Seit 2013 wird jährlich am 1. Februar der „Welt-Hijab-Tag“ zelebriert. Nach Eigenauskunft der gemeinnützigen World-Hijab-Day Organization dient dieser Tag der „Anerkennung der Millionen muslimischer Frauen, die sich dafür entschieden haben, den Hijab zu tragen und ein Leben in Bescheidenheit zu führen.“ Auf ihrer Webseite finden sich im Blog aktuelle Beiträge u.a. zu „Islamophobie“, „Leben in Bescheidenheit, um Belohnung zu ernten“ und der Erfahrungsbericht einer 14-jährigen Schülerin.
Doch es gibt Gegenstimmen, die das Kopftuch auf dem Haupt muslimischer Frauen kritisch sehen. Was das islamische Kopftuch mit dem Grundgesetz, der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ und unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung zu tun hat erläutert Astrid Warburg-Manthey.
Astrid Warburg-Manthey, 30.01.2024
Erneut findet am ersten Februar der sog. World-Hijab-Day statt. Dieser Tag, der die Verschleierung der muslimischen Frauen feiert, ist ein Anachronismus in der heutigen Zeit, und zudem eine Warnung, welchen Einfluss der politische Islam gewinnt. Übrigens gewählt in Anlehnung an den Beginn der Revolution 1979 im Iran, bei der der fundamentalistische Islam unter Führung des damaligen Ayatollah Khomeini durch die Mullahs ein bis heute währendes totalitäres islamisches Regime aufgebaut hat, dessen Politik und Vorgehen nicht nur die Frauen massiv beschränkt.
Die vorgebliche Intention des „World-Hijab-Day“ ist, mehr „Verständnis“ für muslimische Frauen zu fördern. Doch wer sich mit dem Islam und der weiblichen Verschleierung befasst, wird schnell erkennen, dass es keine explizite Vorschrift im Koran gibt, die die Verschleierung gleich welcher Form von Frauen fordert. Leider hat auch die Industrie die Gruppe der fundamentalistischen Muslime als kaufkräftige Kundschaft entdeckt, und die „Modest fashion“ erdacht. Schon der Begriff „modest“ als „züchtig“, „schamhaft“, „bescheiden“, „anständig“ zeigt, in welcher Rolle Frauen und Mädchen hier gesehen werden sollen.
„Nun soll also durch den „World-Hijab-Day“ Verständnis für die muslimische Frau bewirkt werden.“
Der Kampf der Frauen um Gleichberechtigung, Freiheit und Selbstbestimmung besteht in Deutschland seit weit über 100 Jahren, in denen das Wahlrecht für Frauen hier gefeiert wird. Dazu gehört auch die eigenständige Entscheidung dessen, was, wann und wie an Bekleidung getragen wird. Die Zeiten sind zumindest rechtlich vorbei, in denen eine Frau, die vergewaltigt wurde, der Mitschuld bezichtigt worden ist, den Täter zu der Tat „animiert“ zu haben, weil sie einen kurzen Rock am Abend in dunkler Gegend getragen hat.
Wir sind uns – zum Glück – heute einig, dass ein sexueller Übergriff nicht dem Opfer schuldhaft angelastet werden kann, wie lange im Sinne einer Täter-Opfer-Umkehr geschehen, sondern allein der Täter für sein Handeln Verantwortung trägt.
Nun soll also durch den „World-Hijab-Day“ Verständnis für die muslimische Frau bewirkt werden. Wir erleben parallel, dass in fundamentalistischen islamischen Ländern die Frauen unter Einsatz ihres Lebens darum kämpfen, den Schleier, das Kopftuch, den Hijab, Tschador, Nikab, Burka usw. ablegen zu können. All diese Formen der Verschleierung haben einen Sinn und Zweck: die Frau in der Öffentlichkeit unsichtbar zu machen. Es sollen Männer „nicht in Versuchung geführt“ werden. Dahinter steht ein Ehrbegriff, der der Frau einerseits Verantwortung für alles, auch das Handeln der Männer zuweist, andererseits aber sie jeglicher Eigenständigkeit und Verantwortung beraubt. Ihre „Ehre“ und damit auch die der Familie, besonders die des Mannes, ist nur unversehrt, wenn keine Berührung, auch nicht durch fremde Blicke erfolgen kann.
Einerseits wird der Körper der Frau als „sündig“, „Versuchung“ dargestellt, und muss vor den Blicken der Männer „geschützt“, also bedeckt werden, um nicht „beschmutzt“ und dann „unrein“ zu sein. Gleichzeitig gilt die Frau per se jedoch als unreines, minderwertiges Wesen, dessen Sein dazu dient, den Mann zu verführen, deren Sinn jedoch darin zu sehen ist, Kinder zu gebären und für den Fortbestand der Umma zu sorgen.
„Der Begriff der Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit ist in den individualistischen Gesellschaften ganz anders gewertet als in den kollektivistischen islamischen Gesellschaften.“
Sexualität ist zwar absolut tabuisiert und dem privaten Raum vorbehalten, doch durch die Verschleierung in der Öffentlichkeit ist die gesamte Frau sexualisiert, und diese Sexualisierung ist im Alltag überall vorhanden.
Das gilt jedoch nicht nur für erwachsene Frauen, sondern gerade in europäischen Ländern sind zunehmend kleine Mädchen, oft im Kindergartenalter zu sehen, die schon einen Hijab tragen.
Obwohl selbst in den fundamentalistischen Ländern Frauen erst mit Beginn der Menarche einen Schleier tragen müssen. Denn der Eintritt in die Pubertät gilt als Geschlechtsreife, in der die Frau, in diesem Fall das Mädchen, für den Mann sexuell interessant, weil gebärfähig gesehen wird. Umso absurder ist es also, wenn schon kleine Mädchen Hijab tragen und als potenzielles Sexualobjekt gesehen werden.
Trotz der allgemeinen Religionsmündigkeit mit 14 Jahren ist es nicht glaubhaft, dass ein muslimisches Mädchen aus einer fundamentalistischen, mindestens jedoch konservativen Familie mit 14 Jahren eine selbstständige Entscheidung für einen Hijab oder Kopftuch fällen kann.
Denn der Begriff der Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit ist in den individualistischen Gesellschaften ganz anders gewertet als in den kollektivistischen islamischen Gesellschaften. Dort unterliegt das Mädchen nicht nur in der Familie, sondern auch in der Community, deren Einfluss und Kontrolle. Von daher ist die selbstbestimmte freie Entscheidung zur Verschleierung besonders bei jungen Frauen in Frage zu stellen.
Interessanterweise sind die Zahlen von sexuellen Übergriffen in den muslimischen Ländern wesentlich höher als die in den westlichen, aufgeklärten Staaten. Obwohl hier nach letzten Untersuchungen leider auch schon jede 3. bis 4. Frau im Laufe ihres Lebens ein oder mehrfach sexuelle Übergriffe erlebt hat.
Der Logik der Verschleierung folgend müsste die Zahl der sexuellen Übergriffe in den islamischen Ländern ausgesprochen gering sein und sich ausschließlich auf Frauen beziehen, die unverschleiert sind. Das ist jedoch nicht der Fall. Länder wie Ägypten haben eine so exorbitant hohe Zahl an Frauen, die sexuelle Gewalt erfahren, die im diametralen Gegensatz zur impliziten Logik des Schutzes vor Übergriffen durch Verschleierung, den Hijab steht. Der Hijab wie auch jede andere vermeintlich „islamisch“ begründete Form der Verschleierung der Frau, erst recht von Mädchen, soll zwar als „Schutz“ vor männlichen Übergriffen dienen, hat jedoch diesbezüglich überhaupt keine Wirkung.
Ein weiterer, in den letzten Jahren nicht nur in Deutschland wieder in den Fokus geratener Aspekt, neben der Rückkehr der Taliban in Afghanistan und dem erneuten Rückfall dort in die alten Unterdrückungsmechanismen der Mädchen und Frauen, ist der Kampf der iranischen Frauen (und Männer) für die Freiheit von Hijab, Kopftuch und Tschador. Sich nicht verschleiern zu müssen als Symbol für die Freiheit und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
„Mittlerweile ist der Mord an der jungen kurdischen Iranerin Jina Mahsa Amini zum Synonym der weltweiten Unterstützung des Kampfes der iranischen Frauen, überhaupt aller Frauen, gegen das Kopftuch geworden.“
Unzählige vorrangig junge Frauen, die es wagen, ohne Verschleierung auf die Straße zu gehen, die sich in den sozialen Medien unverschleiert zeigen, die offen dafür kämpfen, dass die Verschleierung der Frau ein Ende hat, werden vom Regime der Mullahs verhaftet, gefoltert, hingerichtet. Nur wenige Fälle werden publik, es besteht eine regelrechte Tötungsmaschinerie, in der täglich Menschen durch das Regime der Mullahs von der Religionspolizei aufgegriffen, misshandelt, gefoltert und ermordet werden.
Mutige Frauen wie die in Deutschland lebende, weltweit vernetzte Iranerin Mina Ahadi, Gründerin des „Zentralrats der Ex-Muslime“, informieren über die unzähligen Verhaftungen und Morde und versuchen, diesen Menschen, die vom Regime inhaftiert auf ihre Ermordung warten, eine Stimme zu geben. Mina steht stellvertretend für viele, die versuchen, politisch und konkret, diesen Menschen zu helfen.
Mittlerweile ist der Mord an der jungen kurdischen Iranerin Jina Mahsa Amini zum Synonym der weltweiten Unterstützung des Kampfes der iranischen Frauen, überhaupt aller Frauen, gegen das Kopftuch geworden. Das Kopftuch ist das sichtbare Symbol des fundamentalistischen Islam, und die Parole „Jin. Jihan. Azadi. – Frauen. Leben. Freiheit.“ wird weltweit als Forderung für die Befreiung aus der Unterdrückung durch islamische, männlich dominierte Herrschaft verwendet.
Alle fundamentalistischen Gruppen des Islam fordern die Verschleierung von Frauen, und auch in einstmals säkularen Ländern wie der Türkei nimmt der islamische Fundamentalismus – und damit auch die Verschleierung – leider wieder gravierend zu.
Und vor diesen weltweiten Entwicklungen und Geschehnissen soll parallel, nicht nur hier in Deutschland, wieder ein „World-Hijab-Day“ erfolgen?
An Absurdität ist das nicht zu überbieten, wenn in anderen Teilen der Welt Menschen unter Lebensgefahr dafür kämpfen, die Freiheit von der Verschleierung zu erlangen, und in einem aufgeklärten, demokratischen, sich qua Verfassung der Gleichberechtigung verpflichteten Deutschland soll ein Symbol des fundamentalistischen, misogynen Islam gefeiert werden?
„Vor allem die Religionskritik am Islam einschließlich seiner fundamentalistischen Strömungen wird pauschal mit „Rassismus“ und „Rechtspopulismus“ gleichgesetzt.“
Frauenrechte sind auch in Deutschland nicht gefestigt, sondern selbst nach vielen Jahren noch fragil. Feministinnen setzen sich hier seit Beginn des letzten Jahrhunderts gegen alle Formen eines religiös-patriarchalen Fundamentalismus mit seinen vorgeschriebenen Geschlechterrollen und voraufklärerischen Ansichten ein. Heute geht die Gefahr jedoch weniger von einem orthodoxen Christentum aus, sondern vom fundamentalistischen Islam.
Deshalb ist umso erstaunlicher, dass in manchen Kreisen das Hinterfragen des Kopftuchs, aber auch von Praktiken wie der Female Genitale Mutilation („Beschneidung“), Frühehe, Zwangsverheiratung und arrangierte Ehen als rassistisch, islamophob oder (neo)kolonialistisch gilt. Vor allem die Religionskritik am Islam einschließlich seiner fundamentalistischen Strömungen wird pauschal mit „Rassismus“ und „Rechtspopulismus“ gleichgesetzt. Die Vorwürfe sind so vehement, teils denunziatorisch geworden, dass sie die Debatte vergiften, und nichtreligiöse sowie religiöse säkulare und liberale Kräfte zum Schweigen bringen. Von dem Verstummen kritischer, aufgeklärter Stimmen profitiert in erster Linie die Religiöse Rechte. Neben anderen rechten Gruppen, wie wir aktuell bei den zahlreichen Demonstrationen pro Hamas und Palästinenser erleben. Auch die Hamas ist übrigens eine fundamentalistische islamische Gruppe, was vielen nicht bekannt zu sein scheint.
„Jede Frau, jedes Mädchen, hat das Recht auf eine freie, gleichberechtigte Entwicklung, hin zu einem aufgeklärten, selbstbestimmten Menschen.“
Wie wir in Deutschland seit Jahren sehen können, erlebt der fundamentalistische Islam in Form des politischen Islam enormen Auftrieb. Erschreckend sind nicht nur die zahlreichen jungen Menschen, darunter auch Frauen, die sich zum Salafismus und Dschihadismus radikalisieren, sondern auch die Straßen und Viertel vieler Städte, in denen es fast nur noch verschleierte Frauen, oft sogar unter Vollverschleierung wie dem iranischen Tschador oder gar der Burka zu sehen sind.
Und das, obwohl Deutschland das Grundgesetz hat, das doch im Fall der Verschleierung – und dabei sind vor allem die ersten vier Rechte des Grundgesetzes relevant – eigentlich Mädchen und Frauen als gleichberechtigt sieht und demzufolge vor männlicher, religiös konnotierter Unterdrückung schützen sollte!
Die Unverletzbarkeit der Würde des Menschen (Art. 1 GG), die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) und damit die Art, sich zu kleiden, die Gleichberechtigung der Geschlechter (Art. 3 GG) und das Grundrecht auf Religionsfreiheit (Art. 4 GG) sind Artikel des Grundgesetzes, die diesen Schutz beinhalten müssten.
Ein eherner Grundsatz der deutschen Rechtssystematik ist der, dass die Grundrechte als gleichwertig gelten. Da es in der Praxis natürlicherweise zu Kollisionen kommt, bedient sich die Rechtsprechung des Prinzips der Güterabwägung, um im Einzelfall zu entscheiden, welchem (Grund-)Recht größere Bedeutung zugemessen wird. Mit welcher Tendenz diese Abwägung erfolgt, wird maßgeblich von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und politischen Stimmungslagen beeinflusst. Daher müssen wir gerade in Zeiten eines wachsenden politischen Islam die mühevoll erkämpften Rechte der Frauen schützen und dürfen nicht zwischen autochthonen deutschen und muslimischen Mädchen und Frauen unterscheiden. Denn jede Frau, jedes Mädchen, hat das Recht auf eine freie, gleichberechtigte Entwicklung, hin zu einem aufgeklärten, selbstbestimmten Menschen.
Besonders Art. 3 GG (Gleichberechtigung) und der Art. 4 GG (Religionsfreiheit) stehen hier im Konflikt. Laut Art. 3 GG fördert der Staat „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Dieser Verpflichtung widerspricht die Akzeptanz und Aufrechterhaltung von religiösen Vorstellungen und Dogmen, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Gleichberechtigung von Frau und Mann hat als Ausdruck der Menschenwürde über voraufklärerischen religiösen Ansichten zu stehen. Im Falle einer Abwägung muss folglich der Gleichberechtigung Vorrang eingeräumt werden.
Der Artikel 4 GG (Religionsfreiheit) meint die positive (freie Religionsausübung) ebenso wie die negative Religionsfreiheit (Freiheit von Religion). Er wird heute immer mehr als Instrument der Durchsetzung der positiven Religionsfreiheit verstanden, und bereitet so den Weg in Richtung Fundamentalismus und Frauenunterdrückung. Die beide dem Geiste dieses Grundrechts eklatant widersprechen; vor allem, wenn man das Problem aus der Perspektive der Unverletzbarkeit der Menschenwürde Art. 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) betrachtet.
Wie erläutert, entwürdigt die Verschleierung Frauen, weil sie diese auf einen angeblich „sündigen“, „verführenden“ Körper reduziert. Die Verschleierung aus Gründen der Religionsfreiheit zu akzeptieren, heißt daher, Geschlechterapartheid und ein Symbol des Islamismus, der nicht zuletzt auch die Religionsfreiheit ablehnt, zu tolerieren.
Ebenso muss Art. 2 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit), auch im Gesamtverständnis der Verfassung, für ein Verbot der Verschleierung sprechen. Denn diese hat ja gerade den Zweck, eine freie persönliche Entfaltung zu verhindern. Sie soll Frauen in der Öffentlichkeit unsichtbar machen, sie raubt Frauen ihre Individualität. Diese Entpersönlichung macht die Frau zu einem Objekt, was in krassem Widerspruch zum Grundgesetz steht.
Auch die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ ist im Hinblick auf die Verschleierung eindeutig, denn diese widerspricht den Artikeln 1–3, der Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – dem Diskriminierungsverbot – und dem Leben, der Freiheit und Sicherheit der Person. Denn die Verschleierung knüpft diese Rechte indirekt an die Kleidung. Neben Artikel 12 (Freiheitssphäre) ist auch Artikel 18, die negative Religionsfreiheit, zu berücksichtigen. Ganz besonders ist Artikel 2 hervorzuheben: „Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ Artikel 30 schließlich legt fest: „Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“ Genau das liegt aber vor, wenn unter Berufung auf die Religionsfreiheit die Menschenrechte der Frauen eingeschränkt, und an das Tragen bestimmter Kleidungsstücke gekoppelt werden.
„Die Verschleierung aus Gründen der Religionsfreiheit zu akzeptieren, heißt, Geschlechterapartheid und ein Symbol des Islamismus, der nicht zuletzt auch die Religionsfreiheit ablehnt, zu tolerieren.“
Das bedeutet positiv und konkret gefasst für Frauen, dass das Recht auf Gleichberechtigung in allen Bereichen gesetzlich verankert ist, nicht nur vor dem Gesetz, auch in der Arbeitswelt; bei den Bildungs- und Karrierechancen wie bei der Teilung der Familienarbeit. Ebenso haben sie das Recht auf Selbstbestimmung in Sexualität und in allen Lebensentscheidungen wie PartnerInnenschaft, Heirat, Mutterschaft, Berufswahl und Teilnahme am öffentlichen Leben, die Freiheit von Rollenzwängen und allen Formen von Gewalt.
Der Hijab behindert Frauen in allen Bereichen, denn in der Umkehr bedeutet es, dass eine unverschleierte Frau so nicht der in der islamischen Community gewünschten Geschlechterrolle entspricht, und das Risiko besteht, dass sie entsprechend respektlos behandelt und als „minderwertig“ gesehen wird.
Wir sehen, dass der Hijab als Symbol der islamischen Verschleierung und eines fundamentalistischen Verständnisses eines patriarchal-archaischen Islam ein Geschlechter- und Rollenverständnis transportiert, das nicht nur in unserer westlichen Welt vollkommen anachronistisch ist, sondern auch diejenigen Gruppen unterstützt, die mit ihrer fundamentalistischen Auslegung des Islam unserem Verständnis von Freiheit, Aufklärung, Gleichberechtigung, Demokratie und Menschenrechten entgegen laufen.
Astrid Warburg-Manthey für die Terre des Femmes Städtegruppe Hamburg und WIP/Women in Power