Rechtshilfe Frauenheldinnen gegen Babyhandel
Rechtshilfe Frauenheldinnen gegen Babyhandel
Frauenheldinnen fordern: Verbot der Leihmutterschaftsmesse „Wish for a Baby“ in Köln
Am 18. und 19. Oktober 2025 fand in den Sartory-Sälen in Köln erneut die Messe „Wish for a Baby“ statt – eine Veranstaltung, auf der internationale Agenturen für Leihmutterschaft und Eizellspende werben. Was als „Kinderwunschmesse“ geframed wird, ist in Wahrheit eine Werbe- und Anbahnungsplattform für Ausbeutung, Embryonenhandel und Umgehung deutschen Rechts.
Als Verein, der sich für die Würde und Rechte von Frauen und Kindern einsetzt, haben wir über unsern Anwalt Jonas Jacob einen Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten bei der Stadt Köln gestellt. Wir fordern, dass die Messe untersagt oder alle Angebote zur Leihmutterschaft sofort verboten werden. Diesen Antrag hat die Ordnungsbehörde abgelehnt, nun schalten wir das Verwaltungsgericht ein.
„Wir lassen nicht zu, dass Frauenkörper und Kinder zu Handelsobjekten werden,“ sagt Monika Glöcklhofer, zweite Vorsitzende von Frauenheldinnen e.V.. „Die Stadt Köln darf nicht wegsehen, wenn auf ihrem Gebiet Gesetze gebrochen und Menschenwürde verletzt werden.“
Wir führen diesen Einsatz für Frauen, Kinder und Menschlichkeit – und bitten um Unterstützung. Jede Spende hilft uns, rechtlich und öffentlich gegen Leihmutterschaft vorzugehen.
Spendenziel
25.10.2025
Update: Wir haben „Wish for a Baby“ angezeigt
Nach sorgfältiger Prüfung der Protokolle haben wir über unseren Rechtsanwalt Dr. Jonas D. Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) am 21. Oktober 2025 Strafanzeige gegen die Veranstalter Five Senses Media und die beteiligten Aussteller der Messe „Wish for a Baby Köln 2025“ erstattet.
Die Anzeige gründet sich auf den Verdacht strafbarer Werbung, Vermittlung und Anbahnung von Leihmutterschaft (§§ 13c, 13d, 14b AdVermiG) sowie den Verdacht auf Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz (ESchG).
Die auf der Messe dokumentierten Vorgänge – darunter konkrete Vertragsangebote, Preislisten und Gespräche über Eizellspende, Geschlechtsauswahl und sogar Geburten in Deutschland – zeigen deutlich, dass es sich nicht um eine neutrale Informationsveranstaltung, sondern um eine gezielte Vermittlungsplattform für Leihmutterschaften handelte.
Wir hoffen, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleitet, da wir das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung für gegeben halten. Hier sind grundlegende Schutzgüter wie Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und das Kindeswohl betroffen. Leihmutterschaft bedeutet, dass der weibliche Körper instrumentalisiert und das menschliche Leben zu einer Menschenproduktion degradiert wird. Ein solches Geschäftsmodell darf in Deutschland keinen Platz haben.
Mit der Strafanzeige wollen wir erreichen, dass der Sachverhalt strafrechtlich geprüft und Beweise gesichert werden.
In jedem Fall bleiben wir dran – und werden auch künftig gegen jede Veranstaltung in Deutschland vorgehen, die Leihmutterschaft oder verwandte Praktiken bewirbt – bis den Veranstaltern die Luft ausgeht.
Mehr Informationen und aktuelle Pressestimmen: Zum Pressespiegel
17.10.2025
Update: Etappensieg gegen die Babyhandels-Lobby – Stadt Köln reagiert auf unseren Einsatz
Wir von Frauenheldinnen e. V. haben im Kampf gegen die Messe „Wish for a Baby“ (18.–19. Oktober 2025, Sartory-Säle Köln) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt:
Nach unserem ordnungsbehördlichen Antrag und dem anschließenden Eilantrag beim Verwaltungsgericht hat die Stadt Köln reagiert:
- Die Ordnungsbehörde ist sensibilisiert und vor Ort im Einsatz.
- Der Veranstalter hat zugesagt, unsere Forderungen an alle Aussteller weiterzugeben und auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen hinzuweisen.
Zwar war die Zeit für eine inhaltliche Gerichtsentscheidung zu knapp, doch unser Engagement hat Wirkung gezeigt: Die Behörden prüfen nun unsere Punkte und kontrollieren das Geschehen vor Ort.. Wir behalten uns vor, in einem Fortsetzungsfeststellungsverfahren im Nachhinein die Messe überprüfen zu lassen, um gegen weitere derartige Veranstaltungen vorgehen zu können.
Monika Glöcklhofer, zweite Vorsitzende von Frauenheldinnen e. V.:
„Das ist ein spürbarer Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, was auf der Messe tatsächlich passiert. Wir setzen auf Transparenz – und auf wache Augen von Presse und Öffentlichkeit.“
Was wir jetzt erwarten
Wir appellieren an alle Interessierten, selbst hinzuschauen:
Findet auf der Messe tatsächlich keine Werbung oder Vermittlung für Leihmutterschaft statt – oder wird weiterhin für verbotene Praktiken wie Eizellspende und Surrogacy geworben?
Wer Hinweise oder Beobachtungen hat (z. B. Fotos, Flyer, Gespräche, QR-Codes), kann diese an uns weiterleiten:
info@frauenheldinnen.de
Wir prüfen alle Meldungen und leiten sie gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weiter.
Hintergrund
Unser Anwalt Dr. Jonas D. Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) hatte die Stadt Köln auf gravierende Rechtsverstöße hingewiesen:
Viele Aussteller werben für Leihmutterschaftsprogramme, sammeln Kontaktdaten oder bieten Einzelberatungen an – alles Handlungen, die nach deutschem Recht verboten sind. Nach unserem Einschreiten hat der Veranstalter zugesagt, die Aussteller nochmals zu belehren und die Behörde kontrolliert vor Ort.
Wir werden die Entwicklung eng begleiten – und prüfen, wie ähnliche Veranstaltungen künftig frühzeitig unterbunden werden können.
Frauenheldinnen e.V.
Für Frauenrechte. Für Menschenwürde. Gegen die Kommerzialisierung von Körpern und Kindern.
16.10.2025
Update: Frauenheldinnen ziehen vor das Verwaltungsgericht – Stadt Köln genehmigt Leihmutterschaftsmesse trotz klarer Rechtsverstöße
Die Stadt Köln hat die am 18. und 19. Oktober 2025 in den Sartory-Sälen geplante Messe „Wish for a Baby“ unter unzureichenden Auflagen genehmigt. Zwar wurde verfügt, dass auf der Messe keine strafbare Werbung oder Vermittlung von Leihmutterschaft stattfinden dürfe – tatsächlich wird diese Vorgabe jedoch von Beginn an unterlaufen.
Wie unser Anwalt Dr. Jonas D. Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) in der beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten einstweiligen Anordnung ausführt, erlaubt der vom Veranstalter vorgelegte „Code of Conduct“ ausdrücklich genau das, was laut Auflage verboten ist:
- Kontaktanbahnung mit Messebesucherinnen und -besuchern,
- Erhebung von Kontaktdaten zur späteren Kontaktaufnahme,
- Darstellung des Leistungsportfolios einschließlich Kosten und Erfolgsraten – also klassische Werbe- und Vermittlungshandlungen.
Damit widerspricht der Code of Conduct direkt den Auflagen der Stadt Köln und zeigt, dass die Genehmigung rechtlich und tatsächlich unzureichend ist.
Zudem belegen öffentliche Werbevideos und Online-Ankündigungen ausländischer Kliniken, dass die Veranstaltung auf die Vermittlung illegaler Praktiken ausgerichtet ist.
So wirbt etwa das spanische Instituto Marquès offen für Beratungsgespräche auf der Messe und bietet die Implantation befruchteter Eizellen an – also Eizellspenden, die nach dem Embryonenschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG) in Deutschland verboten sind. https://youtube.com/shorts/hxESL92Y3mE?si=QwbyyShpleJvv9VR
„Die Messe ist evident auf die verbotene Anbahnung und Vermittlung von Leihmutterschaft angelegt,“ erklärt Dr. Jacob.
„Die Stadt Köln darf nicht zur Bühne für strafbewehrte Vermittlungshandlungen werden.“
Da die Stadt trotz eindeutiger Hinweise keine wirksamen Nachbesserungen vorgenommen hat, haben wir nun den Schritt vor das Verwaltungsgericht Köln getan.
Mit dem Eilantrag beantragen wir, die Stadt Köln zu verpflichten,
- konkrete und durchsetzbare Auflagen zu erlassen,
- einschlägige Aussteller und Vorträge auszuschließen,
- Kontaktanbahnung, Beratungen und Werbematerialien zu untersagen und Vor-Ort-Kontrollen mit Zwangsmittelandrohung sicherzustellen.
Statement von Monika Glöcklhofer, zweite Vorsitzende Frauenheldinnen e.V.
„Die Stadt Köln hat eine Messe genehmigt, die von vornherein auf Gesetzesbruch angelegt ist. Der sogenannte ‚Code of Conduct‘ erlaubt genau das, was verboten ist – Werbung, Datensammlung, Anbahnung.
Wir haben deshalb gerichtliche Schritte eingeleitet, um zu verhindern, dass mitten in Köln Frauenkörper und Kinder zur Ware gemacht werden.“
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FAQ: Warum wir gegen die „Wish for a Baby“-Messe vorgehen
Was ist das Problem mit der Messe?
Die Messe wird als neutrale Informationsplattform beworben, tatsächlich treten dort aber internationale Leihmutterschaftsagenturen wie Circle Surrogacy und Nordic Surrogacy auf, die ihre Dienste für deutsche Kundinnen und Kunden anpreisen und damit verbotene Leihmuttergeschäfte anbahnen. Damit wird gegen deutsches Strafrecht (§§ 13b–13d AdVermiG) und das Embryonenschutzgesetz (§ 1 ff. ESchG) verstoßen.
Was fordern Frauenheldinnen e.V.?
Wir haben bei der Stadt Köln beantragt, die Veranstaltung unverzüglich zu untersagen oder – falls nötig – mit sofort vollziehbaren Auflagen zu belegen, um alle surrogacy-bezogenen Inhalte und Anbieter auszuschließen.
Warum ist Leihmutterschaft in Deutschland verboten?
Leihmutterschaft bedeutet in der Praxis, dass Frauen aus wirtschaftlicher Not ihren Körper verkaufen müssen und Kinder zum Vertragsobjekt werden. Das traumatisiert Mutter wie Kind. Außerdem erforderlich werden schädliche Praktiken wie Eizellspende und Hormonbehandlung. Das deutsche Recht schützt Frauen und Kinder ausdrücklich vor dieser Kommerzialisierung.
Wie steht die internationale Gemeinschaft dazu?
Die Vereinten Nationen bezeichneten Leihmutterschaft 2025 in einem Bericht der Sonderberichterstatterin Reem Alsalem als eine Form der „modernen Sklaverei“, die weltweit verboten werden müsse: UN-Sonderberichterstatterin fordert Ächtung von Leihmutterschaft
UN-Bericht: https://docs.un.org/en/A/80/158 .
Gab es auf früheren Messen bereits problematische Anbieter?
Ja. 2023 trat dort ein Anbieter auf, dessen Klinikleiter wegen Menschenhandels mit Leihmüttern angeklagt wurde. Das zeigt, dass solche Veranstaltungen reale Gefahren bergen und dringend gestoppt werden müssen.
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