Rechtshilfe

Wir reden trotzdem

Mit Ihrer Spen­de füllt sich unse­re Kriegs­kas­se, mit deren Hil­fe Frau­en auch dann noch für ihre Rech­te ein­tre­ten kön­nen, wenn Mel­de­stel­len und Buß­geld­vor­schrif­ten oder Shit­storms Frau­en ein­schüch­tern.

Frau­en, die sich expo­nie­ren, zum Bei­spiel auf X (vor­mals Twit­ter), in Blog­ar­ti­keln oder TV-Auf­trit­ten öffent­lich zu bestimm­ten The­men Stel­lung neh­men, ris­kie­ren nicht nur, sexis­tisch belei­digt oder her­ab­ge­setzt zu wer­den, son­dern wer­den unter Umstän­den auch gezielt dif­fa­miert und dis­kre­di­tiert. In Kom­men­ta­ren wird ver­sucht, ihre Glaub­wür­dig­keit zu zer­stö­ren, Fak­ten wer­den in Zwei­fel gezo­gen, vor allem aber wird auf einer per­sön­li­chen Ebe­ne ver­sucht, den Ruf der Frau­en zu schä­di­gen, bis dahin, dass Ver­su­che unter­nom­men wer­den, ihr beruf­li­ches Anse­hen und damit ihre wirt­schaft­li­che Exis­tenz zu zer­stö­ren.

Nun kann man sich auf den Stand­punkt stel­len, man kön­ne Belei­di­gung, Her­ab­set­zung, aber auch Dif­fa­mie­rung in Kauf neh­men, nach dem Mot­to „die Men­schen wer­den schon die Wahr­heit erken­nen“. Erfah­run­gen zei­gen jedoch, dass von dem Dreck, mit dem man bewor­fen wird, immer etwas hän­gen bleibt. Per­sön­li­che Zer­würf­nis­se und beruf­li­che Nach­tei­le sind oft die Fol­ge.

Des­halb lohnt es sich für Frau­en, sich zur Wehr zu set­zen. Nicht nur, um den eige­nen Ruf zu schüt­zen, auch um ihre Rech­te – ins­be­son­de­re ihr grund­ge­setz­lich geschütz­tes Recht, ihre Mei­nung zu sagen – zu ver­tei­di­gen, not­falls auch vor Gericht.

Hin­zu kommt: Immer häu­fi­ger belas­sen die betref­fen­den Per­so­nen es nicht bei der Tak­tik der Dif­fa­mie­rung und Dis­kre­di­tie­rung, son­dern instru­men­tie­ren das Jus­tiz­sys­tem für ihre Zwe­cke: Sie kla­gen zivil­recht­lich und/oder erstat­ten Anzei­ge. Spä­tes­tens dann soll­te frau sich weh­ren. Unser Rechts­hil­fe­fonds hält die Mit­tel bereit, um sie dabei zu unter­stüt­zen.

Welche Möglichkeiten zur Gegenwehr gibt es?

Beleidigung, Diffamierung, Diskreditierung

Gegen eine Belei­di­gung oder Ver­leum­dung kann man die Täter per Abmah­nung auf Unter­lassung in Anspruch neh­men. Man kann je nach Sach­ver­halt aber auch selbst bei der Poli­zei Straf­an­zei­ge erstat­ten.

Die leidige Abmahnung

Gegen eine Abmah­nung (also Auf­for­de­run­gen, ein bestimm­tes Ver­hal­ten zu unter­las­sen) soll­te man sich unbe­dingt weh­ren und kei­nes­falls ohne anwalt­li­che Bera­tung eine straf­be­wehr­te Unter­las­sungs­er­klä­rung unter­schrei­ben. Zwar kann man nicht jede Abmah­nung voll­um­fäng­lich abweh­ren, aber man kann zumin­dest sicher­stel­len, dass man nichts unter­schreibt, was man gar nicht ein­hal­ten kann. Das kann dann zu noch höhe­ren Kos­ten füh­ren.

Zermürben durch Strafanzeigen

In einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren soll­te frau sich anwalt­lich ver­tre­ten las­sen und weh­ren. Das kann dazu füh­ren, dass die Ermitt­lun­gen ein­ge­stellt wer­den. Da das jedoch nicht immer der Fall ist und es auch zum Pro­zess kom­men kann, ist eine anwalt­li­che Ver­tre­tung umso wich­ti­ger. Denn nur so kann eine Frau ihre Rech­te wahr­neh­men und im Pro­zess ver­tei­di­gen.

Berufsrechtliche Schikanen

Eine Neben­wir­kung der juris­ti­schen Keu­le kön­nen berufs- und dienst­recht­li­che Kon­se­quen­zen sein, z. B. Kün­di­gun­gen oder der Ent­zug von Auf­trä­gen, der Lehr­be­fug­nis oder Appro­ba­ti­on.

Gegen Kün­di­gun­gen kann man sich arbeits­recht­lich zur Wehr set­zen, gegen den Ent­zug einer Appro­ba­ti­on vor der berufs­stän­di­schen Kam­mer. In der Ver­hand­lung um Auf­trä­ge etc. hilft der Ver­weis auf Gerichts­ur­tei­le, die die eige­ne Posi­ti­on stär­ken und den eige­nen Ruf wie­der her­stel­len.

Jetzt spenden

Wen unterstützt der Rechtshilfe-Fonds?

In ers­ter Linie Frau­en, die sich mit Klar­na­men in die Aus­ein­an­der­set­zung bege­ben. Die Erfah­rung lehrt: Je mehr sich eine Frau expo­niert – und womög­lich sogar mit Klar­na­men mit gut recher­chier­ten Pos­tings oder Blog­ar­ti­keln die Wahr­heit aus­spricht, des­to siche­rer kann sie mit Gegen­wind rech­nen. Oft ist es nur eine Fra­ge der Zeit, dass eine Abmah­nung und/oder Straf­an­zei­ge in ihren Brief­kas­ten flat­tert.

Wie können Sie helfen?

Sie wäh­len aus, ob Sie gezielt einer bestimm­ten Frau hel­fen wol­len oder ob Ihre Spen­de dem all­ge­mei­nen Rechts­hil­fe-Fonds zugu­te­kom­men soll, aus dem alle Frau­en nach Bedarf unter­stützt wer­den. Dadurch ist es mög­lich, auch Frau­en zu berück­sich­ti­gen, die Bedarf an Rechts­be­ra­tung und „klei­ner“ recht­li­cher Unter­stüt­zung haben, es sich aber nicht lohnt, eine eige­ne Spen­den­kam­pa­gne zu orga­ni­sie­ren.

Ihre Spenden sind steuerlich abzugsfähig

Als gemein­nüt­zi­ger Ver­ein kön­nen wir steu­er­be­güns­tig­te Spen­den ent­ge­gen­neh­men, d. h. Sie kön­nen die Spen­de an Frau­en­hel­din­nen e. V. von Ihrer Steu­er abset­zen.

Von Ihrer Spen­de behält der gemein­nüt­zi­ge Ver­ein Frau­en­hel­din­nen e.V. 5 Pro­zent Bear­bei­tungs­ge­bühr ein. Die­se hilft uns, einen Teil der Arbeit zu finan­zie­ren, die mit einer Spen­den­kam­pa­gne ver­bun­den ist. Wenn Sie über Pay­pal bezah­len, gehen von Ihrer Spen­de zusätz­lich die Pay­pal­ge­büh­ren ab.
Falls nach Abschluss einer Rechts­hil­fe-Spen­den­samm­lung für einen indi­vi­du­el­len Fall mehr Spen­den ein­ge­gan­gen sind, als benö­tigt wer­den, geht Ihre Spen­de in den all­ge­mei­nen Rechts­hil­fe­fonds von Frau­en­hel­din­nen e.V. und wird zur Abwehr ähn­li­cher Angrif­fe auf Frau­en­rech­te und Frau­en­räu­me ver­wen­det.

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