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Darum geht’s beim Selbstbestimmungsgesetz

Sie sind neu hier und wollen wissen, worum es beim Thema „Selbstbestimmungsgesetz“ geht?
Was regelt das „Selbstbestimmungsgesetz“? Mit „Selbstbestimmungsgesetz“ wird der Geschlechtseintrag ein reiner Sprechakt vor dem Standesamt – ohne jegliche Prüfung. Alle Menschen sollen einmal jährlich ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen: Von männlich zu weiblich und von weiblich zu männlich.

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