Rechtshilfe

Wir reden trotzdem

Mit Ihrer Spende füllt sich unsere Kriegskasse, mit deren Hilfe Frauen auch dann noch für ihre Rechte eintreten können, wenn Meldestellen und Bußgeldvorschriften oder Shitstorms Frauen einschüchtern.

Frauen, die sich exponieren, zum Beispiel auf X (vormals Twitter), in Blogartikeln oder TV-Auftritten öffentlich zu bestimmten Themen Stellung nehmen, riskieren nicht nur, sexistisch beleidigt oder herabgesetzt zu werden, sondern werden unter Umständen auch gezielt diffamiert und diskreditiert. In Kommentaren wird versucht, ihre Glaubwürdigkeit zu zerstören, Fakten werden in Zweifel gezogen, vor allem aber wird auf einer persönlichen Ebene versucht, den Ruf der Frauen zu schädigen, bis dahin, dass Versuche unternommen werden, ihr berufliches Ansehen und damit ihre wirtschaftliche Existenz zu zerstören.

Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, man könne Beleidigung, Herabsetzung, aber auch Diffamierung in Kauf nehmen, nach dem Motto „die Menschen werden schon die Wahrheit erkennen“. Erfahrungen zeigen jedoch, dass von dem Dreck, mit dem man beworfen wird, immer etwas hängen bleibt. Persönliche Zerwürfnisse und berufliche Nachteile sind oft die Folge.

Deshalb lohnt es sich für Frauen, sich zur Wehr zu setzen. Nicht nur, um den eigenen Ruf zu schützen, auch um ihre Rechte – insbesondere ihr grundgesetzlich geschütztes Recht, ihre Meinung zu sagen – zu verteidigen, notfalls auch vor Gericht.

Hinzu kommt: Immer häufiger belassen die betreffenden Personen es nicht bei der Taktik der Diffamierung und Diskreditierung, sondern instrumentieren das Justizsystem für ihre Zwecke: Sie klagen zivilrechtlich und/oder erstatten Anzeige. Spätestens dann sollte frau sich wehren. Unser Rechtshilfefonds hält die Mittel bereit, um sie dabei zu unterstützen.

Welche Möglichkeiten zur Gegenwehr gibt es?

Beleidigung, Diffamierung, Diskreditierung

Gegen eine Beleidigung oder Verleumdung kann man die Täter per Abmahnung auf Unter­lassung in Anspruch nehmen. Man kann je nach Sachverhalt aber auch selbst bei der Polizei Strafanzeige erstatten.

Die leidige Abmahnung

Gegen eine Abmahnung (also Aufforderungen, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen) sollte man sich unbedingt wehren und keinesfalls ohne anwaltliche Beratung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Zwar kann man nicht jede Abmahnung vollumfänglich abwehren, aber man kann zumindest sicherstellen, dass man nichts unterschreibt, was man gar nicht einhalten kann. Das kann dann zu noch höheren Kosten führen.

Zermürben durch Strafanzeigen

In einem Ermittlungsverfahren sollte frau sich anwaltlich vertreten lassen und wehren. Das kann dazu führen, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Da das jedoch nicht immer der Fall ist und es auch zum Prozess kommen kann, ist eine anwaltliche Vertretung umso wichtiger. Denn nur so kann eine Frau ihre Rechte wahrnehmen und im Prozess verteidigen.

Berufsrechtliche Schikanen

Eine Nebenwirkung der juristischen Keule können berufs- und dienstrechtliche Konsequenzen sein, z. B. Kündigungen oder der Entzug von Aufträgen, der Lehrbefugnis oder Approbation.

Gegen Kündigungen kann man sich arbeitsrechtlich zur Wehr setzen, gegen den Entzug einer Approbation vor der berufsständischen Kammer. In der Verhandlung um Aufträge etc. hilft der Verweis auf Gerichtsurteile, die die eigene Position stärken und den eigenen Ruf wieder herstellen.

Jetzt spenden

Wen unterstützt der Rechtshilfe-Fonds?

In erster Linie Frauen, die sich mit Klarnamen in die Auseinandersetzung begeben. Die Erfahrung lehrt: Je mehr sich eine Frau exponiert – und womöglich sogar mit Klarnamen mit gut recherchierten Postings oder Blogartikeln die Wahrheit ausspricht, desto sicherer kann sie mit Gegenwind rechnen. Oft ist es nur eine Frage der Zeit, dass eine Abmahnung und/oder Strafanzeige in ihren Briefkasten flattert.

Wie können Sie helfen?

Sie wählen aus, ob Sie gezielt einer bestimmten Frau helfen wollen oder ob Ihre Spende dem allgemeinen Rechtshilfe-Fonds zugutekommen soll, aus dem alle Frauen nach Bedarf unterstützt werden. Dadurch ist es möglich, auch Frauen zu berücksichtigen, die Bedarf an Rechtsberatung und “kleiner” rechtlicher Unterstützung haben, es sich aber nicht lohnt, eine eigene Spendenkampagne zu organisieren.

Ihre Spenden sind steuerlich abzugsfähig

Als gemeinnütziger Verein können wir steuerbegünstigte Spenden entgegennehmen, d. h. Sie können die Spende an Frauenheldinnen e. V. von Ihrer Steuer absetzen.

Von Ihrer Spende behält der gemeinnützige Verein Frauenheldinnen e.V. 5 Prozent Bearbeitungsgebühr ein. Diese hilft uns, einen Teil der Arbeit zu finanzieren, die mit einer Spendenkampagne verbunden ist. Wenn Sie über Paypal bezahlen, gehen von Ihrer Spende zusätzlich die Paypalgebühren ab.
Falls nach Abschluss einer Rechtshilfe-Spendensammlung für einen individuellen Fall mehr Spenden eingegangen sind, als benötigt werden, geht Ihre Spende in den allgemeinen Rechtshilfefonds von Frauenheldinnen e.V. und wird zur Abwehr ähnlicher Angriffe auf Frauenrechte und Frauenräume verwendet.

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