Thema: Leihmutterschaft

Klartext zu Leihmutterschaft: Es geht nicht um niedliche Babys – es geht um die Vermarktung weiblicher Körper

Essay Leihmutterschaft

Klartext zu Leihmutterschaft: Es geht nicht um niedliche Babys – es geht um die Vermarktung weiblicher Körper

Wir müssen endlich aufhören, über Leihmutterschaft zu sprechen, als ginge es um niedliche Babys für arme kinderlose Paare, deren Kinderwunsch wir aus Mitgefühl erfüllen sollten. Es geht nicht um mildtätiges Handeln. Worüber wir sprechen sollten, ist die Kommodifizierung des weiblichen Körpers – in einer Welt, in der Frauenkörper Brutkästen und Babys Handelsware sind, und deren Produktions- und Lieferketten rund um den Globus führen. Das Produkt, das wirtschaftlich nutzbar gemacht wird, ist die weibliche Reproduktionsfähigkeit.

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Ein wichtiger Durchbruch – OVG NRW stärkt den Schutz von Frauen und Kindern

Update Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Ein wichtiger Durchbruch – OVG NRW stärkt den Schutz von Frauen und Kindern

Gute Nachrichten für alle, die sich seit Jahren gegen Leihmutterschaft und Eizellspende engagieren: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute einen Beschluss veröffentlicht, der unsere Arbeit entscheidend voranbringt. Auch wenn unsere konkrete Beschwerde formal keinen Erfolg hatte, ist die Begründung des Gerichts ein echter Durchbruch.

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Update: Prüfen wir eine UWG-Klage gegen illegale Werbung auf Kinderwunschmessen?

Update „Frauenheldinnen gegen Babyhandel”

Update: Prüfen wir eine UWG-Klage gegen illegale Werbung auf Kinderwunschmessen?

In unseren bisherigen rechtlichen Schritten gegen die Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“ lag der Schwerpunkt auf dem öffentlichen Recht (Ordnungsbehörden, Verwaltungsgericht) sowie dem Strafrecht (Strafanzeige wegen verbotener Werbung, Vermittlung und Anbahnung nach AdVermiG und ESchG). Ein weiterer möglicher Rechtsweg, der inzwischen auch von unserem Prozessfinanzierer angesprochen wurde, betrifft das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Wir haben deshalb gutachterlich prüfen lassen, ob eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen die Messe bzw. die dort werbenden internationalen Agenturen möglich wäre.

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Keine Leihmutterschaft durch die Hintertür!

Pressemitteilung | Frauenheldinnen e.V. warnt vor Gesetzentwurf des BMJ

Keine Leihmutterschaft durch die Hintertür!

Der Verein Frauenheldinnen e.V. kritisiert den vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Entwurf zur Neufassung des § 232 StGB („Menschenhandel“) als unzureichend und potenziell irreführend. Der Entwurf führt erstmals die „Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“ als Tatbestand des Menschenhandels ein – ohne jedoch klarzustellen, dass Leihmutterschaft in Deutschland bereits als solche verboten ist und regelmäßig selbst eine Form der Ausbeutung darstellt.

„Das Bundesjustizministerium darf keine Leihmutterschaft durch die Hintertür normalisieren,“ erklärt Eva Engelken, Vorsitzende von Frauenheldinnen e.V.

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Update: Wir legen Beschwerde beim OVG Köln ein

Verfahren & Rechtshilfe "Frauenheldinnen gegen Babyhandel"

Update: Wir legen Beschwerde beim OVG Köln ein

Das Verwaltungsgerichts Köln hat am 17. Oktober 2025 unsern Eilantrag abgelehnt (1 L 2742/25). Dagegen haben wir am 27. Oktober 2025 über unseren Anwalt Dr. Jonas Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Heute, am 11.11. hat Jonas Jacob die Begründung nachgereicht, auch wenn die Richter sie wegen des heutigen Karnevalsbeginns wohl erst später zur Kenntnis nehmen werden.

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Großes Medienecho auf Protest gegen Babyhandel bei „Wish for a Baby“

Pressespiegel Stand 25. November 2025

Großes Medienecho auf Protest gegen Babyhandel bei „Wish for a Baby“

Am 18. und 19. Oktober 2025 fand erneut in den Sartory-Sälen in Köln die Messe „Wish for a Baby“ statt – eine Veranstaltung, auf der internationale Agenturen Leihmutterschaft und Eizellenspende bewerben. Dagegen gab es Widerstand: Vor den Sälen protestierte die Initiative “Lasst Frauen Sprechen!”, unterstützt von Frauenheldinnen e.V., in roten Roben. Die spektakuläre Kostümierung basiert auf Margaret Atwoods Roman „Der Report der Magd“, in dem fruchtbare Frauen zu Schwangerschaft und Geburt gezwungen werden.

Frauenheldinnen e.V. stellte zudem Antrag auf ordnungsrechtliches Einschreiten der Stadt Köln. Diese erlaubte die Messe dennoch unter Auflagen. So sollte die Ordnungsbehörde vor Ort sein und der Veranstalter sagte zu, die Aussteller über die Forderungen von Frauenheldinnen e.V. zu informieren. Unterboten wurde die Halbherzigkeit, mit der diese Auflagen umgesetzt wurden, nur noch von der argumentativen Schwäche des gegnerischen Anwalts. Dieser begegnete dem Antrag mit der Bemerkung, dass es die Messe doch schon lange gebe und warum erst jetzt Einwände vorgebracht würden.

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Update: Testbesuche bestätigen unsere Sorge: strafbare Vermittlung & Werbung für Leihmutterschaft auf „Wish for a Baby“

Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Update: Testbesuche bestätigen unsere Sorge: strafbare Vermittlung & Werbung für Leihmutterschaft auf „Wish for a Baby“

Mehrere Testbesucherinnen von Frauenheldinnen e. V. haben am 18.10.2025 die Messe „Wish for a Baby“ in den Sartory-Sälen Köln besucht. Ihre übereinstimmenden Beobachtungen zeigen aus unserer Sicht deutlich: Auf der Messe wurde nicht nur „neutral informiert“, sondern gezielt für Leihmutterschaft und Eizellspende geworben und Kontakte angebahnt.

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Update: Etappensieg gegen die Babyhandels-Lobby

Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Update: Etappensieg gegen die Babyhandels-Lobby

Wir von Frauenheldinnen e. V. haben im Kampf gegen die Messe „Wish for a Baby“ (18.–19. Oktober 2025, Sartory-Säle Köln) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt.
Nach unserem ordnungsbehördlichen Antrag und dem anschließenden Eilantrag beim Verwaltungsgericht hat die Stadt Köln reagiert:

Die Ordnungsbehörde ist sensibilisiert und vor Ort im Einsatz.

Der Veranstalter hat zugesagt, unsere Forderungen an alle Aussteller weiterzugeben und auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen hinzuweisen.

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Update: Frauenheldinnen ziehen vor das Verwaltungsgericht

Frauenheldinnen gegen Babyhandel

Update: Frauenheldinnen ziehen vor das Verwaltungsgericht

Die Stadt Köln hat die am 18. und 19. Oktober 2025 in den Sartory-Sälen geplante Messe „Wish for a Baby“ unter unzureichenden Auflagen genehmigt. Zwar wurde verfügt, dass auf der Messe keine strafbare Werbung oder Vermittlung von Leihmutterschaft stattfinden dürfe – tatsächlich wird diese Vorgabe jedoch von Beginn an unterlaufen.

Wie unser Anwalt Dr. Jonas D. Jacob (Frowein & Partner, Wuppertal) in der beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten einstweiligen Anordnung ausführt, erlaubt der vom Veranstalter vorgelegte „Code of Conduct“ ausdrücklich genau das, was laut Auflage verboten ist:

Kontaktanbahnung mit Messebesucherinnen und -besuchern,

Erhebung von Kontaktdaten zur späteren Kontaktaufnahme,

Darstellung des Leistungsportfolios einschließlich Kosten und Erfolgsraten – also klassische Werbe- und Vermittlungshandlungen.

Damit widerspricht der Code of Conduct direkt den Auflagen der Stadt Köln und zeigt, dass die Genehmigung rechtlich und tatsächlich unzureichend ist.

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