Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wird derzeit auf die Probe gestellt und was herauskommt, ist offen. Das Gesetz gibt jedem Menschen in Deutschland seit November 2024 das Recht, seinen Personenstandseintrag von männlich zu weiblich und umgekehrt ändern zu lassen, oder zu divers oder zu „ohne“. Der Landkreis Saalekreis hat Mitte Dezember 2025 beim Amtsgericht Halle beantragt, den Personenstandseintrag von „Marla Svenja“, geboren als Sven Liebich, wegen Missbrauchs des SBGG von weiblich auf männlich zurücksetzen zu lassen. Liebich, in der rechtsextremen Szene Sachsen-Anhalts verortet, hatte beantragt, den eigenen Personenstandseintrag – derzeit weiblich – auf divers ändern zu lassen und mit der Änderung den Namen Anne Frank zu tragen. Es ist der erste Fall seit Inkrafttreten des SBGGs, in dem die Behörden die Geschlechtszuordnung insgesamt rückgängig machen wollen.
Wer darf das Selbstbestimmungsgesetz nutzen?
Der Fall „Marla Svenja“ Liebich und die Konsequenzen
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