Am 10. März 2026 fand vor dem Landgericht Berlin II der erste Termin im einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen der feministischen Aktivistin Autorin und Webdesignerin Rona Duwe und Sabine Maur statt. Maur ist Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz – und maßgeblich beteiligt an der umstrittenen, nicht evidenzbasierten S2K-Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit sogenannter „Geschlechtsinkongruenz“. Die Verhandlung wurde als Videokonferenz durchgeführt und dauerte – mit Unterbrechungen – rund drei Stunden.
Auslöser des Verfahrens
Auslöser sind zwei X-Posts von Rona Duwe, in denen sie unter anderem einen öffentlich verbreiteten Video-Mitschnitt aus einem Fachwebinar kommentierte. Darin gibt Sabine Maur anderen Psychotherapeuten Tipps zur Kassenerstattung transmedizinischer Behandlungen. Maur macht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend und beantragte eine einstweilige Verfügung.
Ein Vergleich kam nicht zustande
Wie in presserechtlichen Eilverfahren üblich, versuchten die Richter zunächst, eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Rona Duwe und ihr Anwalt zeigten sich grundsätzlich vergleichsbereit und boten an, den ersten der streitgegenständlichen X-Posts zu ändern sowie den Post mit dem Video zu löschen. Sabine Maur bestand jedoch auf einer gerichtlichen Entscheidung.
Das Urteil ist gefallen
Das vollständige schriftliche Urteil liegt noch nicht vor, aber der Ausgang ist bekannt: Sabine Maur ist mit ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung weitgehend gescheitert. Sie bleibt auf drei Viertel der Verfahrenskosten sitzen. Lediglich zwei Worte in einem einleitenden Tweet durfte Rona Duwe nicht mehr verwenden – was in der Praxis bedeutete, dass sie den gesamten ersten Tweet löschen musste, da nachtрägliche Änderungen auf X nicht möglich sind.
Das Video selbst ist Gegenstand eines weiteren laufenden Verfahrens. Inzwischen haben sowohl die Welt als auch die Berliner Zeitung öffentlich über Maurs Aussagen in dem Webinar berichtet – auch die Welt wurde daraufhin mit rechtlichen Schritten bedroht.
Wie geht es weiter?
Sobald das vollständige schriftliche Urteil vorliegt, werden wir gemeinsam mit Rona Duwe und ihrem Anwalt die nächsten Schritte prüfen – einschließlich der Möglichkeit, selbst in Revision zu gehen. Auch Sabine Maur könnte das Verfahren in die nächste Instanz tragen. Rona Duwe hat klar gemacht, dass sie sich durch dieses Verfahren nicht einschüchtern lässt: Sie wird weiterhin kritisch über Sabine Maur und die Transmedizin berichten, schreiben und sprechen.
Wir erhöhen das Spendenziel auf 25.000 Euro
Der Rechtshilfefunder, den Frauenheldinnen e.V. im Rahmen unserer Kampagne„Unversehrt aufwachsen“ für Rona Duwe eingerichtet hat, hat das ursprüngliche Ziel von 15.000 Euro bereits deutlich überschritten – über 18.000 Euro sind inzwischen zusammengekommen. Das zeigt: Das öffentliche Interesse an diesem Verfahren ist groß, und der Rückhalt für Rona Duwe ist stark.
Da weitere Instanzen realistisch und eine eigene Revision in Prüfung ist, heben wir das Ziel auf 25.000 Euro an. Nicht für dieses Verfahren benötigte Mittel kommen anderen Verfahren zugute.
Wir berichten weiter, sobald das vollständige Urteil vorliegt.
Wer Rona Duwes juristische Auseinandersetzung unterstützen möchte:

