Zu den Landtagswahlen am 8. Oktober in Hessen und Bayern hat der Arbeitskreis “Damenwahl” Wahlprรผfsteine zusammengestellt. Diese richten sich an die zur Wahl stehenden Parteien, werden aber auch direkt an Kandidatinnen und Kandidaten versendet. Die Aktion wird auf Twitter mit den Hashtags #Damenwahl und #FrauenWรคhlen begleitet. Der Brief kann hier heruntergeladen werden.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei senden wir Ihnen Wahlprรผfsteine fรผr die anstehenden Landtagswahlen zu.
Ihre Antworten werden auf der Webseite https://www.frauenheldinnen.de/ verรถffentlicht.
Wir bedanken uns im Voraus fรผr Ihre Mรผhe
Mit freundlichen Grรผรen
Arbeitskreis “Damenwahl”
Schutz von Frauen vor Gewalt
Die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW von 1979 (von Deutschland ratifiziert 1985) sowie das รbereinkommen des Europarates zur Verhรผtung und Bekรคmpfung von Gewalt gegen Frauen und hรคuslicher Gewalt (sogenannte Istanbul-Konvention) von 2011 (in Deutschland ratifiziert 2017) verpflichten den Staat Gender (= die Rollen, Verhaltensweisen, Tรคtigkeiten und zugeschriebene Eigenschaften, die eine bestimmte Gesellschaft zu einer bestimmten Zeit fรผr Mรคnner und Frauen als angemessen erachtet) als Nรคhrboden der Gewalt gegen Frauen abzuschaffen und Frauen vor Gewalt zu schรผtzen.
Finnland wurde 2019 im Evaluationsbericht des Gremiums aus Expertinnen und Experten des Europarates zur Istanbul-Konvention (GREVIO) ermahnt, die Konvention auf Gewalt gegen Frauen anzuwenden und nicht auf Taten gegen eine Person auf der Grundlage der Genderidentitรคt. Im Juli 2022 stellte der UN-Frauenrechtsausschuss in seinem 10. CEDAW-Bericht an Portugal fest, dass das Geschlechterkonzept immer mehr verwรคssert zu werden scheint, und der Begriff Geschlecht in der nationalen Gesetzgebung zunehmend durch Gender ersetzt wรผrde. Der Ausschuss forderte dazu auf, die derart breite Verwendung des Genderkonzeptes zu vermeiden, wenn es um die Rechte von Frauen geht, und die Geschlechterrollenstereotype in allen gesellschaftlichen Bereichen zu bekรคmpfen
Im November 2022 wandte sich die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen, Reem Alsalem, in einem unmissverstรคndlichen neunseitigen Schreiben an die schottische Regierung. Sie stellte deutlich klar, dass mรคnnliche Personen, die sich selbst als Frauen identifizieren, nicht in einem Frauengefรคngnis untergebracht werden sollen und sichergestellt werden muss, dass frauenspezifische Einrichtungen und Dienstleistungen fรผr Frauen, die als Frauen geboren wurden, insbesondere Frauenhรคuser und Einrichtungen fรผr Betroffene sexueller Gewalt, erhalten bleiben mรผssen: Diese mรผssten ausschlieรlich fรผr ein Geschlecht oder nach Geschlechtern getrennt angeboten werden.
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 35 zum รbereinkommen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau unterstreicht der CEDAW-Ausschuss, wie wichtig die Datenerhebung und Erstellung von Statistiken zur Verbreitung der verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen ist, um effektive Maรnahmen zur Verhinderung und Bekรคmpfung dieser Gewalt entwickeln zu kรถnnen. Auch UN Women unterstreicht die Notwendigkeit von entsprechenden statistischen Erhebungen: โGeschlechtsdifferenzierte Daten sind nach Geschlechtern getrennt erfasste Daten, also solche, die kreuzklassifiziert neben weiteren Kategorien nach Geschlecht erhoben werden und die Informationen รผber Mรคnner und Frauen und Jungen und Mรคdchen einzeln darlegen. […] Werden Daten nicht nach Geschlecht differenziert, erschwert dies das Erkennen tatsรคchlicher und potenzieller Ungleichheitenโ.
Vor diesem Hintergrund folgende Fragen:
- Die Fรถrderung von Schutzunterkรผnften fรผr von Gewalt betroffene Frauen liegt in der Zustรคndigkeit des Landes. Durch welche Maรnahmen tragen sie Sorge, dass frauenspezifische Einrichtungen und Dienstleistungen fรผr Frauen, die als Frauen geboren wurden, insbesondere Frauenhรคuser und Einrichtungen fรผr Betroffene sexueller Gewalt ausschlieรlich fรผr ein Geschlecht oder nach Geschlechtern getrennt angeboten werden?
- Wie mรถchten Sie sicherstellen, dass das Monitoring zu Gewalt (รถffentliche Statistiken, Statistiken der vom Land finanzierten Trรคger) den Vorgaben, die sich aus den verpflichtend umzusetzenden Konventionen ergeben, entspricht?
- Die Zustรคndigkeit fรผr den Strafvollzug liegt in der Verantwortung des Landes: Welche Lรถsungen schlรคgt ihre Partei vor, wenn es um die Unterbringung von mรคnnlichen Straftรคtern in Justizvollzugsanstalten geht, so diese sich als Frauen identifizieren?
- Wie mรถchten Sie bei transidentifizierenden Mรคnnern sicherstellen, dass insbesondere die Polizeibeamtinnen (aber auch die Polizeibeamten) des Landes nur Personen des gleichen Geschlechts durchsuchen mรผssen, wie es das Landesgesetz vorsieht?
Im Zustรคndigkeitsbereich der Schulen
Bundesweit und international ist ein Trend zu Unisex-Toiletten, auch in รถffentlichen Gebรคuden zu beobachten. Besonders unangenehm stellt sich die Nutzung gemischtgeschlechtlich genutzter Toiletten fรผr weibliche Teenager dar, die erst seit Kurzem menstruieren. Es hรคufen sich Berichte aus Lรคndern mit Unisex-Toiletten an der Schule darรผber, dass Mรคdchen aus Angst und Scham den Toilettengang in der Schule bis zu Hause aufheben oder die Flรผssigkeitszunahme gegen null reduzieren, um beispielsweise in der Schule keine Toilette nutzen zu mรผssen. Dies kann gesundheitliche Auswirkungen wie Blasenentzรผndungen haben. Manche bleiben der Schule ganz fern. So fรถrdert das Fehlen von Mรคdchentoiletten an Schulen die Abwesenheit von der Schule fรผr bis zu fรผnf Tagen im Monat. Vor diesem Hintergrund fordern die UN Sustainable Development Goals der UNICEF zu Recht separate Mรคdchentoiletten an der Schule. Im Bericht der Vereinten Nationen The Human Right to Safe Drinking Water and Sanitation werden sie sogar als entscheidende Bildungsvoraussetzung genannt.
Eine sogenannte soziale Transition (รbernahme geรคnderter Namen und Benennung mit selbst gewรคhlten Pronomen) fรผhrt, wie Studien belegen, fast zwangslรคufig auch zu einem spรคteren Zeitpunkt zu medizinischen Interventionen. Hierdurch ist bei Mรคdchen u.a. das Sterilisationsverbot aus den genannten Konventionen tangiert.
Fรผr den Bereich der Zustรคndigkeit des Landes fรผr den Schulbetrieb, ergeben sich deshalb folgende Fragen:
- Setzen Sie sich fรผr den Erhalt reiner Mรคdchentoiletten an hessischen/bayrischen Schulen ein?
- Bekennen Sie sich zu der Abschaffung der Geschlechterrollenstereotypen, wie von CEDAW und Istanbul-Konvention gefordert, und wenn ja: Wie mรถchten Sie den Konflikt lรถsen, der sich aus Identitรคten ergibt, die auf Gender aufbauen?
- Welche Vorgaben an Schulen und insbesondere Lehrerinnen und Lehrer erachten Sie als sachgemรคร, wenn eine Schรผlerin / ein Schรผler eine soziale Transition begehrt?
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