstachelt, oder die Gruppe oder ein einzelnes Mitglied wegen ihrer Zugehรถrigkeit zur Gruppe โ€žbeschimpft, bรถswillig verรคchtlich macht oder verleumdetโ€œ.

6. Was hat Beleidigung mit Volksverhetzung zu tun?

Unter Volksverhetzung fallen mehrere Tathandlungen. Zum einen das โ€žAufstachelnโ€œ zu โ€žHass, Gewalt oder Willkรผrโ€œ, was im Fall von G. Kellermann gegen Montserrat Varela definitiv nicht vorliegt, auch wenn Wokies erfahrungsgemรครŸ schon leiseste Kritik an der Transgenderideologie unter โ€žGewaltโ€œ subsumieren wollen.

Der Volksverhetzungsparagraf erfasst in ยง 130 I Nr. 2 StGB aber auch โ€“ und hier gibt es einen Bezug zur strafbaren Beleidigung โ€“ das Beschimpfen, bรถswillige Verรคchtlichmachen oder Verleumden. Um zu prรผfen, ob Beschimpfen und Verleumden vorliegt, kรถnnen die ยง 185 ff. StGB ergรคnzend herangezogen werden. Allerdings muss, damit eine Volksverhetzung gegeben ist, die Beleidigung zudem die Menschenwรผrde des Bevรถlkerungsteils bzw. der Einzelperson angreifen.

Um das zu beurteilen, mรผssen die Umstรคnde, sowie die Meinungsfreiheit des mutmaรŸlichen Tรคters und die Persรถnlichkeitsrechte der Betroffenen herangezogen werden. Viele hetzerische ร„uรŸerungen sind immer noch von der grundgesetzlich geschรผtzten Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz gedeckt.

7. Das Perfide und Gefรคhrliche an einer Verurteilung wegen Volksverhetzung

Zwar haben Menschen โ€“ wie G. Kellermann โ€“, die ihren Namen und Geschlechtseintrag geรคndert haben, bislang keine eigene Kategorie, die im Volksverhetzungsparagrafen explizit geschรผtzt ist. Der Katalog in 130 StGB nennt nur durch ihre โ€žnationale, rassische, religiรถse oder durch ihre ethnische Herkunftโ€œ bestimmte Gruppen. Allerdings umfasst 130 StGB auรŸerdem klar umrissene โ€žBevรถlkerungsteileโ€œ, worunter etwa โ€žDeutscheโ€œ oder โ€žAraberโ€œ fallen. Man kรถnnte theoretisch Menschen, die sich als โ€žTransgenderโ€œ definieren, unter โ€žBevรถlkerungsteilโ€œ subsumieren. Die Transgenderlobbyisten sehen das so. Da nach ihrer Ansicht die Selbsteinstufung als โ€žtransโ€œ einen Menschen automatisch einer marginalisierten Minderheit zuordnet, empfinden sie sich selbst auf jeden Fall als von 130 StGB geschรผtzten Bevรถlkerungsteil.

8. Wurde gegen Montserrat Varela wegen Volksverhetzung ermittelt?

Von dem Vorgang erfuhren Frau Varela und ihr Anwalt zunรคchst nichts. Als sie davon erfuhren, stellte Jacob sofort einen Antrag auf Akteneinsicht. Die Vorstellung, gegen seine Mandantin wรผrde auch wegen Volksverhetzung ermittelt, war beunruhigend. Doch offenbar bestand in diesem Fall dann doch kein Grund zur Sorge. Die ZIT teilte Jacob mit: Es handle sich um ein Rahmenverfahren, in dem keine Ermittlungen getรคtigt oder Erkenntnisse zu Personen vermerkt wurden. Das Rahmenverfahren diene der Organisation zwischen Meldestelle und ZIT. Akteneinsicht gab es aus diesem Grund keine, Begrรผndung: โ€žVor diesem Hintergrund ist auch kein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Akte des Rahmenverfahrens ersichtlichโ€œ.

9. Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung

Das Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung verwies die Generalstaatsanwaltschaft an die Mรผnchener Staatsanwaltschaft, weil Mรผnchen Frau Varelas Wohnort ist. Diese nahm daraufhin Ermittlungen auf und bestellte Frau Varela zur Befragung ein.

10. Aufnahme in die Statistik fรผr โ€žHASS gegen die sexuelle Orientierungโ€œ

Noch etwas veranlasste die Staatsanwaltschaft Mรผnchen I: sie verfรผgte die Aufnahme der Ermittlungen wegen Beleidigung in die โ€žStatistik fรผr HASS gegen sexuelle Orientierungโ€œ. Damit hat der Fall nichts zu tun. Weder hat Frau Varela mit der Bezeichnung Kellermann als โ€žTransvestitโ€œ Homosexualitรคt verunglimpft, noch fรคllt Kellermann in die Kategorie Homosexualitรคt.

Wann stellt eine ร„uรŸerung eine strafbare Beleidigung dar?

Unter einer Beleidigung nach ยง 185 StGB versteht man alle ร„uรŸerungen gegenรผber dem Betroffenen selbst sowie alle Werturteile รผber den Betroffenen. Die โ€žTathandlungโ€œ ist die wรถrtliche, schriftliche, bildliche oder konkludente Kundgabe einer Tatsache oder eines Werturteils, wenn sie die โ€žEhreโ€œ des Betroffenen verletzt, also seinen Ruf schรคdigt oder seine Wรผrde verletzt. Um das zu beurteilen, sind die Umstรคnde des Einzelfalls zu beachten und der Kontext zu berรผcksichtigen. Generell als beleidigend zu wertende ร„uรŸerungen existieren nicht. Beispielsweise kann eine ร„uรŸerung wie โ€žfick dichโ€œ gegenรผber einem Polizisten strafbar, gegenรผber einem Kumpel Ausdruck einer freundschaftlichen Neckerei sein.

11. Wie argumentierte Frau Varelas Rechtsanwalt?

Jonas Jacob stellte in seinem Schriftsatz dar, dass Frau Varelas ร„uรŸerungen allesamt โ€žAusdruck ihrer grundrechtlich verbรผrgten Meinungsfreiheitโ€œ seien โ€žund โ€“ soweit diese einen Tatsachenkern enthalten โ€“ zutreffendโ€œ seien. Mit der โ€žstreitbefangenen ร„uรŸerungโ€œ kritisiere Frau Varela โ€žrein inhaltlich, indes frei von Miss- oder Nichtachtung.โ€œ Sein Ergebnis: โ€žWeder liegt ein Beleidigungsdelikt, noch der Tatbestand der Volksverhetzung vor.โ€œ

Um das Ergebnis herzuleiten, erlรคutert der Anwalt den Kontext der ร„uรŸerung und bewertet die ร„uรŸerung in diesem Kontext.

Kontext der ร„uรŸerung: Er erwรคhnt die auf Twitter in aller Schรคrfe auch von G. Kellermann gefรผhrte Auseinandersetzung um das Selbstbestimmungsgesetz, und dass G. Kellermann ebenfalls gegen Frau Varela austeilt. โ€žEbenfalls muss kontextuell einbezogen werden, dassโ€ฆโ€œ [โ€ždie anzeigende Personโ€œ ergรคnzt, d. Red., ] โ€ždie Angezeigte auf der genannten Plattform gegenรผber einer groรŸen ร–ffentlichkeit angreift.โ€œ Als Beispiel gibt er einen G. Kellermann-Tweet wieder: โ€žGรถttin ist das peinlich. Eine Flat-Eartherin in Hochform.โ€œ

Der Rechtsanwalt Jonas Jacob hebt zudem hervor, dass es โ€žim konkreten Kontext der Auseinandersetzung als zulรคssig angesehen worden sei, Frauen, die sich gegen das Selbstbestimmungsrecht engagieren, als โ€˜ScheiรŸhaufenโ€˜โ€œ zu bezeichnen, und nennt als Quelle die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Az.: GenStA Koblenz 4 Zs 598/23.

Jacob bemรคngelt, dass die Twitter-ร„uรŸerungen Frau Varelas von G. Kellermann aus dem Kontext gerissen worden seien. Um einordnen zu kรถnnen, ob es sich um eine Beleidigung handele, mรผsse โ€žder hermeneutische Horizont sowohl die รถffentliche, offensive und ebenfalls scharfe Positionierung derโ€œ [antragstellenden Person, Anm. ergรคnzt v. d. Red.] im gesellschaftlichen Diskurs, als auch die historisch fundierte Kritik an der Veranstaltung der Antidiskriminierungsstelleโ€œ berรผcksichtigt werden.

12. In welchem Kontext stand die angeblich beleidigende Bezeichnung von G. Kellermann als โ€žTransvestitโ€œ?

Anlass der streitbefangenen Tweets war der Tag der Befreiung von Auschwitz, an dem im Bundestag eine Holocaustgedenkfeier stattfand โ€“ unter Leitung der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung Ferda Ataman.

Ein Twitter-Kommentator namens Michael Weingardt hatte kritisiert, dass Atamans Pressemitteilung zum Bundestags-Gedenken: โ€žAtaman zu Bundestags-Gedenken: Deutschland erweist den queeren Opfern des Nationalsozialismus endlich Respektโ€œ die Juden gar nicht erwรคhne, sondern sich auf schwule und queere Menschen fokussiere, die in Konzentrationslagern umgebracht wurden.

Frau Varela kommentierte diesen Tweet auf Spanisch und kritisierte, dass G. Kellermann als Gast eingeladen worden sei, in ihrem Tweet bezeichnete sie G. Kellermann auf Spanisch als โ€žtransvestidoโ€œ.

โ€žtransvestite, “Georgine” Kellermann, a journalist for public television @WDR and who by magic of queer theory is now a “woman” โฌ‡ #WeRemember has been invited.โ€œ

AnschlieรŸend fรผhrte sie aus, dass es im 3. Reich keine Queertheorie gegeben habe, die Sprechweise der Bundesregierung sei eine Geschichtsfรคlschung.

(Deutsche รœbersetzung ihres Tweets. Originaltweet auf Spanisch): โ€žDamals gab es noch keine Queer-Theorie. Deshalb ist diese Sprache der deutschen Regierung eine Verfรคlschung der Geschichte. Artikel 175 des CP [gemeint ist โ€žCรณdigo Penalโ€œ, d. Red] verbot mรคnnliche Homosexualitรคt (abgeschafft in den 1970er Jahren).  Mรคnner wurden wegen ihrer Homosexualitรคt verfolgt. Die Lesben โฌ‡ … wurden als “Asoziale” verfolgt. Nach dem Krieg war es deshalb fรผr sie sehr schwer, ihren Kampf anerkennen zu lassen, weil die NS-Behรถrden sie in den Konzentrationslagern, in die sie deportiert wurden, nicht als Homosexuelle registriert haben. Bundeskanzler Scholz hat bereits einen Tweet zum Gedenken an die Juden verfasst. Aber bei der heutigen Veranstaltung ist zum Beispiel ein Transvestit, “Georgine” Kellermann, ein Journalist fรผr das รถffentlich-rechtliche Fernsehen @WDR und die durch die Magie der Queer-Theorie nun eine “Frau” ist โฌ‡  #WeRemember eingeladen worden.โ€œ

13. Im Detail: Warum war es nicht beleidigend, Kellermann als Transvestit (โ€žtransvestidoโ€œ) zu bezeichnen?

Wie erlรคutert, kommt es auf den Zusammenhang an. In seinem Schriftsatz erlรคuterte Rechtsanwalt Jonas Jacob unter โ€žVerstรคndnis der ร„uรŸerungโ€œ, warum die Bezeichnung Kellermanns als โ€žtransvestidoโ€œ (deutsch: Transvestit) im konkreten Zusammenhang keine Beleidigung darstellt:

a) Ob der ร„uรŸerung ein ehrverletzender Sinn beizumessen ist, ergibt sich erst aus ihrer Auslegung. Generell als beleidigend zu wertende ร„uรŸerungen existieren nicht (RGSt 60, 34 (35); OLG Hamm NJW 1982, 659 (660); LK-StGB/Hilgendorf Rn. 18; NK-StGB/Zaczyk Rn. 7; Geppert JURA 1983, 580 (589); Tenckhoff JuS 1988, 787 (790)).

Bei der Interpretation sind der Kontext der ร„uรŸerung sowie die gesamten erkennbaren Begleitumstรคnde des konkreten Einzelfalls zu berรผcksichtigen, einschlieรŸlich des Umgangstons im Umfeld der Beteiligten, regionaler und zeitlicher Besonderheiten sowie der jeweiligen sprachlichen und gesellschaftlichen Ebene (BayObLG NStZ-RR 2002, 210 (211).

Wie aufgezeigt handelt es sich um eine aufgeladene Diskussion im Kontext des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes (oder SBGG). Auch die [anzeigende Person, erg. v. d. Red) beteiligt sich mit groรŸer Schรคrfe an diesem Meinungskampf.

Unerheblich ist, wie die Aussage subjektiv von dieser interpretiert wurde. Es ist der objektive Sinngehalt zu ermitteln. Innerhalb dieses speziellen Themas werden die Beitrรคge meiner Mandantin hauptsรคchlich von einem informierten Kreis gelesen.

So ist im รœbrigen unzutreffend, dass es thematisch um die sexuelle Orientierung gehe, wie anscheinend fรผr die Statistik โ€žHASS – sexuelle Orientierungโ€œ vermerkt.

Im gesamten Diskurs geht es allein um eine so genannte โ€žGeschlechtsidentitรคtโ€œ. Diese hat mit einer sexuellen Orientierung zunรคchst nichts zu tun.

โ€žMeine Mandantin hat zutreffend bemerkt, dass dieโ€ฆโ€œ [โ€žanzeigende Personโ€œ, ergรคnzt v. d. Red.] โ€žwelche bei der genannten Veranstaltung der Antidiskriminierungsstelle am Tag des Gedenkens an die Befreiung von Auschwitz geladen wurde, zur Zeit des Nationalsozialismus nicht gemรครŸ ยง 8 TSG als Frau im Personenstandsgesetz gefรผhrt worden wรคre, sondern voraussichtlich damals vielmehr als โ€žTransvestitโ€œ eingeordnet worden wรคre. Dies hat sie auch dem klaren Wortlaut nach ausdrรผcklich derart formuliert.

So hat sie klar zum Ausdruck gebracht, dass sie das verwendete Wortgefรผge โ€žqueere Menschen” im Kontext der verfolgten Menschen durch die Nationalsozialisten, an die gedacht werden soll, fรผr historisch falsch hรคlt. Dies wurde im รœbrigen nicht nur durch sie, sondern ebenfalls durch mehrere Wissenschaftler in der รถffentlichen Berichterstattung kritisiert.

Zugleich hat sie ausgefรผhrt, dass dieโ€ฆโ€œ [โ€žanzeigende Personโ€œ, ergรคnzt v. d. Red.] โ€žwelche zu dieser Veranstaltung der Antidiskriminierungsstelle geladen war, in ihrer jetzigen in der ร–ffentlichkeit bestehenden Darstellung als aktivistische Frau, damals รผberhaupt nicht im Schwerpunkt der Verfolgung gestanden hรคtte. Zum damaligen Zeitpunkt wรคre dieโ€ฆโ€œ [โ€žanzeigende Personโ€œ, ergรคnzt d. Red.] โ€“ wie meine Mandantin klar formuliert hat โ€“ vielmehr als โ€žTransvestitโ€œ behandelt worden. Mรถglicherweise hรคtte sie auch von dem Transvestitenschein Gebrauch machen kรถnnen. Die Mรถglichkeit der Geschlechtswahl aufgrund subjektiver Empfindungen war zum damaligen Zeitpunkt (und auch vor und nach dem Nationalsozialismus) gar nicht vorstellbar.

Gรคnzlich abwegig ist โ€“ im sich einem unbefangenen Dritten ergebenden Kontext โ€“ die Annahme, meine Mandantin habe dieโ€ฆโ€œ [โ€žanzeigende Personโ€œ, ergรคnzt v. d. Red.] โ€žals โ€žTransvestitโ€œ beleidigt.

Unabhรคngig davon, dass die Abgrenzung anhand der gegebenen Begrifflichkeiten nicht leicht ist und wissenschaftlich diskutiert wird, ergibt sich aus dem Sinn der gesamten Kritik an der Veranstaltung der Antidiskriminierungsstelle nebst Einladung der Anzeigenden, dass die Auswahl der Personen, denen gedacht werden sollte, fรผr die Mandantin nicht nachvollziehbar ist.

Belegt ist dagegen, dass es bezรผglich der Behandlung von transgeschlechtlichen Menschen im Nationalsozialismus keinen empirisch belegten Forschungsstand gibt. Fest steht, dass [โ€ždie anzeigende Personโ€œ, ergรคnzt v. d. Red.] zum damaligen Zeitpunkt wahrscheinlich als โ€žTransvestitโ€œ behandelt worden wรคre (siehe Livia Gershon: Gender Identity in Weimar Germany. 18. November 2018, abgerufen am 17. November 2020). Fest steht auch, dass es zum damaligen Zeitpunkt einen so genannten โ€žTransvestitenscheinโ€œ gab.

Darรผber hinaus verweise ich auf die schlรผssige Darstellung unter https://de.wikipedia.org/wiki/Transvestitenschein#cite_note-:0-2 :

โ€žEin umgangssprachlich so genannter Transvestitenschein oder auch Transvestitenbescheinigung war ein ab 1909 bis mutmaรŸlich in die 1950er Jahre ausgegebenes Dokument, das dem jeweiligen Besitzer ohne Furcht vor behรถrdlicher oder polizeilicher Verfolgung gestattete, in der ร–ffentlichkeit gegengeschlechtliche Kleidung zu tragen. Transvestit bezog sich zu diesem Zeitpunkt auf alle Personen, deren Geschlechtsidentitรคt und bevorzugte Kleidung nicht mit ihrem zugewiesenen Geschlecht รผbereinstimmten, und umfasste daher sowohl Cross Dresser als auch Transgender-Personen.โ€œ

Belegt ist, dass die Formulierung โ€žqueere Personenโ€œ einem aktuellen Zeitgeist entspringt und gerade nicht der Rhetorik des Nationalsozialismus bekannt war oder verwendet wurde. Denn die Formulierung “queere Personen” entspricht vielmehr einer postmodernen und gesellschaftlich hoch umstrittenen Gendertheorie und war weder im Nationalsozialismus bekannt, noch waren die transgeschlechtlichen Personen im Zentrum der Verfolgung durch die Nationalsozialisten.

Wissenschaftlich umstritten und nicht empirisch abschlieรŸend untersucht ist hingegen die Verfolgung von Transvestiten im Nationalsozialismus. Es gibt indes Belege, dass gemรครŸ einem Transvestitenschein ein gewisser Schutz gewรคhrleistet werden konnte.

Darauf kommt es indes รผberhaupt nicht an, da dem unbefangenen Rezipienten klar ist, worauf die deutliche Kritik meiner Mandantin abzielt.

Es ist fรผr diese schlichtweg enttรคuschend, dass die Antidiskriminierungsstelle am Tag der Befreiung von Auschwitz nicht den verfolgten Juden gedenkt, sondern eine Veranstaltung austrรคgt, die im Titel historisch nicht belegt ist und eine von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes schon lange verfolgte und hochumstrittene Identitรคtspolitik in den Mittelpunkt rรผckt.

So beauftragt die Antidiskriminierungsstelle regelmรครŸig kostspielige Gutachten, die die Rechte von transgeschlechtlichen Menschen forcieren und dabei, nach Auffassung der Mandantin, keine ausreichende Rรผckabsicherung nebst Folgeabschรคtzungen fรผr die grundrechtlich zu gewรคhrleistenden Frauenschutzrรคume fรผr biologische Frauen bieten.โ€œ

14. Imย  Detail: Rechtliche Bewertung von Rechtsanwalt Jonas Jacob

 โ€žFolge der zutreffenden Auslegung ist das Nichtvorliegen der Strafbarkeit. Weder liegt ein Beleidigungsdelikt, noch der Tatbestand der Volksverhetzung vor. Es ist dabei zu beachten, dass die Ehre nur einen Aspekt der Personenwรผrde darstellt und somit nicht mit dem Persรถnlichkeitsrecht gleichzusetzen ist. Verletzungen des Persรถnlichkeitsrechts, ggf. sogar der Intimsphรคre, stellen daher nicht ohne weiteres einen Angriff auf die Ehre des Betroffenen dar (Schรถnke/Schrรถder/Eisele/Schittenhelm Rn. 3a; MรผKoStGB/Regge/Pegel Rn. 15). Die Strafbarkeit von Beleidigungen stellt eine Einschrรคnkung der MeinungsรคuรŸerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG dar. Ihr elementarer Stellenwert als ein die freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierendes Grundrecht (BVerfGE 7, 198 (208); NJW 2020, 2622 (2623)) ist bereits bei der Auslegung von ร„uรŸerungen zu berรผcksichtigen (BVerfGE 93, 266 (295 f.); BVerfG NJW 2020, 2622 (2623); Grimm NJW 1995, 1697 (1700 f.); zur Abwรคgung der Meinungsfreiheit mit dem kollidierenden Rechtsgut der Ehre). Erweist sich demnach die fragliche ร„uรŸerung als mehrdeutig und lรคsst sie verschiedene Interpretationen zu, von denen nicht jede strafrechtliche Relevanz erfรคhrt, darf der Tatrichter nur dann von einer zur Verurteilung fรผhrenden Deutung ausgehen, wenn er alle anderen, nicht strafbaren Auslegungsmรถglichkeiten mit tragfรคhigen Grรผnden ausgeschlossen hat (BVerfGE 93, 266 (295 f.); NJW 2003, 660 (661); 2006, 207 (209); 2014, 3357 (3358); BayObLG NStZ-RR 2002, 210 (211); BeckRS 2023, 10629 Rn. 10; OLG Karlsruhe BeckRS 2019, 27662 Rn. 6 ff. zur Bezeichnung โ€žKafirโ€œ (Unglรคubiger im Islam)); ebenso muss der Tatrichter bei einer Verurteilung sรคmtliche tatsรคchlichen Umstรคnde angeben, die fรผr die Abwรคgung zwischen Meinungsfreiheit und dem Persรถnlichkeitsrecht des Betroffenen bedeutsam sind (OLG Mรผnchen NJOZ 2010, 1577 (1581)). Wie ausfรผhrlich dargestellt, ergibt sich die รผberzeugende Verstehensweise der ร„uรŸerungen meiner Mandantin aus dem Kontext und Wortlaut derselben. In Betracht des Grundrechts der Meinungsfreiheit und dem gegenwรคrtigen, dargestellten gesellschaftlichen Diskurs muss die ร„uรŸerung meiner Mandantin als Kundgabe ihrer zu schรผtzenden und vertretbaren Ansicht Bestand haben. Bl. 11 Andernfalls wรผrde โ€“ unter Einbeziehung vergleichbarer staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren im Falle der diametralen Positionierung โ€“ der demokratische und grundrechtlich gesicherte Diskurs einen erheblichen Schaden erleiden.โ€œ

Im Detail: Mit welcher Begrรผndung hat G. Kellermann Frau Varela angezeigt?

Die gegnerische Rechtsanwรคltin bezeichnet folgende ร„uรŸerungen Montserrat Varelas als Beleidigungen im Sinne des 185 StGB: โ€žAber zur heutigen Veranstaltung wurde zum Beispiel ein Transvestit, โ€žGeorgineโ€œ Kellermann eingeladen, ein Journalist des รถffentlich-rechtlichen Rundfunks @WDR welcher durch die Magie der Queer-Theorie nun eine โ€žFrauโ€œ geworden ist. Ein Transvestit wie Kellermann kรถnnte, wenn er wollte, den โ€žTransvestitenscheinโ€œ tragen, der in der Weimarer Republik auf Betreiben Hirschfelds eingefรผhrt wurdeโ€œ.

In ihrer Argumentation beschrรคnkt sich die gegnerische Rechtsanwรคltin darauf, Montserrat Varela, die sie lustigerweise an einer Stelle โ€žihnโ€œ bzw. den โ€žAngezeigtenโ€œ nennt, zu unterstellen, sie habe โ€žerkennbar eine Ehrverletzung der Anzeigenerstatterin erreichen und ihr seine Missachtung kundtunโ€œ wollen. โ€žDurch die Bezeichnung als โ€žTransvestitโ€œ wird die Geschlechtszugehรถrigkeit der Anzeigenerstatterin lรคcherlich gemacht. Die ร„uรŸerung ist ausschlieรŸlich darauf ausgerichtet, das ร„uรŸere und die Geschlechtszugehรถrigkeit der Anzeigenerstatterin herabzuwรผrdigen und betrifft damit ihre Privatsphรคre.โ€œ

Anstatt wie Frau Varelas Anwalt ausfรผhrlich den Kontext zu analysieren, beschrรคnkt sich die Rechtsanwรคltin auf den lapidaren Satz โ€žDie ร„uรŸerung ist auch nicht durch einen vermeintlichen Sachbezug gerechtfertigt.โ€œ

Reaktion der Staatsanwaltschaft: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht

Die Staatsanwaltschaft lieรŸ sich durch diese dรผrftige Argumentation offenbar nicht beeindrucken. Sie stellte das Ermittlungsverfahren ein. Die Art der Einstellung: nach ยง 172 Abs. 2 Strafprozessordnung, also mangels hinreichendem Tatverdacht.

15. Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung

Am 04.10.23 verfรผgte die Staatsanwรคltin, dass das Ermittlungsverfahren gemรครŸ ยง 170 Abs. 2 einzustellen sei.

Fazit

Das von G. Kellermann gegen Montserrat Varela angestrengte Strafverfahren war erfolglos โ€“ zum Glรผck! Ein engagierter Rechtsanwalt, der sich fรผr Meinungsfreiheit und seine Mandantin stark gemacht hat, ist ein wichtiger Grund dafรผr, aber auch die Substanzlosigkeit einer Strafanzeige, die immer hรคufiger gegen Frauen ins Feld gefรผhrt wird, die sich gegen die Genderidentitรคtstheorie wenden und nicht dem woken Mainstream folgen.

Dass Montserrat Varela ihre berechtigten Interessen wahren konnte, lag an der auรŸerordentlichen Solidaritรคt und Spendenbereitschaft von Frauen und Mรคnnern, denen die derzeitige Entwicklung gegen den Strich geht, die nicht bereit sind, zuzuschauen, wie Frauen das Wort verboten wird und die nicht der Meinung sind, Mรคnnergefรผhle um jeden Preis validieren zu mรผssen.

Der Blick auf die derzeitige Praxis bis in hรถchste ร„mter, Genderidentitรคtskonstrukte bis in die Erinnerungskultur hineinzutragen und dadurch Geschichte zu relativieren, kennen wir bereits durch die hรคufige Ausradierung von Frauenleistungen in allen Bereichen der Geschichte, und lehnen sie kategorisch ab.

Als Verein Frauenheldinnen stehen wir fest an der Seite von allen mutigen und widerstรคndigen Frauen.

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Aus Lesbenkreisen wird Kritik am “Dachverband Lesben und Alter” laut. Fragwรผrdig ist, dass in der von ihm herausgegebenen “Erhebung zur sozialen Lebenssituation von รคlteren Lesben*” ausdrรผcklich sogenannte “Lesben mit Stern” zur Teilnahme aufgerufen sind. Zum anderen wurde zurbundesweiten Jahrestagung vom 15. bis 17. November in Rostock Prof. Sabine Hark, eine Gallionsfigur des frauenfeindlichen Queerfeminismusals Hauptrednerin eingeladen. Es hagelt Proteste. Louisa Burek widmet sich dem Thema in einer Glosse, frei nach Jean de LaFontaine.

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Kommt alle nach Berlin, denn es ist 5 nach 12!

Am 1. November tritt das sogenannte “Selbstbestimmungsgesetz” in Deutschland in Kraft โ€“ย eines der extremsten Self-ID Gesetze in ganz Europa. Frauenheldinnen e.V. folgen dem Aufruf von Initiative “Lasst Frauen Sprechen!” und LSquad Berlin und reisen nach Berlin. Ab 12:05 Uhr wird dort vor dem Bundeskanzleramt demonstriert. Das Motto der Demonstration ist: “Fรผr Wissenschaft, Demokratie, Frauen und Kinder”. Wir fordern all unsere Freundinnen und Freunde, Vereinsmitglieder und -fรถrderer auf, ebenfalls nach Berlin zu kommen und ein Zeichen zu setzen: “Weg mit dem Selbstbestimmungsgesetz!”

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Von Hรคschen und Hรคhnchen

Aus Lesbenkreisen wird Kritik am “Dachverband Lesben und Alter” laut. Fragwรผrdig ist, dass in der von ihm herausgegebenen “Erhebung zur sozialen Lebenssituation von รคlteren Lesben*” ausdrรผcklich sogenannte “Lesben mit Stern” zur Teilnahme aufgerufen sind. Zum anderen wurde zurbundesweiten Jahrestagung vom 15. bis 17. November in Rostock Prof. Sabine Hark, eine Gallionsfigur des frauenfeindlichen Queerfeminismusals Hauptrednerin eingeladen. Es hagelt Proteste. Louisa Burek widmet sich dem Thema in einer Glosse, frei nach Jean de LaFontaine.

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