Stadt Köln genehmigt Leihmutterschaftsmesse trotz klarer Rechtsverstöße
Die Stadt Köln hat die am 18. und 19. Oktober 2025 in den Sartory-Sälen geplante Messe „Wish for a Baby“ unter unzureichenden Auflagen genehmigt. Zwar wurde verfügt, dass auf der Messe keine strafbare Werbung oder Vermittlung von Leihmutterschaft stattfinden dürfe – tatsächlich wird diese Vorgabe jedoch von Beginn an unterlaufen.
Wie unser Anwalt Dr. Jonas D. Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) in der beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten einstweiligen Anordnung ausführt, erlaubt der vom Veranstalter vorgelegte „Code of Conduct“ ausdrücklich genau das, was laut Auflage verboten ist:
- Kontaktanbahnung mit Messebesucherinnen und -besuchern,
- Erhebung von Kontaktdaten zur späteren Kontaktaufnahme,
- Darstellung des Leistungsportfolios einschließlich Kosten und Erfolgsraten – also klassische Werbe- und Vermittlungshandlungen.
Damit widerspricht der Code of Conduct direkt den Auflagen der Stadt Köln und zeigt, dass die Genehmigung rechtlich und tatsächlich unzureichend ist.
Zudem belegen öffentliche Werbevideos und Online-Ankündigungen ausländischer Kliniken, dass die Veranstaltung auf die Vermittlung illegaler Praktiken ausgerichtet ist.
So wirbt etwa das spanische Instituto Marquès offen für Beratungsgespräche auf der Messe und bietet die Implantation befruchteter Eizellen an – also Eizellspenden, die nach dem Embryonenschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG) in Deutschland verboten sind.
„Die Messe ist evident auf die verbotene Anbahnung und Vermittlung von Leihmutterschaft angelegt,“ erklärt Dr. Jacob.
„Die Stadt Köln darf nicht zur Bühne für strafbewehrte Vermittlungshandlungen werden.“
Da die Stadt trotz eindeutiger Hinweise keine wirksamen Nachbesserungen vorgenommen hat, haben wir nun den Schritt vor das Verwaltungsgericht Köln getan.
Mit dem Eilantrag beantragen wir, die Stadt Köln zu verpflichten,
- konkrete und durchsetzbare Auflagen zu erlassen,
- einschlägige Aussteller und Vorträge auszuschließen,
- Kontaktanbahnung, Beratungen und Werbematerialien zu untersagen
und Vor-Ort-Kontrollen mit Zwangsmittelandrohung sicherzustellen.
Statement von Monika Glöcklhofer, zweite Vorsitzende Frauenheldinnen e.V.
„Die Stadt Köln hat eine Messe genehmigt, die von vornherein auf Gesetzesbruch angelegt ist. Der sogenannte ‚Code of Conduct‘ erlaubt genau das, was verboten ist – Werbung, Datensammlung, Anbahnung. Wir haben deshalb gerichtliche Schritte eingeleitet, um zu verhindern, dass mitten in Köln Frauenkörper und Kinder zur Ware gemacht werden.“
Unterstützen Sie unseren Einsatz für Frauenrechte und Menschenwürde:
Spendenkonto1:
Frauenheldinnen e.V.
Gladbacher Bank
IBAN: DE02 3106 0181 5311 3990 06
BIC: GENODED1GBM
Verwendungszweck: „Einsatz gegen Leihmutterschaft“
Bitte geben Sie bei Spende via PayPal den Verwendungszweck „Einsatz gegen Leihmutterschaft“ an. Vielen Dank!
- Von deiner Spende behält der gemeinnützige Verein Frauenheldinnen e.V. 5 Prozent Bearbeitungsgebühr ein. Diese hilft uns, einen Teil der Arbeit zu finanzieren, die mit einer Spendenkampagne verbunden ist. Wenn du über Paypal oder einen anderen Zahlungsdienstleister bezahlst, gehen von deiner Spende zusätzlich dessen Gebühren ab.
Derzeit sind die entstehenden Kosten für das Verfahren noch nicht bekannt. Falls nach Abschluss der Spendensammlung mehr Spenden eingegangen sind, als benötigt werden, geht deine Spende in den allgemeinen Rechtshilfefonds von Frauenheldinnen e.V. und wird zur Abwehr ähnlicher Angriffe auf Frauenrechte und Frauenräume verwendet. ↩︎