Hatte sich erst vor Kurzem der Bundesrat für die Einführung des Merkmals „sexuelle Identität“ in Artikel 3, Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetzes ausgesprochen, zog am 9. Oktober 2025 die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Gesetzentwurf im Bundestag nach. Die Grünen begründen die von ihnen geforderte Änderung des Grundgesetzes damit, „… dass Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) in unserer Gesellschaft immer noch Benachteiligungen, Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt“ seien. Deshalb müsse ein grundgesetzlicher Schutz vor Diskriminierung der „sexuellen Identität“ her.

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