Was sagen eigentlich die seriösen Wettbewerber dazu?
Deutschland verfügt über einen klar strukturierten rechtlichen Rahmen für medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Eizellspende und Leihmutterschaft sind hierzulande eindeutig strafbar – das ist im Embryonenschutzgesetz und im Adoptionsvermittlungsgesetz klar geregelt. Umso bemerkenswerter ist es, dass dennoch auf deutschem Boden Angebote für genau diese verbotenen Verfahren beworben und vermittelt werden können.
Überdehnt der Kinderwunsch inzwischen Rechts- und Ethikgrenzen?
Ist der Kinderwunsch kinderloser Paare – einschließlich schwuler Paare – mittlerweile so groß, dass nicht nur ethische, sondern auch rechtliche Grenzen ausgeblendet werden? Oder hat sich ein Markt etabliert, der sich bewusst an den gesetzlichen Vorgaben vorbeibewegt? Die Selbstverständlichkeit, mit der Messereihen wie „Wish for a Baby“ oder „Men Having Babies“ auftreten, legt nahe, dass diese Fragen längst nicht mehr theoretisch sind, sondern die reproduktionsmedizinische Praxis in Deutschland unmittelbar betreffen.
Bei der „Wish for a Baby“-Messe im Oktober 2025 in Köln präsentierten internationale Anbieter erneut Leistungen, die nach deutschem Recht nicht zulässig sind. Dokumentierte Eindrücke zeigen, dass dort nicht nur allgemeine Informationen vermittelt wurden – was erlaubt wäre –, sondern konkrete Preislisten, Vertragsentwürfe und Anbahnungsgespräche zu Eizellspende und Leihmutterschaft stattfanden. Diese Praktiken widersprechen eindeutig den einschlägigen Bestimmungen des Embryonenschutzgesetzes (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG) und des Adoptionsvermittlungsgesetzes (§§ 13c–13d AdVermiG).
Wo bleiben die Stimmen der seriösen Anbieter?
Damit rückt eine zweite Frage in den Vordergrund: Wie positionieren sich die seriösen Anbieter in Deutschland zu dieser Entwicklung? Einrichtungen, die täglich unter strengen Vorgaben rechtstreu arbeiten, haben ein legitimes Interesse daran, dass die Branche insgesamt regelkonform bleibt. Es wäre daher zu begrüßen, wenn sich Kinderwunschzentren, Universitätskliniken und reproduktionsmedizinische Fachpraxen zu Wort melden und ihren unseriösen oder ausländischen Wettbewerbern dort, wo Rechtsverstöße vorliegen, klare Grenzen setzen.
Dokumentierte Rechtsverstöße auf der „Wish for a Baby“-Messe
Wenn solche Angebote in Deutschland stattfinden, hat das weitreichende Implikationen – nicht nur strafrechtlich, sondern auch wettbewerbsrechtlich. Während deutsche Kinderwunschkliniken strengen Vorgaben unterliegen, können Anbieter verbotener Leistungen ungehindert auftreten und sich so einen Wettbewerbs- und Marktvorteil verschaffen. Das untergräbt nicht nur die wirtschaftliche Fairness, sondern auch das Vertrauen in die Integrität des reproduktionsmedizinischen Sektors.
Patientinnen bringen unerfüllbare Erwartungen mit
Aus Rückmeldungen wissen wir zudem, dass Patientinnen nach Kontakten mit solchen internationalen Agenturen Erwartungen mitbringen, die in Deutschland nicht erfüllbar sind. Auch das zeigt ein strukturelles Problem: Wenn rechtswidrige Angebote ungehindert beworben werden, verschiebt sich der Markt schleichend in Richtung von Praktiken, die aus guten Gründen verboten sind. Es dürfte im Interesse aller seriösen Anbieter sein, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und unzulässige Angebote nicht durch aggressive oder täuschende Werbung Normalität werden.
Plädoyer für eine klare Positionierung der rechtskonformen Reproduktionsmedizin
Unser Anliegen ist der Schutz von Müttern und Babys, der bei Praktiken wie Leihmutterschaft und Eizellspende oft unter den Tisch fällt. Wir hoffen daher auf eine sachliche Debatte darüber, wie die Branche auf diese Entwicklungen reagieren kann. Eine klare Positionierung rechtskonform arbeitender Kliniken würde nicht nur zur Aufklärung beitragen, sondern auch ein wichtiges Signal setzen, dass Deutschland weiterhin Wert auf transparente, verantwortungsvolle und regelkonforme Reproduktionsmedizin legt.
