Reem Alsalem adressiert Bundesregierung in 17-seitigem Schreiben

UN-Sonderberichterstatterin rügt Deutschland wegen Selbstbestimmungsgesetz

von | 20.08.24

Bild: UN Women/Ryan Brown | Flickr | CC-Lizenz: BY-NC-ND 2.0

Bild: UN Women/Ryan Brown | Flickr | CC-Lizenz: BY-NC-ND 2.0

Eine Zusammenfassung von Gunda Schumann, LAZ reloaded e.V.
Zuerst veröffentlicht auf der Website von LAZ reloaded

Rüge von der UN

Reem Alsalem, die Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen und Mädchen, ihre Ursachen und Folgen bei den Vereinten Nationen, hat sich das für Frauen und Mädchen desaströse „Selbstbestimmungsgesetz“ vorgenommen und der deutschen Außenministerin, Annalena Baerbock, aus der Perspektive des humanitären Völkerrechts eine schallende Ohrfeige erteilt! Dieser war das keine eigene Antwort wert: Sie beauftragte die Ständige Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in Genf. Tenor der mageren Antwort: Stimmt alles nicht.

Worum geht es im Einzelnen?

Das offizielle Schreiben von Reem Alsalem

Reem Alsalem hat am 13. Juni 2024 ein offizielles Schreiben an die deutsche Außenministerin, Annalena Baerbock, als Mitglied der deutschen Bundesregierung gerichtet.

Darin prangert sie die durch das SBGG schon jetzt zu verzeichnenden Verletzungen der Menschenrechte von Frauen und Mädchen unter Völkerrechtsgesichtspunkten an. Schwerpunkte sind dabei

  • der Missbrauch des rechtlichen Geschlechtswechsels durch Kriminelle, besonders Sexualstraftäter,
  • die Aushöhlung geschlechtsspezifischer Räume für Frauen durch das Offenbarungsverbot samt Bußgeldbewehrung,
  • die fehlende Garantie geschlechtsspezifischer Schutzräume für weibliche Opfer sexueller Gewalt,
  • die Verunmöglichung des Sammelns geschlechtsspezifischer Daten zu Tätern und Opfern sexueller Gewalt durch den beliebigen Geschlechtswechsel,
  • Förderung der (zukünftigen) risikobehafteten medizinischen Transition durch die Ermöglichung der sozialen Transition besonders bei Mädchen,
  • Vernachlässigung der Rechte des Kindes (Recht auf Privatheit, auf Identität, Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit), und
  • Verletzung der Meinungs- und Religionsfreiheit wegen des Offenbarungsverbots und der Bußgeldbewehrung, z.B. in den Bereichen Frauenquotenplätze oder im Frauensport.

Als empirischen Beleg ihrer Kritik zitiert Reem Alsalem Zeuginnen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, weist Frau Baerbock auf die Verpflichtungen Deutschlands zur Einhaltung der kodifizierten Menschenrechte hin. Sie fordert die Außenministerin auf, hierzu ausführlich Stellung zu nehmen.

Die Antwort der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in Genf

Die Antwort der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in Genf (StÄV) vom 06. August 2024: Das SBGG stehe im Einklang mit den Menschenrechten. Zitiert werden Art. 1 Abs. 2 und 2 Abs. 2 Grundgesetz (diese gelten für Transsexuelle), die Empfehlung des Europarats, (CM/rec(2010)5), Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzuschaffen, und diverse Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EMRG). Hauptargumente sind:

  • Das SBGG habe keinen Einfluss auf geschlechtsspezifische Räume, allein maßgeblich sei das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
  • Die Gewalt – von „cis“-Männern – gegen Frauen sei eine Tatsache und die Sicherheit von Frauenhäusern im Interesse der Bundesregierung.
  • Deutschland sei Unterzeichner der Istanbul-Konvention und arbeite gegenwärtig an einer Strategie der Bundesregierung zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Ursache der Gewalt gegen „cis“-Frauen, Transgender, nicht-Binäre und intersexuelle Personen habe gemeinsame Wurzeln, die auf Misogynie und Geschlechtsrollenstereotypen basieren. Daher komme die Stärkung der Rechte von Transgender, nicht- Binären und intersexuellen Personen, die schädliche Geschlechtsrollenstereotype beseitige, auch Frauen und Mädchen zugute (?!).
  • Folgende Institutionen unterstützten das SBGG: Deutscher Frauenrat, Deutsches Institut für Menschenrechte, Amnesty International, Bundesvereinigung von Dienstleistungen für Frauen und Frauen-Krisen-Telefon, der deutsche Juristinnenbund und die Organisation der Frauenhäuser. Diese habe explizit das SBGG begrüßt und prangere besonders die zunehmende Gewalt gegen intersexuelle und trans Personen an, die sich weiblich identifizieren; solche Personen erhielten nach sorgfältiger Prüfung ebenfalls Zugang zu den Frauenhäusern (nicht nur aufgrund ihres Geschlechtseintrags). Anm.: Genderkritische Stimmen in Deutschland, besonders die der autonomen Frauen- und Lesbenbewegung, der politischen Opposition und der ÄrztInnenschaft, werden völlig ausgeblendet.
  • Gewalt gegen transgender, intersexuelle und nicht-binäre Personen sei angestiegen (Predominantly Motivated Crime Report, 2022: 417; EU Agency for Fundamental Rights on LGBTIQ equality: Vermehrt Opfer von Hasskriminalität; Zahlen s. https://fra.europa.eu/en/publication/2024/lgbtiq-crossroads-progress- and-challenges).
  • Das Kindeswohl werde geschützt; die Suizidraten von transgender-Kindern seien alarmierend (Anm.: Dies ist wissenschaftlich umstritten, s. Deutsches Ärzteblatt, 2022; 119(48): Wenn die Pubertas gestoppt wird). Der Deutsche Ethikrat und der Kinderschutzbund würden für die Unterstützung der Geschlechtsidentität von Kindern eintreten (Letzterer unterstützt auch das SBGG).

Weiter beruft sich die StÄV auf eine Initiative von (nur!) 28 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, angeführt von Argentinien(!) und unterstützt von 66 Organisationen, welche sich für die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität durch Selbstidentifizierung einsetzen würden.

Schließlich zitiert die StäV den Bericht des Hochkommissars für Menschenrechte aus dem Jahre 2019 und den des Unabhängigen Experten für Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) aus dem Jahre 2018, welche sich für dasselbe Ziel eingesetzt haben.

Fazit der StÄV

Interessenunterschiede zwischen Frauen/Mädchen und transidentifizierten Männern gibt es nicht, die Stärkung der Rechte Letztgenannter kommt Frauen und Mädchen zugute, da die Ursache der Diskriminierung beider Personengruppen im Patriarchat begründet sei.

An der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen von „cis“-Männern arbeite die Bundesregierung. Gewalt von transidentifizierten Männern gegen Frauen existiert nach dieser Logik nicht. Im Gegenteil: Erstgenannte seien zunehmend Opfer von Gewalt. Ihre potentielle Täterschaft als Männer wird nicht thematisiert.

Hier steht Empirie gegen Ideologie.

Gunda Schumann ©

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