Zu den Landtagswahlen am 8. Oktober in Hessen und Bayern hat der Arbeitskreis „Damenwahl“ Wahlprüfsteine zusammengestellt. Diese richten sich an die zur Wahl stehenden Parteien, werden aber auch direkt an Kandidatinnen und Kandidaten versendet. Die Aktion wird auf Twitter mit den Hashtags #Damenwahl und #FrauenWählen begleitet. Der Brief kann hier heruntergeladen werden.
Download WahlprüfsteineSehr geehrte Damen und Herren,
anbei senden wir Ihnen Wahlprüfsteine für die anstehenden Landtagswahlen zu.
Ihre Antworten werden auf der Webseite https://www.frauenheldinnen.de/ veröffentlicht.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitskreis „Damenwahl“
Schutz von Frauen vor Gewalt
Die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW von 1979 (von Deutschland ratifiziert 1985) sowie das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sogenannte Istanbul-Konvention) von 2011 (in Deutschland ratifiziert 2017) verpflichten den Staat Gender (= die Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und zugeschriebene Eigenschaften, die eine bestimmte Gesellschaft zu einer bestimmten Zeit für Männer und Frauen als angemessen erachtet) als Nährboden der Gewalt gegen Frauen abzuschaffen und Frauen vor Gewalt zu schützen.
Finnland wurde 2019 im Evaluationsbericht des Gremiums aus Expertinnen und Experten des Europarates zur Istanbul-Konvention (GREVIO) ermahnt, die Konvention auf Gewalt gegen Frauen anzuwenden und nicht auf Taten gegen eine Person auf der Grundlage der Genderidentität. Im Juli 2022 stellte der UN-Frauenrechtsausschuss in seinem 10. CEDAW-Bericht an Portugal fest, dass das Geschlechterkonzept immer mehr verwässert zu werden scheint, und der Begriff Geschlecht in der nationalen Gesetzgebung zunehmend durch Gender ersetzt würde. Der Ausschuss forderte dazu auf, die derart breite Verwendung des Genderkonzeptes zu vermeiden, wenn es um die Rechte von Frauen geht, und die Geschlechterrollenstereotype in allen gesellschaftlichen Bereichen zu bekämpfen
Im November 2022 wandte sich die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen, Reem Alsalem, in einem unmissverständlichen neunseitigen Schreiben an die schottische Regierung. Sie stellte deutlich klar, dass männliche Personen, die sich selbst als Frauen identifizieren, nicht in einem Frauengefängnis untergebracht werden sollen und sichergestellt werden muss, dass frauenspezifische Einrichtungen und Dienstleistungen für Frauen, die als Frauen geboren wurden, insbesondere Frauenhäuser und Einrichtungen für Betroffene sexueller Gewalt, erhalten bleiben müssen: Diese müssten ausschließlich für ein Geschlecht oder nach Geschlechtern getrennt angeboten werden.
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 35 zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau unterstreicht der CEDAW-Ausschuss, wie wichtig die Datenerhebung und Erstellung von Statistiken zur Verbreitung der verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen ist, um effektive Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung dieser Gewalt entwickeln zu können. Auch UN Women unterstreicht die Notwendigkeit von entsprechenden statistischen Erhebungen: „Geschlechtsdifferenzierte Daten sind nach Geschlechtern getrennt erfasste Daten, also solche, die kreuzklassifiziert neben weiteren Kategorien nach Geschlecht erhoben werden und die Informationen über Männer und Frauen und Jungen und Mädchen einzeln darlegen. […] Werden Daten nicht nach Geschlecht differenziert, erschwert dies das Erkennen tatsächlicher und potenzieller Ungleichheiten“.
Vor diesem Hintergrund folgende Fragen:
- Die Förderung von Schutzunterkünften für von Gewalt betroffene Frauen liegt in der Zuständigkeit des Landes. Durch welche Maßnahmen tragen sie Sorge, dass frauenspezifische Einrichtungen und Dienstleistungen für Frauen, die als Frauen geboren wurden, insbesondere Frauenhäuser und Einrichtungen für Betroffene sexueller Gewalt ausschließlich für ein Geschlecht oder nach Geschlechtern getrennt angeboten werden?
- Wie möchten Sie sicherstellen, dass das Monitoring zu Gewalt (öffentliche Statistiken, Statistiken der vom Land finanzierten Träger) den Vorgaben, die sich aus den verpflichtend umzusetzenden Konventionen ergeben, entspricht?
- Die Zuständigkeit für den Strafvollzug liegt in der Verantwortung des Landes: Welche Lösungen schlägt ihre Partei vor, wenn es um die Unterbringung von männlichen Straftätern in Justizvollzugsanstalten geht, so diese sich als Frauen identifizieren?
- Wie möchten Sie bei transidentifizierenden Männern sicherstellen, dass insbesondere die Polizeibeamtinnen (aber auch die Polizeibeamten) des Landes nur Personen des gleichen Geschlechts durchsuchen müssen, wie es das Landesgesetz vorsieht?
Im Zuständigkeitsbereich der Schulen
Bundesweit und international ist ein Trend zu Unisex-Toiletten, auch in öffentlichen Gebäuden zu beobachten. Besonders unangenehm stellt sich die Nutzung gemischtgeschlechtlich genutzter Toiletten für weibliche Teenager dar, die erst seit Kurzem menstruieren. Es häufen sich Berichte aus Ländern mit Unisex-Toiletten an der Schule darüber, dass Mädchen aus Angst und Scham den Toilettengang in der Schule bis zu Hause aufheben oder die Flüssigkeitszunahme gegen null reduzieren, um beispielsweise in der Schule keine Toilette nutzen zu müssen. Dies kann gesundheitliche Auswirkungen wie Blasenentzündungen haben. Manche bleiben der Schule ganz fern. So fördert das Fehlen von Mädchentoiletten an Schulen die Abwesenheit von der Schule für bis zu fünf Tagen im Monat. Vor diesem Hintergrund fordern die UN Sustainable Development Goals der UNICEF zu Recht separate Mädchentoiletten an der Schule. Im Bericht der Vereinten Nationen The Human Right to Safe Drinking Water and Sanitation werden sie sogar als entscheidende Bildungsvoraussetzung genannt.
Eine sogenannte soziale Transition (Übernahme geänderter Namen und Benennung mit selbst gewählten Pronomen) führt, wie Studien belegen, fast zwangsläufig auch zu einem späteren Zeitpunkt zu medizinischen Interventionen. Hierdurch ist bei Mädchen u.a. das Sterilisationsverbot aus den genannten Konventionen tangiert.
Für den Bereich der Zuständigkeit des Landes für den Schulbetrieb, ergeben sich deshalb folgende Fragen:
- Setzen Sie sich für den Erhalt reiner Mädchentoiletten an hessischen/bayrischen Schulen ein?
- Bekennen Sie sich zu der Abschaffung der Geschlechterrollenstereotypen, wie von CEDAW und Istanbul-Konvention gefordert, und wenn ja: Wie möchten Sie den Konflikt lösen, der sich aus Identitäten ergibt, die auf Gender aufbauen?
- Welche Vorgaben an Schulen und insbesondere Lehrerinnen und Lehrer erachten Sie als sachgemäß, wenn eine Schülerin / ein Schüler eine soziale Transition begehrt?