Die Stadt Köln hat die am 18. und 19. Oktober 2025 in den Sartory-Sälen geplante Messe „Wish for a Baby“ unter unzureichenden Auflagen genehmigt. Zwar wurde verfügt, dass auf der Messe keine strafbare Werbung oder Vermittlung von Leihmutterschaft stattfinden dürfe – tatsächlich wird diese Vorgabe jedoch von Beginn an unterlaufen.

Wie unser Anwalt Dr. Jonas D. Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) in der beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten einstweiligen Anordnung ausführt, erlaubt der vom Veranstalter vorgelegte „Code of Conduct“ ausdrücklich genau das, was laut Auflage verboten ist:

Kontaktanbahnung mit Messebesucherinnen und -besuchern,

Erhebung von Kontaktdaten zur späteren Kontaktaufnahme,

Darstellung des Leistungsportfolios einschließlich Kosten und Erfolgsraten – also klassische Werbe- und Vermittlungshandlungen.

Damit widerspricht der Code of Conduct direkt den Auflagen der Stadt Köln und zeigt, dass die Genehmigung rechtlich und tatsächlich unzureichend ist.

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