Gesetzliches Gaslighting

Abmahnungen bei Benennung der Wahrheit

von | 28.06.24

Foto von tatianazaets auf istockphoto

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Gaslighting ist eine Manipulationstechnik, mit der ein Täter – der auch eine Organisation sein kann –, versucht, die Wahrnehmung anderer Personen zu „verdrehen“, also deren Wirklichkeit so zu beeinflussen, dass sie seine Sichtweise annehmen. Es handelt sich dabei um eine Methode, die – wird sie über einen längeren Zeitraum angewandt – Menschen an sich selbst und ihrer eigenen Wahrnehmung zweifeln lässt. Gaslighting hat zum Ziel, andere Menschen zu kontrollieren –  zum Beispiel in Sekten –  und die Deutungshoheit über ein Thema zu erlangen und damit eigene Interessen durchzusetzen. Wer sich dagegen aufgelehnt, wird diskreditiert oder gar sanktioniert.

Durch das Transsexuellengesetz, vor allem aber durch das #Selbstbestimmungsgesetz, wird Gaslighting legalisiert. Das äußert sich unter anderem darin, dass die „Frauenheldinnen“ per Abmahnung gezwungen werden sollen, die Person, die im Frauenfitnessstudio „Lady’s First“ in Erlangen Mitglied werden wollte, auf keinen Fall als Mann zu bezeichnen.

Woher stammt der Begriff „Gaslighting“ und was hat Gaslighting mit dem Transthema zu tun?

Der Begriff „Gaslighting“ geht auf das Theaterstück „Gas Light“ von Patrick Hamilton zurück, auf dem wiederum der Film „Das Haus der Lady Alquist“ beruht. In diesem Film entzündet der Ehemann heimlich das Gaslicht auf dem Dachboden um dort etwas zu suchen und seine Frau wundert sich darüber, dass in ihrer Wohnung deshalb die Gaslampen regelmäßig dunkler werden. Der Ehemann sagt seiner Frau, die sich über die düstere Beleuchtung wundert, dann sinngemäß: „Die Beleuchtung ist völlig okay, aber offenbar leidest du an Wahnvorstellungen.“ Derartige Manipulationen wiederholt er so lange, bis die Frau glaubt, dass ihre Wahrnehmung sie trügt. Sie beginnt an sich selbst zu zweifeln, sodass ihr Mann ihr schließlich erzählen kann was er will und sie ihm alles glaubt.

Auch in Bezug auf Transgender verfestigt sich der Eindruck, dass die Translobbyisten unsere Wahrnehmung und vor allem die unserer Kinder manipulieren wollen. Jeder weiß, dass es Mann und Frau gibt, selbst Babys oder Haustiere erkennen den Unterschied. Gleichwohl flutet uns die Lobby mit einer Fülle von sprachlich und inhaltlich verwirrenden Aussagen und Begriffen wie „Gender“ und „Geschlechtsidentität“. Diese suggerieren, dass das Geschlecht ein Spektrum sei, was  die Lobbyisten mit allerlei wissenschaftlich anmutenden Aussagen untermauern wie „Geschlecht ist nur ein soziales Konstrukt“ oder „Geschlecht ist eine Erfindung des Patriarchats“. Es wird gefordert, Geschlecht müsse dekonstruiert werden, um –  vereinfacht gesagt –  die Gleichheit aller Menschen zu erreichen. Die Verwirrung dürfte beabsichtigt sein.   Wenn Mumpitz wissenschaftlich klingt, hält das seit jeher Menschen davon ab, Dinge zu hinterfragen. Besonders deutlich wird das Gaslighting bei Aussagen wie z.B. „ein Penis ist nicht per se ein männliches Sexualorgan“, die die Wirklichkeit völlig verdrehen.

Bringt diese Sprachverwirrung Menschen dazu, einen Mann für eine Frau zu halten?

Nein, die ganze „Sprachmagie“ ändert nichts daran, dass die materielle Realität weiterhin besteht. Biologie lässt sich nicht durch Sprache austricksen. Selbst wenn wir alle anfangen würden, Frauen als „Tisch“ zu bezeichnen, würde dies nichts an der biologischen Tatsache ändern, dass Frauen die Anlage haben, Eizellen zu produzieren und Männer Spermien.

Auch eine gegengeschlechtliche Hormontherapie oder weitere medizinische Maßnahmen ändern an diesen Grundlagen nichts. Das gilt selbst dann, wenn durch sie der äußere Anschein erweckt wird, Personen, die diese Maßnahmen haben vornehmen lassen, gehörten dem anderen Geschlecht an. Zu sagen, es sei möglich, das Geschlecht zu wechseln, ist daher bereits Gaslighting. Menschen können leben und sich fühlen, wie sie möchten. Sie können aber nicht von anderen erwarten, dass andere sie genauso wahrnehmen, wie sie sich selbst. Denn das würde bedeuten, die Kontrolle über die Wahrnehmung anderer übernehmen zu wollen und damit die Freiheit der anderen zu beschränken.

Durch den aktuellen Einfluss von Translobbyisten auf die Gesellschaft, der das Selbstbestimmungsgesetz hervorgebracht hat, ist jedoch schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zu beobachten, wie Stimmung gegen all jene gemacht wird, die sich weigern, deren Gaslighting bezüglich des Geschlechts zu folgen.

Ist das Selbstbestimmungsgesetz in Gesetzesform gegossenes Gaslighting?

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird die Fiktion, man könne sein Geschlecht – allein durch Sprechakt – wechseln, gesetzlich zementiert. Durch das Offenbarungsverbot können bei nicht näher beschriebener (angeblicher) „Schädigungsabsicht“ Bußgelder verhängt werden, wenn man einen Mann, der den Personenstand „weiblich“ angenommen hat, weiterhin als Mann bezeichnet. Das ist in Gesetzesform gegossenes Gaslighting. Das Gesetz stellt damit ein Gefühl – das Gefühl dieses Mannes, er sei eine Frau – über die Realität. Wobei dieses Gefühl nicht einmal mehr glaubhaft gemacht werden muss; es kann auch einfach nur behauptet werden. Jeder, der die biologische Realität trotzdem benennt, läuft Gefahr, ein Bußgeld zahlen zu müssen. Auf diese Weise kontrolliert das Gesetz die Wahrnehmung anderer, denn viele werden aufgrund der befürchteten Sanktionen nicht mehr wagen, die Wahrheit auszusprechen.

Hinzukommt: Jeder Mann/jede Frau hat fortan das Recht, sich mit dem Selbstbestimmungsgesetz als das andere Geschlecht zu identifizieren und dieses gefühlte Geschlecht als Personenstand eintragen zu lassen – ohne jegliche körperliche Veränderung. Es ist ein sogenanntes Jedermannsgesetz. Jeder Mensch in Deutschland kann es nutzen. Das bedeutet auch, dass wir fortan nicht mehr unserer eigenen Wahrnehmung folgen dürfen, sondern übernehmen müssen, was die Person, die uns gegenübersteht, sagt. Wir können nicht mehr anhand körperlicher Merkmale beurteilen, ob wir die Person, die uns gegenübersteht, als Mann oder Frau ansprechen.

Wie ist der Fall des Frauenfitnessstudios in Erlangen unter diesen Voraussetzungen zu bewerten?

Hier haben wir einen Fall von Gaslighting. Ein Mann, der angibt, nach dem Transsexuellengesetz eine Personenstandsänderung zu weiblich vorgenommen zu haben, jedoch körperlich nach wie vor ein Mann ist, versucht mit Hilfe des Rechtssystems Zutritt zu Räumen zu erlangen, die bislang Frauen vorbehalten sind. Er versucht der Öffentlichkeit weiszumachen, er sei eine Frau, und werde als Frau diskriminiert.

Hat sich die Antidiskriminierungsbeauftragte ebenfalls gaslighten lassen? Ferda Ataman hat Doris Lange, der Unternehmerin, empfohlen, 1000 Euro Entschädigung wegen angeblicher Diskriminierung zu bezahlen.

Wenn Ataman meint, es handele sich in diesem Fall um Diskriminierung, war das Gaslighting bei ihr erfolgreich. Zumindest unterstützt sie das Gaslighting der Bundesregierung, wonach Männer Frauen sein können. Und sie geht noch einen Schritt weiter. Ihr Schreiben suggeriert, dass Frauen Täterinnen seien, wenn sie Männer aus Frauenräumen ausschließen, die häufig als „arme, diskriminierte Transfrauen“ dargestellt werden, weil sie sich durch eine Personenstandsänderung – oder vielleicht sogar ohne diese – als Frau „identifizieren“.

Dabei ist es das gute Recht von Frauen, eine Grenze zu setzen. Im Fall Erlangen hat das angebliche Diskriminierungsopfer versucht, eine Grenze zu überschreiten. Denn wenn Personen mit männlichen Geschlechtsmerkmalen – Personenstand hin, Personenstand her – Zutritt zu Frauenräumen begehren, überschreiten sie damit die Grenzen von Frauen. Beklagt die Antidiskriminierungsbeauftragte, dass die Person Laura H. durch die Abweisung diskriminiert worden sei, blendet sie aus, dass diese Person die höfliche Grenzziehung der Fitnessunternehmerin nicht respektiert hat.

Es ist noch zu verstehen, dass ein Mensch als Folge einer Ablehnung verärgert ist. Niemand wird gerne abgelehnt. Doch anstatt die Grenzen von Frauen zu achten und das Nein zu akzeptieren, versucht diese Person, die Grenzen von Frauen zu verschieben – obwohl sie nach eigenen Aussagen mittlerweile in einem anderen Fitnessstudio angemeldet ist[1]. Auch gab sie nach der Ablehnung dem Fitnessstudio auf Google eine schlechte Bewertung. Zudem wandte sie sich an Ferda Ataman und hat später Anwälte beauftragt, die Unternehmerin abzumahnen.

Im häuslichen und privaten Umfeld wird es als Warnzeichen interpretiert, wenn ein Mann die Grenzen von Frauen nicht achtet und ein Nein nicht akzeptiert. Doch in diesem Fall sieht die Antidiskriminierungsbeauftragte die Grenzüberschreitung nicht. Sie sieht nicht die Ursache – den Versuch der Überschreitung von Grenzen –, sondern nur die Folge. Sie handelt nach der Devise: Frau ist, wer auf dem Papier „weiblich“ ist oder sich so fühlt und wird daher nun „diskriminiert“.

Das „Arme Transfrauen“-Gaslighting verfängt anscheinend oft in der weiblichen Bevölkerung. Reporterinnen eines öffentlich-rechtlichen Podcasts bezeichneten Sportlerinnen, die einen Mann mit Personenstandsänderung nicht in ihrer Umkleide dulden wollten, als „Täterinnen“. Hier findet als Folge des Gaslightings eine Täter-Opfer-Umkehr statt.

Ist es diskriminierend oder gar strafbar, sich gegen Gaslighting-Versuche zu wehren?

Grenzen zu setzen ist nicht gleichbedeutend mit Diskriminierung. Doch das Selbstbestimmungsgesetz sorgt dafür, dass das Setzen von Grenzen strafbar sein kann. Es verlangt von Frauen unter Androhung rechtlicher Konsequenzen, dass sie Männer als Frauen anerkennen und in bislang Frauen vorbehaltenen Räumen dulden sollen. Mit dieser Drohung zwingt es Frauen, die eigene Wahrnehmung und gleichzeitig die eigenen Grenzen aufzugeben oder aber gute Miene zum bösen Spiel zu machen und zu lügen.

Der Fall Erlangen nimmt das vorweg und macht Frauen schon jetzt deutlich: Wenn ihr Grenzen setzt, hat das Folgen. Das ist gefährlich. Die eigene Wahrnehmung bietet einen Schutz vor Gefahren, der hier von oberster Stelle indirekt abtrainiert werden soll. Sich dagegen zu wehren, erfordert Mut, wie ihn die Erlanger Unternehmerin Doris Lange zeigt. Das macht hoffentlich vielen Mut, denn wer die eigenen Grenzen aufgibt, wird schnell zum Fußabtreter für andere.

Auch die „Frauenheldinnen“ wurden von derselben Person abgemahnt, damit sie einen körperlich intakten Mann künftig nicht mehr Mann nennen. Die Rechtsanwältinnen schreiben, dass durch die gegengeschlechtliche Bezeichnung „der Frau abgesprochen“ werde, eine Frau zu sein. Gaslighting für Fortgeschrittene?

Die Behauptung, dass durch die gegengeschlechtliche Bezeichnung „der Frau abgesprochen“ werde, eine Frau zu sein, muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen zu lassen. Warum muss eine Person jemanden abmahnen, um zu verhindern, als Mann bezeichnet zu werden, wenn sie davon überzeugt ist, eine Frau zu sein? Wenn jemand etwas ist, kann man es ihm nicht absprechen. Das deutet darauf hin, dass der betreffenden Person sehr wohl bewusst ist, dass sie männlich ist. Trotzdem soll die Öffentlichkeit gezwungen werden, die eigene realistische Wahrnehmung, dass diese Person ein Mann ist, deren von einer rechtlichen Fiktion gestützten Wunschvorstellung – eine Frau zu sein – unterzuordnen.

Was hätte eine Verurteilung der Frauenheldinnen für Auswirkungen?

Würde ein Gericht der Argumentation der Abmahnung gegen die „Frauenheldinnen“ folgen, würde das bedeuten, die Realität nicht mehr benennen zu dürfen, ohne juristische Folgen befürchten zu müssen. Selbst dann, wenn die Realität auf den ersten Blick offensichtlich wäre. Die Wahrheit nicht mehr aussprechen zu können, weil sie „ehrverletzenden Charakter“ haben könnte, wäre ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit. Auch Medien könnten nicht mehr wahrheitsgetreu berichten. Und damit wären wir wieder am Anfang: Mit Gaslighting wird hier durch den Versuch der Umdeutung der Realität versucht, Kontrolle auszuüben, die Wahrnehmung anderer zu beeinflussen und damit die eigenen Interessen durchzusetzen. Dagegen setzen sich die „Frauenheldinnen“ zur Wehr.


[1] Streit in Erlangen: Vom Frauen-Fitnessstudio abgelehnt – Das sagt die Trans-Frau – WELT

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