Sie sind neu hier und wollen wissen, worum es beim Thema „Selbstbestimmungsgesetz“ geht?
Was regelt das „Selbstbestimmungsgesetz“?
Mit „Selbstbestimmungsgesetz“ wird der Geschlechtseintrag ein reiner Sprechakt vor dem Standesamt – ohne jegliche Prüfung. Alle Menschen sollen einmal jährlich ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen: Von männlich zu weiblich und von weiblich zu männlich.
Warum ist dieser Wechsel für alle Menschen problematisch?
Die Begriff Geschlecht, Mann und Frau werden beliebig, wenn jeder Mensch sich nach Belieben als weiblich oder männlich definieren darf. Die vom Grundgesetz vorgeschriebene Gleichberechtigung von Mann und Frau hat keine Bezugsgröße mehr. Frauenförderungsmaßnahmen laufen ins Leere, wenn auch Männer die Förderung beanspruchen können, indem sie sich zur Frau erklären. Frauenplätze verlieren ihre Wirkung, wenn sich Männer daraufsetzen können, indem sie sich zur Frau erklären.
Warum ist der beliebige Wechsel sogar gefährlich für Frauen?
Dient das „Selbstbestimmungsgesetz“ denn nicht dazu, eine kleine Gruppe von Menschen, sog. „Transmenschen“ besserzustellen?
Das sagt die Bundesregierung, aber Fakt ist: das Gesetz gilt nicht nur für eine kleine Gruppe von Menschen, die sich als „trans“, „nonbinär“, „queer“ o.ä. definiert. Es gilt für alle Menschen mit den oben beschriebenen negativen Konsequenzen für unsere Gesellschaft. Jeder und jede kann sich beliebig umdefinieren.
Braucht diese Gruppe von sog. „Transmenschen“ nicht ein eigenes Gesetz, das ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht, wie der Queerbeauftragte der Bundesregierung das fordert?
Diese Gruppe hat bereits ein eigenes Gesetz, das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG). Nach dieser Ausnahmevorschrift können Menschen schon jetzt ihren Geschlechtseintrag wechseln, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren „dem anderen Geschlecht als zugehörig empfinden“ und mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr „Zugehörigkeitsempfinden“ zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern. Das trifft auf weniger als 1 Prozent der Bevölkerung zu.
Sven Lehmann & Co sagen, die Begutachtung nach dem TSG sei menschenunwürdig
Es gibt keine staatliche Leistung, bei deren Bewilligung nicht zahlreiche persönliche Fragen beantwortet oder Gutachten vorgelegt werden müssen, z.B. bei der Einstufung in einen Pflegegrad. Auch Menschen, die nach dem TSG ihren Geschlechtseintrag wechseln wollen, nehmen zahlreiche staatliche Leistungen in Anspruch – vom neu ausgestellten Personalausweis bis hin zur krankenkassenfinanzierten Hormonbehandlung, Operation oder Nachsorge. Es ist daher vollkommen legitim, ihnen vor Inanspruchnahme dieser Leistungen diverse Fragen zur Ernsthaftigkeit ihres Wunsches zu stellen. Man kann darüber diskutieren, ob man die Fragen zur Änderung des Geschlechtseintrags anders stellt. Allerdings dient die Begutachtung auch dazu, herauszufinden, ob Menschen, die den Geschlechtseintrag z.B. von Mann zu Frau ändern wollen, dies aufgrund einer sexuellen Störung wollen.
Der Justizminister und andere sprechen davon, dass das TSG verfassungswidrig sei und deshalb abgeschafft werden müsste. Ist das so?
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit einzelne Passagen des TSG für verfassungswidrig erklärt. Das TSG in seiner aktuell angewendeten Form verstößt anders als vom Bundesjustizministerium behauptet, nicht mehr gegen die Verfassung. Besonders die Begutachtung, die laut TSG einem Geschlechtswechsel vorausgehen muss, ist rechtmäßig. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht haben bestätigt, dass der Geschlechtseintrag im Rechtsverkehr Beweiskraft hat und man an einen etwaigen Wechsel des Geschlechtseintrags deshalb hohe Anforderungen stellen darf. Der Gesetzgeber würde weit über das erklärte Ziel hinausschießen, wenn er sämtliche Anforderungen an den Wechsel des Geschlechtseintrag abschafft. Damit hätte der Geschlechtseintrag keine Aussagekraft mehr und es würden die vorher erläuterten sonstigen Nebenwirkungen eintreten.
Frauen wehren sich gegen das Selbstbestimmungsgesetz mit dem Argument, dass ihre Schutzräume gefährdet würden. Warum?
Käme das „Selbstbestimmungsgesetz“, könnte sich ein biologischer Mann mit intakten Genitalien zur Frau erklären und bekäme ungehinderten Zutritt zu Frauentoiletten, ‑duschen und Umkleiden. Er könnte Zutritt verlangen zu Frauenhäusern, dem Frauengefängnis und anderen Schutzräumen. Im Sport könnte er in der Frauenkategorie antreten und aufgrund seiner physischen Ausstattung Medaillen abgreifen.
Kritikerinnen sagen, das „Selbstbestimmungsgesetz“ schränke die Meinungsfreiheit eian, stimmt das?
Das ist richtig, sobald ein Mann rechtlich eine Frau ist, ist es unter Androhung eines Bußgelds verboten, ihn als Mann zu bezeichnen. Das Bußgeld beträgt bis zu 10.000 Euro.
Das Bundesinnenministerium hat im Juli 2023 verhindert, dass das Kabinett das Selbstbestimmungsgesetz als Kabinettsentwurf beschließt, weil Straftäter es ausnutzen könnten. Ist die Sorge berechtigt?
Kriminalbeamte und Strafverteidiger warnen, dass Sexualstraftäter den Wechsel des Geschlechtseintrags nutzen können, um Straftaten zu begehen. Und anschließend den erneuten Wechsel nutzen könnten, sich der Strafverfolgung zu entziehen, weil mit dem Wechsel des Geschlechtseintrag alle Personaldokumente bis hin zur Geburtsurkunde geändert werden. Ausnutzen können das Gesetz auch Schuldner, Schleuser und andere Kriminelle, die untertauchen wollen.