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#Istand­wi­th­Sig­rid­Herr­mann Rechts­hil­fe Sig­rid Herr­mann

Rechts­ver­tei­di­gung für muti­ge Auf­klä­rung über den isla­mis­ti­schen Angriff auf Frau­en & Mäd­chen

von | 22.04.24

Sig­rid Herr­mann: Scho­nungs­lo­se Ana­ly­sen isla­mis­ti­scher Netz­wer­ke

Seit über 10 Jah­ren klärt Herr­mann über isla­mis­ti­sche Struk­tu­ren und Netz­wer­ke auf. Auf ihrem Blog mit über 1.000 Arti­keln kön­nen sich Leh­re­rIn­nen, Eltern und kom­mu­na­le Funk­ti­ons­trä­ge­rIn­nen über isla­mis­ti­sche Netz­wer­ke infor­mie­ren. https://vunv1863.wordpress.com/.

Woge­gen muss sich Sig­rid Herr­mann zur Wehr set­zen?

Gegen­wär­tig sieht sie sich einer regel­rech­ten Kam­pa­gne aus­ge­setzt, die mit immer neu­en Abmah­nun­gen und Ver­fah­ren gegen objek­tiv nicht zu bean­stan­den­de Äuße­run­gen offen­bar das Ziel ver­folgt, ihre öffent­li­che Auf­klä­rungs­ar­beit zu erschwe­ren, sie finan­zi­ell und nerv­lich aus­zu­blu­ten und letzt­lich ihre Stim­me zum Schwei­gen zu brin­gen. Gegen­stand der Abmah­nun­gen und Kla­gen sind ihre sach­lich zutref­fen­den, und von der Mei­nungs- und Pres­se­frei­heit gedeck­ten Dar­stel­lun­gen isla­mis­ti­scher Umtrie­be und Unter­wan­de­rungs­ver­su­che.

Für die­se juris­ti­sche Vari­an­te des Mund­tot­ma­chens hat sich der Aus­druck „Jihad by law“ ein­ge­bür­gert. Über­setzt: Glau­bens­krieg per Gesetz. Gemeint sind die Rechts­mit­tel, also Abmah­nun­gen und Gerichts­ver­fah­ren, die die Isla­mis­ten stra­te­gisch zer­set­zend gegen ihre Kri­ti­ke­rIn­nen ein­set­zen.

Wer steckt hin­ter den Abmah­nun­gen und Kla­gen?

Absen­der der Abmah­nun­gen sind diver­se isla­mis­ti­sche und sala­fis­ti­sche Orga­ni­sa­tio­nen. Gegen­wär­tig sind vier Ver­fah­ren im Gan­ge, in denen Sig­rid Herr­mann juris­ti­schen Bei­stand bezah­len muss. Wei­te­re Ver­fah­ren kön­nen jeder­zeit gegen sie ange­strengt wer­den, da ihre Geg­ner sich auf alle mög­li­chen Äuße­run­gen von ihr stür­zen, und damit mut­maß­lich so lan­ge wei­ter machen, bis Sig­rid Herr­mann auf­hört auf­zu­klä­ren.

Mit einer steu­er­ab­zugs­fä­hi­gen Spen­de an Sig­rid Herr­mann über Frau­en­hel­din­nen sor­gen Sie bild­lich gespro­chen dafür, dass sie eine star­ke Rüs­tung bekommt.

Ver­fah­ren 1:

Ange­grif­fen wird die Bericht­erstat­tung über eine Ein­rich­tung in einer mitt­le­ren Groß­stadt. In der Ein­rich­tung gestal­te­te ein sala­fis­ti­scher Imam seit meh­re­ren Jah­ren die Frei­tags­an­spra­chen. Zum Zeit­punkt der Ver­öf­fent­li­chung soll­te ein lang­jäh­rig bekann­ter Hass­pre­di­ger hin­zu­kom­men. Geplant war inten­si­vier­ter Unter­richt für Jün­ge­re. Der Betrei­ber der Ein­rich­tung ist Mit­glied einer Volks­par­tei. Er ver­such­te zusätz­lich über die­sen Weg, Legi­ti­ma­ti­on für sei­ne Ein­rich­tung zu fin­den. Es gibt bereits meh­re­re Kon­ver­sio­nen, und in der Groß­stadt fie­len bereits an einer Schu­le jun­ge Män­ner auf, die ihre Mit­schü­le­rin­nen maß­re­gel­ten. Ange­grif­fen wird eine fach­lich kor­rek­te Zuord­nung des Pre­di­gers und die War­nung vor der Ein­rich­tung. Das Ver­fah­ren ist von regio­na­ler Bedeu­tung. In der ers­ten Instanz (kein Eil­ver­fah­ren) wur­de der Antrag auf Löschung zurück­ge­wie­sen. Das Ver­fah­ren ist fort­ge­schrit­ten, gegen­wär­tig ist unklar, ob die nächs­te Instanz ange­ru­fen wird. Es besteht Anwalts­zwang.

Ver­fah­ren 2:

Bericht­erstat­tung über einen aktu­el­len Vor­gang, der Ver­stri­ckun­gen eines mehr­jäh­rig bekann­ten Akteurs der Mus­lim­bru­der­schaft in die Poli­tik auf­deckt. Der Akteur ist Mit­glied in einer Volks­par­tei und nutzt sei­ne Kon­tak­te auch zur öffent­li­chen Dif­fa­mie­rung der Bericht­erstat­tung. In der zuge­hö­ri­gen Ein­rich­tung soll öffent­lich bezu­schuss­te Jugend­ar­beit statt­fin­den. Ange­grif­fen wird eine fach­lich kor­rek­te und breit beleg­ba­re Zuord­nung des Akteurs in isla­mis­ti­sche Zusam­men­hän­ge. Im Eil­ver­fah­ren konn­te das Gericht durch Eigen­leis­tung von einer weit­ge­hen­den Abwei­sung des Antrags auf eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung über­zeugt wer­den. Der Klä­ger geht in ein Haupt­sa­che­ver­fah­ren trotz beleg­ter Mei­nungs­äu­ße­rung. Das Ver­fah­ren ist in der ers­ten Instanz. Es besteht nun­mehr Anwalts­zwang.

Ver­fah­ren 3:

Ange­grif­fen wird die Ver­öf­fent­li­chung eines Beleg­bil­des zur Doku­men­ta­ti­on der Ver­stri­ckung eines Isla­mis­ten in poli­ti­sche Krei­se. Die Siche­rung und Ver­öf­fent­li­chung unter Quel­len­an­ga­be waren als Aus­nah­me im Urhe­ber­recht statt­haft. Der Abge­bil­de­te hat mög­li­cher­wei­se einen Bekann­ten gebe­ten, die Urhe­ber­schaft zu behaup­ten und die Ver­öf­fent­li­chung anzu­grei­fen. Im Ver­fah­ren erging eine Einst­wei­li­ge Ver­fü­gung, da nur eine gro­be Prü­fung der For­ma­li­en, jedoch nicht der wei­te­ren inhalt­li­chen Begrün­det­heit der Aus­nah­me erfolg­te. Gegen­wär­tig ist unklar, ob die Gegen­sei­te in das Haupt­sa­che­ver­fah­ren ein­steigt. Es besteht nun­mehr Anwalts­zwang.

Ver­fah­ren 4:

Ange­grif­fen wird eine zuläs­si­ge Mei­nungs­äu­ße­rung mit begrün­de­tem Tat­sa­chen­kern in einer Über­schrift. Mit dem geg­ne­ri­schen Anwalt wur­de in Eigen­leis­tung ein bis­lang kos­ten­neu­tra­ler Ver­gleich aus­ge­han­delt. Es ist unklar, ob es dabei bleibt

Wie sieht der isla­mis­ti­sche Kampf gegen Frau­en­frei­heits­rech­te aus?

Sala­fis­ti­sche Influen­cer und Hass­pre­di­ger haben in den Sozia­len Medi­en, u.a. auf Tik­Tok eine rie­si­ge Reich­wei­te mit Mil­lio­nen von Fol­lo­wern. Damit beein­flus­sen sie nicht nur jun­ge Mus­li­me, son­dern ver­gif­ten mit ihren radi­ka­len Inhal­ten auch das Kli­ma an Schu­len. Fol­gen­de Fäl­le mach­ten in jün­ge­rer Zeit Schlag­zei­len:

Die­se Vor­fäl­le stel­len nur die Spit­ze des Eis­bergs dar. In das öffent­li­che Bewusst­sein oder gar in die Medi­en drin­gen die radi­ka­len Bot­schaf­ten nur, wenn schon vie­le tau­send Anhän­ger sie ver­fol­gen und als Hand­lungs­ma­xi­me für sich anneh­men.

Das gesell­schaft­li­che Kli­ma für Mäd­chen und Frau­en ver­schlech­tert sich rasant. In Schu­len wer­den Leh­re­rin­nen ange­gan­gen und nicht respek­tiert, Mäd­chen wer­den von Gleich­alt­ri­gen hin­sicht­lich ihres Klei­dungs­stils gemaß­re­gelt, die Befol­gung ritu­el­ler Fas­ten­re­geln wird ein­ge­for­dert.

Hass­pre­di­ger auf Tik­Tok und erz­kon­ser­va­ti­ve Ima­me prä­gen die Jugend­li­chen

Ein­fluss üben nicht nur sala­fis­ti­sche Influen­cer und Hass­pre­di­ger aus, son­dern auch Unter­richt und Semi­na­re erz­kon­ser­va­ti­ver Ima­me, die Jun­gen und männ­li­chen Jugend­li­chen ein­re­den, sie wären in der Pflicht so zu han­deln. Sie ver­mit­teln, dass Jun­gen Män­ner sind, die wegen ihres Geschlechts gott­ge­wollt über den Frau­en ste­hen und die­se anzu­wei­sen hät­ten. Die­se Ima­me gehö­ren oft­mals isla­mis­ti­schen Netz­wer­ken an.

Lehr­kräf­te fra­gen sich immer öfter, woher die­se isla­mis­ti­schen Hal­tun­gen ihrer Schü­ler und Schü­le­rin­nen kom­men. Eltern, die ihren Kin­dern etwas von der Her­kunfts­kul­tur mit­ge­ben wol­len, ste­hen vor der Her­aus­for­de­rung zu erken­nen, wo ihre Kin­der viel­leicht von extre­mis­ti­schen Mus­lim­brü­dern oder Sala­fis­ten vor Ort indok­tri­niert wer­den könn­ten. Das Glei­che gilt für Behör­den­mit­ar­bei­ter und ‑mit­ar­bei­te­rin­nen. Ihnen allen fehlt es als Lai­en häu­fig an Wis­sen, die Netz­wer­ke zu erken­nen und ent­spre­chen­de Maß­nah­men zu ergrei­fen.  

Auf­klä­rung ist ihnen ein Dorn im Auge

Hier setzt Sig­rid Herr­manns Auf­klä­rungs­ar­beit an. Sie infor­miert in Semi­na­ren und Vor­trä­gen, sowie als Gut­ach­te­rin und Pro­zess­be­ob­ach­te­rin seit Jah­ren über Netz­wer­ke, Orga­ni­sa­tio­nen und neue Ent­wick­lun­gen. Das ist Isla­mis­ten und ihren Unter­stüt­zern ein Dorn im Auge. Ihnen wäre es lie­ber, Kin­der und Jugend­li­che unge­stört in die eige­ne Ideo­lo­gie ein­zu­bin­den. Sie wol­len unge­stört Poli­ti­ker täu­schen, sie wol­len uner­kannt Par­tei­en und zivil­ge­sell­schaft­li­che Orga­ni­sa­tio­nen unter­wan­dern und für ihre Zwe­cke umfunk­tio­nie­ren. Oft­mals wol­len sie auch an öffent­li­che Mit­tel und Steu­er­geld oder haben die­se bereits erlangt. Bericht­erstat­tung über ihre Zuord­nung und Umtrie­be ver­an­lasst sie „Gegen­maß­nah­men“ in Form von Abmah­nun­gen und Kla­gen zu ergrei­fen.

War­um ist der juris­ti­sche Krieg „Jihad by Law“ so effi­zi­ent?

Jemand wie Sig­rid Herr­mann ist ein har­ter Bro­cken und lässt sich durch Belei­di­gun­gen kei­nen Maul­korb auf­set­zen. Das mer­ken die Isla­mis­ten und agie­ren mit juris­ti­schen Kam­pa­gnen, wo pure Dif­fa­mie­rung nicht reicht. Da sie erheb­li­che Unter­stüt­zung durch ihre Netz­wer­ke haben, kön­nen sie leicht das Zivil­recht in ihrem Sin­ne nut­zen und das Risi­ko eines oder meh­re­rer Gerichts­pro­zes­se ein­ge­hen. Die Wir­kung bei der ange­grif­fe­nen Per­son ist groß. Schon eine simp­le Abmah­nung oder einst­wei­li­ge Ver­fü­gung ver­ur­sacht hohe Anwalts- und Gerichts­kos­ten. Das Per­fi­de dar­an ist, dass die Kos­ten und der Zeit­auf­wand selbst dann ent­ste­hen, wenn die ange­grif­fe­ne Per­son im Recht ist. Wer in der Sache Recht hat, wird oft erst am Ende eines Gerichts­pro­zes­ses geklärt. Bei einer Abmah­nung oder einst­wei­li­gen Ver­fü­gung kommt es in der Regel nicht zu einer ver­tief­ten sach­li­chen Prü­fung.

Frau­en­hel­din­nen unter­stüt­zen Sig­rid Herr­mann mit einer steu­er­ab­zugs­fä­hi­gen Spen­den­samm­lung für Rechts­hil­fe

Gegen Sig­rid Herr­mann sind der­zeit vier juris­ti­sche Angrif­fe anhän­gig. Bis­lang hat sie sich dage­gen selbst zur Wehr gesetzt, um die Kos­ten gering zu hal­ten, und hat nicht weni­ge Abmah­nun­gen erfolg­reich abge­wehrt. Aller­dings sind eini­ge die­ser Ver­fah­ren in einem Sta­di­um ange­langt, in dem Anwalts­zwang besteht. Das heißt, sie muss nun zwin­gend juris­ti­schen Bei­stand in Anspruch neh­men muss, um sich gegen die Kla­gen zu weh­ren. Hier­bei benö­tigt sie unse­re finan­zi­el­le Unter­stüt­zung.

Als Frau­en­hel­din­nen set­zen wir uns für Frei­heit und Gleich­be­rech­ti­gung von Mäd­chen und Frau­en ein und ver­ur­tei­len den reli­giö­sen Fun­da­men­ta­lis­mus, der bei­des ein­schränkt. Schon lan­ge klärt unse­re Mit­frau Sig­rid Herr­mann unbe­irrt über den isla­mis­ti­schen Fun­da­men­ta­lis­mus und sei­ne fata­len Aus­wir­kun­gen für Frau­en und Kin­der auf. Dafür wird sie von finanz­star­ken isla­mi­schen Orga­ni­sa­tio­nen mit Abmah­nun­gen, einst­wei­li­gen Ver­fü­gun­gen und Droh­brie­fen atta­ckiert. Bis­her hat sie sich mit gro­ßem Erfolg selbst ver­tei­digt. Doch mitt­ler­wei­le haben die Ver­fah­ren eine Stu­fe erreicht, auf der Anwalts­zwang besteht.

Ihre und eure groß­zü­gi­gen Spen­den hel­fen Sig­rid Herr­mann, die Sal­ven der reli­giö­sen Fun­da­men­ta­lis­ten rechts­si­cher abzu­weh­ren und mit ihrer wich­ti­gen Auf­klä­rungs­ar­beit wei­ter­zu­ma­chen.

HIER kön­nen Sie direkt spen­den

Ihre Spen­de über den gemein­nüt­zi­gen Ver­ein Frau­en­hel­din­nen e.V. ist von der Steu­er absetz­bar

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