Sie sind neu hier und wollen wissen, worum es beim Thema „Selbstbestimmungsgesetz“ geht?
Was regelt das „Selbstbestimmungsgesetz“? Mit „Selbstbestimmungsgesetz“ wird der Geschlechtseintrag ein reiner Sprechakt vor dem Standesamt – ohne jegliche Prüfung. Alle Menschen sollen einmal jährlich ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen: Von männlich zu weiblich und von weiblich zu männlich.

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