Jihad by Law

Worum geht es beim Gotteskrieg mit den Mitteln des Rechtsstaats?

von | 16.07.25

Zwei in schwarzen Umhängen ganzkörperverschleierte Frauen laufen durch einen Park

Eine Frau, die zur Zielscheibe geworden ist, berichtet.

Sigrid Herrmann erläutert, wie Islamisten versuchen, sie mit Abmahnungen und Klagen (“Jihad by Law”1) mundtot zu machen und wie sie sich auch mit Hilfe von Spenden dagegen wehrt und den Humor nicht verliert.

Inhalt

Während in islamischen Ländern Kritiker von islamistischen Bewegungen mit dem Tod bedroht und vielfach tatsächlich ermordet werden, stehen kritische Personen in westlichen Ländern unter dem Schutz des Rechtsstaats. Sind die physischen Bedrohungen oder Angriffsversuche durch Messer, Machete oder Handgranate konkret genug, kann das in Deutschland bis hin zu einem dauernden Personenschutz durch die Polizei gehen. Beispiele sind die Islamkritiker Ahmad Mansour2 oder der ägyptisch-deutsche Politikwissenschaftler Hamed Abdelsamad, die beide regelmäßig von LKA-Beamten begleitet werden. Staatlich geschützt wird indes nur die körperliche Unversehrtheit. Ein anderes Rechtsgut erhält keinen vergleichbaren Schutz: Seine Meinungsfreiheit muss der Kritiker – respektive die Kritikerin – auf eigene Gefahr vertreten und mit eigenen Mitteln schützen. Ich weiß das, denn ich bin seit Jahren Ziel von Angriffen auf meine Meinungsfreiheit und soweit es meinen Blog betrifft, meine Pressefreiheit. Ausgeführt werden diese Angriffe nicht mit Messer, Machete oder Handgranate, sondern mit den Mitteln des Rechts. Diese Strategie kann man als „Jihad by Law“ bezeichnen, also als Gotteskrieg mit den Mitteln des Rechtsstaats. Der Jihad by Law zerstört das Leben seiner Opfer nicht unmittelbar, aber er macht es ihnen zur Hölle.

Das Ziel der Maßnahmen: den Kritiker finanziell zu ruinieren

Gehören die Islamisten, die einen Kritiker mundtot machen möchten, eher dem legalistischen Flügel an, halten sie sich bei gleichen Zielen – der Vernichtung der kritischen Stimme – grob an die geltenden Strafvorschriften. Das heißt, dass zwar üble Nachrede oder Verleumdung noch in der Grauzone sind, da sie zwar strafbar sind, aber eine Verfolgung meist auf den Privatklageweg verwiesen wird. Legalisten halten sich grob an die Gesetze, machen sich also sozusagen nicht die Finger schmutzig; bei ihnen sind physische Methoden nachrangig oder sie überlassen die physischen Angriffe gewissermaßen den aufgehetzten Anhängern. Die meist verwendeten Methoden der Legalisten zielen auf den Ruf ab und, wenn das nicht ausreicht oder unmöglich erscheint, auf die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz. Sie vertrauen darauf, dass seine Rechtsverteidigung zwecks Wahrung der eigenen Ehre und seines guten Leumunds den Kritiker – oder die Kritikerin – schlicht finanziell überfordert. Das sind Methoden, wie sie beispielsweise auch von Sekten wie Scientology bekannt sind.
Da in freien Gesellschaften, die Rechtsstaaten sind, jedermann das Recht hat, auch vermeintliche Straftaten anzuzeigen oder zivilrechtlich gegen andere zu klagen, stehen an dieser Stelle einige Möglichkeiten zur Verfügung. Die Strafanzeige wird manchmal bemüht, auch wenn völlig offenkundig ist, dass keine Straftat vorliegt. Da die Strafverfolgungsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft, von Rechts wegen gehalten sind, auf eine Strafanzeige hin erst einmal zu ermitteln, bedeutet das für den Kritiker selbst bei seiner völligen Unschuld, dass ihm Kosten für Rechtsberatung und Erwiderung entstehen. Diese Kosten wird er auch in einem siegreichen Prozess niemals vollständig zurückerhalten, auch dann nicht, wenn er eine Rechtschutzversicherung hat. Und eine Rechtschutzversicherung zu haben, heißt noch lange nicht, dass diese auch eintritt. Prozesskostenhilfe gibt es dagegen nur, wenn die finanzielle Bedürftigkeit von vornherein festgestellt ist.

Sind unberechtigte Strafanzeigen nicht illegal?

Immerhin müssen Anzeigenerstatter immer auch den § 164 StGB im Hinterkopf haben. Dieser bietet einen gewissen Schutz vor unberechtigten Anzeigen – sofern der Anzeigende diese Vorschrift kennt und das Gesetz achtet. Er besagt im Absatz 1: „Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger (…) oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Kann der unschuldig Angezeigte oder mit seiner Hilfe die Staatsanwaltschaft den Anzeigeerstattern das missbräuchliche Anzeigen nachweisen, droht diesen Strafverfolgung. Mir ist das selbst schon mehrfach gelungen, mehr dazu später.

Jihad geht auch mit zivilrechtlicher Abmahnung

Setzen die legalistischen Kämpfer eigene Finanzmittel ein, können sie allerdings noch anders vorgehen: mittels des Zivilrechts. Wenn auch nur irgendein Bezug glaubhaft gemacht werden kann oder eine Verletzung von Rechten nicht gänzlich abwegig ist, kann man einen Rechtsanwalt beauftragen, der dann auch solche Verfahren initiiert, die vor Gericht voraussichtlich keinen Erfolg haben. Da bei Gerichtsverfahren dieser Art i.d.R. Anwaltszwang besteht, kann sich auch ein unschuldiger Kritiker allenfalls außergerichtlich noch selbst verteidigen. An dieser Stelle wurden in den letzten Jahren die Rechte der so Abgemahnten gestärkt; Anträge auf ein Eilverfahren ohne Anhörung des Abgemahnten seitens des Gerichts werden mittlerweile meist abgewiesen.

Die Angst vor Prozesskosten wirkt bereits wie ein Maulkorb

Da jedoch eine Klage droht, werden viele Personen bereits durch ein Anwaltsschreiben mit Abmahnung und Kostennote eingeschüchtert. Die Folge: Sie ziehen auch eine Meinung, die statthaft ist, oder ihre Behauptung, die wahr ist, zurück. Sie unterzeichnen die vom abmahnenden Anwalt geforderte Unterlassungserklärung und bezahlen dessen Kostenforderung also nur, um höhere, drohende Kosten dadurch abzuwenden, so dass sie kein Risiko mehr eingehen und diese Kosten deckeln. Denn selbst wenn sie gewinnen, decken die gesetzlich erstatteten Kosten allermeist nicht die tatsächlich entstandenen Unkosten ab.

… es sei denn, die Kritikerin bleibt standhaft

Bei mir bleibt die Drohung mit einer Klage allerdings wirkungslos. Weil ich nichts veröffentliche, wofür ich, sofern es eine Tatsachenbehauptung ist, nicht ordentliche Belege abgespeichert habe. Oder falls es eine Meinungsäußerung ist: Für die ich nicht gute Gründe, Belege und meine über Jahre erworbene Expertise habe. Das kann dann gerne vor Gericht geklärt werden.

Auf welche Kosten müssen sich Kritiker im Visier der Jihadisten einstellen?

Der Kritiker, der ins Fadenkreuz der Jihadisten by Law geraten ist, hat also die Wahl, entweder die ungerechtfertigt beanspruchte Kostenerstattung für das Anwaltsschreiben zu leisten und seine Meinung zurück zu ziehen, oder aber das Risiko höherer Kosten einzugehen, die durch ein Gerichtsverfahren entstehen.

Die Kosten für die anwaltliche Beratung fallen auch im Falle eines für ihn positiven Urteils an. Mit einer Instanz ist aber noch nicht das Ende erreicht, denn vielfach besteht die Gefahr weiterer Instanzen. Um das einmal finanziell konkreter zu fassen: Bei einer erstinstanzlichen Klage vor einem Landgericht stehen – ohne das Stundenhonorar eines Anwalts – etwa 10.000 Euro im Raum, bei einem Gang in die Berufung vor einem Oberlandesgericht über 22.000 Euro an Anwaltshonorar und Gerichtskosten. Das sind erhebliche Summen –  für eine Äußerung.

Ein gewisses Risiko für die Kläger besteht darin, dass der Beklagte (also der Kritiker) nicht zahlungsfähig ist, sodass sie, selbst wenn sie gewinnen, ihre Kosten nicht beitreiben können. Dieses Risiko ist für Personen, die einen „Jihad by law“ aus ideologischen Gründen betreiben und die Zugriff auf unendliche Ressourcen haben, allerdings weniger ausschlaggebend. Da zählt es nur, dass der Kritiker wirtschaftlich geschädigt wurde.

Meine Strategie: Zähe Verteidigung und gezielte Gegenangriffe

All die oben beschriebenen Strategien habe ich am eigenen Leib erfahren und mich dagegen zur Wehr gesetzt. So konnte ich vor Jahren unbegründete Strafanzeigen ohne eigene anwaltliche Unterstützung abwehren. Vielfach konnte ich außergerichtliche zivilrechtliche Verfahren abwenden, weil die beteiligten Anwälte der Gegenseite ihren Mandanten offensichtlich nachdrücklich von weiterem Vorgehen abrieten, also ordentlich anwaltlich über die Erfolgsaussichten und Risiken beraten haben. Zumindest nachdem sie das von mir verschickte Beweismaterial gesichtet hatten.3 4 Mehrfach wurde diesem fachlichen Rat jedoch nicht gefolgt oder der Anwalt hat schlicht die Erfolgsaussichten anders dargestellt als sie in der Rechtsprechung nachvollziehbar sind.5 Auch in Teilen nachweislich falsche eidesstattliche Versicherungen wurden schon vorgebracht. Auch da muss allerdings darauf verwiesen werden, dass solche Strategien nach hinten losgehen können. Ich bringe so etwas spätestens nach dem zivilrechtlichen Verfahren zur Anzeige, da das strafbar ist nach dem § 156 StGB: „Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Ein früherer Gegner musste dies schon erfahren.6 Anwälte weisen ihre Klienten zwar regelmäßig auf diese Strafbarkeit hin. Islamisten machen das aber trotzdem. Vielleicht sollten sie einmal daran denken, dass ihr Vertrauen, dass Gott der beste Listenschmied sei, vor deutschen Gerichten den Realitätscheck nicht übersteht. Aktuell erfahre ich eine neue Zuspitzung: Obwohl der Gegner vor Landgericht und Oberlandesgericht verloren hat, gibt er die einstweilige Verfügung nicht heraus. Nach Aufforderung musste ich jetzt Klage einreichen, damit diese jetzt nicht mehr gerechtfertigte Darstellung nun auch in der Öffentlichkeit zurückgenommen wird. Das verursacht weitere Kosten – diesmal glücklicherweise wahrscheinlich nicht für mich, da das Verschulden hier klar ist und ich einen Anspruch auf die Rücknahme habe. Zumindest, sofern der Gegner nicht zahlungsunfähig ist. Manche Gegner sind unbelehrbar.

Vielleicht sollten sie aber bedenken, dass Lügen kurze Beine haben. Besonders kurze vor Gericht. Denn Richter nehmen sich in Hauptverfahren alle nötige Zeit für die Wahrheitsfindung.

Wie übersteht man das alles?

Früher habe ich auf diese Frage – die mir auch von Journalisten häufiger einmal gestellt wird – gerne geantwortet: Hinter mir stehen meine Kenntnisse und mein Mut. Also das Selbstvertrauen, dass man mir kein X für ein U vormachen kann, und ich glaube, dass man viel mehr über dieses komplexe Feld Islamismus wissen kann und wissen muss. Und auch das Selbstvertrauen, dass man sich gegen allerlei Angriffe schützen kann und trotzdem das tun kann, was wichtig und richtig ist. Es mag auch helfen, dass ich grundsätzlich ein optimistischer und fröhlicher Mensch bin, der – manchmal zum Leidwesen meines Umfeldes  – schon morgens meist allerbeste Laune hat und seine Arbeit liebt.

Mittlerweile muss ich wegen des Kampagnencharakters allerdings sagen: Das überstehe ich auch, weil es sie, liebe Spenderinnen und Spender, gibt. Sie machen mir nicht nur zusätzlich Mut, weil eine Spende eine besondere Art von Wertschätzung ist. Sondern auch, weil ich diese Attacken damit sehr konkret abwenden kann.


Meine Crowdfunder:

https://www.gofundme.com/f/rechtshilfefond-jihad-by-law

https://www.gofundme.com/f/rechtshilfe-sigrid-herrmann

Einige ausgewählte Blogartikel

https://vunv1863.wordpress.com/2024/05/27/der-icc-chefanklager-und-die-ahmadiyya-gemeinde

https://vunv1863.wordpress.com/2022/12/19/wuppertal-aussenstellen-der-muslimbruderschaft-mit-direkten-linien-nach-qatar/

https://vunv1863.wordpress.com/2021/01/07/tueroeffner-fuer-islamisten


Quellen

  1. Der englischsprachige Begriff “Jihad by Law” beschreibt eine Strategie von Islamisten, Kritiker mundtot zu machen. Es ist der Kampf mittels des Rechts, das in gewisser Weise missbraucht wird. ↩︎
  2. https://www.focus.de/politik/deutschland/islamexperte-im-mut-vodcast-wir-finden-dich-mitten-in-deutschland-fuehrt-mansour-ein-leben-unter-polizeischutz_id_260333955.html ↩︎
  3. https://vunv1863.wordpress.com/2016/12/27/friede-auf-erden-2/ ↩︎
  4. https://vunv1863.wordpress.com/2021/11/08/iza-bei-konferenz-mit-muslimbrudern/ ↩︎
  5. https://vunv1863.wordpress.com/2023/09/19/faeser-ohne-beruhrungsangste/ ↩︎
  6. https://vunv1863.wordpress.com/2017/11/07/gottes-bodenpersonal/ ↩︎

Wir sind viele!

Auf dieser Seite führen wir die Informationsströme – Beiträge, Links, Comments, Berichte etc. von vielen engagierten Feministinnen/ Bloggerinnen/Initiativen – zusammen und machen sie auf einer Plattform zugänglich.

Sie wollen auch dabei sein?

Schreiben Sie an info@frauenheldinnen.de

Spende an Frauenheldinnen

Ein Projekt von

Frauenheldinnen e.V. – Die gemeinnützige Förderplattform

Frauenheldinnen e.V. – Die gemeinnützige Förderplattform

Mehr zum Thema:

„Wish for a Baby“ 2025

Frauenheldinnen fordern: Verbot der Leihmutterschaftsmesse in Köln

Am 18. und 19. Oktober 2025 soll in den Sartory-Sälen in Köln erneut die Messe „Wish for a Baby“ stattfinden – eine Veranstaltung, auf der internationale Agenturen für Leihmutterschaft und Eizellspende werben. Was als „Kinderwunschmesse“ geframed wird, ist in Wahrheit eine Werbe- und Anbahnungsplattform für Ausbeutung, Embryonenhandel und Umgehung deutschen Rechts.

Als Verein, der sich für die Würde und Rechte von Frauen und Kindern einsetzt, haben wir über unsern Anwalt Jonas Jacob einen Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten bei der Stadt Köln gestellt. Wir fordern, dass die Messe untersagt oder alle Angebote zur Leihmutterschaft sofort verboten werden. Diesen Antrag hat die Ordnungsbehörde abgelehnt, nun schalten wir das Verwaltungsgericht ein.

mehr lesen

Netzwerk-News

Willkommen, Athena Forum!

Wir Frauenheldinnen freuen uns, dass sich unser Netzwerk um einen potenten europäischen Player erweitert hat: die von Faika El-Nagashi gegründete Denkfabrik Athena Forum.

mehr lesen

Neues im Rechtsstreit zum Frauenfitnessstudio Erlangen

Unverfroren: Die Gegner wollen sich mit einem Vergleich davonstehlen, aber Doris Lange sagt: „No way!“

Gerichtsverfahren in Deutschland stellen unsere Geduld auf eine harte Probe. So auch der Fall Doris Lange. Wird es endlich zu dem Präzedenzurteil kommen? Wird endlich ein Gericht ein für alle Mal entscheiden, dass Unternehmerinnen wie Doris Lange aus Erlangen das natürliche Recht haben, frauenexklusive Räume anzubieten – wie zum Beispiel ein Frauenfitnessstudio? Und dürfen Frauen Männern den Zutritt verwehren, selbst wenn diese ihren Personenstand zu „weiblich“ geändert haben und demnach rechtlich als Frau gelten?

mehr lesen

„Wish for a Baby“ 2025

Frauenheldinnen fordern: Verbot der Leihmutterschaftsmesse in Köln

Am 18. und 19. Oktober 2025 soll in den Sartory-Sälen in Köln erneut die Messe „Wish for a Baby“ stattfinden – eine Veranstaltung, auf der internationale Agenturen für Leihmutterschaft und Eizellspende werben. Was als „Kinderwunschmesse“ geframed wird, ist in Wahrheit eine Werbe- und Anbahnungsplattform für Ausbeutung, Embryonenhandel und Umgehung deutschen Rechts.

Als Verein, der sich für die Würde und Rechte von Frauen und Kindern einsetzt, haben wir über unsern Anwalt Jonas Jacob einen Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten bei der Stadt Köln gestellt. Wir fordern, dass die Messe untersagt oder alle Angebote zur Leihmutterschaft sofort verboten werden. Diesen Antrag hat die Ordnungsbehörde abgelehnt, nun schalten wir das Verwaltungsgericht ein.

mehr lesen

Netzwerk-News

Willkommen, Athena Forum!

Wir Frauenheldinnen freuen uns, dass sich unser Netzwerk um einen potenten europäischen Player erweitert hat: die von Faika El-Nagashi gegründete Denkfabrik Athena Forum.

mehr lesen

Neues im Rechtsstreit zum Frauenfitnessstudio Erlangen

Unverfroren: Die Gegner wollen sich mit einem Vergleich davonstehlen, aber Doris Lange sagt: „No way!“

Gerichtsverfahren in Deutschland stellen unsere Geduld auf eine harte Probe. So auch der Fall Doris Lange. Wird es endlich zu dem Präzedenzurteil kommen? Wird endlich ein Gericht ein für alle Mal entscheiden, dass Unternehmerinnen wie Doris Lange aus Erlangen das natürliche Recht haben, frauenexklusive Räume anzubieten – wie zum Beispiel ein Frauenfitnessstudio? Und dürfen Frauen Männern den Zutritt verwehren, selbst wenn diese ihren Personenstand zu „weiblich“ geändert haben und demnach rechtlich als Frau gelten?

mehr lesen