Pressemitteilung zur ersten Stufe des Selbstbestimmungsgesetzes

Kein Personenstandswechsel zu Lasten von Frauen!

von | 31.07.24

Bild: Aleksej Sarifulin auf istockphoto

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Der 1. August ist der frühestmögliche Termin, an dem Wechselwillige die Änderung ihres Geschlechtseintrags beantragen können, um mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November – nach 3 Monaten Wartefrist – Namen und Personenstand ändern zu dürfen.

Das Interesse ist groß: Im Standesamt Köln sind alle Termine für den Donnerstag vergeben. Dass der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann den Termin gegenüber der LGBTIQ**-Community beworben hat, scheint Wirkung zu zeigen.

Der gemeinnützige Verein Frauenheldinnen e.V. lehnt Personenstandswechsel nach dem Selbstbestimmungsgesetz ab, weil sie schädlich für den Schutz von Frauen und Kindern sind. „Die Illusion eines Geschlechtswechsels verwirrt unsere Kinder. Für die Sicherheit von Frauen ist es unverantwortlich, wenn Männer in Frauenschutzräume inkludiert werden, oder wie jetzt bei Olympia im Boxen gegen Frauen antreten dürfen“, sagte Eva Engelken, Vorstandsvorsitzende von Frauenheldinnen e.V.

Der Verein fordert die zuständigen Politiker auf, darunter insbesondere die bayerische Landesregierung und die Bundestagsfraktion von CDU/CSU, durch Erhebung einer abstrakten Normenkontrollklage zum Bundesverfassungsgericht für die schnelle Überprüfung des mutmaßlich verfassungswidrigen Selbstbestimmungsgesetzes zu sorgen.

Folgende Gründe machen das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) rechtswidrig:

  • Das SBGG macht eine inhaltlich nicht bestimmte und objektiv nicht überprüfbare Selbstauskunft zur Grundlage des Geschlechts, einem elementaren Strukturmerkmal unserer Rechtsordnung.
    Damit wird das objektiv feststellbare Merkmal „Geschlecht“ als Kategorie obsolet. Dies ist das seit Jahren erklärte Ziel der Lobby-Organisationen, die im Geiste des Transhumanismus anstelle des binären Geschlechts synthetische, d.h. medizinisch-operativ erzeugte Identitäten setzen und – unter Nutzung der reproduktiven Kapazitäten von Frauen durch Eizell-Farming und Leihmutterschaft – letztlich den Menschen überwinden wollen.
  • Mit der Neudefinition von Geschlecht als subjektiv bestimmter Geschlechtsidentität setzt sich die Bundesregierung in Widerspruch zum Grundgesetz und zu internationalem Recht (z.B. Istanbul-Konvention und CEDAW), das sich an der biologisch definierten Kategorie Geschlecht orientiert.
    Für die Geltendmachung von Frauenschutzrechten von Frauen ist das biologische Geschlecht entscheidend. Mädchen und Frauen werden aufgrund ihres Geschlechts, nicht wegen einer „weiblichen Geschlechtsidentität“ noch immer diskriminiert, unterdrückt und erfahren (sexuelle) Gewalt. Ihnen wird der Zugang zu Bildung und Arbeit erschwert oder unmöglich gemacht, weil sie weiblich sind, und nicht, weil sie sich weiblich fühlen.
  • Auch sind von Feministinnen erkämpfte Errungenschaften in Gefahr, wenn „Frau“ nur noch eine selbsterklärte Identität ist, die sich Männer durch eine simple Erklärung beim Standesamt aneignen können. Als Konsequenz kann der Staat seiner Aufgabe gemäß Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz („Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) nicht mehr nachkommen, nämlich die Durchsetzung der Gleichberechtigung und die Nachteilsbeseitigung, wenn Geschlecht zu einer willkürlich konstruierten Kategorie degradiert wird.
  • Es wird Frauen erschwert oder unmöglich gemacht, sich ohne Männer zu versammeln, sich politisch zu organisieren und in männerfreien Räumen Schutz zu suchen.
  • Projekte, die sich ausschließlich an Mädchen und Frauen richten, wird es nicht mehr geben, weil jetzt auch Jungen und Männer mit einer selbsterklärten „weiblichen Identität“ inkludiert werden müssen.
  • Geschlechtsspezifische Diskriminierung und Gewalt, aber auch andere Sachverhalte können statistisch nicht mehr verlässlich erfasst werden, wenn „Geschlechtsidentität“ statt Geschlecht in die Statistiken eingeht.
  • Glaubens-, Meinungs- und Pressefreiheit sind in Gefahr, wenn nicht mehr wahrheitsgemäß über das Geschlecht und die Geschichte von Personen gesprochen bzw. berichtet werden kann, weil die Fiktion einer imaginären „Geschlechtsidentität“ durch das sogenannte Offenbarungsverbot juristisch geschützt wird. Dazu kommen Veränderungen in der Sprache, die es Frauen unmöglich machen, angemessen über sich selbst, insbesondere über ihre Körper zu sprechen. Dies hat Auswirkungen auf den gesamten öffentlichen Diskurs, der sich auf Frauen bezieht.

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