Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Update: Etappensieg gegen die Babyhandels-Lobby

von | 17.10.25

Babyfaust

Stadt Köln reagiert auf unseren Einsatz

Wir von Frauenheldinnen e. V. haben im Kampf gegen die Messe „Wish for a Baby“ (18.–19. Oktober 2025, Sartory-Säle Köln) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt.
Nach unserem ordnungsbehördlichen Antrag und dem anschließenden Eilantrag beim Verwaltungsgericht hat die Stadt Köln reagiert:

  • Die Ordnungsbehörde ist sensibilisiert und vor Ort im Einsatz.
  • Der Veranstalter hat zugesagt, unsere Forderungen an alle Aussteller weiterzugeben und auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen hinzuweisen.

Zwar war die Zeit für eine inhaltliche Gerichtsentscheidung zu knapp, doch unser Engagement hat Wirkung gezeigt: Die Behörden prüfen nun unsere Punkte und kontrollieren das Geschehen vor Ort. Wir behalten uns vor, in einem Fortsetzungsfeststellungsverfahren im Nachhinein die Messe überprüfen zu lassen, um gegen weitere derartige Veranstaltungen vorgehen zu können.

Monika Glöcklhofer, zweite Vorsitzende von Frauenheldinnen e. V.:

„Das ist ein spürbarer Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, was auf der Messe tatsächlich passiert. Wir setzen auf Transparenz – und auf wache Augen von Presse und Öffentlichkeit.“

Was wir jetzt erwarten

Wir appellieren an alle Interessierten, selbst hinzuschauen:
Findet auf der Messe tatsächlich keine Werbung oder Vermittlung für Leihmutterschaft statt – oder wird weiterhin für verbotene Praktiken wie Eizellspende und Surrogacy geworben?

Hier gibt’s kostenlose Tickets: https://www.wishforababy.de/koeln/2025/tickets/

Wer Hinweise oder Beobachtungen hat (z. B. Fotos, Flyer, Gespräche, QR-Codes), kann diese an uns weiterleiten:
info@frauenheldinnen.de

Wir prüfen alle Meldungen und leiten sie gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weiter.

Hintergrund

Unser Anwalt Dr. Jonas D. Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) hatte die Stadt Köln auf gravierende Rechtsverstöße hingewiesen:
Viele Aussteller werben für Leihmutterschaftsprogramme, sammeln Kontaktdaten oder bieten Einzelberatungen an – alles Handlungen, die nach deutschem Recht verboten sind. Nach unserem Einschreiten hat der Veranstalter zugesagt, die Aussteller nochmals zu belehren und die Behörde kontrolliert vor Ort.

Wir werden die Entwicklung eng begleiten – und prüfen, wie ähnliche Veranstaltungen künftig frühzeitig unterbunden werden können.

Frauenheldinnen e.V.

Für Frauenrechte. Für Menschenwürde. Gegen die Kommerzialisierung von Körpern und Kindern.

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    Derzeit sind die entstehenden Kosten für das Verfahren noch nicht bekannt. Falls nach Abschluss der Spendensammlung mehr Spenden eingegangen sind, als benötigt werden, geht deine Spende in den allgemeinen Rechtshilfefonds von Frauenheldinnen e.V. und wird zur Abwehr ähnlicher Angriffe auf Frauenrechte und Frauenräume verwendet. ↩︎

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Wie unser Anwalt Dr. Jonas D. Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) in der beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten einstweiligen Anordnung ausführt, erlaubt der vom Veranstalter vorgelegte „Code of Conduct“ ausdrücklich genau das, was laut Auflage verboten ist:

Kontaktanbahnung mit Messebesucherinnen und -besuchern,

Erhebung von Kontaktdaten zur späteren Kontaktaufnahme,

Darstellung des Leistungsportfolios einschließlich Kosten und Erfolgsraten – also klassische Werbe- und Vermittlungshandlungen.

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