Gerichtsverfahren? Bitte viel Geduld mitbringen!
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von Doris Lange!
Gerichtsverfahren in Deutschland stellen unsere Geduld auf eine harte Probe. So auch der Fall Doris Lange. Wird es endlich zu dem Präzedenzurteil kommen? Wird endlich ein Gericht ein für alle Mal entscheiden, dass Unternehmerinnen wie Doris Lange aus Erlangen das natürliche Recht haben, frauenexklusive Räume anzubieten – wie zum Beispiel ein Frauenfitnessstudio? Und dürfen Frauen Männern den Zutritt verwehren, selbst wenn diese ihren Personenstand zu „weiblich“ geändert haben und demnach rechtlich als Frau gelten?
Ganz Deutschland wartet auf den Präzedenzfall Hausrecht gegen Transideologie
Nicht nur Doris Lange wartet auf den Prozess, sondern viele weitere Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich fragen: „Habe ich nun in meinem eigenen Unternehmen Hausrecht, so wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) es vor Inkrafttreten des SBGG versprochen hatte, oder nicht? Wiegen Realität und unternehmerische Interessen weniger als eine Fantasievorstellung vom Geschlechtswechsel?
Außergerichtliche Vorgeschichte
Für eine ganze Weile sah es so aus, als würde es gar nicht zu einem Prozess kommen. Nach den Abmahnungen 2024, weil „die Klägerin“ Holstein als Mann nicht in Doris Langes Frauenfitness Mitglied werden durfte und sich diskriminiert fühlte, ließ eine Klage auf Schadenersatz für die behauptete Diskriminierung auf sich warten. Um selbst Klarheit zu gewinnen, beantragte Doris Langes Anwalt schließlich selbst bei Gericht die Feststellung, dass Doris Langes Weigerung keine Schadenersatzansprüche nach sich zieht.
Dann kam Bewegung in die Sache. Holsteins Anwälte reichten Klage gegen Doris Lange ein, weil ihre Weigerung, Holstein, einen biologischen Mann mit weiblichem Geschlechtseintrag, als Mitglied in ihrem Frauenfitnessstudio aufzunehmen, Holstein diskriminieren würde.
Klage Holstein gegen Lange
Nun ist das Verfahren Holstein ./. Lange vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem Aktenzeichen 16 O 1255/25 anhängig.
Doris Langes Anwalt, Christoph Franke, hat beantragt, die Klage von Holstein abzuweisen. Für das Schutz- und Intimitätsbedürfnis von Doris Langes Kundinnen komme es ausschließlich auf das biologische Geschlecht an, „vorliegend vor allem manifestiert durch die physischen Geschlechtsmerkmale bzw. -merkmal, welches bei der Klägerin unstreitig noch vorhanden ist.“ Zudem hätten die Kundinnen „einen vertraglichen Anspruch auf ein männerfreies Trainieren“. Würde Doris Lange „biologischen Männern“ erlauben, in ihrem Studio zu trainieren, würde dies zu Vertragskündigungen führen.
Kommt jetzt das erwartet Urteil? Oder bremst die Gegenseite?
Nun wäre es endlich an der Zeit, dass das Gericht eine Entscheidung fällt. Doch jetzt bremst die Gegenseite. Ob sie fürchtet zu verlieren, wenn ein Gericht ein Urteil in der Sache fällt? Die Gegenseite hat Doris Lange ein Vergleichsangebot unterbreitet und bietet an, die Klage zurückzuziehen, wenn Doris Lange sich entschuldigt. Entschuldigt wofür? Dafür, dass sie einen Mann mit Personenstand weiblich nicht inmitten ihrer Kundinnen trainieren und duschen lassen will? (Zur Erinnerung: Holstein hatte bei der Anmeldung im Lady’s First angeboten, in Badehose zu duschen.) Doris Langes Reaktion auf das Vergleichsangebot könnte eindeutiger nicht ausfallen: „Mache ich natürlich nicht. Ich möchte das gerichtlich geklärt haben.“
Schlechte Google-Bewertungen und sonstige Belastungen für Doris Lange
Neben dem großen Rechtsstreit um den Zutritt zum Frauenfitnessstudio muss sich Doris Lange immer wieder gegen rufschädigende Google-Kommentierungen zur Wehr setzen und musste den Verlust von Kundinnen verkraften.
Fazit
Unsere Geduld ist weiter gefordert. Dank eurer Spenden hat Doris Lange den langen Atem, das Ganze durchzustehen, für uns alle.
Spendenstand
Von den über 70.000 Euro, die für Doris Lange überwiegend 2024 eingegangen sind, sind immer noch 42.000 Euro übrig. 28.000 Euro wurden mittlerweile ausgegeben für Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und unmittelbar durch den Fall verursachte Schäden durch Kündigungen.
Pikante juristische Details zu den Klageverfahren
Nicht nur für Juristen interessant sein dürften die verwickelten Argumente, mit denen ein biologischer Mann mit weiblichem Geschlechtseintrag begründen will, warum er in einem frauenexklusiven Fitnessstudio glaubt trainieren zu dürfen, Stichwort AGG. Dazu informieren wir euch bald in einem separaten Artikel. Stay tuned!