Sigrid Herrmann: Schonungslose Analysen islamistischer Netzwerke
Seit über 10 Jahren klärt Herrmann über islamistische Strukturen und Netzwerke auf. Auf ihrem Blog mit über 1.000 Artikeln können sich LehrerInnen, Eltern und kommunale FunktionsträgerInnen über islamistische Netzwerke informieren. https://vunv1863.wordpress.com/.
Wogegen muss sich Sigrid Herrmann zur Wehr setzen?
Gegenwärtig sieht sie sich einer regelrechten Kampagne ausgesetzt, die mit immer neuen Abmahnungen und Verfahren gegen objektiv nicht zu beanstandende Äußerungen offenbar das Ziel verfolgt, ihre öffentliche Aufklärungsarbeit zu erschweren, sie finanziell und nervlich auszubluten und letztlich ihre Stimme zum Schweigen zu bringen. Gegenstand der Abmahnungen und Klagen sind ihre sachlich zutreffenden, und von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckten Darstellungen islamistischer Umtriebe und Unterwanderungsversuche.
Für diese juristische Variante des Mundtotmachens hat sich der Ausdruck „Jihad by law“ eingebürgert. Übersetzt: Glaubenskrieg per Gesetz. Gemeint sind die Rechtsmittel, also Abmahnungen und Gerichtsverfahren, die die Islamisten strategisch zersetzend gegen ihre KritikerInnen einsetzen.
Wer steckt hinter den Abmahnungen und Klagen?
Absender der Abmahnungen sind diverse islamistische und salafistische Organisationen. Gegenwärtig sind vier Verfahren im Gange, in denen Sigrid Herrmann juristischen Beistand bezahlen muss. Weitere Verfahren können jederzeit gegen sie angestrengt werden, da ihre Gegner sich auf alle möglichen Äußerungen von ihr stürzen, und damit mutmaßlich so lange weiter machen, bis Sigrid Herrmann aufhört aufzuklären.
Mit einer steuerabzugsfähigen Spende an Sigrid Herrmann über Frauenheldinnen sorgen Sie bildlich gesprochen dafür, dass sie eine starke Rüstung bekommt.
Verfahren 1:
Angegriffen wird die Berichterstattung über eine Einrichtung in einer mittleren Großstadt. In der Einrichtung gestaltete ein salafistischer Imam seit mehreren Jahren die Freitagsansprachen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sollte ein langjährig bekannter Hassprediger hinzukommen. Geplant war intensivierter Unterricht für Jüngere. Der Betreiber der Einrichtung ist Mitglied einer Volkspartei. Er versuchte zusätzlich über diesen Weg, Legitimation für seine Einrichtung zu finden. Es gibt bereits mehrere Konversionen, und in der Großstadt fielen bereits an einer Schule junge Männer auf, die ihre Mitschülerinnen maßregelten. Angegriffen wird eine fachlich korrekte Zuordnung des Predigers und die Warnung vor der Einrichtung. Das Verfahren ist von regionaler Bedeutung. In der ersten Instanz (kein Eilverfahren) wurde der Antrag auf Löschung zurückgewiesen. Das Verfahren ist fortgeschritten, gegenwärtig ist unklar, ob die nächste Instanz angerufen wird. Es besteht Anwaltszwang.
Verfahren 2:
Berichterstattung über einen aktuellen Vorgang, der Verstrickungen eines mehrjährig bekannten Akteurs der Muslimbruderschaft in die Politik aufdeckt. Der Akteur ist Mitglied in einer Volkspartei und nutzt seine Kontakte auch zur öffentlichen Diffamierung der Berichterstattung. In der zugehörigen Einrichtung soll öffentlich bezuschusste Jugendarbeit stattfinden. Angegriffen wird eine fachlich korrekte und breit belegbare Zuordnung des Akteurs in islamistische Zusammenhänge. Im Eilverfahren konnte das Gericht durch Eigenleistung von einer weitgehenden Abweisung des Antrags auf eine einstweilige Verfügung überzeugt werden. Der Kläger geht in ein Hauptsacheverfahren trotz belegter Meinungsäußerung. Das Verfahren ist in der ersten Instanz. Es besteht nunmehr Anwaltszwang.
Verfahren 3:
Angegriffen wird die Veröffentlichung eines Belegbildes zur Dokumentation der Verstrickung eines Islamisten in politische Kreise. Die Sicherung und Veröffentlichung unter Quellenangabe waren als Ausnahme im Urheberrecht statthaft. Der Abgebildete hat möglicherweise einen Bekannten gebeten, die Urheberschaft zu behaupten und die Veröffentlichung anzugreifen. Im Verfahren erging eine Einstweilige Verfügung, da nur eine grobe Prüfung der Formalien, jedoch nicht der weiteren inhaltlichen Begründetheit der Ausnahme erfolgte. Gegenwärtig ist unklar, ob die Gegenseite in das Hauptsacheverfahren einsteigt. Es besteht nunmehr Anwaltszwang.
Verfahren 4:
Angegriffen wird eine zulässige Meinungsäußerung mit begründetem Tatsachenkern in einer Überschrift. Mit dem gegnerischen Anwalt wurde in Eigenleistung ein bislang kostenneutraler Vergleich ausgehandelt. Es ist unklar, ob es dabei bleibt
Wie sieht der islamistische Kampf gegen Frauenfreiheitsrechte aus?
Salafistische Influencer und Hassprediger haben in den Sozialen Medien, u.a. auf TikTok eine riesige Reichweite mit Millionen von Followern. Damit beeinflussen sie nicht nur junge Muslime, sondern vergiften mit ihren radikalen Inhalten auch das Klima an Schulen. Folgende Fälle machten in jüngerer Zeit Schlagzeilen:
- „Strenggläubige Muslime mobben wohl Mitschüler an Bonner Gymnasium“ (https://www.t‑online.de/region/koeln/id_100193012/strengglaeubige-muslime-mobben-mitschueler-an-bonner-gymnasien-lehrer-hilflos.html )
- „Scharia-Vorfall an Schule in Neuss: Nicht der erste Fall dieser Art“ (https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/scharia-schueler-neuss-100.html)
Diese Vorfälle stellen nur die Spitze des Eisbergs dar. In das öffentliche Bewusstsein oder gar in die Medien dringen die radikalen Botschaften nur, wenn schon viele tausend Anhänger sie verfolgen und als Handlungsmaxime für sich annehmen.
Das gesellschaftliche Klima für Mädchen und Frauen verschlechtert sich rasant. In Schulen werden Lehrerinnen angegangen und nicht respektiert, Mädchen werden von Gleichaltrigen hinsichtlich ihres Kleidungsstils gemaßregelt, die Befolgung ritueller Fastenregeln wird eingefordert.
Hassprediger auf TikTok und erzkonservative Imame prägen die Jugendlichen
Einfluss üben nicht nur salafistische Influencer und Hassprediger aus, sondern auch Unterricht und Seminare erzkonservativer Imame, die Jungen und männlichen Jugendlichen einreden, sie wären in der Pflicht so zu handeln. Sie vermitteln, dass Jungen Männer sind, die wegen ihres Geschlechts gottgewollt über den Frauen stehen und diese anzuweisen hätten. Diese Imame gehören oftmals islamistischen Netzwerken an.
Lehrkräfte fragen sich immer öfter, woher diese islamistischen Haltungen ihrer Schüler und Schülerinnen kommen. Eltern, die ihren Kindern etwas von der Herkunftskultur mitgeben wollen, stehen vor der Herausforderung zu erkennen, wo ihre Kinder vielleicht von extremistischen Muslimbrüdern oder Salafisten vor Ort indoktriniert werden könnten. Das Gleiche gilt für Behördenmitarbeiter und ‑mitarbeiterinnen. Ihnen allen fehlt es als Laien häufig an Wissen, die Netzwerke zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Aufklärung ist ihnen ein Dorn im Auge
Hier setzt Sigrid Herrmanns Aufklärungsarbeit an. Sie informiert in Seminaren und Vorträgen, sowie als Gutachterin und Prozessbeobachterin seit Jahren über Netzwerke, Organisationen und neue Entwicklungen. Das ist Islamisten und ihren Unterstützern ein Dorn im Auge. Ihnen wäre es lieber, Kinder und Jugendliche ungestört in die eigene Ideologie einzubinden. Sie wollen ungestört Politiker täuschen, sie wollen unerkannt Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen unterwandern und für ihre Zwecke umfunktionieren. Oftmals wollen sie auch an öffentliche Mittel und Steuergeld oder haben diese bereits erlangt. Berichterstattung über ihre Zuordnung und Umtriebe veranlasst sie „Gegenmaßnahmen“ in Form von Abmahnungen und Klagen zu ergreifen.
Warum ist der juristische Krieg „Jihad by Law“ so effizient?
Jemand wie Sigrid Herrmann ist ein harter Brocken und lässt sich durch Beleidigungen keinen Maulkorb aufsetzen. Das merken die Islamisten und agieren mit juristischen Kampagnen, wo pure Diffamierung nicht reicht. Da sie erhebliche Unterstützung durch ihre Netzwerke haben, können sie leicht das Zivilrecht in ihrem Sinne nutzen und das Risiko eines oder mehrerer Gerichtsprozesse eingehen. Die Wirkung bei der angegriffenen Person ist groß. Schon eine simple Abmahnung oder einstweilige Verfügung verursacht hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Das Perfide daran ist, dass die Kosten und der Zeitaufwand selbst dann entstehen, wenn die angegriffene Person im Recht ist. Wer in der Sache Recht hat, wird oft erst am Ende eines Gerichtsprozesses geklärt. Bei einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung kommt es in der Regel nicht zu einer vertieften sachlichen Prüfung.
Frauenheldinnen unterstützen Sigrid Herrmann mit einer steuerabzugsfähigen Spendensammlung für Rechtshilfe
Gegen Sigrid Herrmann sind derzeit vier juristische Angriffe anhängig. Bislang hat sie sich dagegen selbst zur Wehr gesetzt, um die Kosten gering zu halten, und hat nicht wenige Abmahnungen erfolgreich abgewehrt. Allerdings sind einige dieser Verfahren in einem Stadium angelangt, in dem Anwaltszwang besteht. Das heißt, sie muss nun zwingend juristischen Beistand in Anspruch nehmen muss, um sich gegen die Klagen zu wehren. Hierbei benötigt sie unsere finanzielle Unterstützung.
Als Frauenheldinnen setzen wir uns für Freiheit und Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen ein und verurteilen den religiösen Fundamentalismus, der beides einschränkt. Schon lange klärt unsere Mitfrau Sigrid Herrmann unbeirrt über den islamistischen Fundamentalismus und seine fatalen Auswirkungen für Frauen und Kinder auf. Dafür wird sie von finanzstarken islamischen Organisationen mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Drohbriefen attackiert. Bisher hat sie sich mit großem Erfolg selbst verteidigt. Doch mittlerweile haben die Verfahren eine Stufe erreicht, auf der Anwaltszwang besteht.
Ihre und eure großzügigen Spenden helfen Sigrid Herrmann, die Salven der religiösen Fundamentalisten rechtssicher abzuwehren und mit ihrer wichtigen Aufklärungsarbeit weiterzumachen.
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