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Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Update: Testbesuche bestätigen unsere Sorge: strafbare Vermittlung & Werbung für Leihmutterschaft auf „Wish for a Baby“

von | 20.10.25

Mehrere Testbesucherinnen von Frauenheldinnen e. V. haben am 18.10.2025 die Messe „Wish for a Baby“ in den Sartory-Sälen Köln besucht. Ihre übereinstimmenden Beobachtungen zeigen aus unserer Sicht deutlich: Auf der Messe wurde nicht nur „neutral informiert“, sondern gezielt für Leihmutterschaft und Eizellspende geworben und Kontakte angebahnt.

Was wurde beobachtet (Auswahl):

  • Konkrete Kontaktanbahnung & Lead-Sammeln: Visitenkarten- und E-Mail-Erfassung am Stand mit Aussicht auf „weitere Informationen“/Beratung nach der Messe.
  • Vermittlungsangebote: Anbieter nannten Zielländer, Abläufe, Matching („wir finden einen Match“), Wartezeiten, rechtliche „Lösungen“ und Komplettpakete inkl. Anwält:innen.
  • Leistungs- & Preisrahmen: Aussagen zu „all-inclusive“-Programmen, Erfolgsraten, „Backup“-Embryonen, genetischen Tests, Abbruchszenarien (selektive Reduktion in den USA) sowie Vergütungsmodelle für Leihmütter.
  • Eizellspende / Embryonenhandling: Auswahlkriterien für Spenderinnen (Aussehen, Ausbildung), synchrone Entnahme, Anzahl erzeugter Embryonen, Chromosomen-Screening – alles klar vertriebsorientiert präsentiert.
  • Dokumente/Material: Hochglanz-Broschüren, Roll-ups, Give-aways, QR-gestützte Kontaktwege – typische Marketing-Instrumente statt reiner Sachinformation.

Unsere Einschätzung:

Diese Elemente erfüllen nach unserer Auffassung die Kriterien der öffentlichen Werbung, Anbahnung und Vermittlung i. S. d. §§ 13b–13d, 14b AdVermiG sowie betreffen verbotene Mitwirkungshandlungen nach ESchG. Damit widerspricht das Messegeschehen der behördlichen Auflage, wonach keine Werbung/Vermittlung stattfinden darf.

Wie geht es weiter?

Jetzt lassen wir die Protokolle durch unsern Anwalt prüfen Auf Basis der Protokolle lässt Frauenheldinnen e. V. durch unseren Anwalt weitere rechtliche Schritte prüfen und einleiten. Wir halten euch über den Fortgang auf dem Laufenden.

Hinweise teilen:

Ihr wart auch auf der Messe und habt Ähnliches gesehen? Schreibt uns vertraulich an info@frauenheldinnen.de (Betreff: Hinweis Wish for a Baby). Jede Beobachtung hilft.



FAQ

Weshalb sind Werbung und Vermittlung problematisch?

Weil Ersatzmuttervermittlung und öffentliches Suchen/Anbieten gesetzlich verboten sind (§§ 13b–13d, 14b AdVermiG). Ärztliche Mitwirkung an Leihmutterschaft ist nach ESchG strafbar.

Ging es nur um „Information“?

Nach unseren Beobachtungen: nein. Es gab konkrete Beratungen, Lead-Erfassung, Termin- und Matching-Angebote sowie Leistungs-/Kosten-Darstellungen – klassische Vertriebsmaßnahmen.

Was fordert ihr?

Wir streben wirksame, vollziehbare Auflagen bis hin zum Ausschluss einschlägiger Aussteller und Programmpunkte an – und lassen die Rechtsdurchsetzung vorbereiten.

Was steht in Protokollen?

Hier findest du Auszüge aus den Gedächtnisprotokollen.


Stimmen und Beobachtungen unserer Testbesucherinnen.

Auszüge aus den Gedächtnisprotokollen unserer Testbesucherinnen

(Messe „Wish for a Baby“, Köln, 18. Oktober 2025)

„Eine deutschsprachige Ukrainerin erklärt mir, dass meine Gebärmutterschleimhaut mindestens 20 mm dick sein müsse, um ein befruchtetes Ei eingesetzt zu bekommen. Ich bin verwirrt, obwohl ich seit sechs Jahren nicht mehr menstruiere, soll ich noch ein Kind bekommen können? Sie erklärt mir, dass ich den Ultraschall und die nötigen Untersuchungen gerne bei meiner deutschen Gynäkologin machen kann, die ukrainische Ärztin schaue sich dann nur die Unterlagen an und könne mir auch Medikamente für den Schleimaufbau verschreiben, falls das nötig sei.“
(Protokoll 1)

„Jessica aus den USA erklärt mir auf Englisch, dass ich bei ihrer Agentur keine medizinische Indikation brauche. (…) Ihre Agentur vermittelt Mietmütter aus 14 US-Staaten, hat über 10 Jahre Erfahrung und schon über 300 Babys weltweit zu Wunscheltern gebracht. Als ich frage, ob ich mit 56 nicht schon zu alt sei, sagt sie: Glückwunsch, das Höchstalter sei 56 und ich solle doch einfach mal gucken, ob sie einen Match für mich findet. ‚You don’t pay anything until there is a match.‘“
(Protokoll 1)

„Ivmed bietet laut Prospekt Leihmutterschaft in Georgien, Mexiko, Albanien und Zypern an. (…) Ich habe erzählt, was mein Anliegen ist: Sohn homosexuelle Ehe, Kinderwunsch. VS sagte: Dann ist Mexiko ideal für Sie. Sie gab mir einige Prospekte mit und ihre Visitenkarte.“
(Protokoll 2)

„Im Gespräch mit einem freundlichen Herrn [San Diego Fertility Center] erhielten wir diese Informationen: Ja, zwei homosexuelle Männer sind gar kein Problem. In Deutschland ist Leihmutterschaft ja leider verboten. In Amerika ist vieles erlaubt, und die Sicherheit und die Transparenz sind im weltweiten Vergleich am allergrößten. (…) Bei der Frage nach den Kosten antwortete er wortkarg: Darüber rede man nicht. Auf Nachfrage nach einer ‚Hausnummer‘ gab er ‚hundert bis zweihundert‘ an.“
(Protokoll 2)

„Alles in allem haben wir nicht den geringsten Zweifel daran, dass es sich um eine Anbahnungsmesse handelt. Es werden wichtige Informationen und über E-Mail-Kontakt weitere Hilfestellungen angeboten. An vielen Ständen haben wir gesehen, wie Messegäste dem Standpersonal etwas aufgeschrieben haben.“
(Protokoll 2)

„Sie schlug als Lösung eine Kombination aus Fruchtbarkeitsbehandlung für mich selbst und Eizellenspende durch eine andere Frau vor. (…) Bei der Eizellenspenderin hat man als Kundin die Möglichkeit, eine Frau zu finden, die einem ähnlich sieht und zu den eigenen Vorstellungen entspricht, was zum Beispiel Größe, Haarfarbe, Aussehen oder Berufsabschluss betrifft. Die Spenderinnen selbst bleiben anonym, aber Kunden bekommen eine Beschreibung.“
(Protokoll 3)

„Zu Ende des Gesprächs schreibe ich ihr meine E-Mail-Adresse auf und bekomme Infomaterial sowie Visitenkarte, Block und Kugelschreiber mit auf den Weg. Die Dame sagt mir zu, mir weitere Informationen per Mail zu schicken.“
(Protokoll 3)

„Als der Satz ‚Wie soll die Spenderin sein? Schön.‘ fällt (ich paraphrasiere), werde ich hellhörig. (…) Es wird nach Ausweisen gefragt und nach Ausweisen gekramt. Es liegen Formulare und Stifte auf dem Tisch. Es scheint eine Art Vertrag oder Vereinbarung zustande gekommen zu sein. Worum es genau ging und welche Art von Übereinkunft geschlossen wurde, kann ich nicht sagen.“
(Protokoll 3)

„Der kommerzielle Charakter der Messe war nicht zu übersehen. (…) Themen wie Leihmutterschaft und Eizellenspenden wurden offen ausgestellt, wie Fotos beweisen. (…) Es wurde nicht nur nach der E-Mail-Adresse gefragt, sondern auch die Kontaktdaten der Aussteller waren leicht zu bekommen.“
(Protokoll 3)

Hinweis:
Diese Aussagen stammen wortwörtlich aus den anonymisierten Gedächtnisprotokollen mehrerer Besucherinnen und Besucher, die am 18. Oktober 2025 im Auftrag von Frauenheldinnen e. V. die Messe Wish for a Baby besucht haben.
Sie belegen nach unserer Einschätzung, dass dort strafbare Werbung, Vermittlung und Anbahnung für Leihmutterschaft stattgefunden haben.

Protest der Initiative “Lasst Frauen Sprechen!” vor den Sartory-Sälen – dem Veranstaltungsort von “Wish for a Baby”

Wir sind viele!

Auf dieser Seite führen wir die Informationsströme – Beiträge, Links, Comments, Berichte etc. von vielen engagierten Feministinnen/ Bloggerinnen/Initiativen – zusammen und machen sie auf einer Plattform zugänglich.

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Wie unser Anwalt Dr. Jonas D. Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) in der beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten einstweiligen Anordnung ausführt, erlaubt der vom Veranstalter vorgelegte „Code of Conduct“ ausdrücklich genau das, was laut Auflage verboten ist:

Kontaktanbahnung mit Messebesucherinnen und -besuchern,

Erhebung von Kontaktdaten zur späteren Kontaktaufnahme,

Darstellung des Leistungsportfolios einschließlich Kosten und Erfolgsraten – also klassische Werbe- und Vermittlungshandlungen.

Damit widerspricht der Code of Conduct direkt den Auflagen der Stadt Köln und zeigt, dass die Genehmigung rechtlich und tatsächlich unzureichend ist.

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