Sie sind neu hier und wol­len wis­sen, wor­um es beim The­ma „Selbst­bestimmungs­gesetz“ geht?
Was regelt das „Selbst­bestimmungs­gesetz“? Mit „Selbst­bestimmungs­gesetz“ wird der Geschlechts­ein­trag ein rei­ner Sprech­akt vor dem Stan­des­amt – ohne jeg­li­che Prü­fung. Alle Men­schen sol­len ein­mal jähr­lich ihren Geschlechts­ein­trag ändern dür­fen: Von männ­lich zu weib­lich und von weib­lich zu männ­lich.

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