
Am 29. Januar 2026 will die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) über eine Resolution abstimmen, die auf den ersten Blick harmlos klingt: ein europaweites Verbot sogenannter „Konversionstherapien“. Tatsächlich aber würde dieser Beschluss tief in die Rechte von Eltern, Ärzten, Therapeuten und vor allem von Kindern eingreifen. Denn die Resolution erklärt jede nicht-bestätigende Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die sich als „trans“ oder „nonbinär“ bezeichnen, faktisch zur Straftat.
Was das bedeutet, ist gravierend: Psychologische Gespräche, ergebnisoffene therapeutische Abklärung oder auch das schlichte Abwarten könnten künftig als strafbare „Konversion“ gelten. Eltern, die ihr Kind nicht vorbehaltlos in einer Selbstdiagnose bestärken, riskieren den Verlust ihres Sorgerechts. Fachkräfte, die vorsichtig prüfen statt sofort zu bestätigen, riskieren strafrechtliche Konsequenzen.
Genau dagegen richtet sich der Appell des Athena-Forums, dem sich die Frauenheldinnen anschließen. Noch bis zum 23. Januar 2026 können Bürgerinnen und Bürger die Delegierten des Europarats auffordern, diese gefährliche Vermischung von Menschenrechtsschutz und medizinischem Dogma zu stoppen – bevor sie Kinder schutzlos einer einzigen, irreversiblen Deutung ihrer Gefühle ausliefert.
Jetzt Musterbrief des des Athena-Forums an EU-Abgeordnete schicken!
Hier geht’s zum englischen Musterbrief des Athena Forums.
Hier ist unsere deutsche Übersetzung des Musterbriefs:
Betreff: Abstimmung in der PACE über das Verbot sogenannter „Konversionspraktiken“
Ich wende mich im Vorfeld einer anstehenden Abstimmung in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) an Sie, die die volle Aufmerksamkeit aller Delegierten verdient. Bitte leiten Sie die folgende Nachricht auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen in Ihrer nationalen Delegation oder Ihrer Fraktionsgruppe weiter.
Ich schreibe Ihnen als besorgte Bürgerin im Zusammenhang mit der geplanten PACE-Resolution „Für ein Verbot von Konversionspraktiken“.
(https://rm.coe.int/doc-for-a-ban-on-conversion-practices-draft-report/4880299b1c)
So lobenswert das erklärte Ziel dieser Resolution auf den ersten Blick erscheinen mag, handelt es sich dabei nicht um ein eng gefasstes Verbot von Missbrauch. Ihr Inhalt wirft vielmehr schwerwiegende Fragen auf, die eine genauere Prüfung erfordern. Die Resolution:
- weitet den Begriff der „Konversionspraktiken“ über die sexuelle Orientierung hinaus auf „Geschlechtsidentität“ und „Geschlechtsausdruck“ aus – Konzepte, die ideologisch umstritten und medizinisch nicht eindeutig definiert sind;
- sieht strafrechtliche Sanktionen gegen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vor, wenn sie die erklärte Transidentität eines Kindes nicht bestätigen;
- fordert staatlich verordnete Schulungen und weltanschauliche Konformität in Schulen, im Gesundheitswesen, in sozialen Diensten, bei Polizei und Justiz sowie in religiösen Organisationen;
- stellt jede Abweichung von der Lehre der „Geschlechtsidentität“ als Schaden dar, unterdrückt damit offene Debatten und untergräbt eine evidenzbasierte Versorgung – insbesondere bei verletzlichen Kindern und Jugendlichen.
Dieses weitreichende ideologische Mandat gefährdet schutzbedürftige Kinder und Erwachsene – einschließlich lesbischer und schwuler Jugendlicher –, behindert die Arbeit von Therapeutinnen, Therapeuten und Lehrkräften und setzt das Recht der Eltern außer Kraft, im besten Interesse ihres Kindes zu handeln.
Ich bitte Sie daher eindringlich, die Resolution in ihrer jetzigen Form nicht zu unterstützen und stattdessen zu beantragen, sie zur weiteren Beratung und grundlegenden Überarbeitung an den zuständigen Ausschuss zurückzuverweisen – insbesondere um sicherzustellen:
- dass „Geschlechtsidentität“ und „Geschlechtsausdruck“ aus dem Anwendungsbereich der Resolution gestrichen werden;
- dass Bestimmungen entfernt werden, die weltanschaulich gebundene Bildung vorschreiben oder strafrechtliche Haftung für die Ausübung professioneller oder elterlicher Verantwortung vorsehen;
- dass der Schutz junger Menschen wieder auf offene, ergebnisoffene und evidenzbasierte Begleitung ausgerichtet wird.
Weitere Informationen finden Sie in dem Briefing des Athena-Forums (https://athena-forum.eu/), einer europäischen Initiative für geschlechtsbasierte Rechte, demokratische Werte und politischen Mut:
https://athena-forum.eu/publications/briefing-a-deceptive-label-on-conversion-therapy-bans/
Könnten Sie mir bitte Ihre Position zu dieser Frage mitteilen?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Aufmerksamkeit.
Die Resolution und ihre Konsequenzen im Detail
Die parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) stimmt am 29. Januar 2026 über eine Resolution zu Verboten von Konversionstherapien hinsichtlich sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck ab. Klingt erst einmal gut, weil jeder Mensch gemäß Grundgesetz Artikel 2, Absatz 1 ein Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, soweit er (neben anderem) die Rechte anderer nicht verletzt.
Doch das so gut klingende Verbot der Konversionstherapie hat einen gewaltigen Haken. Die Resolution fordert unter anderem unter Punkt 8.1.1. die Einführung von strafrechtlichen Sanktionen gegen Konversionspraktiken auch bei der sogenannten Geschlechtsidentität. Das hieße:
- Psychologen, Ärzte, Lehrkräfte, Erzieher, aber auch Eltern könnten sich strafbar machen, würden sie ein Kind, das von sich sagt, es sei „trans“, nicht in seinem Glauben bestätigen.
- Eine ergebnisoffene medizinische und/oder psychologische Behandlung wäre so nicht mehr möglich – einzig die Selbstdiagnose würde zählen.
- Damit blendet die Resolution aus, dass das Gefühl, „trans“ oder „nonbinär“ zu sein, insbesondere in der Kindheit und Jugend auch andere Ursachen haben kann: zum Beispiel Mobbing, Homosexualität, die Ablehnung von Geschlechterklischees, sexueller Missbrauch oder eine Depression.
- Eltern könnte das Sorgerecht für ihr Kind entzogen werden, weigern sie sich, ihr Kind in seinem Glauben zu bestätigen.
Schutz vor irreversiblen medizinischen Maßnahmen entfällt
Muss eine vom Geburtsgeschlecht abweichende „Geschlechtsidentität“ bestätigt werden – unabhängig davon, ob diesem Gefühl womöglich andere Ursachen zugrunde liegen –, führt dies nicht selten zu irreversiblen Eingriffen in den Körper:
- Die Gabe von Pubertätsblockern zum Beispiel kann bei Jungen zu Hodenatrophie führen. Die Wirkstoffe können bei sowohl bei Mädchen als auch Jungen nach derzeitigem Wissensstand auch die Knochendichte verringern und die Entwicklung des Gehirns stören.
- Eine Behandlung mit gegengeschlechtlichen Hormonen kann ebenfalls irreversible Folgen und unerwünschte Wirkungen nach sich ziehen. Auch hier ist zum Beispiel bei Mädchen eine verringerte Knochendichte zu nennen.
- Der Wunsch nach weiteren körperlichen Modifikationen, sogenannten geschlechtsangleichenden Maßnahmen wie etwa bei Mädchen die Entfernung der Brüste (Mastektomie), wird in Deutschland auch bereits Minderjährigen erfüllt. Zwischen 2005 und 2023 wurden Paul Steger zufolge (Teammitglied des Athena-Forums), der für seine Auswertung offizielle Daten analysiert hat, bundesweit 214 solcher Eingriffe an Minderjährigen durchgeführt, wovon 80 % davon zwischen 2017 und 2023 durchgeführt wurden.
Stellt sich später heraus, dass die Kinder oder Jugendlichen einen Irrweg beschritten haben, sie also doch nicht „trans“ sind, sind diese medizinischen Maßnahmen nicht mehr rückgängig zu machen. Die Folgen tragen die sogenannten Detransitionierer – ihr Leben lang.
Geschlechtsverwirrung von jungem Alter an
In Punkt 8.3 fordert die Resolution zudem:
Die Regierungen der Länder sollen sicherstellen, dass die Lehrpläne „zur Sexualerziehung auch Unterricht über die Vielfalt der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Geschlechtsausdrucks sowie der Geschlechtsmerkmale umfassen, um sozialen Vorurteilen und Fehlinformationen vorzubeugen und ihnen entgegenzuwirken. Sie sollten spezifische Informationen über Konversionspraktiken und die damit verbundenen Risiken und Schäden enthalten, um Kindern und Jugendlichen zu helfen, Versuche, sie solchen Praktiken zu unterziehen, zu erkennen und anzuzeigen.“
- Die Vermischung des biologischen Begriffs Geschlecht mit den Begriffen Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck trägt dazu bei, Kinder und Jugendliche zu verwirren. Schon Erwachsene können die Unterschiede oft nicht benennen und verwechseln die Begriffe. Auch in der öffentlichen Diskussion werden sie immer wieder – bewusst oder unbewusst – vermischt. Wie sollen da Kinder und Jugendliche sie verstehen und auseinanderhalten?
- Allein mit der Nennung des Begriffs „Geschlechtsausdruck“ zeigt die Resolution, dass Kindern Stereotype vermittelt werden sollen, wie eine Frau oder ein Mann auszusehen und sich zu verhalten haben. Das ist zutiefst rückschrittlich, denn weder das Verhalten noch das Aussehen bestimmen das Geschlecht.
- Kinder, die sich nicht geschlechtsspezifisch verhalten, kann durch die Begriffsverwirrung vermittelt werden, dass sie womöglich „trans“ seien, eine andere als dem Geburtsgeschlecht entsprechende „Geschlechtsidentität“ haben. Womit sich der Kreis zu einer medizinischen Behandlung schließen kann, denn andere als bestätigende therapeutische Maßnahmen sollen ja verboten werden.
Der Unterschied zu Homosexualität
Die Vermischung von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck in der Resolution ist gewollt. Konversionstherapie wird bislang – z. B. auch laut Wikipedia – kurzgefasst als Umerziehung von Homosexuellen hin zu einer heterosexuellen Neigung definiert. Diese Definition von Konversionstherapie soll nun auf „Geschlechtsidentität“ oder „Transidentität“ ausgeweitet werden.
Der Unterschied: Bei Homosexuellen sind keine medizinischen Maßnahmen nötig, damit sie – im Einklang mit dem Grundgesetz – ihre Persönlichkeit frei entfalten können. Zwar ist dies z. B. in Deutschland mit dem Selbstbestimmungsgesetz (sowie dem vorhergehenden Transsexuellengesetz) auch bei Menschen mit einer Transidentität nicht nötig („Eine Frau ist Person, die sich als Frau identifiziert“ – so etwa die ehemalige Bundesfamilienministerin Lisa Paus in einem Interview mit dem Tagesspiegel), doch insbesondere Kinder und Jugendliche, die von sich glauben, „trans“ zu sein, sind anfällig dafür, solche medizinischen Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen ist es sinnvoll, eine ergebnisoffene psychotherapeutische Exploration durchzuführen. Das jedoch sieht die Resolution nicht vor. Ganz im Gegenteil: Sie droht mit strafrechtlichen Maßnahmen.
Dagegen wenden wir uns im Einklang mit dem Athena-Forum. Deshalb noch einmal die Bitte, die Forderung des Athena-Forums zu unterstützen und den Musterbrief an die Delegierten des PACE zu senden.
Jetzt Musterbrief an PACE schicken!
P.S.: Wer ist PACE – und nützt es, an Delegierte zu schreiben?
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) ist kein anonymes Gremium, sondern ein politisches Parlament aus Abgeordneten der 46 Mitgliedsstaaten des Europarats. In ihr sitzen keine Diplomaten und keine Beamten, sondern aktive nationale Parlamentarierinnen und Parlamentarier – also Abgeordnete aus Bundestag, Nationalversammlung, Parlamenten der Mitgliedsländer –, die zusätzlich zu ihrem nationalen Mandat in den Europarat entsandt werden.
Jedes Land entsendet eine Delegation, die sich proportional zur Größe des nationalen Parlaments zusammensetzt. Für Deutschland sind das derzeit Abgeordnete aus den verschiedenen Fraktionen des Bundestags. Diese Delegierten stimmen in Straßburg über Resolutionen ab, die zwar formal nicht direkt Gesetz werden, aber als politische Leitlinien dienen: Sie setzen Standards, an denen sich nationale Regierungen, Gerichte und Gesetzgeber später orientieren – insbesondere in sensiblen Fragen von Menschenrechten, Bildung, Familie und Medizin.
Das bedeutet im Ergebnis: Die Delegierten der PACE sind konkret benennbare Politikerinnen und Politiker aus den nationalen Parlamenten. Sie sind ansprechbar, wählbar, politisch verantwortlich – und genau deshalb ist es sinnvoll und wirksam, sie jetzt direkt anzuschreiben. Denn diese Resolution ist keine technische Verwaltungsentscheidung, sondern eine hochpolitische Weichenstellung darüber, wie Europa künftig mit Kindern, Elternrechten und medizinischer Freiheit umgeht.
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